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BGH-Urteil gegen „Dr. Rick und Dr. Nick“: Unternehmen dürfen für kleine Schönheitseingriffe nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben
Dr. Rick und Dr. Nick (Henrik Heüveldop und Dominik Bettray) auf dem Raffaello Summer 2025
Mit Hyaluron oder Botox lässt sich im Gesicht optisch viel verändern. Der Werbung für solche minimalinvasiven Schönheitsbehandlungen setzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun Schranken.
Für minimalinvasive Schönheitseingriffe wie Hyaluron-Unterspritzungen dürfen Unternehmen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen das Unternehmen Aesthetify von den zwei bekannten Ärzten und Influencern „Dr. Rick und Dr. Nick“ entschieden. Diese Art der Schönheitsbehandlung, bei der Hyaluron etwa in Nase oder Kinn gespritzt werden, sei als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff zu bewerten, urteilte der Senat.
BGH bejaht operativ, plastisch-chirurgischen Eingriff
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Das verbietet vergleichende Darstellungen vor und nach dem Eingriff für „operative, plastisch-chirurgische Eingriffe“, die medizinisch nicht notwendig sind. Im Zentrum des Gerichtsverfahrens stand die Frage, ob auch minimalinvasive Eingriffe mit Kanüle statt Skalpell unter diese Beschreibung und damit unter das Verbot fallen.
Klage gegen Medizin-Influencer
Bundesgerichtshof urteilt zu Werbung für Schönheitseingriffe
Im Internet werben die Medizin-Influencer „Dr. Rick und Dr. Nick“ für Facelifts, Nasenkorrekturen oder Lippenformungen in ihren Praxen. Der BGH klärt nun, ob dabei auch Vergleichsbilder erlaubt sind. …