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Bundesregierung versichert: Digitalfunk für Blaulichtbehörden ist verlässlich


Die Bundesregierung hat die Verlässlichkeit des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bekräftigt. Auf den seit 2007 aufgebauten und seither gemeinsam von Bund und Ländern betriebenen Dienst verließen sich über eine Million Einsatzkräfte, etwa im Rettungswesen, bei Feuerwehren oder der Polizei, schreibt das federführende Innenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Das funktioniere weitgehend zuverlässig. Dabei würden die meisten Bauwerke und Infrastrukturen durch die allgemeine Versorgung des Freifelds bereits mit Digitalfunk abgedeckt.

Die AfD spielt auf eine offenbar unzureichende Verfügbarkeit des Blaulichtfunks an, insbesondere in deutschen Tunneln. Sie verweist auf einen bundesweiten Ausfall des Netzes am 6. Mai aufgrund eines technischen Problems als Beleg für die Anfälligkeit dieser kritischen Infrastruktur. Die Fragesteller betonen, dass eine lückenlose Kommunikation in Tunnelanlagen, wo das Risiko für Einsatzkräfte und Betroffene besonders hoch ist, unerlässlich sei. Außerdem führen sie die wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs an, dass das Netz bei der Funkversorgung in Katastrophenlagen Mängel aufweise und Bund und Länder dringend Abhilfe schaffen müssten.

Die Regierung räumt zwar ein, dass an Orten ohne ausreichende Freifeldversorgung wie in manchen Tunneln eine zusätzliche, stationäre Funkanlage für den Digitalfunk nötig sein könne. Für Planung, Errichtung und den Betrieb solcher Sender seien aber die jeweiligen Bauverantwortlichen zuständig. Diese könnten im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auch verpflichtet werden, ihre Bauwerke oder Infrastrukturen mit entsprechender Technik auszurüsten.

Auf die Frage nach der Verfügbarkeit des Digitalfunks in Tunneln auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum 1. Juli antwortet das Innenressort, dass für alle solche Durchfahrten eine funktechnische Ausstattung gemäß den Richtlinien für Ingenieurbauten vorgesehen sei. Diese Regel werde seit 2016 angewandt, wobei die Notwendigkeit einer Tunnelfunkanlage durch objektbezogene Messungen ermittelt werde. Eine vollständige, flächendeckende Verfügbarkeit in allen Tunneln kann die Exekutive aber nicht garantieren.

Genaue Kenntnis über die Versorgungssituation in Unterführungen oder Verkehrswege durch Berge hat die Regierung nach eigenen Angaben nicht. Meldungen über Abdeckungslücken von Tunnelbetreibern lägen ihr nicht vor. Für die Sicherstellung einer störungsfreien Digitalfunkversorgung seien letztlich die jeweiligen Straßenbaulastträger beziehungsweise Tunnelbetreiber rechtlich und operativ verantwortlich. Die gesetzlichen Grundlagen dafür fänden sich etwa in Landesbauordnungen oder in Vorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz.

Wenn neue Tunnel gebaut oder saniert werden, müsse die ausführende Baubehörde in der Regel die zuständige Feuerwehr beteiligen, heißt es weiter. Diese lege dann fest, ob und welche Funktechnik zu installieren ist. Konkrete Einzelmaßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen Abdeckung folgten aus regelmäßigen Abstimmungen mit den Ländern, der Bundespolizei und der Deutschen Bahn.


(mki)



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