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Bundesregierung versichert: Digitalfunk für Blaulichtbehörden ist verlässlich


Die Bundesregierung hat die Verlässlichkeit des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bekräftigt. Auf den seit 2007 aufgebauten und seither gemeinsam von Bund und Ländern betriebenen Dienst verließen sich über eine Million Einsatzkräfte, etwa im Rettungswesen, bei Feuerwehren oder der Polizei, schreibt das federführende Innenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Das funktioniere weitgehend zuverlässig. Dabei würden die meisten Bauwerke und Infrastrukturen durch die allgemeine Versorgung des Freifelds bereits mit Digitalfunk abgedeckt.

Die AfD spielt auf eine offenbar unzureichende Verfügbarkeit des Blaulichtfunks an, insbesondere in deutschen Tunneln. Sie verweist auf einen bundesweiten Ausfall des Netzes am 6. Mai aufgrund eines technischen Problems als Beleg für die Anfälligkeit dieser kritischen Infrastruktur. Die Fragesteller betonen, dass eine lückenlose Kommunikation in Tunnelanlagen, wo das Risiko für Einsatzkräfte und Betroffene besonders hoch ist, unerlässlich sei. Außerdem führen sie die wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs an, dass das Netz bei der Funkversorgung in Katastrophenlagen Mängel aufweise und Bund und Länder dringend Abhilfe schaffen müssten.

Die Regierung räumt zwar ein, dass an Orten ohne ausreichende Freifeldversorgung wie in manchen Tunneln eine zusätzliche, stationäre Funkanlage für den Digitalfunk nötig sein könne. Für Planung, Errichtung und den Betrieb solcher Sender seien aber die jeweiligen Bauverantwortlichen zuständig. Diese könnten im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auch verpflichtet werden, ihre Bauwerke oder Infrastrukturen mit entsprechender Technik auszurüsten.

Auf die Frage nach der Verfügbarkeit des Digitalfunks in Tunneln auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum 1. Juli antwortet das Innenressort, dass für alle solche Durchfahrten eine funktechnische Ausstattung gemäß den Richtlinien für Ingenieurbauten vorgesehen sei. Diese Regel werde seit 2016 angewandt, wobei die Notwendigkeit einer Tunnelfunkanlage durch objektbezogene Messungen ermittelt werde. Eine vollständige, flächendeckende Verfügbarkeit in allen Tunneln kann die Exekutive aber nicht garantieren.

Genaue Kenntnis über die Versorgungssituation in Unterführungen oder Verkehrswege durch Berge hat die Regierung nach eigenen Angaben nicht. Meldungen über Abdeckungslücken von Tunnelbetreibern lägen ihr nicht vor. Für die Sicherstellung einer störungsfreien Digitalfunkversorgung seien letztlich die jeweiligen Straßenbaulastträger beziehungsweise Tunnelbetreiber rechtlich und operativ verantwortlich. Die gesetzlichen Grundlagen dafür fänden sich etwa in Landesbauordnungen oder in Vorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz.

Wenn neue Tunnel gebaut oder saniert werden, müsse die ausführende Baubehörde in der Regel die zuständige Feuerwehr beteiligen, heißt es weiter. Diese lege dann fest, ob und welche Funktechnik zu installieren ist. Konkrete Einzelmaßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen Abdeckung folgten aus regelmäßigen Abstimmungen mit den Ländern, der Bundespolizei und der Deutschen Bahn.


(mki)



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Mozilla stellt Firefox für 32-Bit-Linux ein


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mozilla wird die Unterstützung von Firefox für 32-Bit-Linux-Systeme im Jahr 2026 einstellen. Allerdings gibt es von den meisten wichtigen Linux-Distributionen für den Desktop – zum Beispiel Ubuntu und Fedora – ohnehin keinen 32-Bit-Support mehr. Entsprechend schwierig und unzuverlässig sei die Wartung von Firefox inzwischen geworden, so Mozilla. Deshalb wird nach der Veröffentlichung von Firefox 144 – erscheint laut Release-Plan am 14. Oktober 2025 – die Unterstützung für 32-Bit-Linux eingestellt. Das bedeutet, dass Firefox 145 – Veröffentlichung voraussichtlich am 11. November 2025 – keine 32-Bit-Version für Linux mehr anbieten wird.

Nutzer, die aktuell auf einem 32-Bit-Linux-System Firefox verwenden, ruft Mozilla dazu auf, auf ein 64-Bit-Betriebssystem umzusteigen und die 64-Bit-Version von Firefox zu installieren, die weiterhin unterstützt und aktualisiert wird. Aktuell betrifft der Schritt hauptsächlich kleinere, auf Debian 12 oder älter basierende Linux-Distributionen – das aktuelle Debian 13 hat nun ebenfalls den Support eingestellt.

Wer nicht sofort wechseln kann, kann jedoch weiterhin Firefox ESR 140 nutzen: Noch bis mindestens September 2026 ist das Extended Support Release mit Sicherheitsupdates für 32-Bit-Linux verfügbar, wie auch die Ankündigung betont. Mozilla ist mit dem Schritt vergleichsweise spät dran: Google hatte die Unterstützung von Chrome für diese i386-Systeme bereits im März 2016 eingestellt.


(fo)



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Anwalt klagt: Es kann doch nicht nur einen Mark Zuckerberg geben


Bei Facebook wurde offenbar einmal zu viel der Film „Highlander“ gesehen. Dem bekannten Spruch „Es kann nur einen geben“ folgend, haben es Mitarbeiter des sozialen Netzwerks offenbar nicht für möglich gehalten, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Um ihren Chef zu schützen, sperrten sie einen Namensvetter mehrfach aus. Dumm nur, dass der gute Mann Anwalt ist: Er hat Facebook jetzt auf Schadensersatz verklagt.


WTF

WTF

Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für /dev/null.

Mark S. Zuckerberg, der im US-Bundesstaat Indiana auf Insolvenzen spezialisiert ist, argumentiert, dass er bei Facebook vertreten sein muss. Schließlich seien es seine Mitbewerber auch, und fehlende Auffindbarkeit koste ihn Einnahmen. Dem Lokalsender WTHR sagte er, durch die mehrfache Sperre seines Accounts sei ihm ein Verdienstausfall entstanden, den er jetzt einklagen wolle.

Der kleine Unterschied in den Namen der beiden Marks ist der zweite Vorname. Während der Facebook-Gründer Mark Elliot Zuckerberg heißt, steht auf der Visitenkarte von dem Anwalt Mark Steven Zuckerberg. Das hielt die Prüfer bei Facebook aber offenbar nicht davon ab, dem Anwalt das Annehmen einer falschen Identität zu unterstellen.

Das Missverständnis konnte dann auch jeweils aufgeklärt werden. Doch meistens dauerte es nicht lange, bis sein Account erneut gesperrt wurde. Mit der Klage erhofft sich der Anwalt Zuckerberg, dass sein Ansinnen endlich mal ernst genommen wird. Er hätte kein sonderliches Interesse daran, gegen Meta zu klagen, zumal Facebook über mehr Geld und Anwälte verfüge. Aber er sehe keinen anderen Ausweg mehr, argumentiert er. Meta erklärte auf Anfrage von WTHR, dass in Menlo Park sehr wohl bekannt sei, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Man wolle der Sache auf den Grund gehen.


(mki)



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Roblox: Stärkere Altersverifikation für alle Nutzer soll bis Jahresende kommen


Roblox wird künftig genauer hinschauen, was das Alter seiner oft sehr jungen Spielerschaft anbelangt, und dabei auf Ausweisdokumente und Gesichtserkennung setzen. Bis Ende des Jahres wollen die Macher der Spieleplattform diese Maßnahmen eingeführt haben, wie sie jetzt bekanntgaben. Darüber hinaus will Roblox künftig mit regionalen Standards zur Alterseinstufung, wie der deutschen USK oder der europäischen PEGI, arbeiten.

Damit gibt es nun einen Zeitrahmen für einiges, worüber das Betreiberunternehmen Roblox Corporation schon länger öffentlich spricht. Der Gesichts-Scan, von Roblox gerne als „Video-Selfie“ bezeichnet, soll künftig helfen, ein Mindestalter von 13 Jahren zu bestätigen. Dieses ist für bestimmte Chat-Funktionen erforderlich, zum Beispiel Sprachchat mit Spielern im selben Multiplayer-Raum oder das Abschalten von Jugendschutz-Filtern im Textchat.

Ob die „Video-Selfies“ von Roblox wirklich eine 12-jährige Person von einer 13-jährigen unterscheiden können, bleibt fraglich: Dazu filmen die User mit der Frontkamera ihres Smartphones das eigene Gesicht aus mehreren Blickwinkeln ab. So entstehen biometrische Daten, welche anschließend der externe Dienstleister Persona auswertet. Alternativ können Nutzer auch ein amtliches Ausweisdokument vorlegen. Das ist auch die Option, welche denjenigen bleibt, deren „Video-Selfie“ vorher fälschlicherweise als unter 13 eingestuft wurde.

Zusätzlich will Roblox die Kommunikation von Minderjährigen mit Erwachsenen im Spiel einschränken. Jemand über 18 Jahren soll in Roblox nur noch mit Menschen ab 13 kommunizieren können. Und zwar nur, wenn beide sich auch im echten Leben kennen und ihr Alter bei Roblox zertifiziert haben. Um zu überprüfen, wer sich auch im echten Leben kennt, will Roblox auf QR-Codes und den Import von Telefonkontakten des Smartphones setzen. Nutzer, die das Letztere nutzen und sich gegenseitig als Telefonkontakt eingespeichert haben, werden im Spiel einander als Kontakte vorgeschlagen und haben die Möglichkeit, auch trotz Altersunterschied miteinander zu kommunizieren. Zum Einsatz von QR-Codes finden sich in einer Support-Seite, die Roblox auch in einer entsprechenden Pressemitteilung verlinkt hat, keine näheren Angaben. In der Vergangenheit hatte es rechtliche Schritte gegen Roblox wegen fehlendem Schutz von Minderjährigen vor Kinderschändern gegeben.

Eine weitere Neuerung sind die lokalen Standards zur Alterseinstufung medialer Inhalte, die Roblox künftig nutzen will. Dann sollen beispielsweise in Deutschland die gängigen Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die eigenen Alterskennzeichen von Roblox ersetzen, teilt Roblox mit. Demnach ist die Plattform nun Partner der International Age Rating Coalition (IARC). Die IARC bietet Spieleentwicklern weltweit einen Fragebogen, den sie ausfüllen, um ihr Spiel bei einem IARC-Partner – wie künftig beispielsweise Roblox – anzubieten. Ausgehend von den Angaben übernimmt die IARC dann die Einstufung innerhalb zahlreicher regionaler Systeme, wie USK, dem US-amerikanischen Entertainment Software Rating Board (ESRB) oder der europäischen Pan-European Game Information (PEGI). So sollen Spieleentwickler mit vergleichsweise wenig Aufwand sicherstellen können, dass ihr Spiel in den jeweiligen Ländern bestimmungsgemäß angeboten werden kann.

Roblox ist eine Online-Spieleplattform, auf der Millionen von Spielern Zugang zu Millionen von Spielen („Roblox Experiences“) haben, die meist von externen Entwicklerteams kommen. Bisher haben diese Spiele noch die Roblox-eigenen Alterskennzeichen. Sobald das IARC-System eingeführt ist, sollen stattdessen aber die jeweiligen regionalen Kennzeichen zum Einsatz kommen. Wann genau es so weit sein soll und wie das für die Entwicklerteams abläuft, sagt Roblox in seiner Pressenotiz nicht. Wer ein eigenes Spiel auf Roblox anbietet, könnte dann aber einen digitalen Fragebogen ausfüllen müssen, welcher für betroffene Entwickler verfügbar ist und als weitere Grundlage für die lokalen Alterseinstufungen nach IARC-Praxis dient. Das geschieht automatisch. Laut IARC ist der Fragebogen mit Algorithmen implementiert, welche dann die jeweiligen Alterskennzeichen lokaler Behörden zuweisen. Wie das System mit einem Workload von bis zu aktuell 6,3 Millionen „Roblox Experiences“ (Stand: 5. September 2025) umgehen wird, bleibt abzuwarten. Es dürfte die bisher größte Menge an Spielen sein, die ein neuer IARC-Partner mitbringt, gefolgt vom Google Play Store mit rund 3,5 Millionen Apps. Als Google 2015 IARC-Partner wurde, waren es aber noch etwa halb so viele.


(nen)



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