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BGH: Vertragslaufzeit für Glasfaseranschluss beginnt bei A
Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit in einer Frage, über die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter immer wieder streiten: Wann beginnt die gesetzlich zulässige Mindestvertragslaufzeit? In einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Giganetz hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters für rechtswidrig erklärt, laut der die Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Anschlusses und nicht schon bei Abschluss des Vertrags beginnen sollte. Der BGH wies damit die Revision der Deutschen Giganetz gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (AZ III ZR 8/25).
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Eine solche Klausel könnte aber den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -ende über die in §309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubte maximale Laufzeit von zwei Jahren für Waren- und Dienstleistungslieferverträge hinaus verlängern, befanden die Richter. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im Januar 2025 entsprechend geurteilt. Das höchstrichterliche Urteil wurde auch deswegen mit Spannung erwartet, weil der BGH bis zuletzt nicht klar entschieden hatte, ob es beim Glasfaserausbau nicht doch besondere Faktoren gibt, die ausnahmsweise eine Abweichung erlauben würden.
Glasfaser-Ausbau-Besonderheiten
Denn im Rahmen des Glasfaserausbaus werden Verträge oft weit vor dem eigentlichen Leistungsbeginn geschlossen. Die Unternehmen vermarkten Anschlüsse schon vor Beginn der Bauarbeiten. Für einen wirtschaftlichen Ausbau ist eine Mindestzahl an Bestellungen nötig, der Ausbau selbst dauert in der Regel mindestens Monate. „Die Investitions- und Bauphasen können mehrere Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen, häufig liegen die Gründe dafür nicht bei den Netzbetreibern, sondern den Genehmigungsbehörden oder anderen Umständen“, beschreibt Frederic Ufer vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) den Grund für Verzögerungen aus Anbietersicht.
Für die Kunden bestünde das Risiko, sich auf nicht vorhersehbare Zeiträume an einen Anbieter vertraglich binden zu müssen – ohne jede eigene Möglichkeit der Einflussnahme. Für die Anbieter besteht hingegen das Risiko, dass die tatsächliche Vertragslaufzeit nach Anschluss kurz sein kann – und der Kunde kurz nach Beginn der mit der Leistung verbundenen Zahlungen bereits wieder weg ist.
Die Richter am Bundesgerichtshof sahen laut Pressemitteilung des Gerichts sowie Prozessbeteiligten keinen Grund, die Vorgaben für das Vertragsrecht anders auszulegen. Denn auch wenn es Besonderheiten im Glasfasermarkt gebe, sei etwa dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht zu entnehmen, dass von der 24-Monate-Regel abgewichen werden sollte. Auch für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, ob die deutsche an den Vertragsschlusszeitpunkt anknüpfende Maximallaufzeit zulässig sei, sah der BGH-Senat in Karlsruhe keine Veranlassung.
Für die Anbieter ist das ein Problem. „Das Urteil des BGH ist alles andere als investitionsfördernd, denn gerade für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend, da Netzbetreiber erhebliche Vorleistungen erbringen“, sagt Frederic Ufer vom VATM deshalb. „Wenn sich die Vertragslaufzeit unabhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme verkürzt, beeinflusst das direkt die Wirtschaftlichkeit der Investitionen und die Planungssicherheit beim Ausbau.“
Verbraucherschützer rät zur Prüfung aller Verträge
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Kunden aller Anbieter mit entsprechenden Vertragsklauseln sollten diese nun zeitnah prüfen, rät Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gelte unmittelbar zwar nur für die Prozessparteien, erklärt er. „Die grundsätzliche Feststellung des Gerichts gilt aber auch darüber hinaus.“ Alle Verbraucher, die einen Vertrag geschlossen haben und diesen kündigen möchten, könnten sich darauf berufen, dass die maximale Laufzeit mit Vertragsschluss begonnen habe.
Wer sich nicht sicher sei, wann genau er seinen Vertrag geschlossen habe, solle die Auftragsbestätigung prüfen. Wer bereits vorab gekündigt habe, dessen Kündigung sei weiterhin gültig, auch wenn Anbieter dies in der Vergangenheit abgelehnt hätten – eine Erinnerung mit Verweis auf das heutige Urteil könne dem den nötigen Nachdruck verleihen, so Flosbach. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website Musterbriefe für Kündigungsschreiben zur Verfügung.
Anbieterwechsel bleibt bei Glasfaseranbietern oft noch schwierig
Für das Hauptproblem nach erfolgreicher Glasfaser-Anschluss-Kündigung sieht der Verbraucherschützer jedoch noch weiteren Handlungsbedarf. Denn bislang ist keineswegs garantiert, dass ein anderer Anbieter für die schnelle Anbindung dann auch ein Angebot unterbreitet. Und angemessene Alternativen zur Glasfaser stehen nicht überall zur Verfügung. „Wir haben Verbraucher, wo der Ausbau stockt und es zwischenzeitlich tatsächlich Alternativen gibt“, erklärt Flosbach. Doch der Markt öffne sich leider nur langsam: „Für uns müsste Regulierung, entweder die Politik oder die Bundesnetzagentur, dafür sorgen, dass auch tatsächliche Möglichkeiten zum Wechsel bestehen.“
Eine Verpflichtung, andere Anbieter auf der eigenen Infrastruktur gegen angemessenes Entgelt aufzuschalten, lehnen jedoch die meisten der Unternehmen, die Glasfaser-Anschlüsse verlegt haben, strikt ab. Ob es für eine solche Verpflichtung bislang überhaupt eine rechtliche Handhabe gibt, ist ebenfalls fraglich – wäre es gewünscht, könnte also regulatorischer Handlungsbedarf bestehen.
Mit dem heutigen Urteil werde der flächendeckende Ausbau jedenfalls nicht einfacher, meint Anbietervertreter Frederic Ufer. Er wünscht sich, dass die spezifischen Besonderheiten des Glasfaserausbaus bei zukünftigen rechtlichen und regulatorischen Ausgestaltungen stärker berücksichtigt werden. Derzeit wird über die weiteren Ausbaupläne zwischen Anbietern und Bundesdigitalministerium intensiv diskutiert.
(cku)
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Weitere Übernahme: Chinesischer TV-Spezialist steigt bei Panasonic ein
Nun ist es also final: Panasonic gibt den Vertrieb und das Marketing seines TV-Business an Skyworth Display Technology. Die Partnerschaft werde regionsweise ausgebaut, und Europa sei ein wichtiger Teil davon, heißt es in der Pressemitteilung. Der strategische Zusammenschluss solle bei den TVs der Marke Panasonic in Europa wieder für Wachstum sorgen.
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In der jüngsten Vergangenheit hatte sich Panasonic mit dem Vertrieb der eigenen Produkte schwergetan. Ähnlich wie Sony hatte sich der japanische Hersteller auf das Highend-Segment fokussiert und so eine breitere Kundenbasis verloren. Das will Skyworth offenbar rückgängig machen.
Japanische Ingenieurskunst
Die japanischen Ingenieure sollen weiterhin die hohe Qualität der OLED-TVs sicherstellen. Skyworth will sein globales Vertriebsnetz, das Marketing und die Logistik im europäischen Markt nutzen, um die Marke Panasonic wieder voranzubringen. Das klingt ganz ähnlich wie bei dem Deal, den Sony kürzlich mit TCL geschlossen hat. Wie genau sich die „strategische Partnerschaft“ zwischen Panasonic und Skyworth rechtlich darstellt, haben die Unternehmen noch nicht bekannt gegeben.
Der chinesische TV-Spezialist Skyworth hat seine Fühler bereits vor etlichen Jahren Richtung Europa ausgestreckt und 1995 die deutsche Traditionsmarke Metz übernommen. Auf Messen wie der IFA präsentiert das Unternehmen seither neben Eigenmarken auch Smart-TVs unter dem Label Metz Classic und Metz Blue.
Neue Panasonic-TVs angekündigt
Fast zeitgleich mit der Mitteilung zur Übernahme feuerte Panasonic diverse Pressemitteilungen über sein 2026er-Line-up raus. Darin kündigt das Unternehmen die Fortführung seiner bisherigen OLED-Topgeräte Z95B und Z90B mit Fire TV sowie die neue Z85C-Serie mit neuem OLED-Panel und Google TV an. Auch bei LCD-TVs mit QD-Mini-LEDs im Backlight will Panasonic in diesem Jahr mitspielen. Die Smart-TVs aus den Serien W97C und W95C haben 1000 Dimming-Zonen, eine Spitzenleuchtdichte von 1500 cd/m2 und sie sollen den DCI-P3-Farbraum komplett abdecken.
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Außerdem will der Hersteller in diesem Jahr wieder preiswertere Geräte mit herkömmlichem LED-Backlight und in Bildschirmgrößen zwischen 32 Zoll und 86 Zoll Diagonale anbieten. Als Betriebssystem nutzt Panasonic neben Google TV und Fire TV auch Roku und TiVo, letzteres möglicherweise nicht hierzulande.
Für alle bis März 2026 verkauften und ab April 2026 erhältlichen Geräte wird Panasonic den Kundendienst sicherstellen. Das ist erstmal eine gute Nachricht für alle Panasonic-Kunden.
(uk)
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US-Algorithmen als Grenzhüter: Automatisierte Urteile über EU-Reisende möglich
In den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zur Übermittlung von biometrischen und anderen Daten an US-Behörden knüpfen die Amerikaner Bedingungen weitrhin an die Beibehaltung des begehrten „Visa Waiver-Programms“. Ein aktueller Entwurf des Abkommen gewähre den US-Sicherheitsbehörden tiefgreifende Befugnisse, berichtet Euractiv.
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Besonders brisant scheint der Passus zur automatisierten Entscheidungsfindung. Zwar sieht das Dokument laut Euractiv vor, dass Entscheidungen mit erheblichen negativen Auswirkungen für den Einzelnen nicht allein durch Algorithmen getroffen werden dürfen. Mit einer Hintertür: Sofern das US-Recht solche Verfahren autorisiert, wäre die rein maschinelle Beurteilung zulässig. Für solche Fälle soll es „angemessene Schutzmaßnahmen“ für Betroffene geben, etwa das Recht, ein menschliches Eingreifen zu fordern.
Hintergrund dieser Entwicklung ist der Druck aus Washington. Die USA haben unter der Regierung von Präsident Joe Biden mit der sogenannten Enhanced Border Security Partnership (EBSP) neue Anforderungen für die visumfreie Einreise geschaffen. EU-Staaten werden darin aufgefordert, bilaterale Abkommen mit dem Department of Homeland Security (DHS) zu schließen, um den Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken zu ermöglichen.
Wer bis Ende 2026 keine Einigung erzielt, riskiert den Ausschluss aus dem Programm für visumfreies Reisen. Um einen Flickenteppich an Einzelverträgen zu vermeiden und ein gewisses Schutzniveau zu wahren, hat die EU-Kommission die Verhandlungen über ein übergeordnetes Rahmenabkommen übernommen.
Biometrie und sensible Profile im Visier
Der neue Entwurf geht weit über einfache Reiseinformationen hinaus. Er sieht auch die Übermittlung „besonderer Kategorien“ personenbezogener Daten vor. Dazu zählen neben biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken und Gesichtsscans aus Polizeidatenbanken etwa hochsensible Informationen über politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeiten oder sogar das Sexualleben einer Person.
Zwar betonen die Verfasser des Texts, dass für solche Übermittlungen angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssten. Dafür kämen Zugriffsbeschränkungen oder die Genehmigung durch Aufsichtsbehörden in Frage. Doch diese Formulierungen bleiben vage und lassen Spielraum für Interpretationen.
Ein weiterer Punkt, der Datenschützer und Rechtsexperten alarmieren dürfte, ist die geplante rechtliche Ausgestaltung des Abkommens. Sollte es zu Streitigkeiten über die Auslegung oder Umsetzung der Datenweitergabe kommen, sieht der Entwurf vor, diese konsequent außerhalb der Gerichtsbarkeit zu regeln. Konflikte müssten demnach durch einen gemeinsamen Ausschuss gelöst werden, der sich aus Vertretern der USA und der EU zusammensetzt. Der Gang vor ein nationales oder internationales Tribunal wird explizit ausgeschlossen.
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Damit würde sich das Verfahren einer unabhängigen richterlichen Kontrolle entziehen, was angesichts der Sensibilität der Daten und der Tragweite der Entscheidungen für Reisende den Rechtsschutz schwächen bedeutet.
Kollision mit EU-Datenschutzrecht
Die Einbindung des geplanten Abkommens in europäische Regelwerke wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act dürfte sich schwierig gestalten. Die DSGVO beansprucht grundsätzlich eine extraterritoriale Wirkung. Der Entwurf legt indes fest, dass das neue Abkommen bestehende Vereinbarungen zwischen EU-Staaten und den USA ergänzt und sogar ersetzt.
Dies könnte in der Praxis dazu führen, dass mühsam erkämpfte europäische Standards im Bereich der Grenzkontrolle und Terrorismusbekämpfung faktisch ausgehebelt würden. Laut der KI-Verordnung muss der Mensch zudem im Hochrisiko-Bereich die letzte Entscheidung treffen, nicht ein Algorithmus.
Immerhin scheint die EU bei der Weitergabe von Daten an Drittstaaten eine härtere Linie zu fahren. So sieht der aktuelle Vorstoß vor, dass US-Behörden die von EU-Stellen erhaltenen Informationen nur dann an Dritte weitergeben dürfen, wenn die ursprüngliche europäische Behörde dem explizit zustimmt. In früheren Verhandlungsstadien waren die EU-Mitglieder noch bereit gewesen, Ausnahmen für Fälle „schwerwiegender und unmittelbarer Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit“ zuzulassen, ohne dass eine vorherige Rücksprache nötig gewesen wäre.
Enge Zeitpläne und politische Hürden
Die politischen Verhandlungen treten nun in eine entscheidende Phase. Nachdem Ende Januar eine erste Verhandlungsrunde stattfand, befasst sich der Innenausschuss des EU-Parlaments bereits am 24. Februar in einer vertraulichen Sitzung mit dem Stand der Dinge.
Sollte das Rahmenabkommen verabschiedet werden, müssten die einzelnen Mitgliedstaaten im Anschluss bilaterale Gespräche mit der US-Regierung führen. Dabei gälte es festzulegen, welche nationalen Datenbanken konkret für den Zugriff geöffnet werden. Viele EU-Regierungen haben bereits signalisiert, den USA breiten Zugang zu heiklen Informationen gewähren zu wollen.
Angesichts der knappen Frist bis Ende 2026 und der sicherheitspolitischen Agenda der aktuellen US-Regierung steht die EU so vor einem Spagat. Sie muss die Reisefreiheit ihrer Bürger sichern, ohne deren Grundrechte um der transatlantischen Partnerschaft willen preiszugeben.
Parallel drängt die US-Regierung auf Ausnahmen beim neuen digitalen Ein- und Ausreisesystems (EES) der EU: Washington droht Brüssel mit Schikanen für Diplomaten, falls US-Personal an Schengen-Grenzen Fingerabdrücke und Gesichtsscans für das Register abgeben muss.
(wpl)
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Top 10: Die beste Outdoor-Smartwatch im Test – robuste Sportuhren für Abenteuer
Samsung Galaxy Watch Ultra
Die robuste Samsung Galaxy Watch Ultra überzeugt mit langer Akkulaufzeit und starken Features, hat aber ein ungewöhnliches Design. Wie sich die Outdoor-Smartwatch schlägt, zeigt der Test.
- präzise Pulsmessung
- viele Apps und smarte Features
- gute Akkulaufzeit für Wear OS
- hoher Preis
- merkwürdiges Design
- ungenaues GPS
- EKG und Blutdruck nur mit Samsung-Handys
Samsung Galaxy Watch Ultra im Test: Robuste Smartwatch mit 3 Tagen Laufzeit
Die robuste Samsung Galaxy Watch Ultra überzeugt mit langer Akkulaufzeit und starken Features, hat aber ein ungewöhnliches Design. Wie sich die Outdoor-Smartwatch schlägt, zeigt der Test.
Verglichen mit dem schlanken Modell der Galaxy Watch ist die Ultra deutlich wuchtiger und bietet einen weitaus größeren Akku. Das Design ist jedoch etwas ungewöhnlich. Dafür hält die Smartwatch mit Wear OS nahezu drei Tage im Test durch und bietet ebenfalls eine genaue Pulsmessung, ein robusteres Gehäuse, standardmäßig LTE und eine EKG-Messung – die jedoch nur mit Samsung-Smartphones funktioniert.
Update: 2025 gibt es lediglich ein „kleines“ Modell-Upgrade. Die Samsung Galaxy Watch Ultra 2025 bietet jetzt ein dunkelblaues Armband, bekommt mit 64 GB doppelt so viel Speicher und läuft von Haus aus schon mit Wear OS 6 und One UI Watch 8. Dazu kommen erweiterte Gesundheitsfunktionen.
Wir haben uns auch das neue Modell angesehen, die frühere Variante haben wir im August 2024 getestet. Wie sich beide robusten Smartwatches in der Praxis schlagen, zeigt dieser Test.
Design: Was ist anders bei der Galaxy Watch Ultra?
Über Geschmack kann man sich bekanntlich streiten. Optisch geht Samsung bei der Galaxy Watch Ultra andere Wege. So ist die Uhr angedeutet rechteckig mit abgerundeten Ecken, das Display mit Saphirglas bleibt allerdings rund. Wie uns ein aufmerksamer Leser darauf hingewiesen hat, gibt es dafür einige historische Beispiele von edlen Uhren, etwa die Omega Jedi oder Seiko Pogue.
Das Ganze wirkt auf den Autor dieses Texts aber eher wie eine Mercedes-G-Klasse, die in einen Fiat Multipla gerauscht ist. Die Uhr wirkt recht klobig, vergeudet aber mit der Form Platz für den Bildschirm. Die Optik einer Sportuhr (Bestenliste) wie bei einer Garmin Fenix 7 (Testbericht) hätte der Galaxy Watch Ultra unserer Meinung nach besser zu Gesicht gestanden. Aber letztlich ist das unsere subjektive Einschätzung. Unpraktisch ist lediglich, dass gefühlt der Platz für das Display nicht komplett genutzt wird bei diesem Design. Lobenswert ist, dass hier Samsung mal eine andere Form wählt als die meisten Hersteller.
Neu ist die Action-Taste, die einer Krone nachempfunden ist, aber bei Drehung keinerlei Funktion bietet. Mit einem Durchmesser von 47 mm fällt die Uhr recht groß aus. Sie bietet Wasserschutz bis 10 ATM (100 Meter Wassersäule) und erfüllt IPX8 sowie die US-Militärnorm MIL-STD-810H. Anders als die Apple Watch Ultra ist sie aber nicht zum Tauchen geeignet, höchstens zum Schnorcheln.
Das Titangehäuse wirkt unserer Einschätzung nach anfällig für Kratzer, auch wenn die Uhr im Test keinerlei Schaden genommen hat. Zudem ist es kein Unibody aus Titan, so nutzen die Koreaner auch Kunststoff, was nicht so hochwertig wirkt, wie man es für den Preis erwarten würde. Die Armbänder sind einfach zu wechseln. Das 2025er-Modell bleibt bei den Spezifikationen und Gehäuse gleich, lediglich das Band hat mit Blau eine neue Farbe.
Display: Wie groß und hell ist der Bildschirm?
Der Bildschirm hat eine Diagonale von 1,5 Zoll und ist damit nur so groß wie bei der Galaxy Watch 7 (Testbericht) mit 44 mm. Die Bildqualität des überaus scharfen OLED-Panels ist hervorragend. Zudem ist die Anzeige strahlend hell und bleibt auch bei Sonnenlicht ablesbar. Samsung gibt eine Helligkeit von 3000 Nits an, was deutlich heller ist als bei der Galaxy Watch 7 oder Apple Watch.
Standardmäßig ist das Always-On-Display aktiv, was aber die Akkulaufzeit um knapp einen halben Tag verkürzt. Ohne Always-On-Display aktiviert sich das Display nicht immer sofort, wenn man die Uhr zu sich dreht, man muss schon etwas ruckartig das Handgelenk bewegen – dieses Problem hatten wir bei der Galaxy Watch 7 so nicht.
Samsung Galaxy Watch Ultra – Bilderstrecke
Ausstattung: Welche Funktionen hat die Galaxy Watch Ultra?
An Bord der Watch Ultra ist der neue Samsung Exynos W1000 Prozessor, der im 3-nm-Verfahren gefertigt wird. Dadurch läuft die Uhr extrem flüssig und ohne Verzögerungen. Der Speicher bietet 32 GB bei 2 GB RAM, was internen Musikspeicher für die Nutzung ohne Handy oder offline ermöglicht. Bei der Ultra 2025 gibt es von Haus aus doppelt so viel Speicher – also 64 GB. Das sollte genügend Platz für Musik oder Karten liefern.
Drahtlose Kommunikation erfolgt primär über Bluetooth 5.3, optional auch über WLAN (2 GHz und 5 GHz) sowie LTE mit eSIM. NFC ist integriert, sodass die Uhr zum Bezahlen mit Samsung Pay genutzt werden kann. Zur Standortbestimmung stehen GPS, Glonass, Beidou und Galileo zur Verfügung, womit die Smartwatch auch ohne Smartphone zum Laufen verwendet werden kann. Die Genauigkeit ist jedoch nicht optimal. Ein Kompass ist ebenfalls an Bord.
Voraussetzung für die Nutzung ist ein Android-Smartphone mit mindestens Android 10, iPhones sind inkompatibel. Das App-Angebot ist dank des Google Play Store groß, und Wear OS ermöglicht die Nutzung von Google-Anwendungen wie Bixby, Smartthings, Samsung Pay, Google Maps sowie weitere Dienste wie Spotify oder Komoot. Die Sensoren überwachen den Schlaf, Zyklus, Blutsauerstoff, Blutdruck, Kalorienverbrauch, die Herzfrequenz und Hauttemperatur, die Uhr zählt ferner Schritte sowie Schwimmzüge. Eine Sturzerkennung gibt es ebenfalls. Auch Höhenmesser und Luftdrucksensor sind integriert.
Allerdings können nur Samsung-Smartphones die Smartwatch vollständig nutzen, da Funktionen wie EKG oder Blutdruckmessung nur über die Samsung Health Monitor App mit Smartphones der Koreaner verfügbar sind. Die Blutdruckmessung erfolgt optisch und steht nur Nutzern eines Samsung-Smartphones zur Verfügung. Hierzu muss die Uhr vorab mit einer Oberarmmanschette kalibriert werden, danach sind die Ergebnisse recht überzeugend, wenn auch vermutlich nur geschätzt.
Wear OS sorgt für zahlreiche smarte Funktionen und eine enge Verzahnung mit dem Smartphone. Die Watch Ultra synchronisiert automatisch unterstützte Apps und einige Einstellungen des Smartphones. Zum Beantworten von SMS und WhatsApp-Nachrichten stehen eine QWERTZ-Tastatur sowie vorgefertigte Antworten bereit. Telefonieren mit der Uhr ist ebenfalls möglich. Einige Galaxy-AI-Features gibt es auch, jedoch bisher nicht im gleichen Umfang wie beim Samsung Galaxy Z Flip 6 (Testbericht).
Software & Bedienung
Die Kopplung der Watch Ultra mit dem Smartphone erfolgt über die App Galaxy Wearable, die auf Samsung-Geräten vorinstalliert ist. Nutzer von Android-Smartphones müssen zusätzlich das Galaxy-Watch-7-Plug-in installieren.
Schlafanalysen und andere Gesundheitsdaten werden in der App Samsung Health angezeigt, allerdings sind Funktionen wie EKG und Blutdruckmessung nur auf Samsung-Smartphones über die App Samsung Health Monitor nutzbar. Laut Samsung wurde die Funktion nur für eigene Smartphones zertifiziert, für uns wirkt das aber, als würde man solch einen Anreiz zum Kauf eines Mobilgeräts der Koreaner erzwingen wollen. Schade, die Pixel Watch erstellt ein EKG mit jedem Android-Gerät.
Die Bedienung der Galaxy-Watch-Serie bleibt auch bei der neuen Version weitgehend unverändert. Die Smartwatch lässt sich über den Touchscreen und zwei seitliche Tasten sowie eine neue Action-Taste steuern, letztere gibt es bei der Galaxy Watch 7 nicht. Standardmäßig startet die Action-Taste das Workout-Menü, alternativ kann man die Taste mit einem bestimmten Training belegen oder die Stoppuhr, Taschenlampe oder Wassersperre aktivieren. Andere Funktionen kann man diesem Knopf aber nicht zuweisen.
Die obere Taste führt zum Startbildschirm zurück. Ein doppeltes Tippen öffnet standardmäßig die zuletzt genutzte App, kann aber auch für andere Funktionen belegt werden. Längeres Drücken startet Bixby, wobei alternativ auch der Google Assistant oder das Ausschaltmenü verfügbar wären. Die untere Taste dient als Zurück-Button, lässt sich alternativ so konfigurieren, dass sie eine Übersicht der geöffneten Apps anzeigt.
Mit der Watch Ultra 2025 führt Samsung Wear OS 6 samt One UI Watch 8 ein. Die Software ist übersichtlich, bietet eine große App-Auswahl und zählt zu den smartesten Uhr-Systemen. Neu ist unter anderem das Stapeln von Widgets, was die Bedienung flexibler macht. Auch das 2024er-Modell wird dieses Software-Update im Laufe der Zeit erhalten.
Wischbewegungen ermöglichen eine einfache Navigation durch die Menüs. Eine physische Lünette fehlt, jedoch gibt es eine digitale Variante, bei der durch Wischen am Display-Rand durch die Informationskacheln gescrollt wird. Jede Eingabe wird durch haptisches Feedback bestätigt. Sprachbefehle können über Bixby oder Google Assistant ausgeführt werden.
Training
Der Pulssensor der Watch Ultra liefert präzise Messungen, selbst bei stark schwankender Belastung. Auch die Schrittzählung ist präzise, jedoch wirkt das GPS beim Laufen weniger genau. Samsung bietet zahlreiche Trainingsprofile. Allerdings fühlt man sich bei der Auswahl fast erschlagen. Für etliche Übungen im Fitnessstudio gibt es eigene Profile, ein einfaches Profil für „Krafttraining“ fehlt allerdings. Die automatische Trainingserkennung funktioniert zuverlässig. Sie erkennt schnell, wenn man Rad fährt, und pausiert die Aufzeichnung bei Stopps automatisch. Zudem erinnert die Uhr nach einer Stunde Inaktivität daran, sich zu bewegen.
Während des Trainings zeigt die Watch Ultra Daten wie Distanz, maximale Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch und Pulsverlauf an. Eine umfassende Analyse erfolgt in der Samsung Health App, die auch einen „Laufcoach“ bietet. Zusätzlich misst die Uhr den Blutsauerstoffgehalt und das Stresslevel. Die „erweiterten Laufmetriken“ analysieren den Laufstil und bieten Optimierungsvorschläge.
Schlaf & Gesundheit
Neben Sportfunktionen überwacht die Uhr präzise den Schlaf und unterteilt ihn in verschiedene Phasen wie Leichtschlaf, Tiefschlaf, REM und Wachphasen. Sie bewertet das Energielevel des Nutzers, basierend auf der Schlafqualität und den vorherigen Aktivitäten.
Da das 2024er-Modell fürhte beim Schlaf die Messung des AGEs-Index (Advanced Glycation End-products), der Aufschluss über das Ausmaß von Glykationsendprodukten im Körper gibt. Diese Verbindungen, die durch die Bindung von Zucker an Proteine oder Fette entstehen, sind mit altersbedingten und chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Problemen verbunden.
Neu bei der Watch Ultra 2025 ist die Antioxidantien-Messung. Dafür nimmt man die Uhr ab und legt den Daumen auf die Sensoren auf der Rückseite. Die Ergebnisse dienen eher als grober Trend, da eine exakte Analyse nur im Labor über Blut- oder Urinproben möglich ist – somit eher eine Wellness-Funktion.
Akku: Wie lange hält die Galaxy Watch Ultra?
Der wohl größte Vorteil gegenüber der Galaxy Watch 7 ist die für Wear OS verhältnismäßig lange Akkulaufzeit. Ohne Always-On-Display und das Tragen im Schlaf kamen wir im Test mit der Uhr sogar auf drei Tage Akkulaufzeit. Trägt man sie nachts und nutzt das Always-On-Display, sind knapp zwei Tage drin.
Mit dem mitgelieferten Ladepad benötigt die Watch Ultra fast zwei Stunden für eine volle Ladung. Das ist nicht besonders schnell. Leider lässt sich die Uhr nicht über andere Qi-Ladematten oder das Smartphone aufladen. Ein Netzteil ist im Lieferumfang nicht enthalten, hier muss man darauf achten, dass man ein Netzteil mit USB-C-Anschluss (Bestenliste) nutzt.
Preis: Was kostet die Galaxy Watch Ultra?
Der Aufpreis ist gehörig für das Ultra-Modell. Die UVP liegt bei stolzen 699 Euro. Es gibt ausschließlich eine Variante mit LTE via eSIM. Erhältlich sind die Armbandfarben Orange, Weiß und Dunkelgrau. Es gibt zudem zahlreiche Armbänder. Straßenpreise für das 2024er-Modell beginnen mittlerweile bei rund 349 Euro. Das 2025er-Modell ist mit 378 Euro teurer.
Fazit
Die Samsung Galaxy Watch Ultra ist eine robuste, sportliche Smartwatch mit bis zu drei Tagen Akkulaufzeit. Das helle OLED-Display bleibt auch in der Sonne gut ablesbar, und dank Wear OS stehen zahlreiche Fitness- und Gesundheitsfunktionen zur Verfügung. Das EKG funktioniert jedoch nur mit Samsung-Smartphones.
Weniger überzeugend ist die GPS-Genauigkeit. Das klobige Design passt gut zum Outdoor-Einsatz mit Wasserschutz bis 10 ATM, wirkt aber weniger edel, als es der hohe Preis erwarten lässt. Für Taucher ist sie im Gegensatz zur Apple-Alternative nicht gedacht.
Das 2025er-Modell bringt überschaubare Neuerungen: 64 GB Speicher, ein neues blaues Armband, neueste Software samt Antioxidantien-Messung, bekannt aus der Galaxy Watch 8-Serie. Allerdings ist der Preis erneut hoch – auf Vorjahresniveau. Wer sparen will, greift besser zum 2024er-Modell.
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