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Apple Watch: Bluthochdruck-Warnung für neue und ältere Uhren


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bluthochdruck ist eine Volkskrankheit: Alleine in Deutschland haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zwischen 20 und 30 Millionen Menschen eine sogenannte Hypertonie. Weltweit wird von 1,3 Milliarden Erwachsenen ausgegangen, die damit zu tun haben. Das Gemeine daran: Wenn sich die Symptome bemerkbar machen, ist die Krankheit oft schon fortgeschritten. Viele leben lange unentdeckt mit dem Hochdruck. Das erhöht das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und Nierenkrankheiten.

Eine Gesundheitsfunktion für den Blutdruck stand deshalb wenig überraschend recht weit oben auf dem Wunschzettel vieler Apple-Watch-Nutzer. Soweit, dass das klassische Messgerät zum Kontrollieren in der Schublade bleiben kann, ist die Entwicklung leider noch nicht. Aber immerhin wird die Apple Watch künftig auf mögliche Warnzeichen hinweisen können, sodass Betroffene den Verdacht überprüfen lassen können. Neu bei den Gesundheitsfunktionen ist indessen auch ein Schlafindex, der Aufschluss über die Schlafqualität gibt.

Das Erfreuliche ist: Das Bluthochdruck-Feature wird nicht nur Käufern der neuen Apple Watch Series 11 und der Apple Watch Ultra 3 zur Verfügung stehen. Laut Apple erhalten es auch Besitzer einer Ultra 2 sowie der Series 9 und Series 10. Gegenwärtig wird es noch durch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA überprüft und könnte Ende des Monats freigegeben werden. Der im Englischen Sleep Score genannte Schlafindex wird sogar ab der Series 6, auf der Apple Watch SE ab der 2. Generation, und allen Ultra-Modellen zur Verfügung stehen, sofern mindestens ein iPhone 11 mit iOS 26 vorhanden ist. Voraussetzung ist natürlich in allen Fällen die Installation von watchOS 26 auf der Uhr.

Dem Bluthochdruck kommt Apple mithilfe des optischen Herzsensors auf die Spur kommen. Er zeichnet auf, wie die Blutgefäße des Nutzers auf die Herzschläge reagieren. Diese Aufzeichnungen werden über einen Zeitraum von 30 Tagen per Algorithmus ausgewertet und Nutzer bei Anzeichen benachrichtigt. Die Uhr muss dabei nicht Tag und Nacht getragen werden, sondern es genügt, sie tagsüber zu tragen. Die Funktion steht allerdings erst Menschen ab 22 Jahren zur Verfügung. Wer bereits mit Bluthochdruck diagnostiziert wurde, kann sie ebenfalls nicht nutzen. Und auch Schwangere sind davon ausgenommen.

Den Algorithmus hat Apple mithilfe von maschinellem Lernen entwickelt. Dadurch wurden Daten aus Studien mit über 100.000 Teilnehmern ausgewertet. Ob die Funktion wirklich funktioniert, habe man dann mit 2000 Menschen in einer klinischen Studie überprüft.

Wer eine Benachrichtigung erhält, erhält den Ratschlag, mit der Health-App des iPhones sieben Tage lang eine Art Mess-Tagebuch zu erstellen. Mithilfe eines klassischen Messgeräts können dann Werte ermittelt werden, die der Betroffene in der App einträgt. Diese Daten können einem Arzt bei der Diagnose helfen. Das Messprotokoll können offenbar auch Menschen mit diagnostiziertem Bluthochdruck nutzen, um in größeren Abständen Kontrollmessungen aufzuschreiben. Apple rechnet damit, dass alleine im ersten Jahr über eine Million Menschen Benachrichtigungen erhalten werden, dass sie möglicherweise Bluthochdruck haben.

Der Schlafindex ist eine Ergänzung der bisherigen Aufzeichnung von Schlafphasen. Für verschiedene Aspekte werden vom Gerät Punkte vergeben. Dies sind die Schlafdauer, die Zeit im Bett und die Zahl der Unterbrechungen. Aus der Summe kann klassifiziert werden, wie hoch die Schlafqualität ist. Ein solcher Index ist von anderen Gesundheits-Gadgets wie Fitness-Ringen bekannt. Nutzer könnten laut Apple mit der Funktion ableiten, was sie tun können, um ihren Schlaf zu verbessern.


(mki)



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Microsofts Gaming Copilot macht Screenshots – aber nicht für KI-Training


Die seit Kurzem für Teilnehmer am Windows-Insider-Programm verfügbare Funktion „Gaming Copilot“ soll ständig Screenshots von Windows-PCs aufnehmen und diese an Microsoft schicken. Dort, so die Befürchtung mancher Nutzer, könnten sie für KI-Training verwendet werden. Wie Microsoft nun auf Anfrage mitteilte, soll das aber nicht der Fall sein.

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Das Unternehmen bestätigte zwar Tom’s Hardware, dass der Gaming Copilot Screenshots aufnimmt. Diese würden aber „nicht verwendet, um KI-Modelle zu trainieren.“ Außerdem würden die Bilder durch Copilot nur aufgenommen „wenn man ein Spiel spielt, und [den Copilot] aktiv verwendet“. Gedacht ist die Funktion, um Spielern Lösungshilfen zu geben. Dazu, so Microsoft, müsse der Copilot das Spielgeschehen beobachten, um zu verstehen, was der Spieler tun müsse.

Was dabei aber offen bleibt, ist wo die Verarbeitung der Screenshots – und auch von Voice-Chats in Spielen, falls dies in Copilot eingeschaltet ist – tatsächlich stattfindet. Vor der Anfrage von Tom’s Hardware hatten sich Nutzer in Forenbeiträgen beschwert, dass bei Verwendung von Gaming Copilot ständig Daten an Microsoft übermittelt würden. Ohne Detailangaben zu machen, hatte ein Spieler bei ResetEra berichtet, dass er das durch Überwachung des Netzwerkverkehrs von seinem System festgestellt hatte.

Damit ist weiterhin unklar, ob Microsoft die Screenshots auf seinen eigenen System analysiert. Um manche Spielinhalte verstehen zu können, ist dazu unter anderem eine Texterkennung (OCR) nötig. Ob das, und komplexere Zusammenhänge wie Laufwege von Spielern und Gegnern oder Rätselaufgaben lokal, mit oder ohne NPU, erkannt werden können, bleibt fraglich. Bei Tom’s Hardware ließ sich der Gaming Copilot auch auf einem System ohne NPU einschalten, das von Windows 11 auch nicht als geeignet für Copilot+ erkannt wird. Das legt den Schluss nahe, dass der Spiele-Kopilot auch nur mit CPU und GPU arbeiten kann – oder eben die Daten doch auf Microsofts Systemen analysieren lässt.

Laut Microsoft soll der Gaming Copilot, der sich auch über die Xbox Game Bar nutzen lässt, stets Opt-In sein – er muss also vom Spieler ausdrücklich eingeschaltet werden. Der Nutzer, der sich zuerst über den Netzwerkverkehr beschwerte, gab jedoch an, die Funktion sei nach einem Update ohne sein Zutun aktiv gewesen. Wie diese Voreinstellungen dann für alle Spieler aussehen, dürfte auch vor dem Hintergrund der europäischen DSGVO für Gaming Copilot entscheidend werden. Mittelfristig soll der Gaming Copilot nämlich über die Game Bar auf allen Systemen mit Windows 11 landen.


(nie)



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Vorfahrt für WLAN: Digitalminister Wildberger soll 6-GHz-Band für WLAN sichern


Im aktuellen, schon seit Jahren schwelenden Frequenzstreit sehen neben Verbänden aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft nun auch namhafte Unternehmen wie Deutsche Giganetz, Deutsche Glasfaser, EWE TEL, Fritz, Hewlett Packard Enterprise (HPE), Lancom und NetCologne die Leistungsfähigkeit von Glasfasernetzen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährdet. Sie fordern in einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), das gesamte obere 6-GHz-Band (6425 – 7125 MHz) für die lizenzfreie Nutzung durch WLAN freizugeben. Mobilfunkanbieter beanspruchen das wertvolle Spektrum dagegen für 5G & Co.

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Die Unterzeichner appellieren mit Nachdruck an Wildberger, die deutsche Position in der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) vor der im November anstehenden wegweisenden Entscheidung zur Zuteilung des umkämpften Frequenzbandes im Sinne der Zukunftssicherheit festzuzurren. Die RSPG ist das Frequenz-Beratungsgremium der EU-Kommission. Die Firmen und Verbände verlangen eine langfristige Nutzenbetrachtung. Dieses Spektrum sei entscheidend, um die volle Leistungsfähigkeit der in Deutschland mit hohem Aufwand errichteten Glasfasernetze nutzen zu können. Würde das obere 6-GHz-Band dem Mobilfunk zugeteilt, ginge dieses Potenzial verloren.

In Deutschland erfolgt bereits heute der weitaus größte Teil des Datenverkehrs über Festnetzanschlüsse und WLAN. Rund 90 Prozent werden darüber abgewickelt, was auch Mobilfunknetze durch sogenanntes Offloading wesentlich entlastet. Die kontinuierliche technologische WLAN-Weiterentwicklung, insbesondere durch den Wi-Fi-7-Standard, ermöglicht die Nutzung von bis zu 320 MHz breiten Nutzkanälen. Diese seien unverzichtbar für innovative und bandbreitenintensive Anwendungen wie Augmented oder Virtual Reality etwa für elektronische Gesundheitsdienste, den industriellen Einsatz oder zur Steuerung des Energiesystems, meinen die Unternehmen, welche den Brief unterzeichnet haben.

Das begehrte Spektrum ist laut der lockeren Allianz das letzte noch verfügbare Band, das sinnvoll für WLAN und die Abdeckung von Innenräumen genutzt werden kann. Es biete ideale Voraussetzungen, um in wenigen Jahren zum wesentlichen Träger des in Wohnungen und Büros anfallenden Datenverkehrs zu werden. Eine gemeinsame Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes durch WLAN und Mobilfunk wäre technisch nicht sinnvoll, da sich die Anwendungen gegenseitig stören würden.

Die Mobilfunknetzbetreiber begründen ihr Begehr mit akutem Bandbreitenbedarf in verdichteten innerstädtischen Gebieten. Die Verfasser des Schreibens stellen dies in Frage und vermuten, dass die Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes durch Mobilfunk höchstwahrscheinlich auf Ballungsräume beschränkt bliebe. Dies würde dazu führen, dass die wertvolle Frequenzressource in großen Teilen, insbesondere im ländlichen Raum, gar nicht oder ineffektiv genutzt würde. WLAN hingegen biete bereits heute eine flächendeckende Abdeckung und trage unverzichtbar zur Digitalgesellschaft bei.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei die Verlagerung von Datenverkehr in Mobilfunknetze ineffizient, heißt es weiter. Die optimale Nutzung der Glasfasernetze erfordere eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit und geringstmögliche Latenz auf den letzten Metern per WLAN.

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(nie)



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Bundesinnenminister will „Abwehrschläge“ gegen Cyberangriffe ermöglichen


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will deutschen Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten geben, auf laufende oder bevorstehende Cyberangriffe zu reagieren. Allerdings nicht durch Hackbacks, sondern durch „Abwehrschläge“ gegen laufende oder bevorstehende Cyberangriffe, sagte Dobrindt jetzt in einem Interview.

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In Deutschland würde man eine dauerhafte hybride Bedrohung erleben, durch Cyberattacken, Spionage, Sabotage und zunehmend durch Drohnen, sagte Dobrindt in einem Handelsblatt-Interview, angesprochen auf Cyberattacken und Sabotageakte aus Russland und die Gefahren für örtliche Unternehmen und kritische Infrastruktur. Ein wesentlicher Teil dieser Angriffe komme aus Russland. Bei Cyberangriffen sieht der Innenminister aber auch zunehmend China als Ursprungsland.

Nun sei die Schwelle zu einer neuen Eskalationsphase mit Russland überschritten, worauf man reagieren müsse. Es reiche nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen. Die Frage, ob er deshalb Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, ermöglichen wolle, verneint Dobrindt aber. „Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“, sagte Dobrindt. „Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen“, erklärte er.

„Ich bereite derzeit eine Gesetzesänderung vor, damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen“, erklärte er dazu. Im nächsten Jahr soll das Gesetz demnach im Kabinett vorgestellt werden. Zuständig für solche „Attacken auf Urheber von Cyberangriffen“ sollen dann die Sicherheitsbehörden sein, die entsprechende Fähigkeiten entwickeln und nutzen sollen. Ziel sei es nicht, eigene Angriffe zu führen, sondern Bedrohungsinfrastruktur lahmzulegen. „Also reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“, stellte Dobrindt klar.

Zwar sei Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache. „Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind. Und sie arbeiten teilweise dazu mit den Ländern zusammen.“ Ob für die geplanten zusätzlichen Bundesaufgaben eine Grundgesetzänderung notwendig sei, beantwortete Dobrindt nicht.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist davon die Rede, dass die seit diesem Jahr amtierende Bundesregierung ihre Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr im Rahmen „des verfassungsrechtlich Möglichen“ ausbauen will. Zudem will sie die nationale Cybersicherheitsstrategie weiterentwickeln.

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Die Ampel lehnte in ihrer nationalen Sicherheitsstrategie und im Koalitionsvertrag Hackbacks als Mittel der Cyberabwehr zwar prinzipiell ab. Gleichzeitig strebte sie aber „die Schaffung einer Bundeskompetenz zur Gefahrenabwehr bei schwerwiegenden Cyberangriffen aus dem In- und Ausland durch Änderung des Grundgesetzes an“. Vor allem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) machte sich dafür stark.


(nen)



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