Künstliche Intelligenz
Arduino Nesso N1: IoT-Board mit großer Funkvielfalt
Der Arduino Nesso N1 erweitert das Feld der IoT-Entwicklungsboards um ein Gerät, das mehrere Funkstandards vereint. Das Gerät entstand in Zusammenarbeit mit M5Stack und setzt auf den RISC-V-basierten ESP32-C6. Dieser verfügt über einen High- und einen Low-Performance-Prozessor. Ersterer kann mit bis zu 160 MHz takten und Letzterer mit 20 MHz. Dazu kommen 16 MByte Flash und 512 KByte SRAM. Besonders interessant ist die breite Funkunterstützung: Wi-Fi 6 für schnelle Datentransfers, Bluetooth 5.3 für die Nahbereichskommunikation, Thread für Mesh-Netzwerke und LoRaWAN für weitreichende Sensorstrecken. Auch Zigbee 3.0 ist an Bord.
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Zuhause und im Wald
Für die Praxis bedeutet das: Der Nesso N1 kann sowohl zuhause im Smarthome arbeiten, hat aber auch kein Problem damit, im Wald auf LoRaWAN angewiesen zu sein. Für Maker, die verschiedene Protokolle ausprobieren wollen oder ohnehin mehrere Ökosysteme parallel nutzen, eröffnet das neue Möglichkeiten. Der integrierte SX1262-Chip deckt LoRaWAN zwischen 850 und 960 MHz ab und erlaubt so Experimente im Langstreckenbereich. Ein eingebauter IR-Sender erweitert das Portfolio zusätzlich auf alte Geräte, die seit Jahren trotzig jede WLAN-Integration verweigern.
Zur Bedienung verfügt das Gerät über ein 1,14-Zoll-Touch-Display, zwei programmierbare Tasten und einen Power-/Reset-/Boot-Knopf. Dazu kommen ein RGB-LED-Indikator und ein kleiner Buzzer. Alles steckt in einem vormontierten Gehäuse, inklusive wiederaufladbarem Akku. Für Maker, die sonst erst einmal einen Nachmittag mit 3D-Fehldrucken verbringen, kann das durchaus ein angenehmer Perspektivwechsel sein. Dank USB-C und vorinstallierter Software ist das Board sofort einsatzbereit, egal ob man Arduino IDE, MicroPython oder UIFlow bevorzugt.
Ports für Erweiterungen
Für Erweiterungen stehen Grove- und Qwiic-Ports bereit, womit sich eine große Zahl kompatibler Sensoren anbinden lässt. Außerdem passt das Ökosystem zu Modulino-Nodes und den M5Stack-Hats. Wer also bereits Schubladen voller kleiner Steckmodule besitzt, kann direkt loslegen.
Mit seinen Abmessungen von 18 × 45 mm bleibt das Gerät kompakt. Erhältlich ist der Nesso N1 im Arduino-Shop für 47,58 Euro. Auf der Arduino-Doc-Seite findet man auch einen Schnellstart-Guide und Pinout-Infos.
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Wer mehr über die ESP32-Familie erfahren will, findet alle Informationen in unserem ESP-Kompass.
(das)
Künstliche Intelligenz
Kia K4: Der Ceed-Nachfolger „für alle, die noch nicht bereit fürs E-Auto sind“
Kia hat zuletzt mit den batterieelektrischen Modellen EV4, EV5 und PV5 von sich reden gemacht. Der neue Kia K4 fällt aus dieser Reihe komplett heraus: Er ist kein Elektroauto, ja noch nicht einmal als PHEV bestellbar. Seine bereits aus dem Vorgängermodell Kia Ceed (der noch als Crossover-Modell XCeed fortlebt) bekannten Ottomotoren können allenfalls mit Startergenerator und kleinem Akku bestellt werden. Diese sehr milde Hybridoption ist dann aber schon der maximal erhältliche elektrische Anteil. Ein Plug-in-Modell ist nicht angekündigt, und genügend Kundschaft für Modelle mit Verbrennungsmotoren scheint es zu geben, für Kia Europe soll der K4 „spannende Mobilität für alle zugänglich machen, indem wir Kunden unterstützen, die noch nicht bereit sind für vollelektrische Fahrzeuge.“ Zunächst wird Kia den K4 mit Fließheck anbieten, später auch als Kombi.
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Gewachsen
Im Vergleich zum Ceed wird der K4 mit seinen 4,44 Metern immerhin elf Zentimeter länger und verbreitert sich um fünf auf 185 Zentimeter. Mit dem so möglichen Radstand von 2,72 Meter dürften sich die Platzverhältnisse noch einmal deutlich verbessern. In den Kofferraum passen 438, bei umgelegter Rücksitzlehne bis zu 1217 Liter, beim Hybrid-K4 mit Akku unter dem Ladeboden sind es 110 Liter weniger, aber immer noch mehr als in einem VW Golf mit 305 und 1160 Litern. Der Kia Ceed bot bisher zuletzt 395 und 1291 Liter Kofferraum.

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Als Basismotorisierung ist der Ein-Liter-Dreizylinder mit 85 kW und handgeschaltetem Sechs-Gang-Getriebe im Programm, als Mildhybrid ist er mit Sieben-Gang-Doppelkupplungsgetriebe erhältlich, das auch die einzige Getriebeoption mit dem 1,6-Liter-Vierzylinder mit 110 oder 132 kW ist. Beide Motorisierungen dürften sich nur in Details von denen im Kia Ceed unterscheiden, dessen Option auf einen Plug-in-Hybridantrieb (Test) bietet der Kia K4 zunächst aber nicht mehr.

Drei Ausstattungen
Der K4 soll Anfang 2026 nach Deutschland kommen. In der Grundausstattung als „Vision“ für 29.990 Euro unter anderem mit 16-Zoll-Leichtmetallfelgen, Sitz- und Lenkradheizung. Das ist teurer, liegt aber nicht extrem über dem Preis für den Ceed, der zuletzt mindestens 27.390 Euro kostete. Für 35.890 Euro bietet Kia den K4 in der Ausstattung „Spirit“ mit elektrisch einstellbarem Fahrersitz, induktiver Lademöglichkeit fürs Smartphone und Sitzbezügen aus Kunstleder an.
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Die wie bei Kia üblich „GT-Line“ genannte, „sportlich“ herausgeputzte Vollausstattung bietet für 37.290 Euro unter anderem ein Sportlenkrad und schlüssellosen Zugang. Für alle Ausführungen gilt weiterhin die von Kia gewohnte Garantie von sieben Jahren oder 150.000 km.
Mehr über Autos von Kia
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Analyse zum Digitale-Souveränität-Gipfel: Open Source wird abgewatscht
Der französische Präsident Emmanuel Macron, Bundeskanzler Friedrich Merz, Digitalminister aus 23 EU-Staaten plus etwa 1000 weitere Teilnehmer: Sie alle kamen am Dienstag nach Berlin zum ersten „Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität“, ausgerichtet von der deutschen und französischen Regierung. Eine große Bühne auch für Open-Source-Software wie Linux-Distributionen, LibreOffice, Nextcloud oder Collabora – so könnte man zumindest meinen.
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Schließlich lassen sich mit quelloffenen Anwendungen die Abhängigkeiten von Tech-Konzernen umgehend und spürbar reduzieren. Unter anderem Schleswig-Holstein oder der Internationale Strafgerichtshof machen das gerade vor. Doch tatsächlich wurden Open-Source-Anbieter auf dem Gipfel von der Politik stiefmütterlich behandelt, stellenweise sogar abgewatscht.
Ohrfeige für offene Software
Am deutlichsten ablesen lässt sich das an der von Österreich initiierten „Charta für Digitale Souveränität und Resilienz„, die auf dem Gipfel von allen EU-Staaten unterschrieben wurde. In dem Text heißt es: „Open-Source-Lösungen können eine wichtige Rolle bei der Stärkung der digitalen Souveränität spielen, sofern sie hohen Cybersicherheitsstandards entsprechen und, wo es angebracht ist, durch zuverlässige proprietäre Technologien ergänzt werden.“ Open Source wird damit als Technik abgestempelt, die typischerweise unsicher und unzuverlässig ist. Eine Ohrfeige.

Christian Wölbert recherchiert und schreibt vor allem über digitalpolitische Themen und verfolgt die Digitalisierung der Verwaltung. Außerdem beschäftigt er sich mit Verbraucherschutz- und Umweltthemen. Dabei ist er ständig auf der Suche nach neuen Rechercheansätzen und freut sich über Hinweise an cwo@ct.de oder via Threema (PA6ZC6RE).
Da passte es ins Bild, dass der deutsche Digitalminister Karsten Wildberger und die französische Delegation auf ihrem Rundgang übers Gipfelgelände keine Zeit fanden, den Pavillon der Open-Source-Branche zu betreten. Die Minister hatten sich zuvor unter anderem im Container von SAP und Mistral so ausführlich informiert, dass für die Vertreter von Open-Source-Firmen nur noch ein kurzer Handshake mit ein paar warmen Worten übrigblieb. Die Zeit drängte, die Delegationen eilten zur Pressekonferenz.
ZenDiS aus dem Programm geflogen
Bei einem deutsch-französischen „Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität“ hätte man obendrein erwarten können, dass das deutsche „Zentrum für digitale Souveränität“ (ZenDiS) eine prominente Rolle spielt. Schließlich hat die Bundesregierung das ZenDiS selbst gegründet um, nun ja, die digitale Souveränität voranzutreiben, etwa mit openDesk. Obendrein arbeitet die staatliche GmbH – passend zum Gipfel – längst mit französischen und weiteren europäischen Partnern zusammen.
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Laut Aussagen aus Regierungskreisen tauchte das ZenDiS in Programmentwürfen durchaus auf. Im finalen Programm wurde es jedoch mit keiner Silbe erwähnt, kein Vertreter der Organisation durfte auf der Bühne sprechen. Dort war zwar Platz für SAP, Telekom, Bitkom, den Sparkassenverband und viele weitere, nicht jedoch für das ZenDiS.
Über die Vorteile von Open Source sprachen auf der Bühne somit nur wenige Stimmen. Adriana Groh von der Sovereign Tech Agency etwa betonte, Open Source sei „die Gewinnerstrategie“ und überlegen in Sachen Sicherheit, Interoperabilität sowie hinsichtlich niedriger Entwicklungskosten. „Keine Silo-Entwicklung kann bei dieser Geschwindigkeit mithalten.“
Ein bisschen Trost vom Kanzler
Ein wenig Trost für die Open-Source-Community spendete gegen Ende der Veranstaltung der Bundeskanzler. Er war es, der in seiner Rede die konkretesten Aussagen zu openDesk und zum ZenDiS formulierte: Man werde in der Bundesverwaltung in den nächsten drei Jahren „souveräne digitale Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, sagte Merz. Komponenten von openDesk nutze man nicht nur im Robert-Koch-Institut und im Digitalministerium, sondern auch im Bundeskanzleramt.
Freilich waren auch diese Aussagen unverbindlich und wiederholten im Wesentlichen die bekannten Pläne aus der Modernisierungsagenda. Merz sagte keineswegs, dass er Microsoft Office loswerden und durch openDesk ersetzen will. Das Delos-Projekt mit SAP und Microsoft treibt die Bundesregierung weiterhin voran.
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Insgesamt blieb vom Gipfel der Eindruck: Die Politik setzt in Sachen digitaler Souveränität in erster Linie auf „Buy European“-Klauseln, KI- und Cloudprojekte und auf Schwergewichte wie SAP, Schwartz Digits oder die Telekom. Ob sie damit mehr erreicht als etwa mit Gaia-X, lässt sich frühestens in einigen Jahren sagen. Konkrete, schnell wirksame Maßnahmen gegen Abhängigkeiten wie größere Bundes-Aufträge für das ZenDiS oder Projekte zur Ablösung von Microsoft Office durch Open-Source-Anwendungen wurden auf dem Digitalgipfel nicht angekündigt.
Über die Gründe kann man nur mutmaßen. Vielleicht ist es das in der Charta formulierte Misstrauen gegenüber Open-Source-Software. Vielleicht scheut man den Change-Prozess in der Verwaltung, obwohl Schleswig-Holstein ihn vorexerziert. Vielleicht mag man aber auch einfach nicht riskieren, Trump zu reizen. Klar ist, dass der Gipfel auch in den USA genau verfolgt wurde: Im Vorfeld des Gipfels hatte die US-Botschaft laut Politico von den Organisatoren „Erklärungen“ verlangt.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung
Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).
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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.
Gericht: Schutz vor Risiken ist legitim
Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.
Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.
Eingriffe sind verhältnismäßig
Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.
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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.
(mki)
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