Künstliche Intelligenz
BSI veröffentlicht ersten Leitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutzes++ veröffentlicht. Der entsprechende Katalog ist bereits zum 30. September 2025 erschienen. Damit kommt das BSI seiner in der NIS2-Umsetzungsverordnung festgelegten Pflicht nach, einen neuen „Stand der Technik“ zu definieren, der für alle wichtigen und besonders wichtigen Organisationen verpflichtend ist. Die bisherige Fassung des IT-Grundschutzes gilt aber noch bis Ende 2028.
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Damit hat das BSI pünktlich und umfangreich geliefert, aber es ist auch festzustellen, dass noch nicht alles fertig ist. Wer mit dem Leitfaden und dem Anwenderkatalog jetzt die Migrationen starten möchte, sollte besser noch etwas Geduld haben. Der Leitfaden ist explizit nur für Pilotprojekte und nicht für die Migration von Informationsverbünden, die derzeit ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach Grundschutz Edition 2023 betreiben.
Weniger Aufwand dank Maschinenlesbarkeit
Das BSI hat nun bis Ende 2028 Zeit, aus den Pilotprojekten zu lernen und die Methodik, die Umsetzungshilfen, das Auditierungsschema und alles, was die Anwender sonst benötigen, weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist auch ein Migrationspfad und die notwendigen Werkzeuge, denn der Grundschutz++ besteht nicht mehr aus PDF-Dateien, die jeweils einen Baustein enthalten, sondern aus drei OSCAL-Katalogdateien (Methodik, Kernel und die Kombination aus beiden, der Anwenderkatalog). Dazu kommen Anleitungen, beispielsweise welche Maßnahmen die Organisation auf ein Hostsystem (früher: Server) anwenden muss. Mit der Verwendung eines maschinenlesbaren Standards will das BSI auch die Verwaltung der Sicherheitsanforderungen erleichtern.

In diesem Workshop lernen Informationssicherheitsbeauftragte, wie sie die IT-Grundschutz-Methodik des BSI praxisnah anwenden, um die Informationssicherheit in ihrem Unternehmen systematisch umzusetzen und zu verbessern. Der Workshop vermittelt das notwendige Grundlagenwissen und ermöglicht den direkten Erwerb des BSI-Zertifikats.
Anmeldung und Termine unter: heise.de/s/8oGlz
Mit dem am heutigen Mittwoch erschienenen Leitfaden wird bereits viel erklärt – nützlich für alle, die sich früh auf die Migration vorbereiten wollen oder als NIS2-Betroffene ein ISMS nach vom BSI definierten „Stand der Technik“ aufbauen wollen. Aber mit Änderungen ist noch zu rechnen. Was sich wohl nicht mehr stark ändern wird, sind die genannten drei Kataloge. Hier finden Anwender alle Punkte, an denen sie sich auch heute schon orientieren können. Der Leitfaden unterstützt beim Verständnis. Im Zweifel gilt allerdings immer, was der Katalog festlegt.
Für Neugierige hat die „AG 3 Benutzergenerierte Inhalte“ der aktuellen Phase 2 der Community-Kommentierung mehrere Werkzeuge bereitgestellt. Der „GSpp-Viewer.html“ zeigt den Katalog und die Zielobjektkategorien. Die weiteren One-Page-HTML-Apps bilden alle Arbeitsschritte gemäß NIST OSCAL 1.1.3 ab.
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Update
02.04.2026,
13:23
Uhr
Die ursprüngliche Fassung des Artikels enthielt ein falsches Veröffentlichungsdatum für den Katalog des Grundschutzes++. Das wurde korrigiert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Plex verdreifacht Preis für Lebenszeit-Pass
Plex verdreifacht den Preis des Plex-Pass-Abos auf Lebenszeit: Statt wie bisher 250 US-Dollar soll er ab dem 1. Juli ganze 750 US-Dollar kosten, teilten die Betreiber des Medienservers mit. Der Pass auf Lebenszeit habe bislang das Abomodell untergraben, begründet Plex den drastischen Schritt. Man habe daher überlegt, den Lifetime-Pass komplett zu streichen. Stattdessen habe man sich aber entschieden, einen Preis zu wählen, der den „echten, fortlaufenden Wert der Software“ abbilde.
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„Im Laufe der Jahre haben sich unsere Software und unser Produkt weiterentwickelt, und damit hat sich auch der Umfang der Funktionen und Vorteile erweitert, die in deinem Plex Pass enthalten sind“, schreibt das Unternehmen. „Diese Anpassung stellt sicher, dass wir weiterhin Ressourcen in die Entwicklung und Wartung der persönlichen Mediensoftware von Plex investieren und gleichzeitig weiterhin eine Lifetime-Option anbieten können.“
Auch Euro-Preis soll steigen
In der Ankündigung nennt Plex ausschließlich die Änderungen bei US-Preisen, weist aber darauf hin, dass auch in anderen Märkten Preiserhöhungen anstehen. In Deutschland kostet der Plex Pass auf Lebenszeit aktuell 230 Euro. Steigen die Kosten in Relation zum US-Preis, käme man bei knapp 700 Euro raus.
Um remote, also aus einem anderen Netz als dem Heimnetz des Medienservers, auf die eigene Mediendatenbank zuzugreifen, ist seit dem vergangenen Jahr ein Plex-Abo notwendig. Es gibt dieses Abo in zwei Varianten. Der Remote Watch Pass für 2 Euro im Monat oder 20 Euro im Jahr ermöglicht es dem Abonnenten, uneingeschränkt auch außerhalb des Heimnetzes auf Inhalte zuzugreifen.
Der Plex Pass für 6 Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr erlaubt es allen Nutzern einer vom Abonnenten zur Verfügung gestellten Datenbank, uneingeschränkt auch außerhalb des Heimnetzes auf Inhalte zuzugreifen. Er kommt zudem mit einigen Komfort-Features wie der Möglichkeit, Intros zu überspringen.
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Bis zum 1. Juli noch zum alten Preis
Nur beim Plex Pass gibt es zudem die Möglichkeit eines Lifetime-Abos, das nach einmaliger Zahlung uneingeschränkt nutzbar ist. Mit seinem Preis von 230 Euro entsprach es bislang etwa dem Wert von vier Jahresabos. Verdreifacht sich der Preis, müssten sich Käufer schon sehr sicher sein – selbst elf Jahresabos wären dann günstiger.
Wer bereits einen Plex Pass auf Lebenszeit gekauft hat, behält ihn ohne Einschränkungen. Zudem haben Plex-Nutzer noch bis zum 1. Juli Zeit, den Plex Lifetime-Pass zu den bisherigen Konditionen zu kaufen. Die Monats- und Jahrespreise der Plex-Abos wollen die Betreiber aktuell nicht anpassen.
Alternative Tools wie Jellyfin erlauben Remote-Streaming aktuell ohne Kosten. Zudem kann man versuchen, VPNs einzusetzen, um Remote-Streaming-Restriktionen zu umgehen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Wildberger: „Wir geben diese digitale Republik nicht auf“
Für Politiker ist der Gang zur Digitalkonferenz re:publica seit Jahren ein gemischtes Vergnügen. Die Konferenz, die in Abgrenzung zu anderen Veranstaltungen die gesellschaftliche Dimension in den Mittelpunkt rückt, gilt unter verantwortlichen Politikern als oft schwieriges Terrain. Und auch für Karsten Wildberger war der Auftritt am Dienstagabend auf der größten verfügbaren Bühne nicht immer einfach. So wie die Zwischenbilanz des Ministers auch sonst gemischt ausfällt, so traf auch das, was der Minister im alten Postbahnhof am Gleisdreieck vorstellen konnte, auf gemischtes Echo.
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Bundesdigitalminister Wildberger versucht, die Zuhörer zumindest für manche seiner Pläne und bisherigen Ansätze als Unterstützer zu gewinnen. Bei einigen Themen ist ihm der Applaus dabei sicher. „In zweieinhalb Jahren müssen wir Produkte haben, die absolut mithalten können“, sagt der Minister über eine Abkehr von dominanten Anbietern bei Office-Software und vergleichbaren Produkten. Beim Zentrum für digitale Souveränität würde laufend überlegt, wie dieses wirksamer ausgestattet werde. Es brauche Produkte, die gegen Konkurrenzprodukte „anstinken können“, so der Minister wörtlich. Das Zendis werde bei veränderten Strukturen das Geld bekommen, das es benötige. „Wir geben diese digitale Republik nicht auf“, ruft der Minister dem Saal zu.
Souveränität darf Komfort kosten
Es gehe aber nicht nur darum, Software für die Verwaltung zu bauen. Sondern bessere Produkte, die auch im Markt bestehen könnten. Dabei würde gelten: „Public Money, public code“. Das ist bei den Zuschauern der re:publica-Konferenz in Berlin applausfähig. Und auch, dass manche Produkte vor allem aus Komfortgründen genutzt würden, bei hohen Lizenzkosten könne dieser Komfort teuer zu stehen kommen.
Wildbergers Perspektive auf die Abhängigkeit von den USA und anderen ist dabei eine der gezielten Aufholjagd. Er hoffe, dass man weiterhin in einer Welt der Zusammenarbeit und des Handels leben würde, aber sich der Risiken bewusst sei und nicht naiv. „Wir sehen, dass technologische Fähigkeiten eine geopolitische Bedeutung haben“, sagt Wildberger mit Blick auf die Weltlage. Weshalb an den Fähigkeiten gearbeitet würde und der Staat sich selbst zu europäischen Anbietern bekennen müsse.
Wildberger appelliert an Community
Er wolle den Dialog mit der Zivilgesellschaft verstärken, hier habe er im vergangenen Jahr zu wenig gemacht, gesteht der Minister ein. Doch wie freiwillig dieses Eingeständnis kommt, ist unklar. Denn zuletzt und auch bei der re:publica wurde durchaus Kritik an einigen der BMDS-Vorhaben laut – etwa am Open-Source-KI-Modul-Projekt SPARK oder auch an der für den Jahreswechsel angekündigten deutschen Umsetzung der EUDI-Wallet.
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Sicherheit habe bei der Umsetzung höchste Priorität, so Wildberger. Für den Erfolg des Projektes gebe es mehrere Kriterien: „Erstmal muss die Wallet funktionieren, dann muss sie überzeugen, indem sie sicher ist“, erklärt der Minister. Am Mittwoch ist das Digitale Identitätengesetz (DIdG)-Identitäten-Gesetz im Bundeskabinett, das die rechtlichen Grundlagen für die Wallet schaffen soll. Dann sollen sich Bürger viel einfacher gegenüber Dritten mit Daten ausweisen können, die staatlich beglaubigt sind – Wildberger denkt dabei etwa an eine „Packstation-App“ und sieht „viele, viele Anwendungsfälle, die das Leben besser machen.“ Aber das würde nur kommen, wenn ihr auch vertraut würde.
Doch das ließe sich nicht verordnen, sagt Wildberger. Die Wallet müsse sich das Vertrauen verdienen. „Wir prüfen das Ding natürlich auch auf Herz und Nieren“, sagt der Digitalminister. Und bittet doch um Mithilfe der Community, dass sie wirklich sicher würde. Es ist eines der Vorzeigeprojekte des Ministers, eines, an dem er sich selbst messen lassen will. Die Angst: dass die staatlich garantierten Daten abfließen könnten. Wildberger verspricht deshalb „volle Transparenz darüber, wer wann was genutzt hat.“ Applaus bekommt er dafür nicht.
Wo Wildberger keinen Applaus bekommt
Und auch das hat seinen Grund. Denn Wildbergers Einstellung zu Deregulierung und Änderungen beim Datenschutz wird auf der re:publica nicht vertraut. „Wir müssen vom reinen Datenschutz zu verantwortungsvoller Datennutzung kommen“, argumentiert der Minister – und der Saal ist totenstill. Eine tiefe Skepsis, dass weniger Datenschutzrecht nicht auch einen Abbau an Grundrechtsschutz bedinge, ist den Teilnehmern anzumerken.
Dass Wildberger ein klares Bekenntnis zu Digital Markets Act und Digital Services Act abgibt, den beiden aus den USA hauptsächlich angegriffenen EU-Regulierungen, ist hingegen beim Publikum konsensfähig. Und auch ein letzter Punkt: „Ich wünsche mir auch von Unternehmen manchmal auch ein bisschen mehr Verantwortung für die Gesellschaft“, so Wildberger. Wenn nicht mehr klar wäre, was wahr und falsch ist, wäre das auf Dauer zersetzend für die Gesellschaft, sagt der Politiker, der im vergangenen Jahr in die CDU eintrat.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Verhandlungsrunde gescheitert: Streik bei Samsung soll am Donnerstag beginnen
In Südkorea ist auch eine letzte Verhandlungsrunde zwischen Samsung und mehreren Gewerkschaften gescheitert, jetzt kann wohl nur noch die Regierung einen Streik mit potenziell weitreichenden Folgen verhindern. Das berichtet die Korea Times und ergänzt, dass es am Ende vor allem noch darum gegangen sei, ob Bonuszahlungen gleichmäßig verteilt oder verlustschreibende Abteilungen ausgespart werden sollen. Insgesamt hätten mehr als 47.000 Gewerkschaftsmitglieder angekündigt, sich an der Arbeitsniederlegung beteiligen zu wollen, etwas mehr als 7000 Angestellte müssen aber zur Verhinderung von Qualitätsmängeln und für sicherheitsrelevante Tätigkeiten zur Arbeit erscheinen. Der Streik soll am Donnerstag beginnen und 18 Tage dauern.
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Boni für alle, oder an Erfolg geknüpft?
Bei der Auseinandersetzung geht es im Kern darum, wie Samsung die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den Rekordgewinnen beteiligt, die der Konzern aktuell einfährt. Die Gewerkschaften fordern, dass 15 Prozent der Gewinne für Boni verwendet werden. 70 Prozent davon sollen gleichmäßig auf alle Abteilungen verteilt werden, der Rest abhängig vom jeweiligen Erfolg der Abteilungen, erklärt die Zeitung. Samsung habe das jetzt noch einmal zurückgewiesen, der Konzern behauptet demnach, die meisten Forderungen akzeptiert zu haben, nur nicht komplett von der Leistung unabhängige Boni: Man sei überzeugt, „dass eine Abkehr von solchen Grundsätzen nicht nur unser Unternehmen, sondern auch andere Unternehmen und Branchen negativ beeinflussen könnte“.
Insgesamt geht es bei dem Streit um eine Menge Geld, laut Bloomberg könnte jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin mehr als 340.000 Euro bekommen, wenn sich die Gewerkschaften durchsetzen. Angeheizt wird der Konflikt dabei auch von der Konkurrenz, SK Hynix etwa hat im Herbst eine gewerkschaftliche Forderung nach einer Vergütungsreform akzeptiert, die unter anderem höhere Boni vorsieht. Schon 2027 könnten die durchschnittlichen jährlichen Boni pro Angestellten dort 500.000 Euro überschreiten. Auch deshalb hat Samsung schon zahlreiche Angestellte an Konkurrenten verloren, die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder war sprunghaft angestiegen.
Angedroht ist jetzt ein Streik, der 18 Tage dauern soll. Dabei würde die Speicherproduktion komplett lahmgelegt. Die Folgen für die Industrie und die Lieferketten wären massiv. Allein dem Konzern drohen laut Medienberichten Verluste in Höhe von umgerechnet bis zu 570 Millionen Euro pro Tag. Auch deshalb hat sich zuletzt Südkoreas Regierung an den Verhandlungen beteiligt, der Arbeitsminister kann einen Ausstand für 30 Tage aussetzen, wenn ein Streik die nationale Wirtschaft oder Menschenleben gefährdet. Schlimmstenfalls könnte der Streik das südkoreanische Wirtschaftswachstum in diesem Jahr um 0,5 Prozentpunkte senken, laut Reuters kommen fast ein Viertel der Exporte des Landes von Samsung.
(mho)
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