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Datenschutz & Sicherheit

Sichere API-Zugriffe für Agenten mit Postman Passport


Postman, Hersteller des gleichnamigen API-Entwicklungs-Tools, führt mit Passport ein sicheres Zugangssystem für APIs ein. Es basiert nicht mehr auf Zugangsschlüsseln (API-Keys, Credentials), die jeder verwenden kann, der sie besitzt – also auch Einbrecher. Sondern es führt eine Zugangskontrolle mit individuellen Zertifikaten ein.

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API-Nutzer sind dabei kryptografisch eindeutig identifiziert und bekommen Zugänge von Postman granular und kontrolliert freigeschaltet. Der private Schlüssel verbleibt jeweils beim Nutzer, sodass niemand anderes die zugehörigen Zugangsschlüssel verwenden kann. Die Zugangsprüfung findet in einem speziellen Postman-Proxy innerhalb des Kundennetzwerks statt.


Infografik zur Funktionsweise

Infografik zur Funktionsweise

Privater Schlüssel und der Zugangs-Proxy verbleiben in der Umgebung des API-Nutzers.

(Bild: Postman)

Postman prüft das Zertifikat des Kunden und erteilt dauerhaften oder temporären Zugang zu API-Endpunkten. Agenten können Zugänge an Unteragenten weitergeben, aber nur kurzzeitig im zertifizierten Bereich. Unternehmensweite Access Points lassen sich ebenfalls in das System integrieren.

Ein Zugriff am Proxy vorbei ist nicht möglich. Über die Zertifikate lassen sich auch feingranulare Zugriffsmodelle auf Endpunkte umsetzen.

Postman reagiert damit auf die zunehmende und unkontrollierte Verbreitung von API-Credentials, die oft nur in Profilen, Textdateien oder YAML-Konfigurationen vorliegen und von Entwicklern im Alltag oft schnell hin- und herkopiert werden, gerne auch über Git, MS Teams oder Slack. Während eines Einsatzes findet sich ein Schlüssel laut Postman an acht Plätzen in einem Rechner und wird so zur leichten Beute für Angreifer.

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Der zunehmende Einsatz von KI-Agenten im Entwicklungszyklus von Software erhöht diese Risiken noch, da Agenten selbsttätig mit den Schlüsseln umgehen und diese eventuell in der Infrastruktur oder an Unteragenten weitergeben.

Das neue System von Postman erhöht durch den Proxy zwar den Aufwand im Unternehmen, löst aber eine Reihe von Sicherheitsproblemen.

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(who)



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Datenschutz & Sicherheit

Ubiquiti UniFi OS-Sicherheitslücken werden angegriffen


Seit Ende Mai 2026 sind kritische Sicherheitslücken in Ubiquiti UniFi OS bekannt. Der Hersteller hat dort aktualisierte Software bereitgestellt, um die Lecks abzudichten. Das nehmen einige Admins offenbar nicht ernst, denn nun wurden Angriffe in freier Wildbahn auf die Schwachstellen beobachtet.

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Davor warnt die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA nun. Sie hat die drei kritischen Sicherheitslücken im Ubiquiti-Betriebssystem in den „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog aufgenommen, was heißt, dass die Behörde Kenntnis von darüber attackierten Installationen hat. Es handelt sich gleich um drei kritische Sicherheitslücken in Ubiquiti UniFi OS, die nun angegriffen werden.

Angreifer mit Zugriff auf das Netzwerk können etwa an einer unzureichenden Zugriffskontrolle von UniFi-OS-Geräten ansetzen und unbefugt Änderungen daran vornehmen (CVE-2026-34908, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“). Eine Path-Traversal-Schwachstelle ermöglicht bösartigen Akteuren zudem, auf Dateien aus dem zugrundeliegenden Betriebssystem zuzugreifen und diese zu manipulieren, um so Zugriff auf das Konto im System zu erlangen (CVE-2026-34909, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“). Angreifer können zudem eine unzureichende Eingabevalidierung ausnutzen, um Befehle einzuschleusen (CVE-2026-34910, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“).

Die Sicherheitsmitteilung von Ubiquiti weist noch keine Informationen zu den beobachteten Angriffen aus. IT-Verantwortliche sollten prüfen, ob ihre Ubiquiti-UniFi-OS-Instanzen bereits auf Version 5.1.12 oder neuer respektive Version 5.0.8 für UniFi OS Server aktualisiert wurden oder ob das Update noch fällig ist – und dieses gegebenenfalls umgehend installieren. Die CISA nennt keine Details zu den Angriffen, sodass Art und Umfang unbekannt bleiben. Es gibt daher auch keine Hinweise für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC), mit denen Admins die Systeme auf Einbruchsspuren untersuchen könnten.

Die CISA warnt noch vor einer weiteren angegriffenen Schwachstelle in Lantronix EDS5000. Das HTTP-RPC-Modul protokolliert mittels Shell-Befehlen mit, wenn Login-Anfragen fehlschlagen. Durch den Nutzernamen-Parameter können Angreifer Befehle einschleusen, die mit root-Rechten ausgeführt werden (CVE-2025-67038, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Betroffen ist die Version EDS5000 2.1.0.0R3, wer die Server einsetzt, sollte nach Aktualisierungen Ausschau halten und diese installieren.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Zoho Corp. ManageEngine: Kritische SSO-Lücke ermöglicht Kontenübernahme


Mehrere Produkte von Zoho Corp. ManageEngine sind anfällig für eine Schwachstelle, die die Single-Sign-on-Integration (SSO) mitbringt. Angreifer könnten dadurch Konten übernehmen.

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Das schreibt Zoho Corp. ManageEngine in einer Sicherheitsmitteilung. Sofern User sich mittels SSO in ManageEngine ADSelfService Plus, RecoveryManager Plus, M365 Manager Plus oder ADAudit Plus einloggen und diese Produkte als integrierte Komponenten innerhalb ManageEngine AD360 eingebunden sind, kann das Problem auftreten. Die erstellten SSO-Tickets, mit denen die Sitzungen authentifiziert werden, können von Angreifern vorhergesagt werden, wodurch diese Konten übernehmen können (CVE-2026-11374, CVSS 9.0, Risiko „kritisch“).

Betroffen sind den Angaben zufolge ADSelfService Plus bis einschließlich Build 6528, RecoveryManager Plus bis inklusive 6320, M365 Manager Plus bis einschließlich 4816 und ADAudit Plus bis inklusive 8702. Die Versionen ADSelfService Plus 6529, RecoveryManager Plus 6321, M365 Manager Plus 4817 und ADAudit Plus 8703 sowie neuere Pakete schließen diese Sicherheitslücke.

Zohocorp stellt die Updates als Servicepack zum Herunterladen bereit. Die sind jeweils für die einzelnen betroffenen Produkte verfügbar:

Die Sicherheitslücke scheint noch nicht in freier Wildbahn angegriffen zu werden, darüber schreiben die Autoren der Mitteilung nichts. Die Schwachstelle hat ein IT-Forscher mit dem Handle 0xmanhnv über das Zoho-Bug-Bounty-Programm an den Hersteller gemeldet.

Zuletzt wurden im vergangenen November mehrere teils kritische Sicherheitslücken in unterschiedlichen Produkten von Zohocorp ManageEngine bekannt. Angreifer konnten etwa dadurch SQL-Befehle aufgrund einer SQL-Injection-Schwachstelle oder generell Befehle einschleusen.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor


Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?

Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).

In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

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Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.

Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?

Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?

Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?

Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?

Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

Was war der Arbeitsauftrag?

Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

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Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?

Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

Was passiert auf Ebene der EU?

Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?

Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.



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