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Bahnticket nur digital: Pflichtangabe von E-Mail oder Handynummer rechtswidrig


Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24). Diese Angaben hatte die Bahn vom Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde dann an die entsprechende Adresse versendet.

Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine „echte oder freie Wahl“ gehabt, hat nun der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben.

Die Bahn hat nach eigenen Angaben den Prozess nach Kundenbeschwerden bereits vor dem Urteil geändert. Am Schalter können die Kunden nun auch ohne die Datenfreigabe einen Ausdruck ihrer Fahrkarte erhalten. Schon zuvor konnten die Karten am Schalter ausgedruckt werden, waren aber nur nach Angabe der Daten überhaupt erhältlich.

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Eine Unternehmenssprecherin erklärt dazu: „Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mail-Adresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreis-Tickets zu buchen.“ Man empfehle aber weiterhin die Angabe einer Mail-Adresse, um die Kunden informieren zu können, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. An Automaten sind die Sparpreise weiterhin nicht erhältlich.

Die VZBV-Vorständin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Sie sagt: „Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.“


(afl)



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Cc statt Bcc: Datenpanne um Aufarbeitung von Missbrauch in englischer Kirche


Eine Londoner Anwaltskanzlei hat mit einer Massen-Mail fast 200 Personen bloßgestellt, die über die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der englischen Kirche auf dem Laufenden bleiben wollten, darunter mutmaßlich auch Opfer. Das hat die Kanzlei Kennedy’s eingestanden und erklärt, dass alle Empfänger und Empfängerinnen für alle anderen sichtbar gemacht wurden – sie wurden also in das Feld Cc eingetragen und nicht Bcc. Ursache sei ein menschlicher Fehler, außer den E-Mail-Adressen seien aber keine weiteren Daten weitergegeben worden. Man bedaure den „schwerwiegenden Fehler“ zutiefst und übernehme die volle Verantwortung.

Dass E-Mail-Adressen über eine Verwechslung von Cc (Kopie) und Bcc (Blindkopie) offengelegt werden, passiert immer wieder. Vor 13 Jahren etwa sorgte eine falsch adressierte E-Mail für eine E-Mail-Flut im Bundestag. Später hatte eine über eine Mailing-Liste verschickte Spam-Mail ähnliche Folgen. Vor vier Jahren hat ein Bezirksamt aus Berlin per E-Mail die Besucher der Party „Friday Fuck 2-4-1“ im weltbekannten Nachtclub Berghain enttarnt, eigentlich sollten die nur einzeln über Corona-Fälle informiert werden. Wenige Wochen vorher hatte das britische Verteidigungsministerium das Leben von mehr als 250 afghanischen Übersetzern in Gefahr gebracht, als alle ihre Adressen in einer Massenmail sichtbar waren.

Im aktuellen Fall geht es jetzt um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Church of England. Dazu wurde im Juli eine Wiedergutmachung beschlossen, deren Details aber noch nicht feststehen. Wer sich darüber informieren möchte, den hat die Kirche aufgefordert, sich an einem „simplen System zur Benachrichtigung“ zu beteiligen. Das umfasst Benachrichtigungen per E-Mail, und genau das ist nun gehörig schiefgelaufen. Die Kirche hat versichert, keine Kontrolle über das Prozedere zu haben und erklärt, dass die Datenpanne nicht hätte passieren dürfen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat nach eigener Aussage alle zuständigen Behörden informiert und will umfänglich bei den Ermittlungen helfen. Fragen dazu könne man ihr stellen – per E-Mail.


(mho)



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Kubernetes 1.34 stabilisiert Dynamic Resource Allocation


Die neue Kubernetes-Version 1.34 steht als finales Release bereit und macht Dynamic Resource Allocation (DRA) allgemein verfügbar – was unter anderem neue Konfigurationsmöglichkeiten für GPUs und TPUs eröffnet. Insgesamt bringt das Release 58 Neuerungen: 23 Features gelten nun als stabil, während 22 die Beta- und 13 die Alpha-Phase erreicht haben. Unterdessen hat Metal3.io den Status als CNCF Incubating Project erreicht.

Die Dynamic Resource Allocation (DRA) ist nun als stabiles Feature allgemein verfügbar. Wie das Kubernetes-Team in der Ankündigung auf GitHub mitteilt, soll DRA mächtigere Wege für das Auswählen, Zuweisen, Teilen und Konfigurieren von Geräten wie Graphics Processing Units (GPUs), Tensor Processing Units (TPUs) und Network Interface Cards (NICs) eröffnen.

Auch im Alpha- und Beta-Status gibt es Neuerungen für DRA: Als Beta-Feature ermöglicht der kontrollierte Admin-Zugriff via adminAccess-Feld in ResourceClaims oder ResourceClaimTemplates Cluster-Operatoren den Zugriff auf Geräte, die sich bereits für Monitoring oder Diagnostik in Verwendung befinden. Die Alpha-Features betreffen unter anderem die Observability des Gesundheitsstatus von Geräten und erweitertes Ressourcen-Mapping.

Zu den weiteren stabilen Features in diesem Release zählt das Erstellen von Ersatz-Pods durch Job-Controller. In der Standardeinstellung erstellen diese sofort einen Ersatz-Pod, wenn ein Pod zu terminieren beginnt. Dadurch laufen beide Pods gleichzeitig, was zu Schwierigkeiten – etwa nicht genügend verfügbaren Nodes für den Ersatz-Pod oder Problemen im Umgang mit Machine-Learning-Frameworks wie TensorFlow und JAX – führen kann. Das Kubernetes-Team schafft daher mit dem Feature .spec.podReplacementPolicy in Jobs Abhilfe. Damit lässt sich festlegen, Ersatz-Pods erst dann zu erstellen, wenn ein Pod komplett terminiert ist (.status.phase: Failed.), mithilfe der Einstellung .spec.podReplacementPolicy: Failed.

Das Technical Oversight Committee (TOC) der Cloud Native Computing Foundation (CNCF) hat Metal3.io in den CNCF-Inkubator aufgenommen. Einst aus einer Zusammenarbeit von Red Hat und Ericsson im Jahr 2019 entstanden, befand sich Metal3.io (ausgesprochen „metal cubed“) seit 2020 in der CNCF-Sandbox. Es handelt sich dabei um ein Open-Source-Projekt, das ein Set aus Tools anbietet, um Bare-Metal-Infrastruktur unter Verwendung von Kubernetes zu verwalten.

Laut TOC-Sponsor Ricardo Rocha widmet sich Metal3.io einem kritischen Bedürfnis der Cloud-nativen Infrastruktur, indem es Bare Metal so verwaltbar und Kubernetes-nativ wie jede andere Plattform mache. Durch das stetige Wachstum, die technische Reife und die starke Integration in das Kubernetes-Ökosystem sei es Rocha zufolge eine klare Wahl für die Inkubation gewesen. Auf der Roadmap für 2025 stehen unter anderem Support für Multi-Tenancy und für weitere Architekturen jenseits von x86_64, zum Beispiel ARM.


(mai)



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Skylo will Satellitensprachanrufe kommerziell verfügbar machen


Skylo hat die ersten Sprachanrufe über das „schmalbandige nicht-terrestrische Netzwerk“ (Non-Terrestrial Network (NTN)) des Unternehmens durchgeführt. Das hat der Kommunikationsanbieter mitgeteilt und erklärt, man könne „eine Kapazität von mehreren zehn Millionen Anrufen pro Monat und Region über den bestehenden, kommerziell verfügbaren Satellitennetzwerkdienst“ liefern.

Skylo ist eines von mehreren Unternehmen wie SpaceX, AST SpaceMobile und Globalstar, die darum wetteifern, Satelliten-zu-Telefon-Konnektivität auf den Markt zu bringen. Derzeit sind solche Satelliten-zu-Telefon-Dienste – auch der von Skylo – primär auf Textnachrichten, dem Versenden kleiner Datenmengen und dem Teilen des Standorts beschränkt, um so beispielsweise auch ohne Mobilfunkverbindung in Notfällen um Hilfe rufen zu können. Schon im März kündigte der CEO von Skylo eine Erweiterung auf Satellitentelefonie an.

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Dabei ist Satellitentelefonie schwieriger zu realisieren als herkömmliche Telefonie über klassische Mobilfunknetzwerke, da Signale aus der Erdumlaufbahn in der Regel schwächer als die von Mobilfunkmasten sind. Zudem verfügen Smartphones in der Regel nicht über starke Antennen oder die Sendeleistung, um eine Satellitenverbindung aufrechtzuerhalten.

Das Problem will Skylo behoben haben: Das Unternehmen gibt an, die Anruf-Funktion durch ein „neu entwickeltes Skylo Voice Gateway“ ermöglicht zu haben, das „fortschrittliche, KI-native Sprachcodecs nutzt, um ein hochwertiges Kommunikationserlebnis zu gewährleisten, indem es den Datenverbrauch und die Anrufqualität optimal aufeinander abstimmt“. Laut Skylo konnte eine „mehr als zehnfache Verbesserung der Datennutzung im Vergleich zu bestehenden Mobilfunkverbindungen“ erreicht werden.

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Laut Unternehmen übersetzt der Skylo Voice Gateway die „physikalische Schicht der Satellitenverbindung in die Standard-SIP/RTP-Protokolle, die von den Kernnetzen der Mobilfunknetzbetreiber verwendet werden“, um so in die Netze und Geräte der Mobilfunknetzbetreiber integriert werden zu können. Mit dem Dienst ebne es den Weg für Mobilfunknetzbetreiber, Verbrauchern und Unternehmen Sprachverbindungen über das Satellitennetzwerk bereitzustellen.

Das Unternehmen hat zusammen mit seinen Partnern einen Vorschlag für NTN-native Sprachverbindungen bei der 3GPP-Normungsorganisation eingereicht. Dieser wurde offiziell als 3GPP-Arbeitspunkt für Release 20 genehmigt.

Ferner arbeitet Skylo mit Mobilfunknetzbetreibern sowie Geräte- und Chipherstellern zusammen, um standardbasierte Direct-to-Device-Dienste unter Verwendung des Mobilfunk-Satellitendienstes (MSS) von Satellitenpartnern wie Viasat zu ermöglichen, erklärt das Unternehmen. Zu Skylos Partnern gehören unter anderem die Deutsche Telekom, der Chipentwickler Qualcomm, und Samsung sowie Telefónica. Aber auch Google setzt bei seinen Pixel-Geräten bei der SOS-Notruffunktion auf das Netzwerk des Unternehmens.

Während die Deutsche Telekom und Telefónica auf Skylo setzen, wettet Vodafone auf AST Spacemobile. Die US-Tochter der Deutschen Telekom, T-Mobile, hat sich derweil mit Musks Starlink für Satellitentelefonie zusammengetan.


(afl)



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