Künstliche Intelligenz
Bundesinnenminister will „Abwehrschläge“ gegen Cyberangriffe ermöglichen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will deutschen Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten geben, auf laufende oder bevorstehende Cyberangriffe zu reagieren. Allerdings nicht durch Hackbacks, sondern durch „Abwehrschläge“ gegen laufende oder bevorstehende Cyberangriffe, sagte Dobrindt jetzt in einem Interview.
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In Deutschland würde man eine dauerhafte hybride Bedrohung erleben, durch Cyberattacken, Spionage, Sabotage und zunehmend durch Drohnen, sagte Dobrindt in einem Handelsblatt-Interview, angesprochen auf Cyberattacken und Sabotageakte aus Russland und die Gefahren für örtliche Unternehmen und kritische Infrastruktur. Ein wesentlicher Teil dieser Angriffe komme aus Russland. Bei Cyberangriffen sieht der Innenminister aber auch zunehmend China als Ursprungsland.
Keine Cyber-Gegenschläge
Nun sei die Schwelle zu einer neuen Eskalationsphase mit Russland überschritten, worauf man reagieren müsse. Es reiche nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen. Die Frage, ob er deshalb Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, ermöglichen wolle, verneint Dobrindt aber. „Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“, sagte Dobrindt. „Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen“, erklärte er.
„Ich bereite derzeit eine Gesetzesänderung vor, damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen“, erklärte er dazu. Im nächsten Jahr soll das Gesetz demnach im Kabinett vorgestellt werden. Zuständig für solche „Attacken auf Urheber von Cyberangriffen“ sollen dann die Sicherheitsbehörden sein, die entsprechende Fähigkeiten entwickeln und nutzen sollen. Ziel sei es nicht, eigene Angriffe zu führen, sondern Bedrohungsinfrastruktur lahmzulegen. „Also reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“, stellte Dobrindt klar.
Zwar sei Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache. „Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind. Und sie arbeiten teilweise dazu mit den Ländern zusammen.“ Ob für die geplanten zusätzlichen Bundesaufgaben eine Grundgesetzänderung notwendig sei, beantwortete Dobrindt nicht.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist davon die Rede, dass die seit diesem Jahr amtierende Bundesregierung ihre Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr im Rahmen „des verfassungsrechtlich Möglichen“ ausbauen will. Zudem will sie die nationale Cybersicherheitsstrategie weiterentwickeln.
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Die Ampel lehnte in ihrer nationalen Sicherheitsstrategie und im Koalitionsvertrag Hackbacks als Mittel der Cyberabwehr zwar prinzipiell ab. Gleichzeitig strebte sie aber „die Schaffung einer Bundeskompetenz zur Gefahrenabwehr bei schwerwiegenden Cyberangriffen aus dem In- und Ausland durch Änderung des Grundgesetzes an“. Vor allem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) machte sich dafür stark.
(nen)