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Apples Siri könnte bald ausgerechnet von Gemini unterstützt werden


Es geht um eine mögliche Integration von Googles multimodaler KI Gemini, das bereits in Android und in Tools wie Google Workspace eingebunden ist. Eine finale Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. Parallel entwickelt Apple eigene KI-Technologien. Unter dem Projektnamen Ajax arbeitet der Konzern an Sprachmodellen, die künftig in Siri und andere Produkte integriert werden könnten. Zudem testet Apple intern eine Chatbot App, die in Medienberichten als Apple GPT bekannt wurde. Nach Angaben des Handelsblatts hat Apple in diesem Jahr auch Gespräche mit anderen Unternehmen wie OpenAI und Anthropic geführt. Der Fokus scheint jedoch zunehmend auf Google zu liegen.

Dass Apple eine Kooperation mit externen Anbieter:innen in Betracht zieht, verdeutlicht den steigenden Druck. Während Google, Samsung und weitere Marktteilnehmende ihre Betriebssysteme längst mit generativen KI-Funktionen ausstatten, gilt Apple als Spätstarter:in im Bereich generativer KI. Siri, 2011 als eines der ersten Sprachassistenzsysteme vorgestellt, stagniert seit Jahren. Ein für Frühjahr geplantes Upgrade wurde um ein Jahr verschoben – offiziell aufgrund technischer Herausforderungen. Google selbst hat die Messlatte zuletzt spürbar angehoben. Mit den neuen Pixel-10-Modellen und KI-Features wie Magic Cue sorgt das Unternehmen für Aufsehen – sogar ein eigenes Pixel Journal wurde vorgestellt, das stark an Apples Journal App erinnert.

Warum gerade Google?

Für Google wäre ein Deal mit Apple ein Prestigegewinn. Gemini gilt als Schlüsseltechnologie des Unternehmens. In der aktuellen Version 2.5 bietet Gemini schnellere Antwortzeiten und verbesserte multimodale Fähigkeiten. Für Apple hätte eine Zusammenarbeit entscheidende Vorteile: Gemini ist skalierbar, erprobt und könnte Siri generative Funktionen verleihen, die bislang fehlen. Nutzer:innen könnten komplexere Aufgaben stellen – von präzisen Antworten bis hin zu kreativen Texten oder Code-Generierung.

Die Börse reagierte unmittelbar. Alphabet legte nach dem Bericht um knapp vier Prozent zu, Apple um rund eineinhalb Prozent. Weder Apple noch Google haben sich bisher geäußert.

Apples Strategie vor einem Wendepunkt und Konkurrenzkooperationen

Die möglichen Gespräche mit Google fügen sich in ein größeres Bild ein: Apple steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung im Bereich KI. Eine Kooperation mit einem Branchenschwergewicht wie Google würde die bisherige Strategie, primär auf Hardware und Datenschutz zu setzen, infrage stellen. Wahrscheinlich wäre ein hybrides Modell: einfache Aufgaben lokal auf dem Gerät, komplexe via Cloud – ein Ansatz, der Microsofts Copilot-Architektur ähnelt.

Parallel entwickelt sich auch die Konkurrenz weiter. OpenAI arbeitet gemeinsam mit Jony Ive, der über Jahrzehnte das Design von Apple prägte, an KI-gestützter Hardware. Ziel ist ein völlig neues Gerät, das sich nicht an klassischen Kategorien wie Smartphone oder Laptop orientiert. OpenAI hat dafür das Unternehmen io übernommen, das Ive mitgegründet hat, und plant laut Wall Street Journal, bis zu 100 Millionen AI Companions zu produzieren. Diese sollen langfristig eine neue Gerätekategorie etablieren. Mehr dazu liest du im weiterführenden Artikel.


Meilenstein:
OpenAI und Apple-Legende Jony Ive wollen AI Hardware entwickeln

OpenAI Office in München
OpenAI Office in München, © OpenAI via Canva





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Umstrittenes Sandalen-Design: Adidas bittet Indigene in Mexiko öffentlich um Verzeihung


Selbst die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum Pardo kritisierte Adidas wegen des Oaxaca Slip On

Ungewöhnlicher Versöhnungsakt: Nach heftiger Kritik an einem Sandalen-Design hat der Sportartikelhersteller Adidas indigene Vertreter in Südmexiko öffentlich um Verzeihung gebeten.

Eine Vertreterin von Adidas Mexiko, Karen González, entschuldigte sich auf einer Veranstaltung in der betroffenen Gemeinde in Villa Hidalgo Yalálag im Bundesstaat Oaxaca. In Mexiko war dem Unternehmen kulturelle Aneignung vorgeworfen worden. 

An der Veranstaltung mit Musik und Tanz nahmen auch Ureinwohner in traditioneller Kleidung teil. Sie trugen die handgefertigten Huarache-Sandalen, die als Vorbild für die umstrittenen „Oaxaca Slip-On“ von Adidas dienten. Der US-Designer Willy Chavarria hatte das Schuhmodell nach dem Vorbild der Sandalen aus Oaxaca entworfen. Die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum hatte die Kommerzialisierung einer Tradition ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Schöpfer kritisiert.

Adidas verpflichtet sich zur Zusammenarbeit

Nach einem Treffen mit örtlichen Behörden verlas die Adidas-Vertreterin einen Entschuldigungsbrief vor Einwohnern der Gemeinde. „Wir verstehen, dass diese Situation Ärger verursacht haben könnte, und entschuldigen uns öffentlich dafür“, sagte González im Namen von Adidas. „Wir werden es in Zukunft vermeiden, ohne Ihre Anleitung und Zusammenarbeit zu handeln“, versprach sie.

Das Ministerium für Kultur und Kunst von Oaxaca bezeichnete die Entschuldigung als „historischen Akt der Anerkennung der indigenen Völker Oaxacas“. Laut einem Bericht der Zeitung „La Jornada“ teilte Adidas mit, dass das Produkt bisher nicht vermarktet worden sei.



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GMX/Web.de gegen Google: Gerichtsurteil stützt fairen Wettbewerb im Netz


Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen

Um die Macht von US-Technologieriesen zu beschränken, beschloss die EU ein recht hartes Regelwerk für fairen Wettbewerb im Netz. Auf Basis dieser Regeln fällt ein deutsches Gericht nun ein Urteil.

Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen. Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn der Nutzer ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt, etwa für den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube (Aktenzeichen 12 HK O 32/24).

Für diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig gewesen. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden – dadurch geriet die Google-Konkurrenz unter Druck. Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss. 1&1 ist als Mutterkonzern von GMX/Web.de Klägerin in dem Fall. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall dürfte in die nächste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt.

Log-in auch mit Handynummer möglich

Google hat sein in der Klage moniertes Verhalten bereits geändert, das reicht dem Urteil zufolge aber nicht aus. So kann man bei der Einrichtung seit Mai 2025 auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht so nicht behagt.

Klägerin 1&1 bezog sich dabei auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mächtige Digitalgesetz ist seit März 2024 in Kraft, es stärkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Digital Markets Act und Digital Services Act

Wie Europa die Kontrolle über den digitalen Raum zurückerlangen will

Mit Digital Markets Act und Digital Services Act versucht Europa die Kontrolle über den digitalen Raum zurückzuerlangen. Jener EU-Spitzenbeamte, der die digitale Agenda der EU entscheidend mitprägt, erklärt, wie es dazu gekommen ist.

Der DMA soll dies mit Regeln für Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen, zu denen die Kommission Apple, Amazon, Microsoft, den Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta zählt. Diese Torwächter müssen ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln.

EU-Regelwerk zeigt Wirkung

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“, erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei „ein spürbares Signal für digitale Souveränität“. „Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung“, sagte Hagenau.

GMX und Web.de sei es gelungen, „auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen“, sagte der Anwalt der Firma Christian Karbaum.

Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. „Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt“, hieß es von dem amerikanischen Unternehmen. „Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie – und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern.“



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Ranking von Yougov und SZ: Diese Marken gelten bei Kunden in Deutschland als Qualitätssieger


Die Naturkosmetikmarke Weleda wird von vielen Konsumierenden als qualitativ hochwertig wahrgenommen

Das Qualitätsimage von Marken ist einer der wichtigsten Faktoren beim Kauf. Bei welchen Brands Kundinnen und Kunden den Produkten eine besonders hohe Güte zuschreiben, zeigt ein aktuelles Top-Ten-Ranking. Auf dem Spitzenplatz gibt es diesmal eine Premiere.

Gemeinsam mit dem SZ Institut der Süddeutschen Zeitung hat die Data & Analytics Group Yougov zum dritten Mal die deutschen Qualit&a

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