Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung will Unternehmen Zugriff auf staatliche Biometrie-Daten geben
Die Bundesregierung möchte in Zukunft erlauben, dass private Luftfahrtunternehmen sensible Pass- und Biometriedaten auslesen und verarbeiten können, um die Fluggastabfertigung am Flughafen digital abzuwickeln. Es wäre das erste Mal, dass solche auf den Ausweisdokumenten gespeicherten biometrische Daten an die Privatwirtschaft gegeben werden. Bislang ist die Verarbeitung der auf dem Chip gespeicherten und verpflichtend erhobenen Daten ausschließlich durch Polizeien sowie durch Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden zulässig.
Die Pläne gehen aus einem Referentenentwurf des „Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ (Synopse) hervor, welches das Verkehrsministerium am 24. Februar 2026 vorgelegt hat. Schon die Ampel-Regierung hatte ein solches Gesetz im Jahr 2024 geplant, aber dann nicht mehr umgesetzt.
Konkret geht es in dem Gesetz um das biometrische Foto, das auf dem Chip des Ausweisdokumentes gespeichert ist. Dieses soll den Fluglinien beispielsweise beim Einchecken zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Fluggäste bei der Abfertigung biometrisch identifizieren können. Passagiere würden beim Check-In fotografiert, biometrisch erfasst und dann über den Pass oder Personalausweis von den Luftfahrtunternehmen identifiziert werden.
Tausch: Sensible Daten gegen eine Minute Zeitersparnis!
Die Bundesregierung verspricht sich davon laut der Gesetzesbegründung „Bürokratierückbau“ und konkret eine zeitliche Einsparung von einer Minute pro Gast beim Einchecken und will so das „Reiseerlebnis des Fluggastes“ verbessern. Nach den Rechnungen der Bundesregierung sollen so die Bürger:innen im Schnitt knapp acht Minuten Wartezeit im Jahr einsparen – sofern sich diese entscheiden, dafür sensible Daten zum Abgleich an Privatunternehmen zu geben. Laut dem Entwurf soll die Maßnahme am Flughafen bei der Einführung freiwillig sein.
Schon die Pläne der Ampel-Regierung zu einem solchen Gesetz hatten Protest hervorgerufen. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, die „zur Erfüllung rein hoheitlicher Aufgaben erhobenen Daten sollen damit für das Angebot optionaler Komfortleistungen nichtöffentlicher Stellen freigegeben werden“. Weiter führte Kelber in seiner Stellungnahme aus:
Dies würde zu einer grundlegenden Verschiebung des Nutzungsregimes der im Chip der amtlichen Ausweisdokumente gespeicherten Daten führen. Die Freigabe würde einen gänzlich neuen Verarbeitungszweck bereits für die Erhebung und Speicherung der Daten auf dem Chip für kommerzielle Zwecke begründen.
Kelber warnte damals auch vor einem Präzedenzfall, der Begehrlichkeiten bei anderen Privatunternehmen wecken könnte. Er nannte den Gesetzentwurf „höchst problematisch“.
Biometrie für Bequemlichkeitsanwendungen
Auch der Chaos Computer Club (CCC) stellte sich damals gegen die Pläne. CCC-Sprecher Matthias Marx kritisierte dazumal, dass die geplante Freigabe der biometrischen Daten absehbare Konsequenzen haben werde: „Wenn Flughafenbetreiber und Airlines diese sensiblen Daten für reine Bequemlichkeitsanwendungen nutzen dürfen, wird es schwierig sein, anderen Branchen den Zugang zu verweigern.“
Dies mindere den Schutz der hochsensiblen biometrischen Daten auf dramatische Weise. Marx weiter: „Es ist ein Hohn, dass die zwangsweise Erhebung und Speicherung der biometrischen Daten stets mit der Abwehr schwerer Verbrechen begründet wurde, und nun diese Gesichtsbilder plötzlich für den bloßen Convenience-Gebrauch von Airlines freigegeben werden sollen.“
Noch bis zum 10. April können zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen zum Gesetz einreichen. Am 29. April soll das Gesetz im Kabinett behandelt werden.