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Ausprobiert: Logitechs Vision-Pro-Stift Muse | heise online
Ein Stift für die Vision Pro: Der im Sommer angekündigte Muse-Controller von Logitech ist nun offiziell im Handel angekommen, auch wenn er derzeit vorübergehend ausverkauft ist. Die Hardware ähnelt dem MX Ink für Metas Quest, verfügt aber über andere Bedienelemente. Statt dreier Knöpfe vorn gibt es hier nur zwei (der längere davon drucksensibel), plus einen weiteren Knopf am hinteren Ende des Stiftes, der als Einschalter dient. Apropos Spitze: Von diesen liefert der Hersteller zwei zusätzliche – eine breit, eine schmal – mit.
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Eines sei bereits vorab gesagt: Viel machen können Nutzer mit dem Muse-Stift derzeit noch nicht. Der Grund ist die fehlende Softwareunterstützung. Nach der Einbindung ins visionOS-System via Bluetooth, die über die Systemsteuerung oder den Druck auf zwei Knöpfe flott von der Hand geht, passiert bei Verwendung des Controllers weder im Passthrough-Modus noch in einem Environment etwas. Denn Apple reicht den systemweiten Support erst mit visionOS 26.2 nach. Das konnten wir zum Glück mit der Beta ausprobieren (siehe unten). Ohne visionOS 26.2 funktionieren derzeit nur einige ausgewählte Apps.
Professionelles Stiften auf der Vision Pro
Die grundsätzliche Idee hinter dem Muse ist aber eine sinnvolle: „Muse transformiert kreative Arbeitsabläufe in einer Vielzahl von Disziplinen, vom Entwerfen komplexer 3D-Modelle über Brainstorming in virtuellen Arbeitsbereichen bis hin zur Umsetzung komplexer Ideen mit immersiven Tools“, schreibt Logitech blumig. Dabei gibt es haptisches Feedback dank Vibrationsmotor, die Stiftspitze ist drucksensibel. Das Aufladen des Muse-Controllers erfolgt über eine integrierte USB-C-Buchse, ein Kabel liegt nicht bei. Der Akkustatus lässt sich über einen kurzen Druck auf die Einschalttaste feststellen. Der Stift ist allein zur Vision Pro kompatibel; eine Verwendung etwa mit einem iPad ist nicht vorgesehen.
Die Liste der unterstützten Apps ist noch klein. Logitech nennt hier etwa Crayon, Sketch Pro und Spatial Analogue, plus DOPPL. Ebenfalls mittlerweile unterstützt wird das Malprogramm TouchDesk, das eigentlich die ideale Anwendung darstellt, denn es ist dafür gedacht, auf einem Tisch virtuell zu malen. Der Stift ermöglicht hier mehr Genauigkeit als mit einem Finger. Der Support in den anderen Apps ist teilweise noch eingeschränkt. So nutzen die Anwendungen nicht alle vorhandenen Funktionen des Stifts wie den Vibrationsmotor oder er dient schlicht als Fingerersatz. Nervig ist auch, dass sich die Bedienung oft nur schwer erschließt. Teilweise funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Handbedienung auf der einen und Stiftbedienung auf der anderen Seite nicht.
Man hat schnell das Gefühl, dass es sich hier um Beta-Hardware handelt – beziehungsweise Hardware, die nur mit Beta-Software arbeiten kann. Es bleibt den Entwicklern überlassen, ob sie die Chancen des Muse nutzen. APIs existieren dafür und Logitech sowie Apple liefern auch Support, wie es heißt.
Systembedienung eine Form der Illusion
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Am sinnvollsten nutzen ließ sich der Muse-Controller noch unter visionOS 26.2. Dieses eröffnet das gesamte System der Stiftbedienung. So kann man Menüs auswählen, Fenster groß oder klein ziehen, Knöpfe drücken und scrollen. Auch lassen sich endlich handschriftliche Notizen in der gleichnamigen App anfertigen. Der Stift bleibt zudem stets eingeblendet und verschwindet nicht. Man bekommt mit dem Stift das Gefühl, etwas genauer arbeiten zu können als mit den Fingern. Doch letztlich ist das auch nur eine Form von Illusion, denn die Hand bewegt sich ja mit und ohne Stift genauso. Einzig das Auslösen erfolgt per Knopfdruck und nicht mehr Zwickgeste. Gut ist, dass sich das „Spatial-Zubehör“ mit visionOS 26.2 weiter konfigurieren lässt – etwa ob die Haptik aktiv ist oder welche Funktionen per festem Seitendruck auf den Stift erscheinen.
Alles in allem hat man es bei Logitechs Muse-Stift dennoch zumindest jetzt noch mit einem Experiment zu tun. Für leidlich teure 140 Euro darf man mitspielen. Doch solange es nicht wirklich gute Software mit guter Anpassung gibt – etwa im professionellen CAD-Bereich – ist der Stift nur Spielzeug. Die API ändert das hoffentlich – und Apple, wo die Entwickler mehr Funktionen im Betriebssystem öffnen können.
(bsc)
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Donnerstag: Staatstrojaner vor Verfassungsgericht, Satelliten-Internet Terawave
Beschneidet staatliche Malware die Grundrechte? Das muss Österreichs Verfassungsgericht entscheiden, denn die Opposition erzwingt eine Prüfung. Die Regierung hat österreichischen Ermittlern per Gesetz erlaubt, Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Das wird jetzt auf Verfassungskonformität untersucht. In den USA will Blue Origin nach Starlink und Amazon ebenfalls eine große Satellitenkonstellation für den Internetzugang errichten. Die zweite Etage soll bis zu 6 Terabit/s schaffen, aber das vom Raumfahrtunternehmen genannte Terawave richtet sich ausschließlich an große Organisationen und wird kein Produkt für Endkunden. Derweil hat der X-Rivale von Meta Platforms einen weiteren Meilenstein bei den Nutzerzahlen erreicht und will damit mehr Geld verdienen. Threads zeigt Werbung nun auf der ganzen Welt an, nachdem der Kurznachrichtendienst Anzeigen zuvor nur in sehr begrenzten Umfang ausgeliefert hat, um dies zu testen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Nach Ansicht der beiden Oppositionsparteien nimmt die österreichische Regierung bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen. Anlässlich der sogenannten Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner haben die Parteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof gebracht. Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht: Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs.
Blue Origin hat konkrete Pläne für eine eigene Satellitenkonstellation namens Terawave. Im Unterschied zu Marktführer Starlink soll Terawave zweistufig aufgebaut sein; zu rund 5.280 Satelliten im erdnahen Orbit gesellen sich 128 in einer mittleren Umlaufbahn. Das Versprechen: Symmetrische Bandbreite von bis zu sechs Terabit pro Sekunde. Der US-Raketenbetreiber möchte im vierten Quartal 2027 die ersten Terawave-Satelliten im Orbit platzieren. Ein globales Massenprodukt kann der Dienst nicht werden: Mehr als etwa 100.000 Nutzer sind im Konzept nicht vorgesehen. Terawave ist für Konzerne, Datenzentren und die öffentliche Hand konzipiert – für Punkt-zu-Punkt Datenverbindungen und breitbandigen Internetzugang, vorwiegend außerhalb urbaner Zentren: Auch Blue Origin baut mit Terawave ein Satelliten-Netz.
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Eine ganz andere, aber kurzfristigere Ankündigung kommt von Meta Platforms. Der Datenkonzern wird nächste Woche beginnen, Anzeigen in der Timeline von Threads weltweit einzublenden. Zuvor hatte der Kurznachrichtendienst mit Werbung nur experimentiert und diese nur einem geringen Prozentsatz der Anwender angezeigt. Gleichzeitig verkündet der Facebook-Konzern, dass Threads mittlerweile mehr als 400 Millionen monatlich aktive Nutzer zählt. Dieser Meilenstein wurde zwar bereits im August 2025 erreicht, aber bislang nicht offiziell bestätigt. Die gestiegenen Nutzerzahlen sollen nun in Einnahmen umgesetzt werden, obwohl die Plattform ursprünglich werbefrei bleiben sollte, solange dort nicht eine Milliarde Menschen unterwegs sind: Threads will über 400 Millionen Nutzer mit weltweiter Werbung monetarisieren.
Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank des Berliner Krankenhauses Charité stoppt das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte die SPD-Fraktion mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten. Laut Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Doch der Gesetzentwurf von CDU und SPD ist laut der Datenschutzbeauftragten „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“. Das wird jetzt nachgebessert: Wegen Unklarheiten bei Anonymisierung Pläne für Charité-Datenbank auf Eis.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir über die bislang nicht erfüllten Erwartungen an KI in Unternehmen. Warum bleiben die erhofften Produktivitätsgewinne aus? Welche realistischen Einsatzszenarien gibt es für KI im Arbeitsalltag? Derweil kündigte OpenAI an, Werbung in ChatGPT zu integrieren. Wie verträgt sich das Geschäftsmodell mit den Abo-Angeboten? Welche Auswirkungen hat das auf das Nutzererlebnis? Und folgen andere KI-Anbieter diesem Schritt? In Europa fehlen 174 Milliarden Euro für den Netzausbau. Können private Investoren diese Lücke schließen? Welche Risiken birgt eine stärkere Privatisierung der digitalen Infrastruktur? Und wie steht es um staatliche Förderung? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: KI-Ernüchterung, ChatGPT-Werbung, Netzausbau.
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(fds)
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Threads will über 400 Millionen Nutzer mit weltweiter Werbung monetarisieren
Meta Platforms hat angekündigt, Anzeigen in der Timeline von Threads ab nächster Woche weltweit einzublenden. Zuvor hatte der Kurznachrichtendienst mit Werbung nur experimentiert und diese nur einem geringen Prozentsatz der Anwender angezeigt. Gleichzeitig verkündet der Datenkonzern, dass Threads mittlerweile mehr als 400 Millionen monatlich aktive Nutzer zählt. Dieser Meilenstein wurde zwar bereits im August 2025 erreicht, aber bislang nicht offiziell bestätigt.
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Schon Ende Januar 2025 kam Threads laut Meta-Chef Mark Zuckerberg auf mehr als 320 Millionen User, die mindestens einmal im Monat aktiv sind. Über 100 Millionen nutzten die App sogar täglich. Damals legten aber auch schon mehr als eine Million Menschen pro Tag einen Account an, sodass das Wachstum ungebrochen schien. Bei den Kurznachrichtendiensten kommt es damit zu einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Threads und Elon Musks X, dem ehemaligen Twitter. Denn Konkurrenten wie Bluesky oder Mastodon wachsen deutlich langsamer und zählten zuletzt 41 Millionen respektive 15 Millionen registrierte Nutzer, die zudem weniger aktiv sind.
Mehr Nutzer sollen mehr Einnahmen generieren
Threads will seine gestiegenen Nutzerzahlen nun mit Werbung monetarisieren, obwohl die Plattform nach ursprünglichen Plänen Zuckerbergs eigentlich werbefrei bleiben sollte, solange dort nicht eine Milliarde Menschen unterwegs sind. Doch vor ziemlich genau einem Jahr begann Meta mit Tests von Werbung in Threads in den USA und Japan, als der Dienst gerade die Marke von 300 Millionen aktiven Nutzer im Monat übersprungen hatte. Im April 2025 wurde der Test mit Werbeanzeigen in der Timeline weltweit ausgedehnt, aber der Konzern wollte damit „weiterhin testen und lernen“, sodass nur wenige Nutzer Werbung angezeigt bekamen.
Das wird sich in Kürze ändern, wie Meta Platforms jetzt verkündet. Denn ab der nächsten Woche werden Anzeigen in Threads weltweit ausgerollt, sodass alle Nutzer Werbung in der Timeline sehen werden, nicht nur in einigen Regionen. Dabei wird es sich laut Meta aber um einen graduellen Prozess handeln. Zunächst werden nur wenige Anzeigen ausgeliefert, bis die Werbung in den kommenden Monaten überall eingeblendet wird.
Threads-Werbung wie bei anderen Meta-Plattformen
Werbekunden können Anzeigen wie bei den anderen Meta-Plattformen Facebook und Instagram per manueller Kampagne oder über Metas Advantage+ schalten. Letzteres nutzt Künstliche Intelligenz für eine passende Platzierung innerhalb des Dienstes. Threads unterstützt dieselben Werbeformate wie Facebook und Instagram, einschließlich Bilder, Videos und Karussellanzeigen, neu sind allerdings Anzeigen im 4:5-Format. Die Werbekunden können die Anzeigen für Threads innerhalb der gewohnten Einstellungen von Meta Platforms verwalten, was die gleichzeitige Werbeschaltung auf den anderen Online-Diensten Metas erleichtern soll.
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Meta Platforms hat bislang nicht erklärt, wie oft den Nutzern Werbung in der Timeline von Threads angezeigt wird. Der Datenkonzern schreibt allerdings, dass „die Anzeigenauslieferung anfangs niedrig bleibt“, während Werbung weltweit ausgerollt wird.
(fds)
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Digital Networks Act: Glasfaser bis 2035 und Mobilfunkfrequenzen auf Dauer
Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Straßburg ihren Entwurf des Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen und die Weichen für den europäischen Telekommunikationsmarkt stellen. Es geht um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität.
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Der DNA fasst auf gut 260 Seiten den European Electronic Communications Code (EECC), die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK), Regelungen zu grenzüberschreitenden Funkfrequenzen und „Offenes Internet“ zusammen. Vieles soll einfacher, schneller und europäischer werden – und an einigen Stellen hat der DNA es in sich.
Kommission will bis 2035 entkupfern
Einen großen Auftrag bringt der DNA für die deutsche Politik mit: Bis 2035 sollten so gut wie alle Anschlüsse auf Glasfaser umgestellt sein, bekräftigte die für Digitales zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA im Europäischen Parlament in Straßburg. Bis 2029 sollen alle Mitgliedstaaten einen konkreten Plan haben, wie der Abschied vom Kupfer stattfinden solle. Ausnahmen für Fernsehkabel nannte Virkkunen nicht – und auch der Entwurf unterscheidet bei Kupfer nicht zwischen alten Teilnehmernetzen und moderneren HFC-Netzen.
Für Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist das Vorgehen das richtige Signal, zehn Jahre böten „ausreichend Planungsperspektive“. Dafür will Daiber auch die Regulierung entsprechend aufgestellt sehen: „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“
Denn bislang gilt: Wer ausbaut, entscheidet, ob andere auf dieser Infrastruktur etwas anbieten dürfen. Anders als bei den alten, staatlichen Kupfermonopolen gibt es bislang keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, Wettbewerbern einen Netzzugang zu gewähren. Verbraucher haben im schlechtesten Fall also Glasfaser – aber keinen alternativen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag abschließen könnten.
Wie das zukünftige Regulierungsregime genau ausgestaltet sein wird, soll unter anderem vom Ergebnis eines komplizierten Mechanismus abhängen: Bei relevanter Marktmacht sollen die Aufsichtsbehörden vorab einschreiten und Regeln festlegen dürfen, wie Wettbewerber Infrastrukturen mitnutzen dürfen. Dass die Marktposition über die Regulierung entscheiden soll, begrüßt etwa auch der Breitbandverband ANGA. Eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer sieht der Verband dagegen kritisch.
Lizenzen ohne Laufzeitbegrenzung
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Für viele harte Diskussionen dürfte eine zentrale Änderung bei der Vergabe von Funkfrequenzen sorgen: Geht es nach der EU-Kommission, werden Lizenzen für Frequenznutzung künftig ohne Laufzeitbegrenzung vergeben. Davon sollen vor allem Mobilfunkbetreiber profitieren. Die Nutzungsrechte sollen dann nicht mehr wie bisher nach mehreren Jahren neu vergeben werden – in Deutschland hatte sich dafür die Versteigerung eingebürgert. Stattdessen würden die Anbieter die Lizenzen de facto auf Dauer erwerben. Das solle den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen, erläuterte Virkkunen.
Und auch darüber hinaus will die EU-Kommission bei den Funkfrequenzen Änderungen: Nach jeder Tagung der Weltfunkkonferenz (alle zwei bis vier Jahre) soll eine gemeinsame EU-Frequenzstrategie verabschiedet werden. Das soll Einheitlichkeit herstellen – eine sinnvolle Europäisierung durch die Hintertür. Ursprünglich hätte die Kommission die Frequenzpolitik gerne vollständig zentralisiert, fand dafür aber keine Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.
Peering: Regulierungsbehörden als Friedensrichter?
Eine der Fragen, die im Vorfeld immer wieder gestellt wurden: Wird die EU das eigene Regelwerk zur Netzneutralität noch einmal anfassen und ein sogenanntes „Fair Share“-Regime einführen, das die großen US-Plattformen verpflichtet, für die Durchleitung ihrer Daten zu bezahlen? Das ist seit Jahren ein Politikum geopolitischer Dimension – und steht zumindest mit dem Kommissionsvorschlag derzeit nicht zur Debatte.
Im Streit um die Frage, ob die Politik konkrete Regeln für Peering und Transit aufstellen muss, hat die Kommission nun erst einmal ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen. Für Virkkunen ist dies einer konkreten Regulierung vorzuziehen, da es sich um einen im Regelfall gut funktionierenden Markt handele.
Trotzdem befürchtet die Computer and Communications Industry Association (CCIA) Europe, in der die großen US-Inhalteanbieter und -Plattformen eine gewichtige Stimme haben, dass der DNA-Entwurf ein Schlupfloch für solche Entgelte lasse: „Dies ist kein Verfahren zur ‚freiwilligen Schlichtung‘, sondern eines, das neue Streitigkeiten hervorrufen wird“, sagt Maria Teresa Stecher vom CCIA Europe. Der Verband befürchtet, dass mit Artikel 192 des Vorschlags de facto eine Einigungspflicht herbeigeführt würde.
Lange Beratungen absehbar
Über den Vorschlag der EU-Kommission werden das Parlament und der Rat in den kommenden Monaten intensiv beraten. Im Europäischen Parlament wird der Ausschuss für Industrie (ITRE) die Federführung übernehmen. Die Fachpolitiker werden sich mit dem Rat und den Fachministern der Mitgliedstaaten auf eine Regelung einigen müssen. Ob und wann das passiert, ist derzeit vollkommen offen. Für besonders umstrittene Vorhaben – und zumindest Teile des DNA gehören hier zweifelsohne dazu – können sich die Beratungen der Gremien auch über viele Jahre ziehen.
(vbr)
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