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Blackview MP20 mit Intel N150 im Test: Leiser Mini-PC für Office & Co. ab 150 €
Flott und kompakt: Der Blackview ist ein sparsamer Mini-PC mit Intel N150 und viel RAM und SSD-Speicher.
Der Blackview MP20 ist ein weiterer kompakter und sparsamer Mini-PC mit Intel-N-CPU im Preisbereich um 200 Euro. Blackview hat in der Vergangenheit schon oft ein auf den ersten Blick übliches System geboten, das sich schlussendlich durch bessere Leistung oder mehr Features von der Konkurrenz abheben konnte. Der MP20 bietet 16 GB RAM und 512 GB SSD-Speicher, was bereits die Norm übertrifft. Wie gut die Leistung in der Praxis ist, zeigt unser Test. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Blackview MP20?
Der MP20 setzt auf den im Frühjahr 2025 vorgestellten Intel N150. Dieser liegt leistungstechnisch zwischen dem N95 und N97, ist aber Teil der neueren Twin-Lake-N-Architektur. Diese hat 2025 bereits ihren vierten Jahrestag gefeiert. Der Prozessor bietet vier Effizienz-Kerne mit bis zu 3,6 GHz und keine Performance-Kerne. Die integrierte Intel-Xe-Grafikeinheit ist auf 24 Kerne (Execution Units) mit bis zu 1,0 GHz begrenzt. Die TDP wird mit 6 W angegeben. Damit handelt es sich hier um einen sparsamen Prozessor, der definitiv nicht für Gaming ausgelegt ist.
Die CPU unterstützt sowohl DDR4, als auch DDR5. Blackview hat dem MP20 nur ein DDR4-SO-DIMM-Modul mit 2667 MT/s (Megatransfers/s) spendiert. Dieses bietet eine Kapazität von 16 GB und ist von der Marke alhua. Es steht auch nur ein Steckplatz zur Verfügung. Wir konnten auch ein schnelleres Modul von Crucial mit 3200 MT/s problemlos nutzen. DDR4 statt DDR5 ist in jedem Fall schade, da die Systemperformance vom neueren Standard durchaus profitieren würde – die Entscheidung ist für den günstigen Preis aber vermittelbar.
Obwohl die CPU PCIe 3.0 bietet, hat die M.2-SSD nur SATA-Geschwindigkeiten. In Crystaldiskmark messen wir 562 MB/s im Lesen und 507 MB/s im Schreiben. Die SSD ist im Formfaktor 2280 und bietet 512 GB Speicherplatz. Der M.2-Port am Mainboard hat allerdings den schnelleren M-Key und könnte daher theoretisch eine höhere Übertragungsrate bereitstellen. Leider ist dem nicht so, da wir auch mit einer PCIe-4.0-SSD in Crystaldiskmark nur 881 MB/s im Lesen und 865 MB/s im Schreiben messen.
Trotz kompakter Abmessung bietet der MP20 alle essenziellen Anschlüsse, wie viermal USB-A (2x USB 2.0, 2x USB 3.0) und Gigabit-Ethernet. Zudem gibt es HDMI 2.0 und Displayport, jeweils für ein Display mit maximal 4K-Auflösung bei 60 Hz. USB-C ist nicht vorhanden, was wir 2025 schmerzlich vermissen, zumal andere Mini-PCs im selben Preisbereich darüber verfügen. Die Stromversorgung erfolgt entsprechend ausschließlich über die DC-Buchse.
Drahtlos funkt der MP20 mit Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.2. Beim Chipsatz handelt es sich um den Realtek 8852BE. Für die Ethernet-Kommunikation kommt der Realtek RTL8168/8111 zum Einsatz.
Performance: Wie schnell ist der Blackview MP20?
Der N150 ist primär für einfache Aufgaben wie Office gedacht, weshalb die Erwartungen eher niedrig sind. Gaming kann man hier, bis auf Retro-Games, völlig vergessen. Bei PCMark 10 erzielt der MP20 im Schnitt 3447 Punkte mit Spitzen bei 3470 und 3397 Punkten. Das ist ein enorm starkes Ergebnis, übliche Werte für diese CPU liegen bei 3200 und starke Werte normalerweise bei knapp 3300 Punkten. Im Benchmark 3Dmark Time Spy gibt es ebenfalls starke 459 Punkte, zusammengesetzt aus 403 Grafik- und 2250 CPU-Punkten. Beispielsweise übertrifft der Minisforum UN150P (Testbericht) den MP20 hier ein wenig, durch zusätzliche 200 CPU-Punkte. Im Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 schafft der MP20 einen Score von 1264 im Single- und 2975 im Multi-Core. Der Open-CL-Benchmark vergibt 4271 für die Grafikleistung. Abschließend attestiert Cinebench R24 dem N150 61 Punkte im Single- und 183 Punkte im Multi-Core. Damit misst sich der Blackview MP20 mit den stärksten Mini-PCs mit Intel-N150-CPU. Die CPU ist allerdings sehr auf Sparsamkeit getrimmt – wer mehr Leistung benötigt, muss zu höherpreisigen Alternativen von AMD greifen.
Blackview MP20 – Bilderstrecke
Verbrauch: Wie hoch ist die Leistungsaufnahme des Blackview MP20?
Im Idle verbraucht der MP20 gerade einmal 6 bis 8 W. Unter Volllast liegt der Gesamtverbrauch konstant bei 25 W und die Taktrate im Schnitt bei 2,5 GHz. 15 W genehmigt sich davon alleine die CPU. Die GPU läuft dauerhaft mit dem maximalen Takt von 1 GHz. Damit sollte das System immer eine gleichbleibend starke Leistung liefern.
Lüfter: Wie laut ist der Blackview MP20?
Im Idle ist der MP20 flüsterleise. Erst unter Last ist der Lüfter überhaupt zu hören. Wir messen mit dem Smartphone 32 dB(A) direkt am Gehäuse und 20 dB(A) in einem Meter Entfernung. Dabei lasten wir das gesamte System mittels Aida64-Stresstest aus. Die CPU erreicht maximal 83 Grad, im Mittel nur 76 Grad. So kann der Mini-PC immer seine maximale Leistung liefern, ohne in das Thermal Throttling, also temperaturbedingtes Heruntertakten, zu kommen. Die Lautstärke des Mini-PCs ist absolut in Ordnung, die Lüfter sind vergleichsweise leise, wenn auch nicht vollkommen lautlos. Alles in allem macht die Kühlung einen guten Eindruck.
Software: Welches Betriebssystem ist auf dem Blackview MP20 installiert?
Auf dem Blackview MP20 ist Windows 11 Pro vorinstalliert. Ein vollständiger Virenscan mit dem Windows Defender bleibt ohne Befund. Das System verzichtet zudem auf jedliche Bloatware mit Ausnahme der Microsoft-Apps und -Dienste.
Ins BIOS kommen wir problemlos über die erweiterten Wiederherstellungsoptionen von Windows. Auf diese Weise können wir Secure Boot deaktivieren, von unserem Ventoy-USB-Stick booten und Ubuntu 24.04.3 LTS problemlos installieren. Dabei wird direkt die richtige Auflösung gewählt; WLAN, Bluetooth und Ethernet funktionieren ebenfalls. Beim Audio können wir unsere Kopfhörer über Aux ebenfalls direkt nutzen. Das Aufwecken aus dem Ruhemodus, was gerne Probleme bereitet, funktioniert hier ebenfalls auf Anhieb.
Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Blackview MP20?
Optisch wirkt der MP20 fast wie ein geschrumpfter Nipogi AK1 Pro (Testbericht). Beide haben ein schwarzes Gehäuse, mit einem kupferfarbenen Ring in der oberen Hälfte. Der MP20 ist allerdings nicht zweiteilig aufgebaut und bietet durch den kleineren Umfang auch weniger Anschlüsse. Das Gehäuse ist vollständig aus Kunststoff gefertigt und solide verarbeitet. Es gibt keine scharfen Kanten, nur lässt es sich, wie üblich bei günstigen Kunststoff-Gehäusen, leicht eindrücken und knarzt dabei deutlich. Beim Transport hat die Oberfläche auch direkt Schaden genommen. Beim ersten Aufbauen hatte das Gehäuse zudem einen intensiven chemischen Geruch, der sich aber mit der Zeit verzogen hat. Die Außenmaße belaufen sich auf 100 × 100 × 35,2 mm. Bei einem Gewicht von 265 g ist der Mini-PC sehr kompakt und portabel.
Das Öffnen, etwa zum Aufrüsten der Komponenten, gestaltet sich wie üblich. Unter den vier Gummifüßen auf der Unterseite befinden sich vier Schrauben, die mit einem langen Schraubendreher gelöst werden können. Danach lässt sich der Deckel mitsamt des kupferfarbenen Zier-Rings abnehmen. Anschließend hat man Zugriff auf RAM und SSD, für den Lüfter muss man zusätzlich das gesamte Mainboard herausnehmen.
Preis: Was kostet der Blackview MP20?
Beim Hersteller selbst kostet der MP20 mit 16 GB RAM und 512 GB Speicher aktuell 220 Euro, die Variante mit 8/256 GB ist ab 193 Euro erhältlich.
Bei Amazon ist der MP20 mit 8 GB RAM und 256 GB SSD mit 180 Euro noch einmal günstiger. Mit einer Bestellung über Aliexpress lässt sich abermals Geld sparen, dort kostet der MP20 mit 8 + 256 GB aktuell 150 Euro.
Fazit
Der MP20 liefert mit seinem Intel N150 mehr Leistung als sonst üblich. Dennoch ist er vor allem für einfache Aufgaben gedacht und ist insgesamt sehr sparsam. Mit seiner geringen Betriebslautstärke eignet er sich demnach gut als einfacher Office-PC. Durch seine geringe Größe ist er sehr portabel, bietet nicht viel mehr als nur die nötigsten Anschlüsse. Die Aufrüstbarkeit ist zudem sehr begrenzt. Für den Betrieb mit Windows können wir aus Erfahrung nur die getestete Variante mit 16 GB RAM empfehlen. Modelle wie der Minisforum UN150P und UN100P waren ein No-Brainer um 200 Euro. Da diese aber anscheinend dauerhaft ausgemustert sind, ist der MP20 ein solider Nachfolger, der nur bei den Anschlüssen nicht ganz mithalten kann – insbesondere, dass USB-C fehlt, ist 2025 ein echter Malus.
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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
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Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
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Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
(wpl)
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Autonomer ID. Buzz wird Robotaxi in Oslo
Oslo bekommt einen Dienst mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Diese stammen von der Volkswagen-Tochter Moia.
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Den Dienst wird die Verkehrsgesellschaft Ruter zusammen mit Holo anbieten, einem auf den Betrieb autonomer Fahrzeuge spezialisierten Unternehmen. Er soll im kommenden Frühjahr starten, wie Ruter mitteilte. Holo wird demnach seine Erfahrungen aus dem Betrieb autonomer Mobilitätsdienste in den nordischen Ländern einbringen.
Der ID. Buzz AD kommt nach Oslo
Als Fahrzeug kommt der ID. Buzz AD zum Einsatz, dem Robotaxi auf der Basis des elektrischen VW-Bus. Diese sollen zunächst in Groruddalen unterwegs sein, einem Vorort der norwegischen Hauptstadt. Dort sollen die Fahrzeuge zunächst auch unter anspruchsvollen Wetterbedingungen wie Schnee erprobt werden. Ruter will bis zu 30.000 autonome Ride-Sharing-Fahrzeuge in das öffentliche Verkehrsnetz Oslos integrieren. Das soll Staus und Emissionen reduzieren.
Für Moia sei „das Projekt ein weiterer Schritt bei Ausbau und Kommerzialisierung autonomer Mobilität in Europa“, teilte das Unternehmen mit. Bisher bietet die VW-Tochter selbst Ride-Sharing-Dienste an, bis vor kurzem in Hannover sowie in Hamburg, in Hamburg und Berlin künftig auch autonomes Ridesharing.
Im nächsten Schritt will Moia auch ein „Gesamtpaket“ aus autonomen Fahrzeugen, Software und Betriebsdienstleistungen anbieten, „das Verkehrsbetreibern ermöglicht, autonome Mobilität zu implementieren.“ Moia plant, bis 2027 eine Typgenehmigung für den ID. Buzz AD in der Europäischen Union zu erhalten.
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(wpl)
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