Künstliche Intelligenz
Aus für offenes WLAN? Vorratsdatenspeicherung gefährdet digitale Teilhabe
Erst Anfang Oktober betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erneut, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung präsentieren zu wollen. Sie sehe „dringenden Handlungsbedarf“, erklärte sie. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch. IP-Adressen seien oft „der einzige Anhaltspunkt“, um die Täter zu identifizieren. Doch noch bevor Hubig ihren Referentenentwurf vorgelegt hat, wird die Kritik an dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben immer lauter.
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So warnt etwa Freifunk München als Anbieter von Infrastruktur für zahlreiche offene WLAN-Hotspots in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den weitreichenden und negativen Folgen der wiederholt angekündigten Überwachungsmaßnahme. Eine einschlägige Gesetzesvorlage aus dem Bundesrat sehe keinerlei Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter wie Freifunk oder kommunale WLAN-Zugänge vor, heißt es darin. Der Verein will daher die Politik frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen beträfen.
Die technische Herausforderung beginnt laut der Eingabe damit, dass die geforderte Speicherung die eindeutige Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Nutzer und die Protokollierung dieser Zuordnung voraussetzt. Bei modernen öffentlichen WLANs sei dies nur noch sehr erschwert möglich. Ein wesentliches Problem liege in der Funktionsweise von IPv6-Adressen: Moderne Endgeräte erzeugen diese Kennungen mithilfe eines Verfahrens namens SLAAC (Stateless Address Autoconfiguration) selbst. Das bedeutet, dass der Betreiber die Adressen nicht aktiv zuweist. Dazu kommen „Privacy Extensions“, die dazu führen, dass sich die IPv6-Adressen regelmäßig ändern.
Aus für Anonymität im Netz
Aber auch im älteren IPv4-Betrieb rotieren viele Endgeräte von Herstellern wie Android, Apple oder Windows heute ihre MAC-Adressen, um eine Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch könnten selbst DHCP-Zuweisungen – also die Vergabe von Adressen durch den Netzbetreiber – keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zugeordnet werden.
Die gravierende Konsequenz laut den Freifunkern: Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur durch eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit der Erhebung personenbezogener Daten realisierbar. Ein solcher Zwang zur Registrierung würde die spontane und niedrigschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Nutzerdaten würde Betreiber öffentlicher WLANs auch mit deutlich strengeren Anforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontieren, moniert der Verein. Diese würden über bereits bestehende Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen hinausgehen. Nötig wären auch erweiterte Vorkehrungen bei der Datensicherheit und der Rechenschaftspflicht. Dies führe zu höheren laufenden Kosten für Wartung, Compliance und Sicherheitsinfrastruktur. Zudem steige das Risiko bei Datenschutzverletzungen und behördlichen Auskunftsersuchen.
Fachverbände schlagen Alarm
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Dieser wirtschaftliche und organisatorische Mehraufwand sei für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber kaum leistbar, erläutern die Betreiber offener Netze. Das Resultat wäre ein Rückgang freier WLAN-Angebote und damit eine empfindliche Einschränkung der digitalen Teilhabe im öffentlichen Raum.
Auch die Auswirkungen auf Barrierefreiheit und digitale Inklusion wären fatal, gibt der Verein zu bedenken. Offene WLANs seien insbesondere für Menschen ohne teure mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland unerlässlich. Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum massiv erschweren.
Sollte das Gesetz ähnlich wie der Bundesratsentwurf aussehen, könnte das dazu führen, „dass Freifunk in der heutigen Form nicht mehr existieren“ werde, sagte Dieter Winkler, Vorstandsmitglied bei Freifunk Rheinland, heise online. Schon die Kontrolle und Erfassung stünden entgegen der Grundidee eines freien Netzes. Letztlich wäre der Aufwand „weder zeitlich noch finanziell zu stemmen“.
Fachverbände teilen die Einwände. Auch die Bundesanwaltskammer (BRAK) bezeichnet die anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin. Der eco-Verband der Internetwirtschaft schlug vor Kurzem Alarm, dass eine pauschale Speicherpflicht „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstellen würde. Er unterstreicht ebenfalls die wirtschaftlichen Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie die Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.
(afl)
Künstliche Intelligenz
iPhone, Mac, iPad: So geht KI auch „for free“
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz kann erstaunlich teuer sein: Abopakete beginnen oft erst bei 20 Euro im Monat und man kann, etwa wenn man mit KI-Systemen programmieren oder Videos generieren will, auch durchaus 200 Euro und mehr alle vier Wochen investieren.
Doch das muss nicht sein: Mit kostenlos verfügbaren Bordmitteln auf iPhone, Mac oder iPad, sowie zahlreichen Tools und Apps können Sie die spannende Technik auch gratis nutzen. 18 Tipps, wie Sie damit loslegen.
1 Aktuellste Apple-KI nutzen
Installieren Sie alle verfügbaren Updates auf iPhone, iPad und Mac, um Apples neueste KI-Modelle und -Funktionen zu verwenden. Der Hersteller dokumentiert Änderungen seiner Sprachmodelle leider nicht im Detail, verspricht aber grundlegende Verbesserungen mit Version 26. Zum Start von Apple Intelligence mit iOS 18 lieferten die Werkzeuge oft durchwachsene bis schlechte Ergebnisse. Das hat sich inzwischen aber spürbar gebessert – besonders bei der Text-, aber auch bei der Bildgenerierung.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „iPhone, Mac, iPad: So geht KI auch „for free““.
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Künstliche Intelligenz
Sicherheit im Auto: Euro NCAP verschärfte Bewertungskriterien
Neue Autos werden seit Jahrzehnten vom europäischen Verbraucherschutzprogramm für Fahrzeugtechnik (Euro NCAP) auf ihre Sicherheit hin überprüft. Dabei geht es nicht um die Folgen des Crashs, sondern auch um eine Unfallvermeidung. Die Kriterien für eine gute Bewertung wurden über die Jahre immer wieder verschärft. In diesem Jahr wurden die Anforderungen so stark verändert wie seit 2009 nicht mehr, schreibt der ADAC. Im Kern geht es dabei um vier neue Punkte:
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- eine ablenkungsarme Bedienung
- Wie Assistenten eingreifen
- Unfallschutz bei niedrigen Geschwindigkeiten
- einfache Bergung nach einem Unfallfolgen
Grundfunktionen ohne Umwege
Es gibt in modernen Autos inzwischen viel mehr zu bedienen als vor ein paar Jahrzehnten. Hersteller gehen bei der Bewältigung sehr unterschiedliche Wege, wie wir auch in Testwagen immer wieder feststellen. Will ein Hersteller die vollen fünf Sterne in der Bewertung des Euro NCAP erreichen, müssen einige Funktionen direkt, also ohne Umwege über Untermenüs, zu erreichen sein. Das gilt für Blinker, Warnblinker, Hupe, Scheibenwischer und eCall. Andere Funktionen müssen in maximal zwei Schritten im Untermenü verfügbar sein.
Assistenten unter Beobachtung
Zur Vermeidung von Unfällen schreibt der Gesetzgeber inzwischen einige Systeme vor. Dazu zählen beispielsweise der Spurhalteassistent und die automatische Notbremsung. Künftig müssen solche Systeme in zusätzlichen Szenarien funktionieren. Der ADAC nennt verschiedene Auftreffwinkel, schlechtes Wetter und unterschiedliche Geschwindigkeiten, die künftig bei Tests berücksichtigt werden. Außerdem werde mit überprüft, wie sanft etwa ein Spurhaltehelfer eingreift. In diesem Bereich gibt es tatsächlich große Unterschiede.
Crashtest mit weniger Tempo
Neu eingeführt wird auch ein zusätzlicher Crashtest mit 35 km/h. Der ADAC argumentiert, dass Hersteller Karosserie und Gurtstraffung für höhere Geschwindigkeiten auslegen. Das führe dazu, dass unter Umständen bei einem Unfall mit 35 km/h höhere Kräfte wirken könnten als bei 50 km/h. Dies habe man bei der Untersuchung mit einem MG3 (Fahrbericht) im vergangenen Jahr herausgefunden. Mit adaptiven Systemen, die sich auf Tempo und Gewicht der Personen einstellen können, sinkt die Belastung bei einem Unfall. Zusätzlich sollen Dummies, die unterschiedlich groß und schwer sind, auf verschiedenen Positionen im Fahrzeug gesetzt werden, um die Anforderungen weiter zu erhöhen. Computersimulierte Crashs mit digitalen Modellen sollen die Tests mit Dummies ergänzen.
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Türgriffe, die immer funktionieren müssen
China hat gerade bekannt gegeben, dass neu homologierte Autos ab 2027 keine motorisierten, versenkbaren Griffe mehr haben dürfen. Auch wir haben das in zahlreichen Testwagen immer wieder kritisiert. Ein Verbot ist in der EU noch nicht in Sicht, zumindest werden aber die Bewertungskriterien beim Euro NCAP auch in diesem Punkt verschärft, wobei das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Elektrische Türgriffe und Kofferraumklappen müssen nach einem Aufprall noch funktionieren. Volvo hat im EX60 nach eigenem Bekunden für die Türöffnung mehrere voneinander unabhängige Stromkreise gelegt.
Wie ein Helfer nach einem Unfall bei manch einem Modell eine Tür über einen Griff aufbekommen soll, der schon unbeschädigt schlecht zu bedienen ist, fließt übrigens seit Jahren in die Bewertungen mit ein. Für eine volle Punktzahl, und auch das fließt erst ab sofort beim Euro NCAP mit ein, werden unter anderem die Verfügbarkeit von Rettungskarten und die Funktion des eCall-Systems mit bewertet. Elektroautos müssen zusätzlich die Traktionsbatterie isolieren und über einen Widerstand gegen eine Überhitzung des Akkus verfügen.
Erhöhter Aufwand
Die vier neuen, zusätzlichen Bewertungskriterien machen es einerseits für die Hersteller deutlich schwieriger, die maximal erreichbaren fünf Sterne zu erhalten. Auf der anderen Seite erhöht das Verbraucherschutzprogramm für Fahrzeugtechnik den Aufwand beträchtlich. Ein Teil der Tests wird künftig über Simulationen abgewickelt werden, doch für vieles bleibt nur der reale Versuch am Kandidaten. Für Verbraucher ist es ein gutes Zeichen, wenn sich die Ersteller von solchen Bewertungskriterien beispielsweise darum sorgen, dass ein zu harsches Eingreifen von Spurhalteassistenten die Akzeptanz beim Fahrer senken.
Mehr zu Assistenzsystemen im Auto
(mfz)
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Software Testing: Software-Engineering von morgen
In dieser Episode sprechen Richard Seidl und Ina Schieferdecker über Next-Gen Software Engineering und Qualität im KI-Zeitalter. Schieferdecker plädiert für Shift-left und klare Testspezifikationen. Das Duo diskutiert, wie Low-Code und No-Code das modellbasierte Arbeiten stärken. Ina Schieferdecker warnt vor durchgewunkenem Code und stellt die Idee eines Model-Bus vor, der Anforderungen, Architektur, Tests und Ausführung über Werkzeuge synchron hält.
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Über Ina Schieferdecker
Prof. Dr.-Ing. Ina Schieferdecker ist unabhängige Forscherin und Honorarprofessorin für Softwarebasierte Innovationen an der Technischen Universität Berlin. Sie ist Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) und Ehrenmitglied des German Testing Board e. V. (GTB) sowie aktiv im International Software Testing Qualifications Board. Darüber hinaus ist sie Präsidiumsmitglied der Gesellschaft für Informatik sowie Vorstandsmitglied von Informatics Europe. Ihre Forschungsinteressen umfassen Software Quality Engineering, offene Datenplattformen und die Twin-Transformation von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Sie ist u.a. Preisträgerin des Deutschen Preises für Software-Qualität des ASQF, der GI-TAV und des GTB.
(Bild: TechSolution)

Der betterCode() GenAI Summit zeigt alle Aspekte der KI-gestützten Softwareentwicklung von geeigneten Tools über praktische Anwendungen bis zu den Auswirkungen auf Entwicklungsteams.
Das Programm des betterCode() GenAI Summit behandelt aktuelle Tools, Best Practices und Möglichkeiten, aber auch die Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen KI-gestützter Softwareentwicklung. Unter anderem gibt es Vorträge zu folgenden Themen:
- Coding Agents im Praxiseinsatz: Auswahl und Orchestrierung
- KI in der Praxis: Strategien zur Modernisierung komplexer Legacy-Systeme
- Spec-Driven Development: Das Ende des Vibe Coding
- Sicherheitsnetze für den sicheren Einsatz von Coding-Agenten
- KI-generierter Code zwischen Effizienzgewinn und Rechtsrisiko
- Design Patterns für das Zeitalter der Agenten
Bis zum 21. April sind die Tickets zum vergünstigten Frühbuchertarif von 999 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) verfügbar.
Bei diesem Podcast dreht sich alles um Softwarequalität: Ob Testautomatisierung, Qualität in agilen Projekten, Testdaten oder Testteams – Richard Seidl und seine Gäste schauen sich Dinge an, die mehr Qualität in die Softwareentwicklung bringen.
Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „Software-Engineering von morgen – Ina Schieferdecker“ und steht auf YouTube bereit.
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(mdo)
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