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Bahnticket nur digital: Pflichtangabe von E-Mail oder Handynummer rechtswidrig


Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24). Diese Angaben hatte die Bahn vom Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde dann an die entsprechende Adresse versendet.

Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine „echte oder freie Wahl“ gehabt, hat nun der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben.

Die Bahn hat nach eigenen Angaben den Prozess nach Kundenbeschwerden bereits vor dem Urteil geändert. Am Schalter können die Kunden nun auch ohne die Datenfreigabe einen Ausdruck ihrer Fahrkarte erhalten. Schon zuvor konnten die Karten am Schalter ausgedruckt werden, waren aber nur nach Angabe der Daten überhaupt erhältlich.

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Eine Unternehmenssprecherin erklärt dazu: „Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mail-Adresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreis-Tickets zu buchen.“ Man empfehle aber weiterhin die Angabe einer Mail-Adresse, um die Kunden informieren zu können, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. An Automaten sind die Sparpreise weiterhin nicht erhältlich.

Die VZBV-Vorständin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Sie sagt: „Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.“


(afl)



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Elektroauto Kia EV5 im ersten Fahrbericht: In der Mitte des Segments


Immer dichter wird sie gepackt, die Klasse der SUVs zwischen etwa 4,4 und 4,7 m Länge. Kein Wunder, scheint das Interesse der Kundschaft noch immer zu wachsen. Sie hat bei Form, Antrieb und Preis inzwischen eine enorme Auswahl. Dennoch sehen Hersteller die Chance, sich mit zusätzlichen Modellreihen weitere Marktanteile zu sichern. Kia schnürt mit dem EV5 ein Paket, das in der Zielgruppe gute Chancen haben dürfte. Wir konnten bereits eine erste kurze Probefahrt machen.

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Mit einer Länge von 4,61 m und einem Radstand von 2,75 m sortiert sich der EV5 ziemlich genau dort ein, wo beispielsweise Volkswagen mit dem VW ID.4 und dem Skoda Enyaq gerade massenhaft Kunden in Europa einsammelt. Das Platzangebot ist in etwa vergleichbar, auch im Kofferraum, der im EV5 immerhin 566 Liter fasst. Hinzu kommt ein Fach unter der vorderen Haube mit 44 Litern. Zum Vergleich: Im Enyaq sind es hinten 585 Liter. Werden die hinteren Lehnen umgeklappt, verwandelt sich das Gepäckabteil in eine plane Liegefläche mit zwei Metern Länge. Praktisch sind auch die in die Seitenverkleidungen des Kofferraums integrierten Schienen mit variablen Befestigungspunkten, an denen sich Netze, Boxen, Halter und Haken flexibel anbringen lassen.

Typisch für Kia ist die ordentliche Verarbeitung. Der Materialeindruck ist im EV5 nicht ganz so spröde wie im EV3 erlebt, wobei auch hier die ein oder andere Verkleidung recht schlicht ausfällt. Wer dies nun kritisiert, dem sei gesagt: Der ein oder andere Hersteller mit selbsternanntem Nobelanspruch ist diesbezüglich nicht unbedingt besser. Im Alltag gefällt die weitgehend einfache Bedienung ebenso wie die zahlreichen Ablagemöglichkeiten. Die Becherhalter lassen sich beiseiteschaffen, wenn sie nicht gebraucht werden – eine vorbildliche Lösung. Ebenfalls hervorragend ist die schnelle Verbindung von App, Telefon und Auto gelöst. Da dürften sich zahlreiche Hersteller gern etwas von abschauen.


Kia EV5 Cockpit

Kia EV5 Cockpit

Eingerichtet ist der Kia EV5 im typischen Stil der Marke. Der Materialeindruck ist nicht gar so hemdsärmelig wie im kleineren EV3.

(Bild: Kia)

Unterwegs gibt sich der EV5 keine Blöße. Das Fahrwerk ist eher komfortabel abgestimmt, was charakterlich gut zum E-SUV passt. Die Lenkung verwirrt den Fahrer ebenfalls nicht mit allzu viel Rückmeldung. Die Haftungsgrenzen des Frontantriebs werden dennoch spürbar. Dazu bleibt es angenehm leise, und auf den Sitzen hält man es auch eine ganze Weile ohne Schmerzen aus. Wer mag, kann einen gebremsten Hänger mit bis zu 1200 kg Gewicht an den Haken nehmen.

Vorerst gibt es nur eine Motorisierung und eine Batterie. Der Synchronmotor ist im EV5 vorn eingebaut und treibt auch nur die Vorderräder an. Er leistet 160 kW und bietet 295 Nm Drehmoment. Das ist erheblich weniger, als der APP550 von Volkswagen bereitstellt, und dennoch natürlich mehr als nur ausreichend, um den EV5 flott zu bewegen. 8,4 Sekunden für den Sprint auf Tempo 100 und 165 km/h Spitze sind im Umfeld eher durchschnittliche Werte. Ähnlich wie im EV3 dürfte mittelfristig eine Version mit Allradantrieb und mehr Leistung folgen. Vermutlich wird der Fahrer dann auf mehr als 200 kW zurückgreifen können.

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Auch bei der Batterie-Ausstattung wird Kia den Markt genau beobachten. Zunächst ist nur eine Version mit 81,4 kWh Energiegehalt geplant. Denkbar ist, dass der EV5 perspektivisch alternativ auch den kleineren Speicher aus dem Basis-EV3 bekommt, der 58 kWh mitbringt. Mit den sehr hohen Ladeleistungen anderer Modelle aus dem Hyundai-Konzern ist hier nicht zu rechnen. Kia nutzt eine 400-Volt-Plattform. Sie erlaubt in der Spitze 150 kW. Die 70 Prozent zwischen 10 und 80 Prozent Ladestand sollen innerhalb von 30 Minuten nachgeladen sein. Das würde bedeuten, dass netto rund 57 kWh nachgeladen werden, die durchschnittliche Netto-Ladeleistung demnach bei 114 kW liegen müsste. Das ist kein Spitzenwert, aber dort, wo sich einige Konkurrenten tummeln. Als Beispiel sei der BMW iX1 (Test) mit deutlich kleinerer Batterie genannt, der von 10 auf 80 Prozent im Schnitt mit 93 kW lädt.

Kia verspricht im WLTP eine Reichweite von 505 (GT-Line mit 19-Zoll-Felgen) bis 530 km (18-Zoll-Felgen). Der Verbrauch im Zyklus, der ja die Ladeverluste einrechnet, soll bei 16,9 bis 17,8 kWh liegen. Wir kamen auf unserer Proberunde laut Bordcomputer, also ohne Ladeverluste, auf 15,9 kWh/100 km. Genauere Werte muss ein Test liefern.


Kia EV5 Heck

Kia EV5 Heck

Einiges an der äußeren Gestaltung erinnert an den größeren Kia EV9.

(Bild: Kia)

Das Basismodell des EV5 kostet 45.990 Euro, und schon dort ist die Ausstattung durchaus nicht schlecht. Navigationssystem samt sechs Updates, ein paar der wichtigsten Assistenten, eine zweite Klimazone und die Rückfahrkamera sind schon hier inklusive. Vermutlich werden die meisten Interessenten aber zumindest eine Stufe darüber einsteigen, was den Preis um 3000 Euro anhebt. Dann sind zusätzlich unter anderem noch Wärmepumpe, elektrische Heckklappe, V2X-Hardware-Vorbereitung, Sitz- und Lenkradheizung mit enthalten.

Wer nicht gerade ein ausgesprochen dynamisches E-SUV sucht, könnte hier fündig werden. Der Kia EV5 ist eher komfortabel ausgelegt, was sicher kein Fehler ist. Das Platzangebot entspricht dem guten Durchschnitt in diesem Segment. Beim Laden fällt der EV5 gegen interne Konkurrenten wie den Hyundai Ioniq 5 oder den Kia EV6 weit zurück. Inwieweit das im persönlichen Profil eine Rolle spielt, kann naheliegenderweise nicht verallgemeinert werden. Zumal der erste Abschnitt einer langen Reise locker 350 km plus X lang ist, wenn sie mit voller Batterie angetreten wird und 10 Prozent Reserve nicht angetastet werden sollen. Für weitere 300 km braucht es dann jeweils eine Pause von 30 Minuten.

Für knapp 50.000 Euro bekommen Interessierte ein solide erscheinendes, umfangreich ausgestattetes E-SUV, dessen Qualitäten an keiner Stelle herausragen oder dramatisch unter dem Schnitt dessen liegen, was die Konkurrenz eben auch zu bieten hat. Damit ist Kia nicht schlecht aufgestellt. Den Rest der Überzeugungsarbeit wird eine Preisgestaltung übernehmen müssen, die gegebenenfalls eben das entscheidende Quäntchen attraktiver erscheint.

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(mfz)



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Knicken und tippen: Logitech Flip Folio fürs iPad im Test


Nicht jeder mag sich mit der Bildschirmtastatur des iPads anfreunden. Externe Keyboards vergisst man daheim, Tastaturhüllen tragen auf dem Tablet meist dick auf. Logitechs Flip Folio soll einen Kompromiss schaffen und kombiniert eine Kunststoffhülle mit einem flachen, herausnehmbaren Bluetooth-Keyboard.

Wie bei Apples Magic Keyboard haftet die Hülle magnetisch am Tablet und spart das Kameramodul aus. Das Flip Folio gibt es in 11 und 13 Zoll.

Es eignet sich für das iPad Air mit M2- oder M3-Chip sowie das iPad Pro ab dem M4. Zwar passt auch ein iPad Pro M2 ins Flip Folio, man muss dessen Kameramodul aber sehr kräftig durch die Aussparung drücken.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Knicken und tippen: Logitech Flip Folio fürs iPad im Test“.
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US-Behörde wirft The Boring Company Verstoß gegen Umweltauflagen vor


Ärger für The Boring Company: Eine Umweltbehörde des US-Bundesstaates Nevada wirft Elon Musks Tunnelbauunternehmen zahlreiche Verstöße gegen Umweltauflagen vor. Das berichten US-Medien unter Berufung auf ein Behördenschreiben.

Darin listet das Bureau of Water Pollution Control Verstöße gegen Umwelt- und andere Auflagen vor. Dazu gehörten, dass wiederholt ohne Genehmigung Grabungsarbeiten durchgeführt wurden, unbehandeltes Wasser aus dem Untergrund auf die Straße geleitet wurde oder Schlamm aus Lkw des Unternehmens auf die Straße austrat.

Laut dem Schreiben hatte die Wasserbehörde The Boring Company 2020 wegen ähnlicher Vergehen bereits eine Strafe auferlegt. Beide Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich, damit sich das Unternehmen an die Umweltauflagen halten soll.

Für die Boring Company war das aber offensichtlich kein Grund, das Verhalten zu ändern: Die Wasserbehörde wirft dem Unternehmen rund 100 neue Verstöße vor. Zudem habe es nicht wie vereinbart eine unabhängige Stelle mit regelmäßigen Inspektionen der Baustellen beauftragt. Die Behörde zählte knapp 690 verpasste Inspektionen.

Für diese Vergehen hat das Umweltministerium eine Strafe von knapp 243.000 US-Dollar verhängt. Das Unternehmen bestreite die Vorwürfe, teilte das Ministerium dem lokalen Medium City Cast Las Vegas mit. Die Zahlung ist demnach erst fällig, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Das Ministerium behalte sich jedoch das Recht vor, das Unternehmen zur Einstellung der Bautätigkeiten aufzufordern.

Die von Elon Musk gegründete The Boring Company kündigte 2020 an, ein Tunnelsystem zu bauen, das das alte Las Vegas Convention Center mit dem Erweiterungsbau verbinden soll. In dem Tunnel sollen Elektroautos von Tesla Besucher vom einen Ende des Messegeländes zum anderen kutschieren. 2021 ging der Tunnel in Betrieb. 2023 erhielt das Unternehmen die Genehmigung für einen Ausbau des Tunnelsystems. Inzwischen verbinden Tunnel das Convention Center auch mit einigen benachbarten Hotels. Es gibt Pläne, den gesamten „Strip“ mit den großen Hotels sowie den nahegelegenen Flughafen zu erschließen.


(wpl)



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