Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung will Unternehmen Zugriff auf staatliche Biometrie-Daten geben
Die Bundesregierung möchte in Zukunft erlauben, dass private Luftfahrtunternehmen sensible Pass- und Biometriedaten auslesen und verarbeiten können, um die Fluggastabfertigung am Flughafen digital abzuwickeln. Es wäre das erste Mal, dass solche auf den Ausweisdokumenten gespeicherten biometrische Daten an die Privatwirtschaft gegeben werden. Bislang ist die Verarbeitung der auf dem Chip gespeicherten und verpflichtend erhobenen Daten ausschließlich durch Polizeien sowie durch Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden zulässig.
Die Pläne gehen aus einem Referentenentwurf des „Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ (Synopse) hervor, welches das Verkehrsministerium am 24. Februar 2026 vorgelegt hat. Schon die Ampel-Regierung hatte ein solches Gesetz im Jahr 2024 geplant, aber dann nicht mehr umgesetzt.
Konkret geht es in dem Gesetz um das biometrische Foto, das auf dem Chip des Ausweisdokumentes gespeichert ist. Dieses soll den Fluglinien beispielsweise beim Einchecken zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Fluggäste bei der Abfertigung biometrisch identifizieren können. Passagiere würden beim Check-In fotografiert, biometrisch erfasst und dann über den Pass oder Personalausweis von den Luftfahrtunternehmen identifiziert werden.
Tausch: Sensible Daten gegen eine Minute Zeitersparnis!
Die Bundesregierung verspricht sich davon laut der Gesetzesbegründung „Bürokratierückbau“ und konkret eine zeitliche Einsparung von einer Minute pro Gast beim Einchecken und will so das „Reiseerlebnis des Fluggastes“ verbessern. Nach den Rechnungen der Bundesregierung sollen so die Bürger:innen im Schnitt knapp acht Minuten Wartezeit im Jahr einsparen – sofern sich diese entscheiden, dafür sensible Daten zum Abgleich an Privatunternehmen zu geben. Laut dem Entwurf soll die Maßnahme am Flughafen bei der Einführung freiwillig sein.
Schon die Pläne der Ampel-Regierung zu einem solchen Gesetz hatten Protest hervorgerufen. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte damals, die „zur Erfüllung rein hoheitlicher Aufgaben erhobenen Daten sollen damit für das Angebot optionaler Komfortleistungen nichtöffentlicher Stellen freigegeben werden“. Weiter führte Kelber in seiner Stellungnahme aus:
Dies würde zu einer grundlegenden Verschiebung des Nutzungsregimes der im Chip der amtlichen Ausweisdokumente gespeicherten Daten führen. Die Freigabe würde einen gänzlich neuen Verarbeitungszweck bereits für die Erhebung und Speicherung der Daten auf dem Chip für kommerzielle Zwecke begründen.
Kelber warnte damals auch vor einem Präzedenzfall, der Begehrlichkeiten bei anderen Privatunternehmen wecken könnte. Er nannte den Gesetzentwurf „höchst problematisch“.
Biometrie für Bequemlichkeitsanwendungen
Auch der Chaos Computer Club (CCC) stellte sich damals gegen die Pläne. CCC-Sprecher Matthias Marx kritisierte dazumal, dass die geplante Freigabe der biometrischen Daten absehbare Konsequenzen haben werde: „Wenn Flughafenbetreiber und Airlines diese sensiblen Daten für reine Bequemlichkeitsanwendungen nutzen dürfen, wird es schwierig sein, anderen Branchen den Zugang zu verweigern.“
Dies mindere den Schutz der hochsensiblen biometrischen Daten auf dramatische Weise. Marx weiter: „Es ist ein Hohn, dass die zwangsweise Erhebung und Speicherung der biometrischen Daten stets mit der Abwehr schwerer Verbrechen begründet wurde, und nun diese Gesichtsbilder plötzlich für den bloßen Convenience-Gebrauch von Airlines freigegeben werden sollen.“
Noch bis zum 10. April können zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen zum Gesetz einreichen. Am 29. April soll das Gesetz im Kabinett behandelt werden.
Datenschutz & Sicherheit
Polizeirechtsnovelle verabschiedet: Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen
Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.
Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.
Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.
Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“
Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:
- eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
- KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
- Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
- Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
- verdeckte Kennzeichenscanner.
Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.
Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft
Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.
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So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“
Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken
Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.
Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.
Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.
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Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“
Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.
Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.
Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“
Gesetz gilt ab morgen
Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.
Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits morgen in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.
Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.
Datenschutz & Sicherheit
Quantensicherer NFC- und eSIM-Chip für Smartphones und Smartwatches
Für sicherheitskritische Funktionen in Mobilgeräten mit quantensicherer Kryptografie (PQC) kündigt STMicroelectronics den ST54M an. Er kombiniert zwei Funktionen: einen NFC-Controller sowie ein Secure Element. Letzteres ist vor allem als Basis einer eSIM für Smartphones, Smartwatches und andere Wearables gedacht. Entwickler können es auch für die sichere Ultra-Wideband-(UWB-)Kommunikation einbinden, etwa für digitale und kontaktlose Auto- und Türschlüssel.
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Das Secure Element nutzt den 32-Bit-Rechenkern ARM Cortex-M35P und enthält Rechenwerke für SHA-3 (Keccak) sowie die zertifizierten PQC-Algorithmen ML-KEM (FIPS-203) und ML-DSA (FIPS-204). Der STMicro ST45M steckt in einem winzigen Gehäuse mit Kantenlängen von weniger als 4 Millimetern.
PQC-Algorithmen als Schutz gegen Quantenrechner
2024 hatte die US-amerikanische Standardisierungsbehörde NIST die Spezifikationen Algorithmen Kyber und Dilithium als Module Lattice-Based Key-Encapsulation Mechanism (ML-KEM/FIPS-203) und Module-Lattice-Based Digital Signature Algorithm (ML-DSA/FIPS-204) verabschiedet. Sie sollen auch Entschlüsselungsversuchen mit leistungsfähigen Quantencomputern standhalten, die in den 2030er-Jahren erwartet werden – oder auch schon in drei Jahren.
Anfang 2025 hatte das BSI einen ersten SmartCard-Chip von Infineon zertifiziert, der diese PQC-Algorithmen implementiert (Tegrion SLC27). Das von Google vorangetriebene Projekt OpenTitan schützt die Firmware des „Earlgrey“-Chips mit dem PQC-Algorithmus Stateless Hash-based Digital Signature Algorithm (SLH-DSA, IPS-205).
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(ciw)
Datenschutz & Sicherheit
Bund in der Abhängigkeitsfalle: Kostenexplosion bei Microsoft-Lizenzen
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Produkte und Dienstleistungen des US-Konzerns Microsoft fallen noch weitaus höher aus als bisher bekannt. Das lässt sich einer heise online vorliegenden Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Sascha H. Wagner von der Linksfraktion entnehmen. Demnach offenbaren neue Berechnungsmaßstäbe, dass die schon 2019 konstatierte tiefe Abhängigkeit der deutschen Verwaltung von proprietärer Software historisch hohe, kontinuierlich wachsende Summen an Steuergeldern verschlingt. Bundeseigene Open-Source-Alternativen fristen weiter ein Nischendasein.
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Die teils drastisch abweichenden Summen resultieren aus einer weiterreichenden Definition der anfallenden Kosten. In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung auf Anfragen des Abgeordneten Victor Perli stets die Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung, also der Ministerien und ihrer direkt nachgeordneten Behörden, ausgewiesen. Nach dieser isolierten Lesart beliefen sich die Lizenzgebühren zwischen 2017 und 2024 auf insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro.
Eine neue Datengrundlage, die auf eine vorausgegangene Anfrage der Grünen-Abgeordneten Rebecca Lenhard zurückgeht, zieht auch den Handelspartner-Rahmenvertrag der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamtes voll mit heran. Dieser schließt neben der unmittelbaren auch die mittelbare Bundesverwaltung sowie sämtliche Zuwendungsempfänger mit ein.
Allein 2022 flossen nach dieser Definition netto knapp 211 Millionen Euro in Richtung Redmond. Für 2025 kletterten die Ausgaben nach der neuen Statistik auf über 481 Millionen Euro. Insgesamt summierten sich die Kosten nach dieser Lesart zwischen 2017 und 2025 auf mehr als 1,9 Milliarden Euro.
Methodische Unterschiede und veränderte Maßstäbe
Dass sich die alten und neuen Zahlenpaare nur bedingt in Deckung bringen lassen, liegt an mehreren Faktoren, wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erläutert. So seien in der Vergangenheit bei den Perli-Anfragen Bruttobeträge gemeldet und eigene Ausschreibungen der Ressorts abseits des ZIB-Rahmenvertrags berücksichtigt worden. Gleichzeitig fehlen in der neuen Auflistung die Jahre 2015 und 2016, da der ZIB-Rahmenvertrag erst im Juni 2017 geschlossen wurde. Ungeachtet dieser methodischen Differenzen zeigt der finanzielle Trend in der Gesamtbetrachtung steil nach oben.
Der Linken-Politiker Wagner fordert Konsequenzen: „Die Abhängigkeit von US-Software kostet die Steuerzahler jedes Jahr hunderte Millionen“, moniert er gegenüber heise online. „Der Umstieg auf europäische Lösungen muss schneller gehen, damit Trumps Tech-Bros uns nicht irgendwann mit dem Zugang zu Software und Cloud-Diensten erpressen können.“ Bund und Länder müssten dem Vorbild Frankreichs folgen, die Zusammenarbeit mit umstrittenen Firmen wie Palantir stoppen und für Office-Anwendungen künftig primär Produkte der bundeseigenen Softwareschmiede Zendis nutzen.
Kritik auch aus der Wirtschaft
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Die Open Source Business Alliance (OSBA) warnt ebenfalls vor einer gefährlichen und teuren Abhängigkeit, die die staatliche IT-Modernisierung bedrohe. OSBA-Vorstandsvorsitzender Peter Ganten zeigte sich schon im Februar alarmiert, dass sich die Bundesverwaltung scheinbar wehrlos der Marktmacht von Microsoft ergebe. Besonders die Kostensteigerung um rund 38 Prozent von 2024 auf 2025 zeige, wie riskant die Bindung an einen einzelnen marktbeherrschenden Anbieter sei.
Ganten beklagt, dass dies dringend nötige Gelder verschlinge, die dann bei der Modernisierung der staatlichen IT fehlten. Zudem warnt er vor Sicherheitsrisiken, da weite Teile der Verwaltungsdaten de facto nicht vor dem Zugriff der US-Regierung geschützt seien. Der Bund müsse konsequent in offene und souveräne Lösungen investieren.
Um die teils ausufernden IT-Ausgaben des Bundes überhaupt besser kontrollieren zu können, hat das BMDS einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Beschaffungen etabliert. Dieser greift bei Vorhaben, die ein jährliches Volumen von mindestens 500.000 Euro oder Gesamtkosten von über drei Millionen Euro aufweisen, sowie bei Projekten von besonderer strategischer Tragweite, etwa zur Cybersicherheit oder großen Digitalisierungsprogrammen.
Bis Ende März hat das Ressort in diesem Rahmen über 200 IT-Vorhaben der Ministerien gesichtet. In gut 50 Fällen erteilte es Auflagen oder Hinweise, vereinzelt stoppte es Vorhaben komplett. Aufgrund der anstehenden Haushaltsaufstellung für 2027 hat sich die Anzahl der zur Prüfung vorgelegten Vorhaben im April verzehnfacht. Über konkrete finanzielle Einsparungen durch dieses Instrument kann die Regierung mit Verweis auf das laufende Haushaltsverfahren aber noch keine fundierten Angaben machen.
Ernüchternde Bilanz für digitale Souveränität
Das für digitale Souveränität zuständige Zendis stellt der Bundesverwaltung die Kollaborationssuite OpenDesk sowie die Entwicklungsplattform OpenCode zur Verfügung. Während letztere laut der Regierung mit rund 5700 aktiven Projekten und etwa 13.500 Nutzern aus Bund, Ländern und Kommunen föderal übergreifend eingesetzt wird, fallen die Verbreitungszahlen für OpenDesk ernüchternd aus. Aktuell nutzen die Behörden in Summe hier nur 8756 Lizenzen, von denen sich 8475 im Produktivbetrieb befinden.
Den Löwenanteil macht dabei das Robert-Koch-Institut (RKI) aus, das allein 7904 Lizenzen für sein Projekt Agora im Kontext des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verwendet. Im BMDS selbst sind lediglich 571 Lizenzen im produktiven Einsatz sowie 137 in einem Pilotprojekt. Auch das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erproben die Software bislang nur homöopathisch mit je rund 70 Lizenzen.
(mma)
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