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Apples „Neuromancer“-Verfilmung: Produktion hat begonnen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Kaum eine Ankündigung dürfte Science-Fiction-Freunde in mehr Aufregung versetzt haben: Apple plant, für seinen Streamingdienst TV+ den William-Gibson-Cyberpunk-Klassiker „Neuromancer“ verfilmen zu lassen. Nach Informationen aus dem vergangenen Frühjahr, dass man die Rechte erworben hat, gibt es nun ein weiteres Lebenszeichen: Per Kurzteaser auf YouTube teilte Apple mit, dass die Umsetzung „in Produktion“ sei.

Wirklich viel lässt sich aus dem 26 Sekunden langen Clip nicht entnehmen: Wir sehen eine sich drehende Kamerafahrt durch eine dunkle Kneipe, die sich langsam mit einer Pinballmaschine, einer Zapfanlage und Neonlichtern mit der Aufschrift „Bar Chatsubo“ erhellt. (In dieser Bar in Chiba lernen „Neuromancer“-Leser im Buch den Helden Case kennen.) Schließlich tauchen noch die Schriftzüge „Neuromancer“ und „Now in Production“ sowie das Apple-TV+-Logo auf. Der Teaser erschien zum 41. Geburtstag des Romans: William Gibson hatte ihn am 1. Juli 1984 veröffentlicht.

Apple plant, insgesamt zehn Episoden von „Neuromancer“ zu bringen, anstatt das Buch zu einem Film umzuformen. Material genug gibt das Werk eigentlich her. Der Ansatz ähnelt dem von „The Peripheral“ – hier hatte Amazon Prime ein neues Buch von Gibson als Serie verfilmt (acht Folgen), dann allerdings leider eingestellt samt Cliffhanger. Apple hat bislang keine Angaben dazu gemacht, wann „Neuromancer“ laufen wird. Allerdings zeigt sich, dass die Produktionsvorbereitung lange gedauert haben. Case soll von Callum Turner („Masters of the Air“) gespielt werden, Molly, seine Leibwächterin und Teil-Geliebte, von Briana Middleton („Sharper“).

„Neuromancer“ gilt als Übervater der Cyberpunk-Literatur, führte den Begriff „Cyberspace“ letztlich erst ein. „Die Serie folgt einem beschädigten Superhacker namens Case, der zusammen mit seiner Partnerin Molly, einer Attentäterin mit verspiegelten Augen, die einen Raubüberfall auf eine Unternehmensdynastie mit ungeahnten Geheimnissen plant, in ein Netz aus digitaler Spionage und Verbrechen mit hohem Einsatz gerät“, so Apples leicht verschwurbelte Plot-Erläuterung.

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Teaser zu „Neuromancer“ (Video: Apple)

Es wurde über die vier Jahrzehnte nach dem Erscheinen des Romans vielfach versucht, „Neuromancer“ zu verfilmen – gelungen ist es bislang nicht. Immerhin gab es Computerspiele, darunter ein beliebtes Game für den Commodore C64. Die Umsetzung der Serie sollen Graham Roland (“Tom Clancy’s Jack Ryan,” “Dark Winds”) und JD Dillard (“Devotion,” “The Outsider,” “Sleight”) übernehmen.


(bsc)



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3 Jahre DSA: Forscher starten „Massenanfrage“ bei Facebook, X & Co.


Am 4. Oktober 2025 jährte sich die formelle Zustimmung des EU-Rates zum Digital Services Act (DSA) zum dritten Mal. Die zivilgesellschaftliche Organisation AlgorithmWatch sieht in dem Gesetz, das Online-Plattformen strengere Regeln auferlegt, zwar einen wegweisenden Schritt. Die Umsetzung in der Praxis bleibe aber mangelhaft. Anlässlich des Jubiläums hat die NGO daher gemeinsam mit der Mozilla Foundation und dem DSA40 Data Access Collaboratory eine koordinierte „Massenanfrage“ an die Betreiber sehr großer Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, X, TikTok, YouTube und LinkedIn ins Leben gerufen.

Ziel der Aktion ist es laut einer Erklärung der Initiatoren, täglich eine Übersicht der am stärksten viral gehenden Beiträge in jedem EU-Mitgliedstaat zu erhalten. Diese Daten sollen es zivilgesellschaftlichen Organisationen ermöglichen, schnell zu erkennen, welche Inhalte – mit Fokus auf Desinformation oder schädliche Narrative – durch die Plattform-Algorithmen am stärksten gepusht werden und so potenziell auch die größte Wirkung im öffentlichen Diskurs entfalten.

Die rechtliche Basis für diese Forderung findet sich im DSA selbst: Die Verordnung verpflichtet sehr große Plattformen, öffentliche Daten „ohne unangemessene Verzögerung“ für die Forschung zugänglich zu machen. Trotz dieser klaren Ansage klafft laut Oliver Marsh, der bei AlgorithmWatch für die Technologieforschung zuständig ist, eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. In Kraft getreten ist das Plattform-Gesetz im November 2022, wobei bei der Anwendbarkeit aber Übergangsregeln galten.

Die beteiligten NGOs kritisieren drei Hauptprobleme: Viele große Tech-Unternehmen, insbesondere X, weigerten sich regelmäßig, die geforderten Informationen herauszugeben. Das betreffe etwa ein Projekt zu Non-consensual Sexualization Tools (NSTs), die auch als „Nudifying-Apps“ bekannt sind. Dabei handelt es sich um Software, die meist mithilfe von KI ohne Zustimmung einer Person realistische, sexualisierte oder entblößende Bilder von ihr erstellt.

Auch andere Betreiber wie Meta (Facebook und Instagram) sowie TikTok lieferten in der Vergangenheit oft nur Daten von geringer Qualität oder stellten enorme Hürden auf. Die ebenfalls im DSA vorgeschriebenen regelmäßigen Bewertungsberichte der Plattformen, die eigentlich systemische Risiken aufzeigen sollen, halten die Initiatoren zudem für nutzlos.

Weiterer Kritikpunkt: Aktuelle Entwicklungen wie die KI-Zusammenfassungen in Suchmaschinen wie Google fänden im Rahmen des DSA bisher keine Berücksichtigung. Diese Überblicke direkt über den Ergebnislisten zögen Traffic von Nachrichtenquellen ab und gefährdeten so das Geschäftsmodell des Qualitätsjournalismus.

Die Organisationen betonen ihre Bereitschaft, eine Ablehnung ihrer Datenanfragen durch die Tech-Konzerne postwendend rechtlich anzufechten. Generell sei es wichtig, dass der DSA als Instrument zur demokratischen Kontrolle existiere. Die Verordnung bleibe aber eine Baustelle. Marsh hofft, dass deren Potenziale bis zum nächsten Geburtstag besser ausgeschöpft werden können. Die effektive Anwendung des DSA sei angesichts der wachsenden Risiken durch intransparente Algorithmen und der Annäherung von Tech-CEOs an antidemokratische Kräfte in Europa und den USA von entscheidender Bedeutung.


(nen)



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Bilder von Tesla-Prototyp für abgespecktes Modell Y aufgetaucht


Die Hinweise darauf, dass der Autohersteller Tesla ein neues, günstigeres Modell plant, verdichten sich. Ein Poster bei Reddit veröffentlichte Fotos eines ungetarnten neuen Tesla-Modells. Nach Einschätzung der US-Nachrichtenseite Electrek handelt es sich um ein Model Y mit einigen billigeren Bauteilen, nicht um das von vielen erwarteten Billigmodell, das mit einem Preis um 25.000 US-Dollar den Markt aufmischen könnte.

Die Fotos verraten einige interessante Details. So hat es beispielsweise aerodynamisch gestaltete Räder, die die Reichweite erhöhen könnten. Die vordere Lichtleiste wich zwei getrennten Scheinwerfern, die hintere Lichtleiste entfiel komplett. Aber auch wenn das Modell deutlich abgespeckt wird, dürfte es nach Einschätzung des Electrek-Autoren kaum auf einen Preis unter 40.000 US-Dollar kommen.

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Die Meldung passt zu den Analysen eines Sicherheitsforschers, der in der neuesten Firmware für Tesla-Fahrzeuge Informationen über ein neues abgespecktes Modell entdeckte. Die Software verrät, dass bei diesem zahlreiche Extras wegfallen könnten, was den Herstellungspreis erheblich drücken würde.

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(uma)



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Patentverletzungsklage von Strava gegen Garmin wegen Segments und Heatmaps


Der Trackingspezialist Strava verlangt vom Navigationsgerätehersteller Garmin, dass er den Verkauf seiner Fitness-Tracker einstellt. Das Schweizer Unternehmen, so Strava, verletze damit zwei Patente an den Kernfunktionen des Strava-Netzwerks, Heatmaps und Segments.

Heatmaps blendet Informationen in ein Karten-Overlay ein, wie stark frequentiert Strecken im Kartenausschnitt sind. Man kann daran besonders beliebte Strecken von Läufern und Radfahrern leicht ausmachen, was in der Vergangenheit auch schon zu einem Sicherheitsproblem wurde. Segments ist ein System, mit dem eine Rangliste für definierte Strecken erstellt wird. Die Nutzer können dadurch untereinander in einen direkten Wettbewerb treten.

Da beide Funktionen von einer möglichst großen Zahl Teilnehmern leben, ist es an sich schon erstaunlich, dass Strava eine solche Auseinandersetzung beginnt. Noch erstaunlicher ist das vor dem Hintergrund, dass Garmin diese Funktionen bereits seit rund zehn Jahren anbietet, was Strava nicht entgangen sein kann.

Für Nutzer soll sich vorerst nichts ändern. Strava verweist darauf, dass sich Garmin-Geräte mit ihrer Plattform weiter synchronisieren können.

Beide Unternehmen hatten 2015 eine Kooperationsvereinbarung für Segments geschlossen, nachdem Garmin diese Funktion ein Jahr zuvor implementiert hatte. Nun wirft Strava Garmin vor, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben.

Das Patent für Segments wurde einem Bericht des Tech-Blogs DC Rainmaker zufolge am 31. März 2011 eingereicht und rund vier Jahre später erteilt. Allerdings hatte Strava den Dienst bereits 2009 angeboten. Üblicherweise räumt das US-Patentamt in solchen Fällen aber nur eine einjährige Gnadenfrist ein, Patente nach dem Vermarktungsstart noch anzumelden. Möglicherweise ist das ein Punkt, wo Garmin den Hebel ansetzen könnte, um das Patent zu Fall zu bringen.

Bei Heatmaps liegt laut dem Blog noch mehr im Argen: Das Grundpatent wurde am 15. Dezember 2014 eingereicht und zwei Jahre später erteilt. Ein darauf aufbauendes Patent reichte Strava 2016 ein und bekam es 2017 erteilt.

Allerdings waren die im Patent beschriebenen Heatmap-Funktionen schon vorher in Gebrauch. Garmin hatte eine solche Funktion bereits Anfang 2013 eingeführt, ein weiterer Drittanbieter hatte eine solche Heatmap offenbar bereits im Oktober 2012 realisiert. Grundsätzlich gilt: Wird ein Patent irrtümlich erteilt, obwohl das patentierte Verfahren zum Zeitpunkt der Beantragung nicht neu war, kann das Patent auf Antrag von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

In einer auf Reddit veröffentlichten Erklärung erläuterte der Strava-Produktchef Matt Salazar, warum man Garmin mit einer Klage überziehe. Grund dafür seien neue Entwicklerrichtlinien von Garmin, die von allen API-Partnern verlangten, bei jeder Nutzung der von Garmin zur Verfügung gestellten Daten das Unternehmen zu nennen. Das stelle Marketing über das Benutzererlebnis, außerdem seien es die Daten der Kunden. Verhandlungen darüber mit Garmin seien gescheitert, weswegen man nun rechtlich dagegen vorgehe.


(uma)



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