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Barrierefreier digitaler Raum per Gesetz: Das BFSG ist da


Am 28. Juni ist nach einer knapp vierjährigen Übergangsfrist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es wurde 2021 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht um. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder bis 100.000 Euro.

In anderen Teilen der Welt sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Trotzdem sind laut aktueller Studien mehr als 90 Prozent der populärsten Webangebote nicht barrierefrei.

Gänzlich neu ist eine solche Pflicht auch hierzulande nicht. Um allen Menschen gleichermaßen Zugang zu Anwendungen, Webseiten und Fachverfahren des öffentlichen Sektors zu gewährleisten, gibt es in Deutschland mit der Barrierefreie Informationstechnik Grundverordnung (BITV) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bereits seit 2002 eine gesetzliche Verpflichtung, diese nach einem umfangreichen Kriterienkatalog barrierefrei zu gestalten. Deren Neuauflage, die BITV2, ist seit 2011 in Kraft, 2019 wurde sie aktualisiert, ohne dass sie eine neue Versionsnummer erhielt.

Aber für die Privatwirtschaft gab es eine derartige gesetzliche Vorgabe zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland bisher nicht. Das ändert sich jetzt. Mit Inkrafttreten des BFSG müssen eine ganze Reihe digitaler Dinge eine ganze Reihe Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Jedoch nur solche, die sich an Verbraucher richten. Der Business-to-Business-Bereich (B2B) ist nicht vom BFSG betroffen.

Während das BFSG den Gültigkeitsbereich und weitere Pflichten für Anbieter und Marktaufsichtsbehörden definiert, konkretisiert die zugehörige Rechtsverordnung (BFSG-V) die Anforderungen. Grundsätzlich ergeben sich diese aus der EU-Norm EN 301549 („Accessibility requirements for ICT products and services“), auf die BFSG und BFSG-V durch die Nennung harmonisierter Normen indirekt verweisen.

Der erste Paragraf des BFSG listet die „Produkte und Dienstleistungen“, die unter das Gesetz fallen. Genannt werden neben Geld-, Fahrkarten oder Check-in-Automaten und E-Book-Readern auch recht unkonkret „Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmten Betriebssysteme“ oder „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.

Was damit gemeint ist, wird mit einem Blick auf Paragraf 2 klarer. Die Hardwaresysteme umfassen demnach Rechner, Smartphones und Tablets. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ meint Onlineshops, schließt laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aber auch Webseiten und Apps mit Terminbuchungsfunktion ein, da auch diese dem Abschluss eines Verbrauchervertrags dient.

Die Fachstelle wurde 2016 zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts eingerichtet und soll Behörden, Verwaltungen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Fragen der Barrierefreiheit unterstützen. Sie stellt Leitlinien bereit, die der Wirtschaft als Wegweiser durch das BFSG dienen sollen. Demnach ist die Aufzählung der genannten Produkte und Dienstleistungen abschließend. Wer nichts davon anbietet, etwa Betreiber privater Webseiten oder Apps ohne gewerblichen Zweck, ist also nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Webangebote und -Apps von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem können Unternehmen sich auf bestimmte Ausnahmetatbestände berufen. Möglich ist das, wenn Produkte oder Dienstleistungen durch die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen derart verändert werden müssten, dass man sie als eine neue Sache betrachten könnte. Auch wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige organisatorische oder finanzielle Belastung darstellt, kann ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht werden.

Für bestimmte Produkte, etwa Selbstbedienungsterminals, gelten Übergangsfristen bis 2040. Für Geräte wie E-Book-Reader, Smartphones, Tablets, Rechner oder Smart TVs gilt jedoch, dass sie, sofern sie nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden, die jeweils relevanten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Diese betreffen nicht nur das Produkt selbst, sondern auch Anleitungen, Verpackungen oder die technische Dokumentation.

Auch für betroffene Webseiten und Apps gilt, dass sie zum Stichtag grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Ausnahmen gelten für vor dem Stichtag veröffentlichte Dokumente oder Videos, Inhalte Dritter, die nicht der Kontrolle des Webseiten- oder App-Betreibers unterliegen, sowie Karten und Archive, die nach dem Stichtag nicht aktualisiert oder überarbeitet werden.

Die konkreten Anforderungen für das Web orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese geben nach den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit strukturierte Kriterien in den drei Konformitätsleveln A, AA, und AAA vor. Um dem BFSG zu genügen, müssen mindestens die Kriterien der Level A und AA erfüllt werden. Grundsätzlich soll erreicht werden, dass alle Inhalte von allen Nutzern wahrgenommen, verstanden und bedient werden können und auch mit Bedienhilfen, zum Beispiel einem Screenreader, zuverlässig funktionieren.

Dabei geht es um weit mehr, als nur Kontraste anzupassen oder ein paar Alternativ-Texte zu ergänzen. Betreiber, die sich bisher nicht darum gekümmert haben, sind reichlich spät dran. Auf heise.de finden sich nützliche Tipps, was in einem solchen Fall zu tun ist und was getan werden kann, um rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken. Etwa schreibt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor, das sogenannte Accessibility-Statement. Es sollte von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein, daher bietet sich etwa ein Link auf der Startseite oder im Footer der Webseite oder App an. Die Inhalte sind größtenteils vorgeschrieben. Im Statement sollte erklärt werden, inwieweit die Webseite oder App die Vorgaben erfüllt, bestehende Barrieren benannt und Feedback- und Kontaktmöglichkeiten angeboten werden. Auch sollte ein Verweis auf die zuständige Schlichtungsstelle enthalten sein und das Datum der letzten Barrierefreiheitsprüfung unter Angabe der verwendeten Prüfmethoden genannt werden.

Man sollte solche Checks regelmäßig durchführen. Automatisierte Tools wie das WAVE Accessibility Evaluation Tool bieten erste Anhaltspunkte, die man aber durch manuelle Tests ergänzen sollte. Zu überprüfen ist beispielsweise, ob man auch ohne Maus auf der Webseite zurechtkommt, ob die Kontraste stimmen, ob es Alternativtexte für Bilder und Videos gibt, ob alle Inhalte klar strukturiert und die Elemente richtig ausgezeichnet sind und ob es Untertitel und Transkripte für Videos und Audiodateien gibt.

Wer die Vorgaben beherzigt, macht nicht nur bestehende Nutzer glücklich – auch die freuen sich schließlich über eine sinnvolle Benutzerführung –, sondern gewinnt vielleicht auch neue Nutzer und neue Kunden. Denn wie Accessibility-Advocate Clive Loseby in seinem TED-Talk „The Internet’s Accessibility Problem and how to fix it“ treffend sagte: „Behinderte Menschen haben Geld. Geld, das sie für Waren und Dienstleistungen ausgeben wollen. Und wenn sie das nicht bei Ihnen tun können, dann tun sie das eben woanders.“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass etwa eine Milliarde Menschen weltweit eine Behinderung haben. Die Aktion Mensch geht davon aus, dass die Gruppe derer, die Barrieren im digitalen Raum erfahren, deutlich größer ist und nennt ganze 30 Prozent der Bevölkerung. Sie leben beispielsweise mit motorischen Einschränkungen, haben eine Sehschwäche – oder sie leben mit temporären Einschränkungen, etwa einem gebrochenen Daumen oder einem Neugeborenen auf dem Arm. Auch wer aktuell zu keiner dieser Gruppen gehört, wird vielleicht irgendwann dazugehören.


(kst)



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Chip-Gesetz: EU-Staaten fordern Strategiewechsel für Halbleiter-Führerschaft


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der European Chips Act zur Stärkung des europäischen Halbleitersektors ist zwar erst seit 21. September 2023 in Kraft. Dennoch rufen die EU-Staaten bereits nach gut zwei Jahren geschlossen nach einer umfassenden Novelle der Verordnung. Sie haben dazu am Montag eine Erklärung veröffentlicht. Darin fordern sie, mehr zu tun, um Europas Position in der globalen Halbleiterindustrie zu stärken und zu revitalisieren.

Anlass für das Papier, das die Mitgliedsstaaten am Montag an die EU-Kommission übergeben haben, ist die für 2026 geplante zielgerichtete Revision des Chip-Gesetzes.

Die Unterzeichner sehen den Chips Act als einen ersten Schritt zur Stärkung des Halbleitersektors. Globale Wettbewerber investieren aber erheblich und ein Großteil der Wertschöpfung der Branche finde weiterhin außerhalb der EU statt. Daher sei es an der Zeit für eine zukunftsorientierte zweiten Phase des Chips Act.

Eine Reform sollte Europas derzeitige Schwachstellen beheben, auf geopolitische, technologische und ökologische Herausforderungen reagieren sowie dabei bestehende Stärken und neue Marktchancen nutzen. Die EU-Länder verlangen, den Halbleitersektor als strategische Industrie zu priorisieren – gleichrangig etwa mit Luft- und Raumfahrt oder Verteidigung. Er müsse als Schlüsselziel für Investitionen, Forschung und Entwicklung, Innovation sowie gegebenenfalls Schutzmaßnahmen behandelt werden.

Die ehrgeizigste Vorgabe des bestehenden Chip-Gesetzes ist die Steigerung des Weltmarktanteils Europas an der Halbleiterproduktion von etwa 10 auf 20 Prozent bis 2030. Dafür sollen insgesamt über 43 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden. Der EU- Rechnungshof kritisierte dieses Ziel im April aber als unrealistisch und zu breit.

Die Länder drängen nun darauf, mit einem überarbeiteten Chips Act ein wettbewerbsfähiges europäisches Halbleiter-Ökosystem aufzubauen. Europa soll dabei die technologische Innovationsführerschaft an entscheidenden Punkten wie Materialien, Chipdesign, Ausrüstung und Fertigung weiterentwickeln.

Resilienz haben die Regierungen ebenfalls im Blick: ihnen liegt an einer stabilen und zuverlässigen Versorgung mit vertrauenswürdigen Halbleitern für Europas kritischste Sektoren, insbesondere in Zeiten globaler Störungen oder geopolitischer Unsicherheit.

Die Unterzeichner legen dafür fünf wesentliche politische Prioritäten fest. Sie wollen ein komplementäres Ökosystem mit europäischen Kooperationen und Allianzen aus den Bereichen Industrie, Forschung, Mittelstand sowie Startups errichten. Die für Wachstum innerhalb der EU wichtigen Rahmenbedingungen wie Genehmigungsverfahren, Netzzugang und Energieversorgung sollen passen.

Die Mitgliedsstaaten plädieren dafür, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEIs) für strategische Halbleiterprojekte zu beschleunigen. Zudem soll ein europäischen Programm zum Fördern von Fähigkeiten mit bestehenden Halbleiter-Kompetenzzentren etabliert werden, um Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie Umschulungs- und Weiterbildungsinitiativen zu fördern. Hochqualifizierte Arbeitskräfte müssten gewonnen und gehalten werden.

Einen weiteren Schwerpunkt wollen die Länder auf die Entwicklung von Halbleitern legen, die zur „grünen Wende“ beitragen. Sie beziehen sich dabei etwa auf energieeffiziente Chips, saubere Energieanwendungen und die Kreislaufwirtschaft. Die Halbleiterfertigung selbst soll grüner werden durch den Ersatz gefährlicher Stoffe und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Letzter Punkt ist die globale Zusammenarbeit mit gleichgesinnten internationalen Partnern, um gegenseitig vorteilhafte Abhängigkeiten zu schaffen und eine widerstandsfähige globale Lieferkette aufzubauen. Aus der Bundesregierung haben das Wirtschafts- und das Forschungsministerium das Papier mitgeschrieben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) überraschte die hiesige Halbleiterbranche im Juni mit der Ansage, das finanzielle Füllhorn für Chipfabriken drosseln zu wollen.


(vbr)



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Neue Rechenzentren: CloudHQ investiert 4,8 Milliarden US-Dollar in Mexiko


Es fließen weiter Tech-Milliarden aus den Vereinigten Staaten nach Mexiko. Das US-amerikanische IT-Unternehmen CloudHQ mit Sitz in San Francisco im US-Bundesstaat Kalifornien wird 4,8 Milliarden US-Dollar in den Bau eines Campus mit sechs Rechenzentren im zentralmexikanischen Querétaro investieren. Diese sollen für Cloud Computing und künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden. Die Investition werde während der Bauphase 7.200 Arbeitsplätze und nach der Inbetriebnahme, die für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen ist, rund 900 hoch qualifizierte permanente Arbeitsplätze schaffen. Das sagte Mexikos Wirtschaftsminister Marcelo Ebrard bei der Ankündigung des Projekts in Mexiko-Stadt Ende vergangener Woche.

Die Milliardeninvestition von CloudHQ entspreche der Ausrichtung Mexikos, strategische Projekte anzuziehen, die es dem Land ermöglichen, an der globalen technologischen Transformation teilzunehmen, so Ebrard. „Praktisch alle Dienstleistungen unseres täglichen Lebens hängen bereits von Rechenzentren ab, von Anwendungen über Flugreisen oder vernetzte Haushaltsgeräte bis hin zum Einsatz künstlicher Intelligenz“, erklärte er.

Das Projekt in Querétaro werde eines der größten in der Region sein und über ein privates Umspannwerk mit einer Leistung von 900 Megawatt versorgt, kündigte Keith Harney, Chief Operating Officer bei CloudHQ, an. Das US-Unternehmen ist einer der weltweit führenden Entwickler von Rechenzentren und hat an 23 Standorten rund um den Globus mehr als 17 Milliarden US-Dollar in digitale Infrastruktur investiert. Der neue Campus in Querétaro werde nach internationalen Energieeffizienzstandards gestaltet, so Harney. Man verzichte auf wasserbasierte Kühlsysteme, um den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Wirtschaftsminister Ebrard erklärte, der Wasserverbrauch der Anlage werde „sehr gering“ sein. Welche Art von Kühlsystemen zum Einsatz kommen soll, führten die beiden nicht aus. Harney erklärte lediglich, dass das Projekt auf die Nutzung sauberer Energie abziele.

Querétaro hat wie große Teile Zentral- und Nordmexikos seit Jahren mit Wasserknappheit zu kämpfen, da Industrieprojekte und Landwirtschaft die Grundwassersysteme der Region belasten. Die mexikanische Großstadt, drei Autostunden nordwestlich von Mexiko-Stadt gelegen, entwickelt sich gleichwohl immer mehr zu einem Hotspot für Rechenzentren. „Dieses Projekt macht Querétaro zu einem der wichtigsten Standorte für künstliche Intelligenz im Land“, betonte Ebrard. In der jüngeren Vergangenheit haben bereits die US-Konzerne Microsoft und Amazon Milliardeninvestitionen in Querétaro angekündigt bzw. getätigt. Die Amazon-Tochter Amazon Web Services (AWS) will fünf Milliarden US-Dollar in einen Infrastruktur-Cluster investieren, um Kunden fortschrittliche und sichere Cloud-Technologien zu bieten. Microsoft wiederum nahm Anfang 2024 in Querétaro sein erstes regionales Rechenzentrum in Betrieb.


(akn)



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US-Regierung nimmt Chinas Technologiesektor ins Visier


Die Vereinigten Staaten verschärfen den Handelskrieg gegen China. Die US-Regierung von Donald Trump kündigte an, gegen Unternehmen vorzugehen, die sie als Risiko für die nationale Sicherheit einstuft. Hunderte chinesische Unternehmen sind demnach von Sanktionen bedroht. Denn nach einer neuen Regelung unterliegen künftig auch Tochterfirmen von Unternehmen, die auf einer als „Entity List“ bekannten schwarzen Liste des US-Handelsministeriums stehen, Handelsbeschränkungen. Das berichtete am Montag die US-Tageszeitung Wall Street Journal.

Dem Bericht zufolge soll auf diese Weise eine Lücke geschlossen werden, die es Unternehmen nach Ansicht Washingtons ermöglicht, Tochtergesellschaften zu gründen, um die Sanktionen der Entity List zu umgehen. Unternehmen, deren Mehrheitseigentümer auf der Liste stehen, unterliegen künftig ebenfalls den gleichen Beschränkungen.

Die neue Vorschrift schließe eine „erhebliche Lücke“ und stärke „damit das Exportkontrollsystem insgesamt“, schreibt das zuständige Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums auf seiner Webseite. Jeffrey I. Kessler, Unterstaatssekretär für Industrie und Sicherheit im US-Handelsministerium, erklärte: „Zu lange haben Schlupflöcher Exporte ermöglicht, die die nationale Sicherheit und die außenpolitischen Interessen der USA untergraben. Unter dieser Regierung schließt das BIS diese Schlupflöcher und stellt sicher, dass die Exportkontrollen wie vorgesehen funktionieren.“ Die Regelung soll am Dienstag offiziell im Federal Register veröffentlicht werden und am selben Tag in Kraft treten.

Die Änderung ist laut Wall Street Journal eine weitreichende Maßnahme, die potenziell Tausende Unternehmen weltweit betrifft; Hauptziel aber dürfte Chinas Technologiesektor sein. Chinesische Unternehmen wie Huawei hätten zahlreiche Tochterunternehmen, was es für die USA schwierig mache, sie vollständig von US-amerikanischer Technologie abzuschneiden. Die nun vorgenommenen Ergänzungen der Entity List aber könnten US-Unternehmen belasten, die für Rohstoffe oder Komponenten auf chinesische Firmen angewiesen sind, und Lieferketten stören, so die Zeitung weiter. Viele US-amerikanische Unternehmen werden nun gezwungen sein, ihre Geschäftspartner genauer unter die Lupe zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie die neue Regelung einhalten. Das werde voraussichtlich zu einem Anstieg der Compliance-Kosten führen, schreibt das Blatt. Geschäfte mit Unternehmen auf der Entity List sind unter Bedingungen weiter möglich. Dafür müssen Unternehmen Lizenzen beantragen und genehmigen lassen, wobei einige allgemeine Lizenzen für 60 Tage genehmigt würden, um den Unternehmen Zeit für Anpassungen zu geben, so die US-Regierung.

In der Vergangenheit hat Washington bereits weitreichende Exportbeschränkungen für besonders schnelle KI-Chips von US-Chipherstellern wie Nvidia nach China erlassen. Vor einigen Wochen erteilte Washington zwar erste Genehmigungen für den Export von Nvidias H20-Beschleunigern nach China, aber gerade der Halbleitersektor steht wegen Trumps Zollpolitik weiter unter Druck. Die US-Regierung versucht, China im Wettlauf um künstliche Intelligenz (KI) von US-Technologie abzuschneiden.

Die Ausweitung der Sanktionsliste kommt nur wenige Tage, nachdem Washington und Peking eine Vereinbarung im Streit um ein drohendes TikTok-Verbot in den USA erzielt haben und könnte die laufenden Handelsgespräche zwischen beiden Seiten erschweren. Die Trump-Regierung hat bereits Dutzende chinesische Unternehmen auf die Entity List gesetzt. Überdies hat sie Anfang des Jahres US-Unternehmen aufgefordert, keine Chips von Huawei zu verwenden. China wiederum hat kürzlich mehrere US-Firmen sanktioniert und die Ausfuhr seltener Erden eingeschränkt.


(akn)



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