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Blutzuckermessung simuliert: Bundesnetzagentur zieht Smartwatches aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur vermeldet für ihre Marktüberwachung im Jahr 2025 erhebliche Mängel an elektronischen Geräten (PDF). Insgesamt 7,7 Millionen Geräte seien aus dem Verkehr gezogen worden. Mängel waren etwa fehlende CE-Kennzeichnungen, Überschreitung von Grenzwerten für Störaussendungen oder nicht verkehrsfähige Produkte.
„Wir haben wieder große Mengen an Geräten aufgespürt, die in Europa nicht vertrieben werden dürfen“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Agentur führte Stichproben durch, um formale und grundlegende Mängel an elektronischen Geräten zu ermitteln. Die Mängel können vielfältig sein, beispielhaft aufgezählt werden formale Mängel wie fehlende CE-Kennzeichnungen oder fehlende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel waren zum Beispiel die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten. Diese Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen.
5 Millionen Geräte im Online-Handel betroffen
Im zurückliegenden Jahr hat die Bundesnetzagentur Geräte im Online- und im stationären Handel überprüft und dabei auch mit dem Zoll zusammengearbeitet. Im Online-Handel wurden 1.266 auffällige Angebote gefunden, im Jahr zuvor waren es noch 1.426. Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat die Angebote den Verkaufsplattformen gemeldet, die die Angebote daraufhin vom Markt genommen haben. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen über 5 Millionen Geräte.
Smartwatch simuliert Blutzuckermessung
Besonders häufig betrafen die Angebote bestimmte Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Zum Beispiel sind in dem EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate bestimmte Smartwatch-Modelle als nicht verkehrsfähig gelistet, weil sie eine vermeintliche Blutzuckermessung anbieten, die nur simuliert wird. Dennoch stellte die Bundesnetzagentur Verkaufsangebote für diese Smartwatches fest. Auch Vorgaben aus dem Funkanlagengesetz seien nicht eingehalten worden. Die Bundesnetzagentur meldete die Angebote an die Verkaufsplattformbetreiber, die sie anschließend löschten.
Auch vor Ort im Einzelhandel war die Bundesnetzagentur mit ihren Überprüfungen zugegen und kontrollierte gezielt 2.100 Gerätetypen. Im Vorjahr waren es geringere 1.540. 58 Prozent der überprüften Gerätetypen hielten die Vorgaben nicht ein. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von insgesamt rund 1,9 Millionen Geräten.
Wechselrichter überschreitet Grenzwerte
Im Fokus standen unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt zum Beispiel erheblich die Störaussendungsgrenzwerte. Das sind festgelegte Maximalwerte für elektromagnetische Emissionen (leitungsgebunden oder gestrahlt), die elektrische Geräte nicht überschreiten dürfen, um die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten. Bei einem überprüften Fall bestand das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Router im nahen Umfeld des Wechselrichters gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller daraufhin auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.
In Kooperation mit dem Zoll wurden auch Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt überprüft. Im Jahr 2025 meldete der Zoll 8.202 verdächtige Warensendungen an die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur. Dies waren deutlich mehr (+64 Prozent) als im Jahr 2024 mit 5.005. Davon waren rund 89 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre war eine Stückzahl von mehr als 359.000 Geräte betroffen.