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BKA: 548 Millionen Fluggastdatensätze durchsucht – 1525 Verdächtige verhaftet


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Deutsche Behörden durchleuchten den Flugreiseverkehr immer stärker. Die Fluggastdatenzentralstelle des Bundeskriminalamts (BKA) beziehungsweise das Fluggastdaten-Informationssystem haben 2024 insgesamt fast 548 Millionen sogenannter Passenger Name Records (PNR) erfasst und verarbeitet. 2023 waren es noch 453,7 Millionen Fluggastdatensätze, was einem Anstieg von rund 21 Prozent binnen eines Jahres entspricht. Die Zahl der betroffenen Flugpassagiere kletterte gleichzeitig von 125,7 auf 153,7 Millionen. Dabei sind Mehrfachnennungen von Datensätzen pro Flugbewegung und Fluggast möglich.

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Die aktuellen Zahlen verriet die Bundesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Das BKA und andere Strafverfolgungsbehörden gleiche die Daten aus den Flügen innerhalb der EU und in Drittstaaten mit polizeilichen Fahndungsmitteilungen und Mustern ab, die eine frühzeitige Erkennung von terroristischen und schwer kriminellen Flugreisenden ermöglichen sollen. Die Ausbeute ist laut dem federführenden Innenministerium aber weiter vergleichsweise gering.

Es gab laut der Auskunft 207.409 durch technische Treffer erzeugte Vorgänge beim Abgleich mit Datenbeständen und 6831 beim Rastern mit Mustern. Sämtliche technischen Treffer überprüften Ermittler fachlich. Die Anzahl der dabei positiv bewerteten und an die zuständigen Behörden wie die Bundeszollverwaltung und die Bundespolizei weitergegebenen Fälle betrug 89.982. Insgesamt resultierten 1525 Festnahmen aus diesen „PNR-Ausleitungen“. Davon entfielen 616 auf Flüge innerhalb der EU. Angesichts der Millionen von verarbeiteten Datensätzen ergibt sich eine sehr geringe Erfolgsquote im untersten Promillebereich in Bezug auf die Anzahl der Verhaftungen pro übermittelten PNR-Satz. In den Vorjahren fiel die Bilanz nicht besser aus.

Die Maßnahmen der Bundespolizei und des Zolls basierten auf Fluggastdatenweiterleitungen, bei denen der angetroffene Passagier mit der zur Fahndung ausgeschriebenen Person identisch war. Die zugrundeliegenden Ausschreibungen für Personenfahndungen, die zum Eingreifen führten, umfassten im vorigen Jahr neben den Festnahmen 2233 Fälle von Aufenthaltsermittlung, 2363 von polizeilicher Beobachtung beziehungsweise verdeckter Kontrolle, 3908 von gezielter offener Überwachung und 397 der Einreiseverweigerung. Für die 67.059 PNR-Ausleitungen aufgrund von Sachfahndung existiert keine Auswertung der umgesetzten Maßnahmen.

Zum 10. Oktober 2025 waren der Exekutive zufolge 391 Luftfahrtunternehmen an das PNR-Informationssystem angebunden. Es wurden Daten von circa 90 Prozent des gesamten Flugpassagieraufkommens in Deutschland verarbeitet. Die Betriebskosten 2024 betrugen ohne Personalkosten 9,44 Millionen Euro für die technische Bereitstellung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) und 6420 Euro für die Zentralstelle beim BKA. Dazu kamen 93 Stellen bei der Polizeibehörde und 134 beim BVA. 2022 untersagte das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem BKA eine anlasslose Himmels-Rasterfahndung, was aber kaum praktische Auswirkungen hat. 2024 wurden jedoch rund 467 Millionen Datensätze nach Erreichen der 6-Monatefrist automatisiert gelöscht und 313.795 entpersonalisiert.


(mho)



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