Künstliche Intelligenz
Bundeskartellamt verhängt 2025 weniger Bußgelder
Deutschlands oberste Wettbewerbshüter haben in diesem Jahr verhältnismäßig wenig Bußgelder wegen Kartellvergehen verhängt. Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, waren es rund zehn Millionen Euro und damit deutlich weniger als die im Vorjahr verhängten 26 Millionen Euro.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die jährliche Gesamtsumme der Bußgelder schwankt stark. Das liegt auch am Zufall – ist ein großes Verfahren zu Ende, ist die Bußgeldsumme in dem entsprechenden Jahr sehr hoch und in dem Folgejahr mangels ähnlich großer anderer Verfahren niedrig. 2023 hatte die Bußgeldsumme nur 2,8 Millionen Euro betragen – ein niedriger Wert, der damals auch mit coronabedingten Verfahrensverzögerungen begründet wurde.
Milliardenrekord ist schon lange her
Im vergangenen Jahrzehnt waren die Summen, die das Kartellamt den Firmen wegen Kartellvergehen aufgebrummt hat, deutlich höher: Der Jahresrekord lag 2014 bei 1,1 Milliarden Euro. 2019 waren es 848 Millionen Euro – gut drei Viertel entfielen damals auf Geldstrafen im Rahmen eines Verfahrens gegen Stahlhersteller wegen Preisabsprachen bei Blechen.
Dieses Jahr fiel der Audioprodukte-Hersteller Sennheiser negativ auf, die Firma aus Niedersachsen ist vor allem für ihre Kopfhörer bekannt. Sennheiser wurde zu einer Zahlung von sechs Millionen Euro verdonnert. Der Vorwurf: Die Firma habe jahrelang Einfluss auf Händler genommen, um höhere Preise im Laden zu erreichen.
Kartellabsprachen sind grundsätzlich verboten: Sie hemmen den Wettbewerb, was beim Kunden in der Regel zu höheren Kosten führt. Kartellanten machen häufig jahrelang gemeinsame Sache, bis einem von ihnen die Sache nicht mehr geheuer ist und er sich an das Kartellamt wendet, um reinen Tisch zu machen. Dann profitiert er von der Kronzeugenregelung: Als Erster, der auspackt, kommt er ohne Geldbuße davon. Hilfreich für die Ermittlungen der Wettbewerbshüter ist zudem ein System, über das sich Menschen anonym melden können. Bei diesem System gingen in diesem Jahr 600 Hinweise ein.
Die rechtlichen Anforderungen an die Kartellverfahren seien hoch und belastbare Nachweise seien nicht immer leicht zu erbringen, sagte Behördenchef Andreas Mundt. „Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, der perspektivische Einsatz neuer IT-gestützter Auswertungsinstrumente und ein Hinweisgebersystem, das sich erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen hat.“
Weiterlesen nach der Anzeige
(olb)