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Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema


Dass OpenAI für das Training der KI-Modelle urheberrechtlich geschützte Musik verwendet und sich die Liedtexte dann über ChatGPT abrufen lassen, hat das Landgericht München als Urheberrechtsverstoß gewertet. Die Gema als Klägerin konnte sich damit durchsetzen.

Konkret bezieht sich die Klage (Az. 42 O 14139/24) auf neun Liedtexte. Zu diesen zählen „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.

Den von der Gema geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz haben die Richter im Wesentlichen stattgegeben. „Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts München.

Nicht durchsetzen konnte sich die Gema mit dem Punkt, dass eine fehlerhafte Zuschreibung veränderter Liedtexte das Persönlichkeitsrecht der Künstler verletze. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Ausgabe der Liedtexte ist entscheidend

Knackpunkt bei dem Urteil ist, dass sich die Liedtexte über ChatGPT wieder ausgeben lassen. In dem Verfahren geht es um die Modelle GPT-4 und GPT-4o.

OpenAI hatte argumentiert, konkrete Trainingsdaten würden in den Modellen nicht gespeichert werden. Stattdessen basiere ein Modell auf Parametern, die widerspiegeln, was sie aus den Trainingsdaten gelernt haben. Dass geschützte Lieder verwendet werden, würde damit unter die Text- und Data-Mining-Regeln im Urheberrecht fallen, die die Verwendung geschützter Inhalte erlaubt.

Für die Outputs wollte OpenAI ebenfalls nicht verantwortlich sein. Diese seien eine Folge der Nutzereingaben, dementsprechend wären diese auch für die Ergebnisse verantwortlich.

Das Landgericht München folgt dieser Argumentation aber nicht. Wenn sich Liedtexte ausgeben lassen, gehe man von einer „Memorisierung“ aus – geschützte Inhalte würden sich damit nicht nur in den Trainingsdaten, sondern direkt im Modell befinden. Und OpenAI sei für die „Architektur der Modelle und die Memorisierung der Trainingsdaten verantwortlich“.

Dass die Wiedergabe der Inhalte in den Outputs möglich ist, werten die Richter als zweiten Verstoß, der nicht von den Schranken in den Text- und Data-Mining-Regeln gedeckt ist. Denn Liedtexte seien durch einfach gehaltene Prompts abrufbar gewesen.

Gema spricht von wegweisendem Urteil

Die Gema bezeichnet das Urteil als wegweisend und Präzedenzfall. Erstmals wurde in Europa der Umgang von generativen KI-Systemen mit geschützten Inhalten rechtlich bewertet. Und die Entscheidung fiel zugunsten der Rechteinhaber aus.

Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt“, erklärt Kai Welp, General Counsel der Gema. Das Urteil zeige, dass Rechte der Musiker durch die KI-Modelle systematisch verletzt werden. Daher wertet die Gema das Urteil auch als Grundlage für eine Lizenzpflicht und bringt das eigene Lizenzmodell für KI-Anbieter ins Gespräch.

OpenAI selbst widerspricht dem Urteil, berichtet der Tagesspiegel. Der ChatGPT-Betreiber erwäge derzeit die weiteren Schritte. Ohnehin gehe es demnach nur um eine begrenzte Auswahl an Liedtexten, Auswirkungen auf die Nutzer habe das Urteil nicht.

  • Copyright-Klagen: Wie AI-Firmen das Internet „klauen“ und womöglich damit durchkommen

Das Urteil könne dem Bericht zufolge jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Wenn die Gema auch in der zweiten Instanz Recht bekommt, stärke es grundlegend die Position von Rechteinhabern, um Vergütungsmodelle auszuhandeln. Das betreffe nicht nur Musiker, sondern auch weitere Bereiche wie Journalismus, Fotografie und Literatur.

Europa folgt damit den USA. Auch dort richten sich eine Vielzahl von Urheberrechtsklagen gegen KI-Firmen, die aufgrund der Klagen mittlerweile Milliarden-Budgets zurückgestellt haben.



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PlayStation 5: Sony nennt Verkaufszahl von 84,2 Millionen Konsolen


PlayStation 5: Sony nennt Verkaufszahl von 84,2 Millionen Konsolen

Bild: Sony

Im Rahmen der Bekanntgabe der Quartalszahlen für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025 hat Sony erneut auch Verkaufszahlen der PlayStation 5 genannt. Seit dem Start der Konsole im November 2020 hat sich die PlayStation 5 über alle Modelle hinweg weltweit 84,2 Millionen Mal verkauft.

Verkäufe legen minimal zu

Im vergangenen Quartal sind es demnach allein 3,9 Millionen Exemplare gewesen. Im gleichen Vorjahresquartal ist dies ein kleines Wachstum, denn im Vorjahreszeitraum wurden 3,8 Millionen PlayStation 5 verkauft. Damit setzt sich der Trend eines leichten Wachstum, den auch schon das erste Quartal des aktuellen Geschäftsjahres gezeigt hatte, fort. Die Nachfrage nach der PlayStation 5 ist somit weiterhin gut und relativ stabil. Blockbuster wie das jüngst auf November 2026 verschobene GTA 6 werden den Absatz der Spielekonsole im kommenden Jahr voraussichtlich noch einmal deutlich ankurbeln.

PSN mit weniger Nutzern

Das PlayStation Network verzeichnet jedoch anders als die Konsolenverkäufe sinkende Zahlen. Statt 123 Millionen Nutzer aus dem ersten Quartal sind nun nur noch 119 Millionen Nutzer monatlich im PlayStation Network aktiv. Die Software-Verkäufe von First-Party-Titeln stiegen trotzdem um eine Million im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum. Ghost of Yotei, das erst im Oktober erschienen und somit noch nicht in den jetzt veröffentlichten Zahlen enthalten ist, hat sich indes bereits 3,3 Millionen Mal verkauft.

PlayStation 5 aktuell zum Tiefstpreis von 311 Euro

Die PlayStation 5 Slim Digital Edition mit 1 TB internem Speicher (EU-Version) ist aktuell bei AliExpress für 311,09 Euro mit dem Code 11DE60 und bei Zahlung über Paypal erhältlich*. Da AliExpress auf dem Smartphone keine Zahlung per Paypal anzeigt, muss das Angebot über einen Desktop-PC oder Notebook in Anspruch genommen werden.

(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.



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Akko MU01 & MU02: Holztastatur mit cremigem Klang in zwei Größen


Akko MU01 & MU02: Holztastatur mit cremigem Klang in zwei Größen

Bild: Akko

Während sich Metall als Werkstoff für Tastaturen immer stärker verbreitet, spielt Holz kaum eine Rolle. Bei Akko schon: Die 65- und 75-Prozent-Tastaturen MU01 und MU02 besitzen ein Gehäuse aus Walnussholz. Tastenkappen werden passend gestaltet.

Die MU01 nutzt ein 65-Prozent-Layout, bei dem Pfeil- und vier Funktionstasten rechts eng an das Tastenfeld geschoben werden. Bei der MU02 sitzen sie hingegen etwas auf Abstand, die größere 75-Prozent-Tastatur verfügt darüber hinaus über F-Tasten und einen Drehregler.

Abgesehen davon sind beide Tastaturen gleich ausgestattet. Daten werden per USB-C-auf-A-Kabel, Funk oder Bluetooth 5.0 übertragen, Strom spendet ein 4.000 mAh starker Akku. Zur Laufzeit macht Akko keine Angaben. Sie wird maßgeblich auch davon abhängen, ob die RGB-LEDs der Hintergrundbeleuchtung eingeschaltet werden und zwischen einer geringen zweistelligen und dreistelligen Stundenanzahl schwanken.

Da die Tastenkappen im runderen MOA-Format nicht lichtdurchlässig sind, leuchten die LEDs ausschließlich um die Tasten herum. Neben den gezeigten Varianten gibt es die MU01 und MU02 auch mit schwarz-braunen Kappen, allerdings ausschließlich im US-Layout mit kleiner Eingabetaste.

Akko MU02
Akko MU02 (Bild: Akko)
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Akko-MU02-Mountain-Seclusion-6_1a19085c-de93-4dfb-92ef-9b4e9a13c7c0 (Bild: Akko)
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Akko-MU02-Mountain-Seclusion-5 (Bild: Akko)
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Akko-MU02-Mountain-Seclusion-7 (Bild: Akko)

Aufbau und Taster

Aufgrund des Holzgehäuses können die MU-Tastaturen nicht angestellt werden. Zum inneren Aufbau macht Akko ebenfalls keine Angaben, lediglich auf einen Gasket-Mount zum Dämpfen der Anschläge wird hingewiesen. Laut Bildern eines Reddit-Users formt Akko den Klang mit Poron und Schaumstoff zwischen sowie unter dem PCB, darüber hinaus kommt eine Klebefolie als „Tape Mod“ zum Einsatz. Akustisch wird die Tastatur als warm, satt und „cremig“ beschrieben.

Die Signalerfassung übernehmen je nach Modell entweder Akkos lineare V3 Piano Pro (Test in der Monsgeek M1 V5) mit kürzerem Hub, Rosewood-Taster, die normalen roten Modellen ähneln, sowie taktile Cilantro-Modelle in Hot-Swap-Sockeln, die laut KBD-News auf einer FR4-Plate stecken. Einstellungen für die LEDs sowie Tasten nimmt Akkos Web-App vor. Neben einem Windows-Layout steht ein Mac-Layout zur Verfügung.

Preis und Verfügbarkeit

Die MU01* und MU02* können über die Akko-Homepage regulär für rund 155 und 179 Euro erworben werden. Die nächsten drei Wochen gibt es beide Tastaturen mit einem Rabatt in Höhe von 20 Prozent, was sie preislich unter die Sharkoon SGK-Serie in der Wood Edition bringt. Diese verfügt ebenfalls über ein Walnussholz-Chassis, ist aber ausschließlich kabelgebunden. Dafür setzt sie auf quelloffene Firmware.

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LibreELEC 12.2.1: Unterstützung für Nvidias 340.xx-Treiber vorläufig entfernt


Mit LibreELEC 12.2.1 haben die Entwickler kleinere Änderungen am auf Linux basierenden Entertainment-System vorgenommen, das zur Medienwiedergabe und für Retro-Gaming genutzt wird. Neben allgemeinen Korrekturen und Aktualisierungen wurde die Unterstützung älterer Nvidia-Grafikkarten mit den Treibern 340.xx vorläufig entfernt.

Ältere Nvidia-Karten werden zunächst nicht mehr unterstützt

Die bedeutendste Änderung betrifft Nutzer älterer Nvidia-Grafikkarten. Die in der Version 340.xx enthaltenen proprietären Treiber, die vor allem bei älteren Modellen zum Einsatz kamen und laut den Entwicklern bislang noch einen Großteil der aktiven Nvidia-Installationen des Systems ausmachten, wurden mit der neuen Version aus LibreELEC entfernt. Hintergrund ist, dass die Treiber nach dem Ende des offiziellen Supports durch Nvidia sechs Jahre lang weiter genutzt werden konnten, sich nun aber nicht mehr mit der aktuellen Xorg-Version kompilieren lassen. Entsprechend entfällt die Unterstützung im Generic-Legacy-Image von LibreELEC 12.2 sowie in zukünftigen Versionen wie LibreELEC 13.0.

„Nouveau” soll künftig Rolle übernehmen

Um entsprechend alte Grafikkarten weiterhin einbinden zu können, prüfen die Entwickler den Einsatz von „Nouveau“, einer Sammlung für freie Treiber für Grafikkarten von Nvidia. Dieses könnte künftig im Haupt-Generic-Image genutzt werden, um auch Retro-Gaming über Lakka zu ermöglichen. Aktuell verursacht die Komponente jedoch noch mehr Probleme, als sie löst, weshalb sie noch keine praktikable Option für LibreELEC darstellt. Nach Aussage der Entwickler bleibt die Unterstützung von Nvidia-GPUs daher nach wie vor eine Grauzone, weshalb weiterhin von deren Einsatz mit LibreELEC abgeraten wird.

Weitere Hardware-Unterstützung entfernt

Auch bei der Unterstützung anderer Plattformen gibt es Änderungen: Die 2018 hinzugefügte Unterstützung für iMX8- und Qualcomm-Chips bleibt zwar Teil der Codebasis, offizielle Images werden jedoch nicht mehr erstellt oder veröffentlicht. Diese Hardware fand hauptsächlich in industriellen Designs und Tablets Verwendung, war in aktiven LibreELEC-Installationen aber kaum vertreten. Gleiches gilt für iMX6-Systeme, die früher weit verbreitet waren, inzwischen aber nur noch selten mit selbst kompilierten Images genutzt werden.

Tvheadend ebenfalls in neuer Version

Nutzern von LibreELEC wird zudem empfohlen, auf die Serveranwendung zum Streamen von LinuxTV-Quellen Tvheadend 4.3 umzusteigen, da Version 4.2 seit 2019 nicht mehr gepflegt wird und künftig nicht mehr im LibreELEC-12.2-Repository enthalten ist. Da kein direkter Update-Pfad zwischen beiden Versionen existiert, muss die neue Version manuell installiert und eine neue Konfiguration durchgeführt werden.

Änderungen bei ARM-Unterstützung

Auf Geräten mit ARM-SoC, zu denen auch der Raspberry Pi 4 und 5 gehört, wurden bei manuellen Aktualisierungen keine LibreELEC-12.2-Versionen in den Einstellungen angezeigt. Ursache ist die Umstellung des Userspace von „arm“ auf „aarch64“, wodurch kein ARM-Image mehr sichtbar war. Dieses Problem lässt sich beheben, indem eine LibreELEC-12-Release-Datei (.tar oder .img.gz) manuell in das Verzeichnis /storage/.update gelegt und das System neu gestartet wird. Wurde zuvor Widevine für den Zugriff auf DRM-geschützte Inhalte verwendet, muss vor der Aktualisierung der Ordner /storage/.kodi/cdm gelöscht werden, damit bei der ersten Nutzung automatisch die neuen aarch64-Widevine-Bibliotheken heruntergeladen und installiert werden.

Ab sofort verfügbar

Neben den beschriebenen Anpassungen enthält LibreELEC 12.2.1 weitere kleine Updates und Korrekturen. Unter anderem wurde die Medienwiedergabe über Kodi auf Version 21.3 aktualisiert, während der Linux-Unterbau nun auf Kernel 6.16.12 basiert. Die vollständigen Änderungen sind in den ausführlichen Release Notes dokumentiert.

LibreELEC 12.2.1 steht ab sofort auf der Website des Projekts für zahlreiche Plattformen zum Download bereit. Alternativ können passende Images direkt mit dem LibreELEC USB-SD Creator erstellt werden.

LibreELEC ist ein freies, auf Linux basierendes Entertainment-System, das sich zwar großer Beliebtheit erfreut, aber das gleiche Schicksal wie LibreOffice teilt: Es entstand nach einer Abspaltung vom ursprünglichen OpenELEC-Projekt infolge unterschiedlicher Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung und wird seither eigenständig weiterentwickelt.



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