Künstliche Intelligenz
Berliner Bildungsverwaltung will kein Handyverbot, setzt auf Eigenverantwortung
Die Berliner Bildungsverwaltung setzt bezüglich des bundesweit heiß diskutierten Themas „Handyverbot in Schulen“ weiterhin auf das Prinzip „Eigenverantwortung“. Das erklärte Susanne Gonswa, Sprecherin der Berliner Bildungsverwaltung, gegenüber der dpa.
Es gebe bisher kein landesweites Verbot und dies sei auch nicht geplant. Über die jeweilige Regelung entscheide die Schulkonferenz, der neben der Schulleitung auch Vertreterinnen und Vertreter des pädagogischen Personals, der Eltern und der Schülerschaft angehörten. „Jede Schule kann im Rahmen ihrer Schul- und Hausordnung eigenständig regeln, ob und in welchem Umfang Handys mitgeführt oder genutzt werden dürfen,“ sagte Gonswa.
Auch in Bezug auf die Primarschulen, die in Berlin bis zur sechsten Klasse reichen, stellt das Bundesland somit keine einheitlichen Regeln auf oder verlangt eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema. Berlins Nachbarland Brandenburg hat dies indessen für das Schuljahr 2025/2026 angekündigt. Mit Beginn des Schuljahrs im September müssen in Grundschulen Smartphones „während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden“, teilt das Bildungsministerium mit.
Verankerung im Schulgesetz und Umsetzungsforderungen
Mit seiner Entscheidung weicht Berlin auch von Bundesländern ab, die einheitliche Regeln im Schulgesetz verankert haben. Dazu zählen etwa Hessen, Bayern und Thüringen. Hessen hat ein generelles Verbot mobiler Endgeräte in seinem Schulgesetz festgeschrieben. Ausnahmen sind aber weiterhin erlaubt – gleiches gilt für Bayern. In Thüringen ist ein generelles Handyverbot für die Primarstufe im Schulgesetz festgeschrieben, das von den Schulen – auch mit individuell ausgehandelten Ausnahmen – in die Hausordnungen übertragen werden soll. Alles, was nicht explizit von Schule oder Lehrkraft gestattet ist, ist laut Schulgesetz auch nicht erlaubt. Damit Schulen der Primarstufen die Regeln aus dem Schulgesetz auch wirklich in ihre Hausordnungen übertragen, verschickte das thüringische Bildungsministerium kürzlich ein Erinnerungsschreiben. Zugleich appellierte es an die weiterführenden Schulen im Land, die „bestehenden Regelungen zur privaten Gerätenutzung zu überprüfen und das Thema in Elternversammlungen und Gremien erneut zu beraten.“
Das Land Baden-Württemberg will noch im Schulgesetz verankern, dass Schulen Regeln für den Umgang mit privaten Mobilgeräten erarbeiten müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte hierzu im Juni, dass die Änderung im Schulgesetz Prozesse vor Ort anstoßen solle, um „passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“. In Schleswig-Holstein werden weiterführende Schulen mit einem neuen Erlass dazu aufgefordert, bis zum Sommer 2026 eigene Regelungen zur Nutzung von digitalen Endgeräten in ihren Schulordnungen festzulegen, Grundschulen sollten das bereits seit dem Schuljahr 2023/2024 tun.
In Bremen wurde noch kurz vor Schluss des Schuljahres 2024/2025, zum ersten Juni, ein einheitliches Handyverbot von der ersten bis zur zehnten Klasse eingeführt. Smartphones dürfen mitgeführt werden, sollen aber den gesamten Schultag lang ausgeschaltet sein. Ausnahmen gelten, wenn ein Smartphone aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird.
Niedersachsen und Sachsen haben sich bisher eher gegen pauschale Handyverbote ausgesprochen.
(kbe)