Datenschutz & Sicherheit
Auslegungssache-Jahresrückblick: Datenschutz unter Beschuss | heise online
In der letzten Episode des Jahres 2025 blicken c’t-Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich im c’t-Datenschutz-Podcast auf zwölf turbulente Monate zurück. Mit dabei ist wieder einmal Rechtsanwältin Anna Cardillo. Cardillo ist Partnerin in der Berliner Kanzlei MYLE. Sie berät Unternehmen und Behörden im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit.
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(Bild: Rechtsanwältin Anna Cardillo diskutiert, zugeschaltet aus Berlin, in der Auslegungssache mit.)
Zu Beginn diskutieren die drei einen aktuellen „Paukenschlag“: Der gemeinsame Beschluss von Bundeskanzler und Länderchefs zur Staatsmodernisierung enthält weitreichende Pläne zur Verschlankung der Datenschutz-Durchsetzung. So soll etwa die Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter wegfallen. Cardillo kritisiert das scharf: Die Anforderungen der DSGVO blieben ja bestehen, nur fehle dann die Person, die sich darum kümmert. Von Entbürokratisierung zu sprechen, sei irreführend.
Lage bleibt brisant
Beim Blick auf das Datenschutzabkommen mit den USA sind sich die drei einig: Die Lage bleibt brisant. Zwar hat ein US-Gericht im Mai entschieden, dass zwei Mitglieder der US-Datenschutz- und Freiheitsrechtekommission PCLOB (Privacy and Civil Liberties Oversight Board) rechtswidrig durch den amtierenden Präsidenten Donald Trump entlassen wurden. Doch die Ankündigung Trumps, dem Datenschutzabkommen de facto komplett die Grundlage zu entziehen, schwebt wie ein Damoklesschwert über den EU-US-Datentransfers. Cardillo rät Unternehmen dringend, sich auf Alternativen vorzubereiten.
Das Jahr brachte auch saftige Bußgelder: TikTok kassierte in Irland 530 Millionen Euro wegen Datentransfers nach China, Vodafone in Deutschland 45 Millionen Euro wegen Sicherheitslücken und mangelnder Kontrolle von Vertriebspartnern. Die Runde sieht darin ein wichtiges Signal, dass Unternehmen ihre Dienstleister sorgfältiger überwachen müssen.
Ende des Haftungsprivilegs?
Große Sorgen bereitet den Diskutanten die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung von Plattformen. Das EuGH-Urteil im Fall „Russmedia“ deutet darauf hin, dass Forenbetreiber und Social-Media-Plattformen künftig Inhalte schon vor der Veröffentlichung prüfen müssen, um nicht sofort für Datenschutzverstöße haftbar zu sein. Dies könnte das Ende des bewährten „Providerprivilegs“ bedeuten, bei dem Plattformen erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung haften, und faktisch zu einer umfassenden Überwachungspflicht durch Upload-Filter führen.
Zum Abschluss diskutiert das Trio das sogenannte „Omnibus-Paket“ der EU, das weitreichende Änderungen an der DSGVO und anderen Digitalgesetzen vorsieht. Während Heidrich durchaus pragmatische Erleichterungen erkennt, befürchtet Bleich eine Aufweichung des Datenschutzes zugunsten der Industrie, etwa beim Training von KI-Modellen mit Nutzerdaten. Am Ende fällt das Fazit der Runde fällt eher pessimistisch aus: Der Datenschutz stehe vor schwierigen Zeiten.
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Episode 149:
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(hob)