Künstliche Intelligenz
Barrierefreier digitaler Raum per Gesetz: Das BFSG ist da
Am 28. Juni ist nach einer knapp vierjährigen Übergangsfrist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es wurde 2021 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht um. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder bis 100.000 Euro.
In anderen Teilen der Welt sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Trotzdem sind laut aktueller Studien mehr als 90 Prozent der populärsten Webangebote nicht barrierefrei.
Gänzlich neu ist eine solche Pflicht auch hierzulande nicht. Um allen Menschen gleichermaßen Zugang zu Anwendungen, Webseiten und Fachverfahren des öffentlichen Sektors zu gewährleisten, gibt es in Deutschland mit der Barrierefreie Informationstechnik Grundverordnung (BITV) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bereits seit 2002 eine gesetzliche Verpflichtung, diese nach einem umfangreichen Kriterienkatalog barrierefrei zu gestalten. Deren Neuauflage, die BITV2, ist seit 2011 in Kraft, 2019 wurde sie aktualisiert, ohne dass sie eine neue Versionsnummer erhielt.
Aber für die Privatwirtschaft gab es eine derartige gesetzliche Vorgabe zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland bisher nicht. Das ändert sich jetzt. Mit Inkrafttreten des BFSG müssen eine ganze Reihe digitaler Dinge eine ganze Reihe Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Jedoch nur solche, die sich an Verbraucher richten. Der Business-to-Business-Bereich (B2B) ist nicht vom BFSG betroffen.
Wegweiser durch das BFSG
Während das BFSG den Gültigkeitsbereich und weitere Pflichten für Anbieter und Marktaufsichtsbehörden definiert, konkretisiert die zugehörige Rechtsverordnung (BFSG-V) die Anforderungen. Grundsätzlich ergeben sich diese aus der EU-Norm EN 301549 („Accessibility requirements for ICT products and services“), auf die BFSG und BFSG-V durch die Nennung harmonisierter Normen indirekt verweisen.
Der erste Paragraf des BFSG listet die „Produkte und Dienstleistungen“, die unter das Gesetz fallen. Genannt werden neben Geld-, Fahrkarten oder Check-in-Automaten und E-Book-Readern auch recht unkonkret „Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmten Betriebssysteme“ oder „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.
Was damit gemeint ist, wird mit einem Blick auf Paragraf 2 klarer. Die Hardwaresysteme umfassen demnach Rechner, Smartphones und Tablets. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ meint Onlineshops, schließt laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aber auch Webseiten und Apps mit Terminbuchungsfunktion ein, da auch diese dem Abschluss eines Verbrauchervertrags dient.
Die Fachstelle wurde 2016 zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts eingerichtet und soll Behörden, Verwaltungen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Fragen der Barrierefreiheit unterstützen. Sie stellt Leitlinien bereit, die der Wirtschaft als Wegweiser durch das BFSG dienen sollen. Demnach ist die Aufzählung der genannten Produkte und Dienstleistungen abschließend. Wer nichts davon anbietet, etwa Betreiber privater Webseiten oder Apps ohne gewerblichen Zweck, ist also nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Webangebote und -Apps von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem können Unternehmen sich auf bestimmte Ausnahmetatbestände berufen. Möglich ist das, wenn Produkte oder Dienstleistungen durch die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen derart verändert werden müssten, dass man sie als eine neue Sache betrachten könnte. Auch wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige organisatorische oder finanzielle Belastung darstellt, kann ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht werden.
Für bestimmte Produkte, etwa Selbstbedienungsterminals, gelten Übergangsfristen bis 2040. Für Geräte wie E-Book-Reader, Smartphones, Tablets, Rechner oder Smart TVs gilt jedoch, dass sie, sofern sie nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden, die jeweils relevanten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Diese betreffen nicht nur das Produkt selbst, sondern auch Anleitungen, Verpackungen oder die technische Dokumentation.
Reparaturpflicht für das Web
Auch für betroffene Webseiten und Apps gilt, dass sie zum Stichtag grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Ausnahmen gelten für vor dem Stichtag veröffentlichte Dokumente oder Videos, Inhalte Dritter, die nicht der Kontrolle des Webseiten- oder App-Betreibers unterliegen, sowie Karten und Archive, die nach dem Stichtag nicht aktualisiert oder überarbeitet werden.
Die konkreten Anforderungen für das Web orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese geben nach den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit strukturierte Kriterien in den drei Konformitätsleveln A, AA, und AAA vor. Um dem BFSG zu genügen, müssen mindestens die Kriterien der Level A und AA erfüllt werden. Grundsätzlich soll erreicht werden, dass alle Inhalte von allen Nutzern wahrgenommen, verstanden und bedient werden können und auch mit Bedienhilfen, zum Beispiel einem Screenreader, zuverlässig funktionieren.
Hilfestellungen
Dabei geht es um weit mehr, als nur Kontraste anzupassen oder ein paar Alternativ-Texte zu ergänzen. Betreiber, die sich bisher nicht darum gekümmert haben, sind reichlich spät dran. Auf heise.de finden sich nützliche Tipps, was in einem solchen Fall zu tun ist und was getan werden kann, um rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken. Etwa schreibt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor, das sogenannte Accessibility-Statement. Es sollte von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein, daher bietet sich etwa ein Link auf der Startseite oder im Footer der Webseite oder App an. Die Inhalte sind größtenteils vorgeschrieben. Im Statement sollte erklärt werden, inwieweit die Webseite oder App die Vorgaben erfüllt, bestehende Barrieren benannt und Feedback- und Kontaktmöglichkeiten angeboten werden. Auch sollte ein Verweis auf die zuständige Schlichtungsstelle enthalten sein und das Datum der letzten Barrierefreiheitsprüfung unter Angabe der verwendeten Prüfmethoden genannt werden.
Man sollte solche Checks regelmäßig durchführen. Automatisierte Tools wie das WAVE Accessibility Evaluation Tool bieten erste Anhaltspunkte, die man aber durch manuelle Tests ergänzen sollte. Zu überprüfen ist beispielsweise, ob man auch ohne Maus auf der Webseite zurechtkommt, ob die Kontraste stimmen, ob es Alternativtexte für Bilder und Videos gibt, ob alle Inhalte klar strukturiert und die Elemente richtig ausgezeichnet sind und ob es Untertitel und Transkripte für Videos und Audiodateien gibt.
Fazit
Wer die Vorgaben beherzigt, macht nicht nur bestehende Nutzer glücklich – auch die freuen sich schließlich über eine sinnvolle Benutzerführung –, sondern gewinnt vielleicht auch neue Nutzer und neue Kunden. Denn wie Accessibility-Advocate Clive Loseby in seinem TED-Talk „The Internet’s Accessibility Problem and how to fix it“ treffend sagte: „Behinderte Menschen haben Geld. Geld, das sie für Waren und Dienstleistungen ausgeben wollen. Und wenn sie das nicht bei Ihnen tun können, dann tun sie das eben woanders.“
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass etwa eine Milliarde Menschen weltweit eine Behinderung haben. Die Aktion Mensch geht davon aus, dass die Gruppe derer, die Barrieren im digitalen Raum erfahren, deutlich größer ist und nennt ganze 30 Prozent der Bevölkerung. Sie leben beispielsweise mit motorischen Einschränkungen, haben eine Sehschwäche – oder sie leben mit temporären Einschränkungen, etwa einem gebrochenen Daumen oder einem Neugeborenen auf dem Arm. Auch wer aktuell zu keiner dieser Gruppen gehört, wird vielleicht irgendwann dazugehören.
(kst)
Künstliche Intelligenz
Montag: Spiele-Petition vor dem Scheitern, Android-Funktion gegen Handy-Spionage
Nur noch bis Ende Juli 2025 können sich EU-Bürger in einer Petition eintragen, die das Abschalten von Spielen verbieten soll. Denn manche Titel sind aufgrund abgeschalteter Server selbst ohne Multiplayer-Funktion nicht mehr nutzbar. Doch bisher hat die Petition nicht ausreichend Unterstützung erfahren, um von der EU gehört zu werden. Neu ist hingegen eine Sicherheitseinstellung in Android 16, die vor IMSI-Catchern und unverschlüsselten Verbindungen warnt. Denn Angreifer könnten sich durch gefälschte Mobilfunkzellen Zugang zum Handy und dessen Daten verschaffen. Doch noch unterstützt kein Smartphone-Modem diese Funktion. Derweil hat die Deutsche Bahn zwischen Erfurt und Halle den neuen Hochgeschwindigkeitszug von Siemens getestet. Der Zug fährt dabei so schnell wie irgendwie möglich und hat mit 405 km/h auf der Strecke den bisherigen Rekord von 333 km/h pulverisiert. Allerdings ist unklar, wie und wann dieser Zug für den Personenverkehr eingesetzt wird – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Vor knapp einem Jahr war eine Initiative gestartet, die zunächst „Stop Destroying Videogames“ hieß, und sich inzwischen griffiger „Stop Killing Games“ nennt. Sie setzt sich dafür ein, dass Publisher Spiele nicht mehr einfach abschalten dürfen. Auslöser war der Fall des MMO-Rennspiels „The Crew„, dem Ubisoft nach zehn Jahren den Stecker gezogen hatte. Da es als reines Onlinespiel ganz auf seine Server angewiesen ist, kann „The Crew“ seitdem nicht mehr gespielt werden. Solche Praktiken will die Initiative am besten verbieten lassen. Sie verlangt mindestens eine Art Ablaufdatum oder dass ein Titel vor dem Abschalten in eine Form gebracht wird, durch die die Community ihn selbst erhalten kann. Doch bislang erreicht die Petition nicht die erforderliche Anzahl Unterschriften: Bürgerinitiative von „Stop Killing Games“ droht zu scheitern.
Smartphones sind mittlerweile allgegenwärtig und beinhalten eine Vielzahl persönlicher Daten, sodass sie ein beliebtes Ziel staatlicher Überwachung und böswilliger Akteure sind. Sogenannte Mobilfunk-Simulatoren können Smartphones dazu verleiten, sich mit diesen zu verbinden, wenn sie etwa ein stärkeres Signal senden als normale Mobilfunknetze. Damit können Angreifer den Standort des Geräts herausfinden, die Mobilfunk-Teilnehmerkennung IMSI auslesen und sogar Anrufe oder Nachrichten abfangen. Doch eine neue Android-Funktion soll eine Spionage dieser Art künftig entdecken und davor warnen können. Allerdings ist bislang kein Handy-Modem für diese Funktion geeignet, sodass erst kommende Generationen diese anbieten werden: Android 16 kann Smartphone-Nutzer künftig warnen vor möglichen Lauschangriffen.

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Die Deutsche Bahn und Siemens haben auf der Strecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle einen neuen Hochgeschwindigkeitszug des Münchner Zugbauers getestet. Der sogenannte Velaro Novo erreichte dabei Geschwindigkeiten von rund 405 Kilometern pro Stunde. Dies sei ein Rekord für diese Strecke gewesen, sagte eine Bahnsprecherin. Bei dem Test kam ein mit Messtechnik ausgestatteter Mittelwagen der neuen Zugplattform zum Einsatz. Gezogen wurde er von einem ICE-Triebfahrzeug, das diese hohen Geschwindigkeiten erreichen kann. Der Velaro Novo ist bisher nicht im Regelbetrieb im Einsatz. Die heutigen ICE-Züge der Deutschen Bahn basieren auf früheren Velaro-Generationen. In welcher Form und wann der Novo in Deutschlandauf die Schiene kommt, ist offen: Testzug fährt Tempo 405 zwischen Erfurt und Leipzig.
Apple ändert einmal mehr die Regeln im EU-Teil des App Stores. Die 500-Millionen-Euro-Strafe der EU-Kommission und der Stichtag, bis zu dem Apple die beanstandeten Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) abzustellen hat, zwangen den iPhone-Hersteller, aktiv zu werden. Die Veränderungen werfen allerdings allerhand neue Fragen auf: Vordergründig macht es Apple Nutzern künftig leichter, Abonnements mit alternativen Zahlungsanbietern abzuschließen oder in der App auf Angebote im Web zu verweisen. Zugleich wächst aber massiv die Komplexität bei den neuen Gebührenmodellen für Entwickler. Und das wirft die Frage auf, ob die Regeln überhaupt von der EU akzeptiert werden: Der Schlamassel Apple vs. EU wird immer größer.
Die Entwickler von Microsoft biegen auf der Zielgeraden ein. Es wird eine Windows-11-Version 25H2 geben. Die Windows-Insider-Builds aus dem Entwicklerkanal (Dev-Channel) tragen nun den neuen Zusatz 25H2. Das hat Microsoft im Windows-Release-Health-Message-Center angekündigt. „Der Wechsel zu Windows 11 25H2 ist so einfach wie ein Neustart„, verspricht Microsoft dort. Die allgemeine Verfügbarkeit soll in der zweiten Jahreshälfte kommen. Dafür setzt Microsoft auf Enablement Packages – kleine Pakete, die bereits auf dem Rechner installierte Programmteile, die jedoch noch ungenutzt schlummern, aktivieren. Das nutzt Microsoft bereits jetzt exzessiv, um einige Funktionen aus den Windows-Updates schrittweise zu verteilen respektive zu aktivieren: Windows 11 25H2 im Anflug.
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Auch noch wichtig:
- Palantir will ein Betriebssystem für Organisationen sein. Was steckt technisch dahinter – und wie verändert es Strukturen und Machtverhältnisse? Das beschreibt Missing Link: Machtzentrale Palantir – eine Software lenkt Organisationen.
- Facebook fragte einige Nutzer nach der Erlaubnis, Bilder auf ihrem Smartphone automatisch in eine Cloud zu laden – möglicherweise zwecks KI-Training: Facebook will an unveröffentlichte Bilder auf Smartphones.
- Die Jagd auf das allgegenwärtige Böse ist eines der zentralen Themen von Computer- und Videospielen. Wurde es jemals fesselnder als vor 25 Jahren in „Diablo 2“? Klick, Klick, Klick, Klick, Klick…
- Ein Problem mit dem Airbag kann bei einem Unfall für Beifahrer lebensgefährlich werden. Volkswagen bestätigte entsprechende Medienberichte über defekte Airbags: Volkswagen ruft tausende Fahrzeuge zurück.
- Knapp die Hälfte der deutschen Haushalte könnte Glasfaser buchen. Doch der Netzausbau bleibe wegen VDSL ein Minusgeschäft, beklagt der deutsche Telefónica-CEO Haas: Haben noch keinen Euro mit Glasfaser verdient.
- Rivian soll VW helfen, seine Software-Probleme zu lösen. Dafür erhöhen die Wolfsburger jetzt ihren Anteil am Partner, der das Geld sehr gut gebrauchen kann: VW-Partner Rivian erhält zweite Milliarden-Spritze.
- Neue Eckdaten für ein Standard-Zoom-Objektiv, der Leica-Klon Echolens und endlich Bewegung beim Echtheitssiegel für Fotos – aber nur für Agenturen. Das sind die Fotonews der Woche 26/2025: Sigmas 1.8er-Zoom und Rückkehr der Zauberlampe.
- Das Kernkraftwerk auf Three Mile Island könnte Microsofts KI-Rechenzentren früher mit Energie versorgen als angenommen, meint Betreiber Constellation Energy: US-Atomkraftwerk soll wegen Microsofts KI-Stromhunger vorzeitig reaktiviert werden.
- Das oberste US-Gericht hält eine Überprüfung des Alters beim Pornoseiten-Besuch für zumutbar. Denn sie diene einem wichtigen anderen Verbot: Oberstes US-Gericht erlaubt Alterskontrolle bei Porno-Seiten.
- Das Urteil dürfte weitreichende internationale Folgen haben und Spannungen mit der US-Regierung schüren, die Vorwürfe über die Zensur von Social Media erhebt. Denn jetzt entschied Brasiliens Oberster Gerichtshof: Digitale Plattformen haften für Nutzerbeiträge.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Android 16 kann Smartphone-Nutzer künftig warnen vor möglichen Lauschangriffen
Smartphones sind mittlerweile allgegenwärtig und beinhalten eine Vielzahl persönlicher Daten, sodass sie ein beliebtes Ziel staatlicher Überwachung und böswilliger Akteure sind. Diese könnten dafür gefälschte Mobilfunkzellen nutzen, aber die neue Android-Version soll eine Spionage dieser Art künftig entdecken und davor warnen können. Allerdings beherrscht bislang kein Smartphone ein Modem, das diese Funktion unterstützt, sodass erst kommende Handy-Generationen diese anbieten werden, vermutlich im Laufe dieses Jahres.
Sogenannte Mobilfunk-Simulatoren können Smartphones dazu verleiten, sich mit diesen zu verbinden, wenn sie etwa ein stärkeres Signal senden als normale Mobilfunknetze. Das ist insbesondere bei schwachen Verbindungen möglich, wenn das Handy auf 2G-Verbindungen zurückfällt, um verbunden zu bleiben. Selbst Polizeibehörden sind mit solchen Mobilfunk-Simulatoren ausgestattet, die vielfach „Stingrays“ genannt werden nach der Bezeichnung eines oft genutzten Geräts.
Durch eine solche gefälschte Mobilfunkverbindung können Angreifer den Standort des Geräts herausfinden, die Internationale Mobilfunk-Teilnehmerkennung IMSI (International Mobile Subscriber Identity) wie ein IMSI-Catcher auslesen und sogar Anrufe oder Nachrichten abfangen, denn 2G-Verbindungen fehlen aktuelle Verschlüsselungsstandards. Für den Nutzer ist das kaum bis gar nicht ersichtlich. Allerdings lässt sich bei Android-Smartphones 2G auch jetzt bereits abschalten, um derartigen Missbrauch zu verhindern.
Warnmeldungen bei suspekten Netzwerken
Mit einem Update für Android 16 geht Google einen Schritt weiter. Im Sicherheitscenter der Einstellungen des mobilen Betriebssystems wird als neue Funktion die „Sicherheit des Mobilfunknetzes“ eingeführt, heißt es in den kürzlich aktualisierten Entwicklernotizen. Dort lassen sich Benachrichtigungen aktivieren, sollte sich das Smartphone mit einem unverschlüsselten Mobilfunknetz verbinden oder erkennen, wenn das Netz Geräte-IDs wie die IMSI oder IMEI auslesen will. In diesen Fällen bekommt der Nutzer entsprechende Warnmeldungen, denn Geräte-IDs werden üblicherweise selten oder gar nicht mit dem Netzwerk ausgetauscht.

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Allerdings setzt diese Funktion von Android 16 voraus, dass das Modem des Smartphones Googles „IRadio“ Hardware-Layer in der Version 3.0 unterstützt. Das ist bislang bei keinem Gerät der Fall, sodass die neue Funktion bisher nicht in den Android-Einstellungen angezeigt wird. Erst neue Smartphones dürften diese neue Sicherheitsfunktion unterstützen. Es ist davon auszugehen, dass Googles Pixel 10 die ersten Geräte sein werden, die dies bieten. Diese Smartphone-Generation wird im Spätsommer oder Herbst erwartet.
(fds)
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Drei Fragen und Antworten: Ist generative KI eine Klimasau?
Generative KI braucht nicht nur gewaltige Datenmengen, sondern auch reichlich Strom. Je nach Energiequelle kommen dazu dann noch CO₂-Emissionen. Manche Branchengrößen wie der OpenAI-Chef Sam Altman sehen das überaus entspannt – laut ihm steht der Menschheit ab 2030 ohnehin unbegrenzt Energie zur Verfügung. Ein KI-nutzendes Unternehmen, das schon heute über seine Umweltbilanz Rechenschaft ablegen muss, kann sich aber schlecht auf solche Prophezeiungen berufen. Boris Ruf, Titelautor der neuen iX 7/2025, erklärt die Lage und worauf man achten kann.
Boris Ruf ist Data Scientist bei AXA und Experte für nachhaltige KI.
KI gilt derzeit als die Zukunftstechnologie schlechthin. Setzen wir unsere Hoffnung damit auf einen stromfressenden Klimakiller?
Generative KI ist tatsächlich eine sehr energieintensive Technologie. Zum einen benötigt das Erstellen der KI-Modelle viel Rechenleistung, aber auch ihr Betrieb verbraucht große Mengen an Strom. Marktbeobachter wie die Internationale Energieagentur rechnen deshalb für diese Branche mit massiv steigendem Energiebedarf.
Die Umweltauswirkungen dieser Entwicklung hängen natürlich davon ab, wie der zusätzlich benötigte Strom gewonnen wird. Die großen IT-Konzerne unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien, indem sie in zahlreiche neue Energieprojekte in diesem Bereich investieren. Allerdings ist der Energiebedarf von Rechenzentren bereits heute hoch, und sie benötigen Versorgungssicherheit rund um die Uhr. Wind- und Sonnenenergie stehen jedoch nicht permanent zur Verfügung, und die Batterietechnologie ist noch nicht ausgereift genug, um entsprechende Flauten zu überbrücken. Es wird daher eine große Herausforderung sein, die Auswirkungen des KI-Booms auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Was hat den größeren Stromhunger und CO₂-Fußabdruck: Inferenz oder Modell-Training?
Anfangs lag der Fokus vor allem auf dem Training von KI-Modellen. Dafür werden gigantische Datenmengen über Wochen hinweg in Rechenclustern verarbeitet, was einen erheblichen Ressourcenaufwand erfordert.
Mittlerweile ist aber der Energiebedarf der KI während des Betriebs ins Zentrum gerückt. Bei jeder Anfrage an ein KI-Modell werden Milliarden an Parametern aktiviert. Im Vergleich zu einer klassischen Datenbankabfrage ist das ein sehr rechenintensiver Vorgang. Angesichts des hohen Anfragevolumens – nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Integration von KI in unterschiedlichste Prozesse – summiert sich der Energieaufwand beträchtlich.
Die großen Anbieter der proprietären KI-Modelle präsentieren sich ja eher als Blackbox, auch bei Fragen des Energieverbrauchs und der Umweltauswirkungen. Was soll man als Unternehmen machen, wenn man trotzdem Zahlen für sein Nachhaltigkeits-Reporting braucht? Und welche Tools gibt es für die quelloffenen Modelle?
Was den Energieverbrauch und die Emissionen von proprietären Modellen betrifft, ist die offizielle Datenlage tatsächlich leider sehr dünn. Trotzdem sollte man versuchen, die Umweltauswirkungen der eigenen KI-Projekte wenigstens zu überschlagen. Wir haben für diverse KI-Modelle entsprechende CO₂-Schätzungen modelliert und einen Online-Rechner zu diesem Thema veröffentlicht. Das Projekt EcoLogits stellt ebenfalls Tools zur Verfügung, mit denen sich der geschätzte CO₂-Fußabdruck proprietärer KI-Modelle loggen lässt.
Wer offene KI-Modelle nutzt, hat bei der Erfassung der Klimabilanz bessere Karten. Zum einen gibt es Benchmarks wie das Projekt AI Energy Score von Salesforce. Durch systematische Messung des jeweiligen Stromverbrauchs lassen sich hiermit eine Reihe frei verfügbarer KI-Modelle effektiv vergleichen. Läuft die KI in der eigenen Infrastruktur, kann man mit einem Tool wie CodeCarbon den Stromverbrauch sogar direkt selbst ermitteln.
Boris, vielen Dank für die Antworten! Einen Überblick zum KI-Energiehunger gibt es in der neuen iX. Außerdem zeigen wir, was der Einsatz großer KI-Modelle kostet und wie sich die CO₂-Bilanz von KI-Projekten ermitteln lässt. All das und viele weitere Themen finden Leser im Juli-Heft, das ab sofort im heise Shop oder am Kiosk erhältlich ist.
In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.
(axk)
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