Künstliche Intelligenz
Bundespolizei: Koalition bahnt Weg für KI-Echtzeitfahndung und Staatstrojaner
Der Bundestag steht vor einer Zäsur bei der inneren Sicherheit und den digitalen Bürgerrechten. Nach langer Debatte soll das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz novelliert werden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung bereits gebilligt. CDU/CSU und SPD setzten die Reform gegen die Stimmen von Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD durch. Damit ist der Weg für die abschließende Beratung im Bundestag am Freitag frei.
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Kurzfristige Änderung
Besonders umstritten ist ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag der Koalition. Mit dem neuen Paragrafen 31b wird eine Rechtsgrundlage für die biometrische Detektion in Echtzeit geschaffen. Künftig darf die Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Grenzbereichen Live-Kamerabilder automatisiert mithilfe Künstlicher Intelligenz mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abgleichen.
Ergänzt wird dies durch einen weiteren Paragrafen zur automatisierten Gefahrenerkennung, der die digitale Analyse von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten ermöglicht.
Bürgerrechtler sehen darin eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachung und warnen vor dem Einstieg in eine Überwachungsinfrastruktur. Das Bundesinnenministerium verteidigt die von ihm auf den Weg gebrachte Novelle als nötige Anpassung an moderne Kriminalitätsformen.
Grünes Licht für Staatstrojaner
Auch die digitalen Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei sollen erweitert werden. Künftig darf sie Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einsetzen, was die Ampel-Koalition noch ausgeschlossen hatte. Dadurch können verschlüsselte Nachrichten direkt auf den Endgeräten der Betroffenen vor oder nach der Verschlüsselung ausgelesen werden.
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Zugleich erhält die Behörde weitreichende Befugnisse zur Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten sowie zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Endgeräten. Die Regierung betont, die Regelungen seien an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden. Kritiker halten die Grundrechtseingriffe trotzdem für unverhältnismäßig.
Die Reform modernisiert zudem das physische Arsenal der Bundespolizei. Drohnen dürfen künftig als mobile Sensorträger für Bild- und Tonaufzeichnungen eingesetzt werden. Zugleich werden technische Mittel zur Abwehr solcher Flugobjekte erlaubt.
Ferner erhält die Bundespolizei neue Befugnisse im Bereich Migration und Alltagskontrollen. Sie kann künftig selbst Abschiebehaft beantragen, um das Untertauchen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ohne Duldung zu verhindern.
(vbr)