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Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung
Die neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke ist fertig und erlaubt nun offiziell den Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker. Dabei wird die Modulleistung aber erheblich begrenzt. Die entsprechende DIN-Norm DIN VDE V 0126-95, die sich zuletzt stark verzögert hatte, erscheint nun im Dezember 2025.
Der VDE regelt in der Norm nunmehr, wie viel Energie ein Balkonkraftwerk, offiziell Steckersolargeräte genannt, maximal theoretisch produzieren darf (Modulleistung), wie viel maximal ins Hausnetz eingespeist werden darf (Einspeiseleistung) und wann dieses wie angeschlossen werden muss, um noch als solches zu gelten und vereinfachten Anschluss- und Anmeldeverfahren zu unterliegen.
Schuko-Stecker nur bis 960 Watt Modulleistung
Der bisher von dem VDE vorgesehene Wieland-Stecker und die Installation durch eine Fachkraft waren in der Realität bereits überholt, nahezu alle Balkonkraftwerke wurden bereits mit einem Schuko-Stecker über eine normale Steckdose angeschlossen. Vom VDE wurde diese Praxis bisher auch geduldet. Die neue DIN-Norm erlaubt nun auch den Einsatz eines Schuko-Steckers, allerdings nur dann, wenn die Modulleistung des Balkonkraftwerks maximal 960 Watt beträgt. Es dürfen somit beispielsweise maximal zwei Solarmodule mit jeweils 480 Watt am Wechselrichter angeschlossen sein, damit man das System noch mit einem Schutzkontaktstecker anschließen kann. Zwei 500-Watt-Module oder gar eine Modulleistung von insgesamt beispielsweise 1.600 Watt über vier Module mit je 400 Watt sind mit dem Schuko-Stecker nicht zugelassen.
Zwischen 961 und 2.000 Watt mit Wieland-Stecker
Die vorher inoffiziell durch Begrenzungen der Netzbetreiber geltenden 2.000 Watt Modulleistung finden sich nun auch in der Norm wieder. Sie sind die Grenze für die Modulleistung eines Balkonkraftwerks, zwischen 961 und 2.000 Watt sieht die Norm aber weiterhin den Einsatz eines speziellen Energiesteckvorrichtungssteckers, also den Wieland-Anschluss, und die Installation durch eine Elektrofachkraft vor. Ab 2.000 Watt Modulleistung gilt eine PV-Anlage dann nicht mehr als Balkonkraftwerk und die Sonderregelungen für Mini-PV-Anlagen enden.
Maximal 800 Watt Wechselrichterleistung
Statt 600 Watt erlaubt die neue Norm nun auch offiziell wie schon das verabschiedete EEG eine Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt. Vom Balkonkraftwerk ins Hausnetz dürfen diese 800 Watt auch maximal eingespeist werden, selbst wenn das Balkonkraftwerk 900 Watt produzieren oder aus einem Akku noch mehr abrufen könnte.
Keine Regelung für Balkonkraftwerke mit Akku
Akku ist ein gutes Stichwort, denn für den Betrieb des Balkonkraftwerks in Verbindung mit einem Speicher ist die Norm nicht gedacht. Hierfür soll es noch einmal gesonderte Vorschriften geben. Laut Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ist für Balkonkraftwerke mit Akku die Installation eines Stromsensors durch einen Elektrofachbetrieb notwendig. Zudem muss neben der Anmeldung im Marktstammdatenregister, die für alle Balkonkraftwerke gilt, auch eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen.