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Bundesgerichtshof: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Urheber zwar Anspruch auf eine Vergütung für Privatkopien in der Cloud haben. Sie können eine entsprechende Zahlung aber nicht direkt von den Cloud-Anbietern verlangen. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht demnach vor, dass diese Abgabe an die Veräußerung von physischen Geräten und Speichermedien wie CDs oder DVDs geknüpft ist. Den Ausgleich legitimer Privatkopieren müssen demnach nur entsprechende Hersteller, Importeure oder Händler zahlen.

Eine analoge Anwendung der Vergütungsvorschriften für diese Betroffenen auf Anbieter von Diensten in den Rechnerwolken kommt laut dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 17. Juli „mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht“ (Az.: I ZB 82/24). Die Karlsruher Richter sehen also keine unbeabsichtigte Lücke im UrhG. Der Gesetzgeber habe offenbar bewusst entschieden, dass die Zahlungspflicht für Cloud-Dienste nicht gilt. Auch die Vorgaben aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 verlangten nicht, die deutsche Klausel auf Cloud-Speicher auszuweiten.

In dem Fall geht es um einen Antrag der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungsansprüche im Namen mehrerer Verwertungsgesellschaften geltend macht. Das tat sie auch gegenüber mehreren Cloud-Anbietern inklusive Dropbox, kam damit vor Gericht aber nicht weit. Die Betroffenen sollten unter anderem erklären, wie viele ihrer Online-Speicher sie jeweils nachweislich privaten und gewerblichen Endabnehmern zur Verfügung stellten. Einen konkreten Tarif für die Vergütungen wollten die Verwertungsgesellschaften im Anschluss veröffentlichen. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sollte dazu eine empirische Untersuchung durchführen, wies dieses Begehr aber im März 2024 zurück.

Die ZPÜ wollte die Schlichtungsinstanz nun über das Bayerische Oberste Landesgericht dazu verpflichtet sehen, die geforderte Marktanalyse rund um PCs, Tablets, Mobiltelefonen, Smartwatches und Cloud-Server doch noch zu erstellen. Den Antrag der ZPÜ auf gerichtliche Entscheidung lehnten die Münchner Richter aber ab. Der BGH musste sich daher mit der Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung befassen.

Das Hoch- und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus der Cloud lässt sich laut dem BGH als eine einzige Handlung sehen, um eine Privatkopie zu erstellen. EU-Länder dürften daher ein System einführen, bei dem eine Ausgleichszahlung an die Urheber nur für Geräte oder Speichermedien erhoben wird, die für diesen Vorgang notwendig sind. Das sind etwa Smartphones oder Festplatten. Dabei muss die Höhe der Abgabe dem Beschluss zufolge so bemessen sein, dass sie den Schaden für die Werkschöpfer angemessen ausgleicht.

Die Karlsruher Richter verweisen auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2015: Danach dürften die Mitgliedstaaten keine Modalitäten für einen gerechten Ausgleich vorsehen, die dazu führen, dass verschiedene Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern, die vergleichbare, von der Privatkopie-Klausel erfasste Güter vermarkten, oder verschiedene Gruppen von Nutzern geschützter Gegenstände ohne Rechtfertigung ungleich behandelt werden.

Dem BGH ist zugleich nicht entgangen: Wenn Nutzer ihren lokalen Speicherplatz wie auf Festplatten oder USB-Sticks durch Cloud-Dienste ersetzen, sinken die Einnahmen aus der Privatkopie-Abgabe. Um zu beurteilen, ob diese Entwicklung die gesetzlich vorgesehene Ausgleichspflicht gefährde, müsste das gesamte Nutzungsverhalten der Konsumenten umfassend analysiert werden. Eine solche vertiefte Untersuchung habe die Schiedsstelle vorgeschlagen, die ZPÜ sei damit aber nicht einverstanden gewesen.

Die Karlsruher Richter verweisen auch auf von Wissenschaftlern geäußerte Zweifel, ob das geltende System der Geräte- und Speichermedienvergütung geeignet ist, den angemessenen Ausgleich für Privatkopien mit Blick auf die zunehmende Cloud-Nutzung sicherzustellen. Überwiegend hielten diese Stimmen eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften für angezeigt. Aus den Darlegungen der niederen Instanz hätten sich dafür aber keine Anhaltspunkte ergeben. Die ZPÜ forderte die Politik schon voriges Jahr auf, „in Deutschland eine Cloud-Vergütung zu realisieren“.


(mma)



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Smart Home von Ikea: 21 neue Matter-Geräte kommen in die Regale


Ikea hat am heutigen Donnerstag 21 Geräte vorgestellt, mit denen der Einrichtungskonzern sein Smart-Home-Sortiment massiv umbauen und ausbauen will. Es handelt sich um Leuchtmittel, Sensoren, Fernbedienungen und Steckdosen, die allesamt den Smart-Home-Standard Matter unterstützen. Damit lassen sie sich auch ohne den Umweg über ein Ikea-Gateway in übergeordnete Steuersysteme wie die von Amazon, Apple, Google, Samsung oder Home Assistant einbinden.

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Welches Funkprotokoll die Geräte nutzen, sagte Ikea nicht konkret. Es dürfte sich aber um Thread handeln. Das bisher von Ikea verwendete ZigBee-Protokoll ist damit in den Plänen des Einrichtungskonzerns Geschichte. Die neuen Geräte kommen jetzt global in den Handel. Ein Startdatum und Preise für Deutschland nannte Ikea noch nicht.

Zwölf Neuzugänge sind smarte Lampen der neuen Produktreihe namens Kajplats. Es gibt Standard-Kolben mit 60 Millimeter Durchmesser und größere mit 90 Millimeter Durchmesser sowie Kerzen und Filamentlampen. Sie stecken auf den gängigen Sockeln E27, E14 und GU10. Je nach Modell leuchten sie im Weißspektrum oder RGB-Farben. Die Lumenwerte variieren von 470 bis 1521 Lumen. Im Vergleich zu den bisherigen Tradfri-Lampen bieten die Kajplats-Modelle mehr Farboptionen und mehr abweichende Maximalhelligkeiten, kündigte Ikea an.

Ein Quintett smarter Sensoren umfasst den für innen und außen gedachten Bewegungsmelder Myggspray, den Tür- und Fensterkontaktsensor Myggbett, den Temperatur- und Feuchtigkeitssensor Timmerflotte, den Luftqualitätssensor Alpstuga und den Wasseraustrittssensor Klippbok.

Zu den drei neuen Steuergeräten gehören der smarte Zwischenstecker Grillplats sowie zwei Fernbedienungen namens Bilresa. Eine davon enthält eine Doppeltaste, die andere ein Drehrad. Bilresa gibt es zudem im Zweier-Set mit den abweichenden Farben Grün, Rot und Beige. Nur wenn man diese farbigen Fernbedienungssets als eigenes Produkt betrachtet, kommt man auf die von Ikea genannte Anzahl von 21 Neuzugängen.

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Für den Kontakt zum Heimnetz benötigen die neuen Geräte einen Matter-fähigen Smart-Home-Hub. Dabei kann es sich um das Dirigera-Gateway von Ikea handeln. Dann steuert man das Ensemble mit der App namens Ikea Home smart. Alternativ kommt aber auch ein Matter-Controller etwa von Apple, Amazon, Google oder Home Assistant infrage. In dem Fall steuert man die Technik mit der jeweils dazugehörigen App.

Eine weitere Variante: Man koppelt alle Geräte mit dem Dirigera-Gateway und nutzt dieses als Bridge, die die Geräte an einen Matter-Controller alternativer Plattformen durchschleust. So kann man die Ikea-App für die Alltagsbedienung nutzen und weitere Software für zusätzliche Automationen. Darüber hinaus kann laut Ikea auch das Dirigera-Gateway als Matter-Controller dienen und Lampen, Sensoren und Stecker anderer Hersteller managen.


(dahe)



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Neues iX Special: Security Tools


IT-Sicherheit, das ist zum einen Strategie, Konzeption, Umsetzung im Unternehmen. Zum anderen aber auch Handwerk – nämlich das konkrete Suchen nach Lücken im System oder nach Spuren von Angriffen in Logfiles, das Härten von Systemkonfigurationen oder Aufspüren gespeicherter Credentials. Dafür braucht es Werkzeuge, und um die geht es in unserem iX Special 2025.

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Die Autoren dieses Heftes sind Experten für Incident Response, Pentesting oder Security-Audits. Als regelmäßige iX-Autorinnen und -Autoren, als Speaker zum Beispiel bei den Konferenzen secIT oder heise DevSec, aber auch als Referenten bei den iX-Workshops geben sie ihr Wissen weiter. Wir haben sie gebeten, die Tools vorzustellen, die für ihre tägliche Arbeit wichtig sind, die sich aber auch für Admins und IT-Sicherheitsverantwortliche im Unternehmen eignen. Vorgestellt werden ausschließlich kostenlose Werkzeuge, die meisten sind zudem Open Source.

Das Heft gliedert sich in vier Teile. Im ersten Teil geht es um Tools, die Angriffsflächen identifizieren und beim Finden von Schwachstellen helfen. Hier wird zum Beispiel der Schwachstellenscanner Nuclei vorgestellt, oder das noch recht neue Framework Maester, das sich auf Audits von Microsoft-365-Umgebungen spezialisiert hat. In Cloud-Umgebungen wie Azure, AWS oder GCP helfen Prüftools wie ScoutSuite oder Prowler.

Das Härten und Schützen von Einzelsystemen, Netzwerk und Active Directory steht im Fokus des zweiten Teils. Für Windows stellt Microsoft mit dem Policy Analyzer aus dem Security Compliance Toolkit ein nützliches Tool bereit; Software aus der Open-Source-Community wie HardeningKitty und PrivescCheck sind sinnvolle Ergänzungen.

Nur wer rechtzeitig erkennt, ob und wie er angegriffen wird, hat im Ernstfall noch Handlungsoptionen. Freie Werkzeuge unterstützen bei der Log-Analyse und bei der Erkennung von Schadsoftware. Die umfangreiche Security-Plattform Wazuh verhilft Unternehmen ohne Lizenzkosten zu einem modernen SIEM- und XDR-System. Deception-Werkzeuge helfen nicht nur, Angriffe zu erkennen, sondern können Kriminelle auch so lange beschäftigen, bis Gegenmaßnahmen greifen. Auch bei der forensischen Analyse hilft Open-Source-Software, etwa die Tools-Sammlung Sleuth Kit, die mit Autopsy eine komfortable Oberfläche erhält, oder das Forensik-Multitool Velociraptor.

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Abonnenten haben das iX Special bereits mit ihrem Abo erhalten. Alle anderen finden das Heft im Heise Shop und am Zeitungskiosk, zum Preis von 19,90 Euro für das gedruckte Heft, die digitale Version kostet 17,49 Euro. Wer die Print-Version bis einschließlich 15. November 2025 bestellt, bekommt das Heft portofrei zugeschickt. Das Bundle Heft + PDF erhält man für den reduzierten Preis von 26,50 Euro statt 37,39 Euro.


(ulw)



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Apple stellt ganzen App Store ins Web – leakt aus Versehen Code


Schon seit Jahren ist es möglich, via Web Informationen zu Inhalten aus Apples verschiedenen App-Store-Varianten abzurufen. Doch dazu war stets die passende URL notwendig. Nun hat der Konzern seinen Softwareladen für iPhone, iPad, Mac, Vision (Pro), Apple Watch und Apple TV erstmals vollständig in den Browser verfrachtet – inklusive Suchfunktion, redaktionellen Inhalten und mehr. Beim Aufbau kam es allerdings zu einem Leak: Der Front-End-Quellcode entfleuchte und landete zwischenzeitlich auf GitHub. Mittlerweile hat ihn Apple via DMCA-Takedown-Request (anwaltliche Urheberrechtsmeldung) entfernen lassen.

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Mit Apples neuem Web-Interface lässt sich nun fast alles im App Store tun, was man aus der jeweiligen App auf iPhone, iPad, Mac & Co. kennt – mit Ausnahme der tatsächlichen Einkäufe samt Login und Account-Übersicht. Es ist also ein permanenter Gastmodus. Ob Apple daran etwas ändert, bleibt unklar – denkbar wäre beispielsweise, im Web eine App „vorzukaufen“, um sie dann auf dem eigentlichen Gerät herunterzuladen. So gibt es etwa seit Langem eine Web-Version von Apple Music, die zumindest ein Streaming der eigenen Bibliothek sowie weiterer Titel nach dem Einloggen ermöglicht.

Für die Vision Pro hatte Apple bereits die Möglichkeit geschaffen, über eine eigene iPhone-App Anwendungen auch aus der Ferne auf das Headset zu holen. Interessant im Bezug auf das Spatial-Computing-Gerät: Apple bezeichnet es im App Store als „Vision“ ohne „Pro“. Gerüchten zufolge soll Apple zumindest zwischenzeitlich an einer einfacheren Variante seines Headsets gearbeitet haben, zu der die Bezeichnung passen würde.

Der auf GitHub entfleuchte Code, den der User rxliuli aufgefunden und dann publiziert hatte, war deshalb sichtbar, weil Apple die Sourcemaps-Funktion versehentlich aktiv gelassen hatte. Der Nutzer konnte dadurch dann mittels Chrome-Erweiterung alle auf Apples Servern zugänglichen Quellen extrahieren und herunterladen. Daraus wurde dann ein GitHub-Repository „zu Bildungszwecken“, wie die Person laut einem Bericht von 9to5Mac dort mitteilte, bevor GitHub die Sammlung herunternahm, vermutlich durch Apple selbst angestoßen.

Zu den verfügbaren Komponenten zählten der API-Integrationscode, Teile der UI, die State-Management-Logik sowie der vollständige Quellcode in Svelte beziehungsweise TypeScript. Auch die Routing-Konfiguration war sichtbar. Es ist verwunderlich, dass Apple vergaß, die Sourcemaps-Funktion zu deaktivieren – das ist üblicherweise einer der letzten Schritte vor dem Live-Gang eines neuen Dienstes. Ob sich aus dem Leak Sicherheitsprobleme für den App Store ergeben könnten, bleibt offen.

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(bsc)



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