Künstliche Intelligenz
Batman gegen die KI: Auch Warner zerrt Midjourney vor Gericht
Der Unterhaltungskonzern Warner Bros. Discovery aus New York im gleichnamigen US-Bundesstaat hat eine umfassende Klage gegen den KI-Bildgenerator-Dienst Midjourney eingereicht. Der Vorwurf lautet auf massive und vorsätzliche Urheberrechtsverletzung.
In der beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klageschrift wird dem Unternehmen Midjourney aus San Francisco vorgeworfen, seine Künstliche Intelligenz illegal mit unzähligen urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert zu haben. Konkret geht es um bekannte Charaktere aus dem Warner-Universum, darunter Batman, Superman, die Looney Tunes und Harry Potter.
Klagevorwurf: Vorsätzlicher Diebstahl geistigen Eigentums
Laut der Klageschrift, aus der unter anderem Engadget zitiert, geht der Vorwurf über das reine Training der KI hinaus. Warner Bros. Discovery argumentiert, Midjourney nutze die Popularität der Charaktere gezielt als Verkaufsargument für seine kostenpflichtigen Abonnements.
Besonders schwer wiege der Umstand, dass Midjourney zeitweise technische Schutzmaßnahmen implementiert hatte, die eine Erstellung von Bildern mit Warner-Charakteren unterbanden. Diese seien aber in jüngster Vergangenheit wieder entfernt worden. „Es ist schwer, sich eine Urheberrechtsverletzung vorzustellen, die vorsätzlicher ist als das, was Midjourney hier tut“, heißt es dazu in den Gerichtsunterlagen.
Kein Einzelfall: Die KI-Branche steht unter juristischem Druck
Die Klage von Warner Bros. Discovery ist der nächste logische Schritt in einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit denen sich Entwickler generativer KI konfrontiert sehen. Bereits im Juni 2025 hatten die Konzerne Disney und Universal Studios eine sehr ähnliche Klage gegen Midjourney eingereicht.
Diese Entwicklung zeigt, dass die großen Rechteinhaber nicht länger bereit sind, die Trainingsmethoden der KI-Anbieter hinzunehmen. Die grundlegende Frage, ob das Auslesen und Verarbeiten urheberrechtlich geschützter Werke zum Training einer KI unter Ausnahmeregelungen wie „Fair Use“ fällt, wird nun an entscheidender Stelle verhandelt.
Was für die Zukunft der KI auf dem Spiel steht
Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Hollywood-Studios entscheiden, könnte dies das Geschäftsmodell vieler KI-Unternehmen fundamental infrage stellen. Sie wären gezwungen, für Trainingsdaten künftig Lizenzgebühren zu entrichten oder ihre Modelle auf Basis lizenzfreier oder explizit freigegebener Daten komplett neu zu entwickeln.
Ein Urteil zugunsten von Midjourney hingegen könnte die Position der KI-Unternehmen stärken und die bisherige Praxis des sogenannten „Scraping“ von Daten aus dem Internet rechtlich festigen. Das birgt jedoch die Gefahr, die Position von Künstlern und anderen Kreativen weiter zu schwächen, deren Werke ohne ihre Zustimmung oder Vergütung zur Grundlage neuer kommerzieller Produkte gemacht werden. Der Weg zu einer klaren rechtlichen Regelung bleibt damit vorerst den Gerichten überlassen.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Der schnelle Weg zum zertifizierten Softwarearchitekten (CPSA-F)
Moderne, zukunftssichere Software entwickeln: Im viertägigen iX-Workshop Softwarearchitektur: iSAQB CPSA Foundation Level mit iSAQB-Zertifizierung vom 06. bis 09. Mai 2025 lernen Sie, wie Sie Softwarearchitekturen entwerfen, die diesen Anforderungen gerecht werden.
Diese vom International Software Architecture Qualification Board (iSAQB) lizenzierte Schulung bietet eine umfassende Einführung in die Welt der Softwarearchitektur. Der Workshop beleuchtet alle wichtigen Methoden, Techniken und Werkzeuge, die Sie für den Entwurf und die Implementierung benötigen. In praktischen Übungen wenden Sie das Gelernte direkt an und können am Ende der Schulung eine international anerkannte Zertifizierung ablegen.
iSAQB-Zertifizierung
Der Workshop findet online statt und richtet sich vor allem an Softwarearchitekten und -entwickler. Er dient als offizielle Vorbereitung auf die Prüfung zum „Certified Professional for Software Architecture – Foundation Level“ (CPSA-F), die im Anschluss abgelegt werden kann.
Der Trainer Stefan Conrad ist seit 2001 als Entwickler/Architekt und Trainer tätig und bietet Beratung rund um Architektur und IT-Sicherheit. Er ist Mitglied in der Scrum Alliance so wie der iSAQB, weil er davon überzeugt, dass moderne Architekturen durch agile Ansätze nicht nur innovativer, sondern auch robuster und langlebiger werden.
Oktober 20.10. – 23.10.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Sep. 2025 |
(ilk)
Künstliche Intelligenz
Faktencheck am Samsung-TV | heise online
Wenn Politiker in einer Talkshow etwas behaupten und man hat das Gefühl, dass die Aussage nicht stimmt, zückt man schnell das Handy. Mit Samsungs neuem „AI Companion“ kann man den Second Screen jetzt liegenlassen und stattdessen direkt am TV-Display nachfragen. Nützlich ist der Companion auch, wenn man bei einer Sportübertragung mehr zu den bisherigen Vereinen eines Sportlers oder zur Leistung des Gegners wissen möchte. Oder bei einem Film überlegt, welche Rollen die Hauptdarstellerin in anderen Filmen gespielt hat.
Hat man über Bixby die Perplexity-KI aufgerufen, bleibt der Stream in einem kleinen Fenster aktiv, darüber erscheint die Antwort und neben das aktive Fenster werden weitere Videovorschläge zum Thema angezeigt.
Samsung hat für die Antworten drei KI-Modelle vorgesehen: Perplexity, Google Gemini und Microsofts Copilot. Direkt mit Samsungs Sprachassistent Bixby verbunden ist Gemini: Drückt man die KI-Taste auf der Fernbedienung, öffnet sich ein Fenster mit Vorschlägen zum Einsatz des intelligenten Begleiters am großen Schirm. Das TV-Programm beziehungsweise der Stream läuft in einem kleineren Fenster weiter.
Wers noch genauer wissen will, klickt auf den Button „more“, dann gibts eine ausführliche Antwort, die den Stream aber verdeckt.
Anschließend kann man über Bixby die Google-KI Gemini befragen und erhält prompt eine ausführliche Antwort. Auch dabei bleibt der laufende Stream im kleinen Fenster aktiv. Wie üblich kann man von hier aus auch weiter befragen, die Funktionsweise ähnelt dann der am Smartphone oder PC.
Microsofts Copilot und die Perplexity-KI sind dagegen als App unter der Smart-TV-Oberfläche eingebunden. Ruft man sie auf, verlässt man den laufenden Stream und die KI füllt den kompletten Schirm. Für den schnellen Faktencheck wird man deshalb eher bei Gemini bleiben.
Ausprobiert
Wir konnten die Integration der neuen Funktion am IFA-Stand ausprobieren: Der Chatbot im TV hat unsere Fragen gut erkannt, antwortete wie am PC oder Smartphone recht umfangreich und schlug zudem weitere Fragen zum Thema vor. Auf der IFA war die Erkennung auf Englisch voreingestellt, die KIs in den Samsung-TVs werden aber auch Deutsch unterstützen.
Der AI Companion soll in den 2025er-TV-Modellen ab der Neo QLED-Reihe Q7, den Micro-LED-TVs, den OLEDs und The Frame laufen. Zudem soll die KI in die Smart-Monitore M7, M8 und M9 integriert werden. Ob auch ältere Modelle später ein Update bekommen, ist noch offen.
Um Streams bei Abfragen im kleinen Fenster weiterlaufen zu lassen, benötigt Samsung die Metadaten der TV-Sender; das können auch Metadaten aus online-Senders wie Samsungs TV Plus sein.
Samsung benötigt für die KI-Abfragen im laufenden Bild die zugehörigen Metadaten des Anbieters. Aktuell kann Samsung deshalb das Bild von Live-TV-Sendern wie ARD und ZDF, Samsungs eigenem Online-TV-Angebot „TV Plus“ und die Sender von per HDMI angeschlossenen Set-Top-Boxen neben die KI-Antworten platzieren. Die Einblendung neben dem Stream soll künftig aber auch bei Netflix & Co. möglich sein. Daran arbeite man derzeit, erklärte ein Samsung-Sprecher gegenüber c’t.
(uk)
Künstliche Intelligenz
Nach Google-Milliardenstrafe: Neue US-Zölle angedroht
Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro. Die Strafe löste eine harsche Reaktion von US-Präsident Donald Trump aus, der mit neuen Zöllen gegen die EU drohte.
Der Vorwurf der Kommission gegen Google: Der US-Konzern habe eigene Online-Werbedienstleistungen zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt. Google bezeichnete die Entscheidung als falsch und will in Berufung gehen.
Laut EU entsteht durch das Geschäftsmodell von Google ein Interessenkonflikt: Das Tech-Unternehmen schaltet auf den eigenen Webseiten und Anwendungen einerseits selbst Werbung, vermittelt aber auch zwischen Werbetreibenden und denen, die den Platz dafür online zur Verfügung stellen.
Google kontert
Konkreter lautet der Vorwurf aus Brüssel: Google habe den Werbetreibenden und den Anbietern von Werbeplätzen den eigenen Marktplatz AdX bevorzugt vorgeschlagen. Dies habe zu höheren Kosten geführt, die am Ende auch an Verbraucher weitergereicht worden seien. Die EU-Kommission fordert Google nun auf, sich nicht weiter selbst zu bevorzugen – und geht noch weiter: Aktuell sehe es danach aus, dass die Trennung von einem Teil des Werbegeschäfts der einzige Weg sei, den Interessenkonflikt auszuräumen.
Google konterte, die Geldstrafe sei ungerechtfertigt und die verlangten Änderungen würden „Tausenden von europäischen Unternehmen schaden“, da sie deren Geschäft erschweren. „Die Bereitstellung von Diensten für Werbekunden und -verkäufer ist keineswegs wettbewerbswidrig, und es gibt mehr Alternativen zu unseren Diensten als je zuvor“, hieß es.
Trump ist sauer
Die Strafe könnte nun auch politische Folgen nach sich ziehen. US-Präsident Donald Trump kritisierte sie als nächsten Schlag gegen „ein großartiges amerikanisches Unternehmen“. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump auf seiner eigenen Online-Plattform „Truth Social“.
Konkret drohte der Präsident eine Untersuchung auf Basis von Artikel 301 des US-Handelsrechts an, der Zölle als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken vorsieht. Die EU und die US-Regierung hatten sich erst im Juli auf eine umfassende Handelsvereinbarung geeinigt, deren Details gerade noch geklärt werden. Die Europäer akzeptierten dabei unter anderem einen generellen US-Zoll von 15 Prozent auf ihre Waren.
Trump hatte kürzlich bereits mit zusätzlichen Zöllen für Länder gedroht, die amerikanische Technologieunternehmen aus seiner Sicht angreifen. Dabei ging es ihm um digitale Regulierungen, die er kritisch sieht. Die US-Regierung fordert schon länger Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die etwa die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen.
Auch die US-Regierung sieht bei Google eine Monopolstellung und hat bereits versucht, dagegen vorzugehen. Zunächst stand bei dem Kartellverfahren eine Aufspaltung des Konzerns im Raum, jetzt endete es aber in Auflagen für den Suchmaschinen-Riesen. Google darf Chrome und Android behalten, muss aber Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, entschied das Gericht. Das Urteil wird nun vielfach als zu mild kritisiert, unter anderem von Google-Wettbewerbern und Verlegern.
(nen)
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