Künstliche Intelligenz
Bundesnetzagentur vs. Steam: Ermittlungen wegen „Plantagen-Simulator“
Die Gaming-Plattform Steam steht im Fokus der deutschen Behörden. Der bei der Bundesnetzagentur angesiedelte Digital Services Coordinator (DSC) hat Ermittlungen gegen den Betreiber Valve eingeleitet. Anlass für das Verfahren ist das Videospiel „Plantation Simulator“, das vor wenigen Wochen bereits für internationale Proteste sorgte.
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Im Fokus der Untersuchung steht weniger das Spiel selbst als die Frage, ob Steam den strengen Sorgfaltspflichten des Digital Services Act (DSA) nachgekommen ist. Die Behörde prüft, ob die Plattform möglicherweise rechtswidrige Inhalte adäquat filtert und auf Beschwerden von Nutzern rechtzeitig und gesetzeskonform reagiert.
„Plantation Simulator“ ist ein simples Videospiel, in dem es um den Betrieb einer historischen Plantage geht. Vom Entwickler als historische Simulation deklariert, simuliert das Spiel vor allem eine rassistische Vergangenheit: Das spielerische Kernelement bestand darin, die Produktivität des Betriebs durch Auspeitschen der als Arbeitskräfte eingesetzten dunkelhäutigen Spielfiguren zu steigern.
Die Veröffentlichung löste im Netz Entrüstung aus. Auf Plattformen wie Reddit oder X sorgte das „Spiel“ für Debatten. Während einige Beobachter den Entwickler für einen Troll mit geschmacklosem Humor halten, werfen ihm andere die Normalisierung von Sklaverei und rassistischer Gewalt vor. Die Plattform soll zahlreiche Beschwerden über die Veröffentlichung erhalten haben.
Die Rolle des Digital Services Act
Auf Steam findet im Vorfeld von Veröffentlichungen keine Qualitätskontrolle statt. Jeder registrierte Entwickler kann Software einreichen und auf den Servern platzieren, ohne dass der Betreiber Valve die Inhalte vorab aktiv absegnet. Umso wichtiger sind die nachgelagerten Beschwerdemechanismen. Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, ein leicht zugängliches, gut auffindbares und benutzerfreundliches Verfahren bereitzustellen, über das Nutzer mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können.
Solche Hinweise müssen von den Betreibern unverzüglich, sorgfältig und unparteiisch geprüft werden. Zudem steht Steam in der Pflicht, die Nutzer über das Ergebnis dieser Begutachtung transparent zu informieren. An diesem Punkt setzen die Ermittlungen des deutschen DSC an. Bislang äußerte sich Valve nicht dazu, ob der Titel intern überhaupt geprüft wurde oder ob Beschwerdeführer eine Rückmeldung erhielten. Letztlich reagierte nicht Valve, sondern der Entwickler selbst auf den Druck der Öffentlichkeit: Er modifizierte das Spiel zunächst und zog es schließlich vollständig von der Plattform zurück.
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Für die Bundesnetzagentur ist der Fall damit aber nicht ad acta gelegt. Das primäre Ziel des DSA-Verfahrens ist nicht die Entfernung eines einzelnen Titels, sondern zu prüfen, ob eine Plattform die Regeln eingehalten hat. Bei dem Ermittlungsverfahren geht laut einer Mitteilung der Behörde darum, strukturelle Defizite im Meldesystem von Steam aufzudecken und nachhaltig zu korrigieren.
Kooperation und drohende Konsequenzen
Da Steam seinen rechtlichen Vertreter innerhalb der EU in Deutschland benannt hat, fällt die Durchsetzung der Plattformregeln in die direkte Zuständigkeit des hiesigen DSC. Die Ermittler sind dabei international vernetzt: Die französische Medienaufsichtsbehörde Arcom, die als dortiger DSC fungiert, hatte im Vorfeld eigene Erkenntnisse gesammelt und diese gezielt an die Bundesnetzagentur übermittelt.
Steam hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sollte die Bundesnetzagentur am Ende des Verfahrens feststellen, dass die Plattform die Vorgaben des DSA missachtet oder unzureichend umgesetzt hat, stehen ihr umfangreiche Sanktionsmittel zur Verfügung. Das Spektrum reicht von Anordnungen zur Mängelbeseitigung über operative Auflagen bis hin zu Bußgeldern, die sich am globalen Umsatz des Unternehmens orientieren.
(dahe)