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Aus für Chatkontrolle: Brüssel macht Tempo für Dauerlösung


Nach dem Aus für die „freiwillige Chatkontrolle“ am Donnerstag im EU-Parlament fordern die Befürworter eine Alternative. Während sich die Augen in Brüssel nun auf die festgefahrenen Verhandlungen über eine dauerhafte gesetzliche Grundlage richten, bringt der deutsche Bundeskanzler eine Lösung auf nationaler Ebene ins Spiel.

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Als „freiwillige Chatkontrolle“ wird die Praxis von Unternehmen wie Meta oder Google bezeichnet, die über ihre Plattform laufende Kommunikation automatisch auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu prüfen. Weil die Praxis aber gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, gibt es dafür befristete Ausnahmeregelungen. Nachdem das EU-Parlament eine erneute Verlängerung am Donnerstag endgültig abgelehnt hatte, läuft die derzeit gültige Ausnahme mit dem 3. April ab.

Damit dürfen soziale Netzwerke und Messenger ab dem Osterwochenende auf ihren Plattformen nicht mehr automatisch nach Missbrauchsdarstellungen suchen, weil sie sonst gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Auch die Unternehmen hatten sich für eine weitere Verlängerung ausgesprochen, um die Suche fortsetzen zu können.

Dabei sind sich alle Beteiligten grundsätzlich einig, dass die Ermittlung von Kinderpornografie auf den Plattformen möglich sein muss. Umstritten ist, wie weit die Befugnisse für Unternehmen und staatliche Behörden gehen dürfen. Die EU-Kommission war dafür, die weitreichende Ausnahmeregelung zu verstetigen oder zumindest zu verlängern.

Das Parlament hingegen besteht auf klaren rechtlichen Schranken zum Schutz der Bürgerrechte. „Jahrelang wurden die privaten Nachrichten von unschuldigen Bürgern unter dem Vorwand des Kinderschutzes gescannt, ohne angemessene Ergebnisse zu liefern“, sagte die tschechische Abgeordnete Markéta Gregorová (Piraten) am Donnerstag. „Es ist an der Zeit, dieser ineffektiven und unverhältnismäßigen Ausnahmeregelung von den Datenschutzvorschriften ein Ende zu setzen.“

Die EU-Kommission bedauerte die Entscheidung des Parlaments. „Wir haben wiederholt betont, wie wichtig es unserer Ansicht nach ist, das aktuelle Schutzniveau zu erhalten“, sagte eine Sprecherin. „Wir haben es jetzt mit einer Gesetzeslücke zu tun und müssen uns nach alternativen Lösungen umsehen.“

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Damit richtet sich der Blick auf die festgefahrenen Verhandlungen um eine grundsätzliche Lösung. Die Befürworter wollen hier jetzt Tempo machen. „Wir hoffen, so rasch wie möglich eine Einigung mit dem Parlament zu erzielen, um die durch die Gesetzeslücke entstehenden negativen Auswirkungen zu begrenzen“, teilte eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mit.

Wie genau es jetzt weitergeht, konnte die Kommission auf Nachfrage kurzfristig noch nicht sagen. Doch auch sie setzt jetzt auf einen Durchbruch in den Verhandlungen über eine gesetzliche Regelung. „Die Kommission fordert die beteiligten Gesetzgeber auf, jetzt dringend eine Einigung über eine langfristige Lösung zu finden“, sagte die Sprecherin.

Unterdessen bringt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der zu den Befürwortern einer weiteren Ausnahmeregelung gehört, eine deutsche Lösung ins Spiel. Die Entscheidung des Parlaments sei „ein schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“, sagte der CDU-Vorsitzende in Berlin. Man werde sich bemühen, nun auf nationaler Ebene eine Lösung zu finden. Wie die aussehen könnte, sagte der Kanzler nicht.

Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Das scheiterte im Parlament und im Rat auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung. Die Ausnahmeregelung für die Plattformen gibt es seit 2021, sie wurde bereits einmal verlängert. Diese endet an Ostern – nach der Ablehnung der Verlängerung gibt es keine Aussicht mehr auf eine Einigung in letzter Minute.


(vbr)



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