Künstliche Intelligenz

Batman gegen die KI: Auch Warner zerrt Midjourney vor Gericht


Der Unterhaltungskonzern Warner Bros. Discovery aus New York im gleichnamigen US-Bundesstaat hat eine umfassende Klage gegen den KI-Bildgenerator-Dienst Midjourney eingereicht. Der Vorwurf lautet auf massive und vorsätzliche Urheberrechtsverletzung.

In der beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klageschrift wird dem Unternehmen Midjourney aus San Francisco vorgeworfen, seine Künstliche Intelligenz illegal mit unzähligen urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert zu haben. Konkret geht es um bekannte Charaktere aus dem Warner-Universum, darunter Batman, Superman, die Looney Tunes und Harry Potter.

Laut der Klageschrift, aus der unter anderem Engadget zitiert, geht der Vorwurf über das reine Training der KI hinaus. Warner Bros. Discovery argumentiert, Midjourney nutze die Popularität der Charaktere gezielt als Verkaufsargument für seine kostenpflichtigen Abonnements.

Besonders schwer wiege der Umstand, dass Midjourney zeitweise technische Schutzmaßnahmen implementiert hatte, die eine Erstellung von Bildern mit Warner-Charakteren unterbanden. Diese seien aber in jüngster Vergangenheit wieder entfernt worden. „Es ist schwer, sich eine Urheberrechtsverletzung vorzustellen, die vorsätzlicher ist als das, was Midjourney hier tut“, heißt es dazu in den Gerichtsunterlagen.

Die Klage von Warner Bros. Discovery ist der nächste logische Schritt in einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit denen sich Entwickler generativer KI konfrontiert sehen. Bereits im Juni 2025 hatten die Konzerne Disney und Universal Studios eine sehr ähnliche Klage gegen Midjourney eingereicht.

Diese Entwicklung zeigt, dass die großen Rechteinhaber nicht länger bereit sind, die Trainingsmethoden der KI-Anbieter hinzunehmen. Die grundlegende Frage, ob das Auslesen und Verarbeiten urheberrechtlich geschützter Werke zum Training einer KI unter Ausnahmeregelungen wie „Fair Use“ fällt, wird nun an entscheidender Stelle verhandelt.

Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Hollywood-Studios entscheiden, könnte dies das Geschäftsmodell vieler KI-Unternehmen fundamental infrage stellen. Sie wären gezwungen, für Trainingsdaten künftig Lizenzgebühren zu entrichten oder ihre Modelle auf Basis lizenzfreier oder explizit freigegebener Daten komplett neu zu entwickeln.

Ein Urteil zugunsten von Midjourney hingegen könnte die Position der KI-Unternehmen stärken und die bisherige Praxis des sogenannten „Scraping“ von Daten aus dem Internet rechtlich festigen. Das birgt jedoch die Gefahr, die Position von Künstlern und anderen Kreativen weiter zu schwächen, deren Werke ohne ihre Zustimmung oder Vergütung zur Grundlage neuer kommerzieller Produkte gemacht werden. Der Weg zu einer klaren rechtlichen Regelung bleibt damit vorerst den Gerichten überlassen.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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