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Autoindustrie: Aus für Verbrenner bis 2030/35 kaum noch umsetzbar


Die Verbände der europäischen Automobilhersteller (Acea) und Zulieferer (Clepa) fordern von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine dringende Kurskorrektur in der EU-Klimapolitik für die Autoindustrie. Sie warnen in einem offenen Brief an die CDU-Politikerin, dass die starren CO2-Ziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für 2030 und 2035 „in der heutigen Welt einfach nicht mehr machbar“ seien. Der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor sei unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr realistisch.

Als Hauptgründe für ihren Appell nennen die Lobbygruppen geopolitische Umbrüche, eine stagnierende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und den Mangel an bezahlbaren Modellen sowie die starke Abhängigkeit von China bei Batterien und Rohstoffen. Sie sehen damit die europäische Autoindustrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedroht: China könne die Produktion von E-Autos deutlich günstiger bewerkstelligen.

Anstatt auf Idealismus zu setzen, müsse die EU-Strategie „industrielle und geopolitische Realitäten“ anerkennen, ist dem Schreiben zu entnehmen. Es müsse mehr Flexibilität geben. Die Verbände plädieren dafür, nicht ausschließlich auf reine batteriebetriebene Fahrzeuge zu setzen. Es müsse auch Raum für andere Technologien wie Hybride, Wasserstoff und E-Fuels geben, um die Klimaziele zu erreichen. Grundsätzlich sei es nötig, die europäische Lieferkette für Batterien und andere Schlüsselkomponenten zu stärken, das Qualifizierungsangebot zu verbessern und für ein globales, wettbewerbsfähiges Umfeld zu sorgen.

Der Acea hat bereits erreicht, dass Pkw-Hersteller mehr Zeit bekommen, um sich an die EU-Klimavorschriften zu halten. Seit Juni verlangt er eine Aufweichung der Emissionsgrenzwerte auch für Lkw. Die innerhalb der EU geltenden CO2-Vorgaben für Autobauer müssen Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen inzwischen ähnlich erfüllen. Deren CO₂-Emissionen im Betrieb sollen im Vergleich zu 2019 bis 2030 um 45 Prozent reduziert werden, bis 2035 um 65 Prozent. Die Bundesregierung forderte schon vorher Ausnahmen. Der 2023 gefundene Kompromiss sieht vor, dass in einem ersten Schritt eine neue Fahrzeugkategorie „E-Fuels only“ geschaffen wird. Entsprechende Autos sollen nur synthetische Kraftstoffe verbrennen dürfen.

Manfred Weber (CSU), Chef der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, hat Verständnis für die Lobby-Rufe: Das Beste wäre es ihm zufolge, „den Menschen einen Anreiz zu geben, ein modernes Auto mit Verbrennungsmotor zu kaufen und ihr altes auszumustern“. Die belgische Grünen-Abgeordnete Sara Matthieu kritisiert dagegen: eine weitere Schwächung der Klimavorgaben serviere China den Markt für E-Autos auf dem Silbertablett. Volvo in Ghent zeige, dass Investitionssicherheit ausreiche.

Matthieu hat mit Kollegen der europäischen Grünen-Fraktion ebenfalls einen Brandbrief an von der Leyen gerichtet. Darin fordern sie: Die EU müsse in Batterieinfrastruktur, erschwingliche Ladeoptionen und „Sozial-Leasing“ investieren. Beobachter wie Felix Creutzig vom Mercator-Institut warnen, ein weiteres Eindampfen der CO2-Flottengrenzwerte würde die Transformation und Wettbewerbsfähigkeit der Autobranche gefährden.


(vbr)



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Gehackte Online-Accounts bei der Bundesagentur für Arbeit: Acht Tatverdächtige


Ende März dieses Jahres hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) unberechtigte Zugriffe auf rund 1000 Benutzerkonten ihres Online-Portals festgestellt. Ziel der Angreifer war es, sich durch das Ändern von Bankverbindungen Leistungen zu erschleichen.

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Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat nun gemeinsam mit dem Fachkommissariat „Ermittlungen Cybercrime“ (ECC) der Kriminalpolizei Nürnberg acht Tatverdächtige ermittelt. Zwei der Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden, allerdings wegen mutmaßlichen Drogenhandels und nicht wegen des Hacks. Der entstandene finanzielle Schaden fiel verhältnismäßig gering aus.

Laut einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom heutigen Montag stehen die Tatverdächtigen in dringendem Verdacht, „zwischen dem 30.01.2025 und dem 19.03.2025 versucht zu haben, sich widerrechtlich in über 20.000 Benutzerkonten bei der Bundesagentur für Arbeit einzuloggen“. In rund 1000 Fällen sei ihnen dies gelungen und in mehr als 150 Fällen sollen sie Kontoverbindungen geändert haben.

Schlimmstenfalls wären die Tatverdächtigen durch ihre Manipulationen demnach „in der Lage gewesen, sich monatlich einen fünfstelligen Betrag auszahlen zu lassen“. Das Eingreifen der BA habe den tatsächlichen Schaden allerdings auf knapp 1000 Euro begrenzt.

Zuerst aufgefallen seien die Vorgänge einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Nordrhein-Westfalen: Sie bemerkte Unstimmigkeiten auf dem Konto eines bereits verstorbenen Kunden. Die BA habe anschließend eine umfassende Überprüfung durchgeführt, die unberechtigten Logins bemerkt und Anzeige bei der ZCB in Bamberg gestellt. In der Konsequenz waren zahlreiche Online-Funktionen der BA wie Anträge auf Geldleistungen oder das Ändern von IBAN-Kontonummern Ende März vorübergehend nicht verfügbar.

Mitte Mai bestätigte die Bundesregierung den Cyberangriff auf Anfrage der AfD-Fraktion. Sie führte aus, dass die Zugangsdaten mittels kompromittierter privater Endgeräte und nicht etwa über Systeme der BA abgegriffen worden seien. Überdies teilte die Regierung mit, dass seit dem 29. April 2025 alle Online-Accounts verpflichtend einen zweiten Faktor für die Anmeldung im Portal der Agentur nutzen müssen. Die Nürnberger Behörde hatte zuvor eine Mehr-Faktor-Authentifizierung lediglich empfohlen.

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Die acht ermittelten Verdächtigen sind laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 36 und 61 Jahre alt. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen in zehn Objekten in mehreren Bundesländern am 8. Oktober 2025 seien neben Datenträgern auch Waffen und Betäubungsmittel sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt worden. Die Ermittler sollen bereits bei der ersten Sichtung der Beweismittel eindeutige Hinweise gefunden haben, „die die Beschuldigten mit dem Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit in Verbindung bringen“.

Der Vorwurf gegen die Tatverdächtigen lautet unter anderem gewerbsmäßiger Computerbetrug, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Laut Generalstaatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen weiter an.


(ovw)



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Clips-App für Video: Apple stellt sie offenbar ein


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apple beerdigt seine 2017 erstmals erschienene App Clips. Mit dem Tool war es möglich, auf iPhone und iPad kurze Videoclips aufzunehmen, mit Overlays und Animationen zu versehen sowie mit Filtern zu bearbeiten und mit einfachen Mitteln zu kürzen. Über die Jahre gab es immer wieder Verbesserungen, etwa durch die Integration von Memojis und Animojs sowie die Verwendung des LIDAR-Scanners aktueller iPhones für Augmented-Reality-Aufnahmen. Die App griff damit den Trend zu Kurzvideos wie jenen auf TikTok auf, noch bevor sich diese durchgesetzt hatten.

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Zuletzt hat Apple Clips jedoch schon seit Jahren nicht mehr mit neuen Funktionen aktualisiert, nur immer mal wieder Fehlerbehebungen eingebaut. Dies gipfelte darin, dass Apple die Anwendung mittlerweile offiziell aus dem App Store gestrichen hat. Zwar gibt es auf der deutschen Website noch Hinweise auf die App, Apples US-Seite leitet jedoch auf ein Benutzerhandbuch weiter, mit dem man künftig nichts mehr anfangen können wird.

In einem englischsprachigen Supportdokument wird die Einstellung dann auch konkret kommuniziert: Als Datum der Löschung der App aus dem App Store nennt Apple hier den vergangenen Freitag (10. Oktober). Clips wurde für iOS 26 und iPadOS 26 nicht mehr konkret angepasst, soll aber zunächst lauffähig bleiben. Da Apple die App schnell auf allen iPhones vorinstalliert hatte, haben viele User also weiterhin Zugriff. Ein erneuter Download im App Store ist zudem möglich, wenn man die Anwendung zuvor einmal installiert hatte.

In dem Supportdokument schreibt Apple weiter, wie Nutzer vorgehen sollen, um ihre Videos zu exportieren. So kann man sie mit und ohne Effekte in die Mediathek von iPhone oder iPad oder in andere Apps sowie als Dateien exportieren, dabei auch das Bildseitenverhältnis bestimmen. Projekte lassen sich allerdings nicht exportieren.

Apple empfiehlt, eine Weiterverarbeitung anschließend mit iMovie oder anderen konkurrierenden Tools wie InShot VN Video Editor oder GoPro Quik vorzunehmen. Apple hat noch keine Angaben dazu gemacht, wann Clips gar nicht mehr – also auch nicht mehr für bestehende Nutzer – unterstützt wird. Dies dürfte spätestens der Fall sein, wenn Inkompatibilitäten mit iOS 26 und iPadOS 26 auftreten. Denn Updates wird es nicht mehr geben.

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(bsc)



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