Künstliche Intelligenz
Breitband: Provider liefern mehr Leistung – oft aber noch nicht die bezahlte
Die Bundesnetzagentur meldet Fortschritte bei den jährlich vorgelegten Ergebnissen der Breitbandmessungen, die Nutzer mit der offiziellen App der Regulierungsbehörde durchführen. Im Festnetz erhielten laut dem aktuellen 9. einschlägigen Bericht 86,5 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate im Download. Das bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024. In der Vorjahresperiode 2022/2023 lag der Wert noch bei 85,5 Prozent. Bei 45,2 Prozent der Nutzer – gegenüber 43,5 Prozent im 8. Bericht – wurde diese Geschwindigkeit im Netz voll erreicht oder überschritten.
Zwischen Stadt und Land gibt es dabei Unterschiede, geht aus der Analyse hervor. Im urbanen Bereich erreichten 62,6 Prozent der Nutzer mindestens 90 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate, in halbstädtischen Gegenden 59,1 und in ländlichen Gebieten 58 Prozent. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten zudem im Upload im aktuellen Berichtszeitraum 90,7 Prozent der Nutzer (2022/2023: 88,8 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit. Bei 43,5 Prozent der Nutzer (2022/2023: 41,8 Prozent) wurden die entsprechenden Zusagen voll eingehalten oder übertroffen.
Mit 79,6 Prozent waren die meisten Kunden auch im aktuellen Berichtsjahr mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und vergaben dafür Schulnoten zwischen 1 bis 3. 10 Prozent der Kunden bewerteten ihre Internetverbindung aber erneut mit einer 5 oder 6. Insgesamt basiert der Bericht im Bereich des Festnetzes auf 276.081 Messungen, während es vormals 305.035 waren.
5G treibt die Resultate für den Mobilfunk voran
Der Mobilfunk schnitt in den vergangenen Jahren bis Mitte 2022 notorisch schlecht ab. Über die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate konnten sich im mobilen Internet damals nur drei Prozent freuen. Mit dem Ausbau von 5G hat sich das grundlegend geändert. Die fünfte Mobilfunkgeneration ermögliche es, „sehr hohe Datenübertragungsraten zu erzielen“, heißt es. Diese gingen teils „deutlich über das jeweilige vertraglich vereinbarte geschätzte Maximum des Tarifs hinaus“. Bei einem Großteil der im Markt befindlichen Tarife orientiere sich dieses noch an den mit 4G potenziell erreichbaren Geschwindigkeiten. Vor allem bei der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica führe dies dazu, „dass diese die erreichbaren Datenübertragungsraten nicht beschränken, sondern die Tarife bei 5G-Nutzung nach ‚oben‘ öffnen“.
Laut dem Bericht ist der Anteil von 5G-Messungen nun erneut – und zwar deutlich – angestiegen. Im aktuellen Zeitraum lag dieser demnach bei rund 44 Prozent aller berücksichtigten Messungen, während es zuvor nur 28,5 Prozent waren. Insgesamt wurden für mobile Breitbandanschlüsse 562.305 valide Messungen berücksichtigt.
Hiervon entfallen 315.974 auf 4G und 246.331 auf 5G. Rund 83,5 Prozent der 5G-Messungen liegen in sehr hohen Bandbreitenklassen 200 MBit/s bis kleiner 500 MBit/s und 500 MBit/s. Bei 4G sind die Ergebnisse bezogen auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsraten in den drei oberen Bandbreitenklassen indes schlechter ausgefallen.
Die Trennung nach 4G und 5G nahm die Bundesnetzagentur erstmalig vor. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nicht möglich. Dem Regulierer zufolge findet eine Auswertung der vertraglich in Aussicht gestellten Leistungen in interaktiver Kartenform auch nur noch für das Festnetz statt. Im Bereich des Mobilfunks würden künftig die gemessenen Datenübertragungsraten für das jeweilige Mobilfunknetz in den Mittelpunkt gestellt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, freute sich, dass dank des 5G-Ausbaus immer mehr Mobilfunk-Kunden „von den sehr hohen Geschwindigkeiten“ profitierten.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz: Agentic AI aus Securitysicht – Angriffe und Verteidigung
Beim Thema Agentic AI und Sicherheit denken viele zuerst und oft sogar ausschließlich an Prompt Injections. Die sind aber nur eine von vielen Sicherheitsherausforderungen bei Agentic AI – und oft nicht einmal die dringendste. Agentic-AI-Systeme sind komplex und bestehen aus vielen einzelnen Bestandteilen. Aus Securitysicht erben diese Systeme damit die Sicherheitsanforderungen aller beteiligten Komponenten. Die folgende Abbildung zeigt die Schichten, die dieser Artikel näher betrachtet.
Die Systemschicht umfasst alle allgemeinen Supportkomponenten wie Bibliotheken, Compute- und Netzwerkressourcen. Die Datenschicht beinhaltet den Lang- und Kurzzeitspeicher, sowohl für die Nutzung durch Agenten als auch für die Protokollierung. Die Modelle selbst und ihre Trainingsdaten sind ebenfalls in dieser Schicht beheimatet. In der Agentenschicht interagieren die KI-Agenten untereinander und mit den verfügbaren Werkzeugen.
- Agentic-AI-Systeme bestehen aus komplexen Schichten, die jeweils eigene, teils bekannte und teils neue Sicherheitsrisiken mit sich bringen, darunter Infrastruktur-, Datenbank- und DevOps-Schwachstellen.
- Angriffe wie Data Poisoning, Prompt Injection, Tool Subversion und Infrastrukturlecks betreffen sowohl die Modelle selbst als auch deren Betriebsumgebung – oft auch über öffentliche Repositorys und APIs.
- Effektiver Schutz erfordert die Härtung und Isolierung aller Komponenten, sichere Schnittstellen, strenge Sitzungsverwaltung sowie präventive Design-Patterns gegen Prompt Injection und andere Agentic-spezifische Angriffe.
- Neben technischen Maßnahmen sind Governance, Verantwortlichkeiten und ein umfassendes Verständnis der Systeme im Einsatzkontext essenziell, um Risiken bei autonomen Agentensystemen effektiv zu steuern.
Die Orchestrationsschicht verwaltet Aktionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung, wie die Aktivierung ausgewählter Agenten zur Erarbeitung von (Teil-)Ergebnissen. Alle für Benutzer, Administratoren und APIs von außen sichtbaren Schnittstellen ins Agentic-AI-System befinden sich auf der Interaktionsschicht. Zu den externen Einheiten gehören Bibliotheken von Drittanbietern, öffentliche Trainingsdatensätze, externe Tools und vieles mehr. Aus Sicht der Lieferkettensicherheit sind dies die ersten externen Einstiegspunkte.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Künstliche Intelligenz: Agentic AI aus Securitysicht – Angriffe und Verteidigung“.
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Künstliche Intelligenz
Freitag: Rekordstrafe für Amazon wegen Prime-Abos, App bezahlt für Abhörung
Seit Jahren drängt Amazon.com mit unschönen Methoden Prime-Abos auf und erschwert deren Kündigung. Jetzt setzt es eine US-Strafe von einem halben Tagesumsatz. Das beläuft sich auf eine Milliarde US-Dollar und ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Unternehmen, zwei Amazon-Managern und der US-Handelsaufsicht. Derweil zahlt die Neon-App 15 bis 30 Cent pro Minute dafür, dass sie Telefongespräche von Nutzern der App mitschneidet. Die Aufnahmen sollen für KI-Training weiterverkauft werden. In den USA ist die App sowohl für iPhones als auch Android-Smartphones derzeit enorm erfolgreich, aber die Vertragsklauseln sind ein juristisches Minenfeld. Ebenfalls in den USA wirft die dortige Börsenaufsicht den Käufern der insolventen US-Elektronikkette RadioShack vor, ein millionenschweres Schneeballsystem betrieben zu haben. Sie hätten sich durch weitere Investitionen aufgrund falscher Versprechungen finanziert und sich dabei auch persönlich bereichert – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Amazon.com soll Millionen Verbrauchern in den USA durch verwirrende und irreführende Designs kostenpflichtige Prime-Abonnements untergeschoben haben. Gleichzeitig soll der Online-Händler die Kündigung von Prime-Abos absichtlich erschwert haben. Mit diesen Vorwürfen hat die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) Amazon 2023 verklagt. Das Unternehmen sowie zwei verantwortliche Amazon-Manager akzeptieren jetzt einen Vergleich, in dessen Rahmen der Konzern eine Milliarde US-Dollar Strafe zahlt. Das entspricht größenordnungsmäßig der Hälfte des weltweit erzielten Konzernumsatzes an einem durchschnittlichen Tag. Zusätzlich muss Amazon 1,5 Milliarden US-Dollar an übervorteilte US-Kunden zurückzahlen: Amazon.com zahlt Rekordstrafe für untergeschobene Prime-Abos.
Freiwillig zahlt hingegen „Neon – Money Talks„, die auf iPhones in den USA derzeit viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und WhatsApp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden: App (ver)kauft Telefonaufnahmen für KI-Training – Lass Dich für 15 Cent abhören!
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Gekauft wurde auch RadioShack, doch zwei E-Commerce-Unternehmer, die die US-Elektronikkette vor fünf Jahren aus der Insolvenz heraus erstanden haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. In der Klage heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Zudem hätten sie etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen für persönliche Zwecke abgezweigt, sagt die SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“.
Eine gute Nachricht gibt es für Windows-10-Nutzer: Der Konzern macht die „Extended Security Updates“ (ESU) ein Jahr lang für Privatnutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) bis zum 14. Oktober 2026 kostenfrei verfügbar. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen einer Verbraucherorganisation und Microsoft hervor. Microsoft hat das inzwischen bestätigt. Anders als etwa in den USA, wo das Update-Jahr 30 US-Dollar kosten soll, können Verbraucher in Europa die Sicherheitsupdates kostenfrei erhalten. Das sicherte Microsoft dem Verband Euroconsumers zu. Die Sicherheitsupdates bekommen allerdings nur Privatnutzer, die ihre Windows-10-Installation mit einem Microsoft-Konto verknüpft haben: Microsofts Windows-10-Sicherheitsupdates in Europa kostenlos.
Wer online einen Vertrag abschließt, etwa mit einem Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter, erwartet in der Regel sofortigen Zugriff auf das Kundenportal. Dort sind schließlich alle Vertragsunterlagen, Rechnungen und persönliche Daten hinterlegt. Bleibt dieser Zugang gesperrt, stehen Verbraucher nicht rechtlos da. Ein systematisches Vorgehen hilft, den Anspruch auf Information und Transparenz über die eigenen Daten durchzusetzen. Dabei helfen klar formulierte Beschwerden, in denen Betroffene einschlägige Gesetze benennen und weitere Schritte ankündigen, etwa die Einbindung der Bundesnetzagentur. Wie Kunden genau vorgehen und auf welche Gesetze sie sich berufen sollten, besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts Vorsicht Kunde: Kein Zugriff aufs Online-Kundenkonto.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
SEC: „RadioShack-Käufer betrieben ein Ponzi-Schema“
Zwei E-Commerce-Unternehmer, die vor fünf Jahren die US-Elektronikkette RadioShack aus der Insolvenz heraus gekauft haben, werden beschuldigt, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC wirft den Gründern des in Miami ansässigen Unternehmens Retail Ecommerce Ventures (REV), Alex Mehr und Tai Lopez, vor, Investoren um rund 112 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. REV-Geschäftsführerin Maya Burkenroad, eine Cousine von Lopez, soll die beiden dabei unterstützt haben.
Die Holding Retail Ecommerce Ventures, die im Mittelpunkt der Vorwürfe steht, hat in den vergangenen Jahren immer wieder in Not geratene Einzelhandelsunternehmen wie Dress Barn, Linens ’n Things oder eben RadioShack aufgekauft, um sie anschließend in gewinnbringende, ausschließlich online tätige Marken umzuwandeln. REV übernahm RadioShack im Jahr 2020, drei Jahre nachdem das Traditionsunternehmen zum zweiten Mal insolvent gegangen war. Die Elektronikkette hatte erstmals 2015 Insolvenz angemeldet. In der Folge kam es zum Streit über den Weiterverkauf von Millionen Kundendaten aus RadioShacks Insolvenzmasse. Mehrere US-Bundesstaaten widersetzten sich.
Investitionen unter falschen Voraussetzungen
In der am Montag beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk Floridas eingereichten Klage der SEC (Az. 1:25-CV-24356) heißt es, dass Mehr und Lopez zwischen 2020 und 2022 gegenüber Hunderten Investoren „wesentliche Falschangaben“ über die von ihnen erworbenen insolventen Unternehmen gemacht hätten. Um potenzielle Anleger zu Investitionen in die von REV übernommenen Unternehmen zu bewegen, behaupteten sie beispielsweise, diese befänden sich „auf Erfolgskurs“ und hätten einen „starken Cashflow“. Zudem versicherten sie, dass für ein bestimmtes Unternehmen beschaffte Gelder ausschließlich in dieses Unternehmen investiert würden. Laut der Klage der SEC war dies jedoch nicht der Fall.
„Entgegen diesen Darstellungen erzielten zwar einige der REV-Einzelhandelsmarken Umsätze, jedoch erzielte keine von ihnen Gewinne. Um Zinsen, Dividenden und fällige Anleihezahlungen zu begleichen, griffen die Beklagten daher auf eine Kombination aus Darlehen externer Kreditgeber, Kreditvorauszahlungen für Händler, Gelder neuer und bestehender Investoren sowie Überweisungen anderer Portfoliounternehmen zurück, um ihren Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift. „Mindestens 5,9 Millionen US-Dollar der an Investoren ausgeschütteten Renditen waren in Wirklichkeit Ponzi-ähnliche Zahlungen, die von anderen Investoren finanziert wurden.“
Insgesamt hat REV mehr als 230 Millionen US-Dollar von mindestens 660 Investoren eingesammelt. Die SEC behauptet, dass 112 Millionen US-Dollar durch betrügerische Wertpapieremissionen der acht REV-Einzelhandelsmarken erworben worden seien. Der Großteil der Gelder wurde demnach online über Soziale Netzwerke und die Website der Retail Ecommerce Ventures eingesammelt. Etwa 16,1 Millionen US-Dollar an Investitionen sollen von Mehr und Lopez für persönliche Zwecke abgezweigt worden sein, so ein weiterer Vorwurf der SEC.
(akn)
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