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Bundesregierung zu Sanktionen: „was offline illegal ist, auch online illegal“


Die Bundesregierung hat Zensur-Vorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen und Einreiseverbote gegen die Geschäftsführerinnen der gegen Hass im Internet eintretenden deutschen Beratungsstelle HateAid als inakzeptabel kritisiert. „Nach welchen Regeln wir in Deutschland und in Europa im digitalen Raum leben wollen, wird nicht in Washington entschieden“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin.

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Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte die Einreiseverbote nicht akzeptabel. Wadephul schrieb auf der Plattform X, der von der US-Regierung scharf attackierte Digital Services Act (DSA), mit dem Online-Plattformen in der EU reguliert werden, stelle sicher, „dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal ist“. Der DSA sei von der Europäischen Union für die EU demokratisch beschlossen worden, er wirke nicht extraterritorial, betonte Wadephul. „Andere Auffassungen wollen wir mit den USA grundsätzlich im transatlantischen Dialog klären, um unsere Partnerschaft zu stärken“, fügte er hinzu.

Die US-Regierung hatte die Einreiseverbote gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg ebenso wie gegen drei andere Europäer mit angeblicher Zensur von US-Online-Plattformen begründet. Ballon und von Hodenberg sprachen in einer ersten Reaktion von einem „Akt der Repression“. Vom Einreiseverbot ist auch der frühere französische EU-Kommissar Thierry Breton betroffen, der als einer der Architekten des Digital Services Act gilt.

Das Gesetzespaket und dessen praktische Anwendung – im Fall der Plattform X von US-Außenminister Marco Rubio als „Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen“ bezeichnet – soll verhindern, dass im Internet ein rechtsfreier Raum entsteht.

Breton verglich die US-Sanktionen mit der „Hexenjagd“ auf vermeintliche Kommunisten zu Zeiten der berüchtigten McCarthy-Ära in den USA, in der viele Menschen zu Unrecht ins Visier der Staatsgewalt gerieten. Auf der Plattform X schrieb er: „An unsere amerikanischen Freunde: Die Zensur findet nicht dort statt, wo ihr sie wähnt.“

Die US-Regierung fordert seit längerem Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die zum Beispiel die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple und Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen. Die EU-Kommission betont immer wieder, dass diese nur einen fairen Wettbewerb und den Schutz von Kindern und demokratischen Wahlen garantieren sollen.

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Vorwürfe, dass etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der EU ein Zensurinstrument sei, hätten keinerlei Grundlage. Konkret verpflichtet es Plattformen beispielsweise dazu, einfache Verfahren zum Melden illegaler Inhalte, Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Zudem müssen sie Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige vor Glücksspielen oder Pornografie zu schützen.

Sowohl Breton als auch die französische Regierung erinnerten daran, dass der Digital Services Act vom EU-Parlament und allen Mitgliedstaaten mit großer demokratischer Mehrheit beschlossen worden sei. Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot schrieb auf X: „Die Völker Europas sind frei und souverän und lassen sich von anderen keine Regeln für ihren digitalen Raum aufzwingen.“ Er betonte, das europäische Gesetz finde in den USA gar keine Anwendung.

Die deutsche Justizministerin Hubig erklärte in Berlin, HateAid unterstütze Betroffene von rechtswidriger digitaler Hassrede, verbiete aber selbst keine Meinungsäußerungen. Die Organisation leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass Persönlichkeitsrechte auch im digitalen Raum geschützt würden. „Wer das als Zensur bezeichnet, stellt unser rechtsstaatliches System falsch dar.“

Das deutsche Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert nach eigenen Angaben seit 2020 eine Beratung durch HateAid für Betroffene von digitaler Gewalt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Organisationen gefördert werden, treffe final der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag. Das Ministerium habe auf die Geschäftsführung von HateAid keinen Einfluss.

Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour forderte die umgehende Einbestellung des Geschäftsträgers der US-Botschaft in Deutschland, Alan Meltzer. „Hier geht es um den Schutz deutscher Staatsbürger“, sagte der Grünen-Politiker. Die förmliche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel, mit dem die Regierung des Gastlandes eine deutliche Verstimmung signalisiert. Nachdem die US-Regierung noch keinen Botschafter für Deutschland bestellt hat, ist Meltzer oberster US-Vertreter in Berlin.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede nannte das Vorgehen der USA inakzeptabel. „Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Meinungsfreiheit versucht die USA gegen Menschen und Organisationen vorzugehen, die sich für soziale Plattformen ohne Hass und Hetze einsetzen.“

Die HateAid-Geschäftsführerinnen Ballon und von Hodenberg erklärten auf dpa-Anfrage zum Einreiseverbot: „Wir sind nicht überrascht. Es ist ein Akt der Repression einer Regierung, die zunehmend Rechtsstaatlichkeit missachtet und versucht, ihre Kritiker mit aller Härte zum Schweigen zu bringen.“ Die US-Regierung versuche mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich US-Konzerne in Europa an geltendes Recht halten müssten, und stelle damit „die europäische Souveränität infrage“. Damit sei eine neue Eskalationsstufe erreicht.

HateAid bietet psychologische und rechtliche Unterstützung für Menschen an, die im Internet diskriminiert, beleidigt, bedroht oder angegriffen werden. Im Oktober wurde von Hodenberg für ihre Arbeit mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet. Damals hieß es, sie habe 2018 mit der Gründung von HateAid Pionierarbeit geleistet und die erste bundesweite Beratungsstelle geschaffen, an die sich Menschen bei Fällen von Gewalt im Netz wenden können.

Sanktionen verhängte die US-Regierung auch gegen die Gründerin des britischen Global Disinformation Index (GDI), Clare Melford, und den Gründer des in den USA und Großbritannien tätigen Center for Countering Digital Hate (CCDH), Imran Ahmed. Der Brite lebt der Organisation zufolge in Washington, ihm droht nun die Abschiebung aus den USA. Beide setzen sich gegen Hass und Desinformation im Internet ein. X-Eigentümer Elon Musk hatte das Center for Countering Digital Hate als „kriminelle Organisation“ bezeichnet.

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(nie)



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Fahrassistenz: Hyundai entwickelt „Vision Pulse“-Sensorfusion mit Lidar und UWB


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Assistenzfunktionen im Auto sind auf eine verlässliche automatische Umgebungserkennung möglichst nahe an der Echtzeit angewiesen. Jeder, der solche Systeme schon benutzt hat, weiß allerdings, dass sie nicht immer richtig liegen in ihrer Einschätzung. Die Hoffnung der Industrie liegt dennoch darin, mithilfe dieser Fähigkeiten den Fahrer immer besser unterstützen und künftig ganz ersetzen zu können. Wie alle großen Mitspieler arbeitet auch der Hyundai-Konzern mit seiner Automarke Kia fleißig an der Perfektionierung des assistierten Fahrens und stellt ein System namens „Vision Pulse“ vor. Da jede zurzeit bekannte Methode zur Ortsbestimmung und Umfelderfassung unter bestimmten Bedingungen fehlerbehaftet arbeitet, setzt man mehrere Techniken gleichzeitig ein, damit sie sich mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen ergänzen. Man bezeichnet das etwas verallgemeinernd als „Sensorfusion“.

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Schon seit Längerem hat sich eine Positionierung von anderen Verkehrsteilnehmern mithilfe von Lidar bewährt, auch wenn selbst dieses teure System in Grenzbereichen fehlerbehaftet sein kann. Eine parallel arbeitende Umfelderfassung auf Basis elektromagnetischer Ultrabreitband-Signale im Gigahertzbereich (UWB, wie „Ultra Wideband“) kann diese Fehler in Quasi-Echtzeit korrigieren und damit die Grundlage für eine zentimetergenaue, zuverlässige Raumorientierung bieten. Zudem ist UWB praktisch nicht durch andere Funkwellen störbar und wird auch nicht gebeugt. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten haben das mittlerweile gut zeigen können. Die Hoffnungen auf diese Art der Umfelderkennung sind daher groß. Dazu kommt, dass die Ultrabreitbandtechnik im Gegensatz zu Lidar äußerst kostengünstig ist und vergleichsweise wenig Strom benötigt.

Der Hyundai-Konzern möchte diese Art der Sensorfusion künftig in Pkws seiner Marken Hyundai, Kia und Genesis einsetzen, um die Qualität ihrer Assistenzsysteme zu verbessern. Als Markennamen hat man sich „Vision Pulse“ ausgedacht. Der Konzern verspricht, die Assistenz sei damit in der Lage, in einem Umkreis von 100 m Objekte mit einer Fehlertoleranz von nur 10 cm zu orten und spricht von einer Erkennungsgenauigkeit von über 99 Prozent „auch bei widrigen Wetterbedingungen oder Dunkelheit“. Seine „hohe Kommunikationsgeschwindigkeit zwischen 1 und 5 Millisekunden“ soll ein „effektives Sicherheitsmanagement in Echtzeit“ ermöglichen. Algorithmen extrahieren aus den Daten die Positionen und Bewegungsrichtungen mehrerer für das Fahrzeug relevanter Objekte, selbst wenn sie sich mit hoher Geschwindigkeit bewegen, wie Hyundai schreibt. Das System wird in diesem Video von Kia gezeigt:

Zusätzlich soll der Empfänger zur Ortung über die eigene Wellenausbreitung auch die UWB-Signale nutzen, die andere mit dieser Technologie arbeitende Geräte abstrahlen. Damit soll die Erkennung noch differenzierter werden und immer dichter, je mehr dieser kleinen Sender auf den Straßen unterwegs sind. Hyundai baut sie, wie viele andere Hersteller bereits in die eigenen Autos für die Kommunikation mit einem Funkschlüssel ein. Zudem nutzen auch einige Smartphones, Smartwatches und Tracker UWB für bestimmte Funktionen.

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Hyundai schlägt sogar vor, auf dieser Basis möglichst viele kleine Sender an Fußgänger zu verteilen und damit bei Kindergarten- und Schulkindern zu beginnen. Gerade die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer wären dann potenziell besser geschützt als die meisten anderen. Noch befindet sich das System in einer Testphase unter realistischen Alltagsbedingungen und realen industriellen Umgebungen. Kia und Hyundai Motor testen zurzeit in einem eigenen Entwicklungszentrum in Hwaseong und dem Seehafen in Busan (beide in Korea), wie Vision Pulse helfen kann, Zusammenstößen zwischen Arbeitsfahrzeugen und Fußgängern vorzubeugen.

Mehr über Hyundai


(fpi)



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HomePod 2: Unschönes Jubiläum | heise online


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Geburtstag der nervigen Art: Anfang Februar feierte Apples HomePod 2, die zweite Generation des größeren der beiden Smart Speaker des Herstellers, seine dreijährige Verfügbarkeit ohne Upgrades. Wer die Hardware heute kauft, bekommt also Technik von 2023 – für 349 Euro. Ob und wann Apple eine neue Modellvariante auf den Markt bringt, ist unklar, aktuelle Gerüchte dazu gibt es nicht. Beim billigeren HomePod mini sieht es allerdings noch schlechter aus: Dieses Modell hat Apple seit November 2020 (!) nicht mehr aktualisiert, zwischenzeitlich nur mit neuen Farbvarianten versehen.

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Rückblick: Als der HomePod 2 am 3. Februar 2023 auf den Markt kam, hatte Apple den Vorgänger von 2018 bereits seit gut zwei Jahren eingestellt. Entsprechend waren viele Gerüchteköche überrascht, dass Apple noch einmal nachlegte. Was erschien, war dann eine leicht modernisierte Variante des allerersten HomePod: Der HomePod 2 bekam den schnelleren S7-Chip, eine Ultra-Wideband-Unterstützung über den U1, ein – mit etwas Mühe – entnehmbares Stromkabel sowie einen Luftfeuchtigkeits- und Temperatursensor.

Zudem baute Apple eine Erkennung von Geräuschen – etwa Rauchmelderalarmen – ein. Die Anzahl verbauter Hochtöner (Tweeter) wurde jedoch reduziert und auch an den Mikrofonen wurden zwei eingespart. Sonstige Neuerungen, etwa ein echtes Display, wurden jedoch nicht integriert. Verkauft wird die Hardware auch heute noch in zwei Farbvarianten: „Mitternacht“ (ein Schwarz-Blau-Ton) und Weiß.

Besitzer des HomePod, die ihr Gerät bei Erscheinen gekauft haben, klagten zwischenzeitlich über Probleme mit dem Display und der Netzverbindung. Ein Gerät in der Mac & i-Redaktion verabschiedet sich regelmäßig als Home Hub (HomeKit-Steuerzentrale) aus dem Netzwerk. Nach mehreren Einsatzjahren offenbar häufiger auftretende Probleme mit dem Touchsensor, die zu „Geisterklängen“ führen, scheint es beim HomePod 2 hingegen nicht zu geben.

Momentan ist unklar, wie es beim HomePod weitergeht. Seit vielen Monaten gibt es Gerüchte, dass Apple ein neues Modell mit Display plant – oder ein iPad-ähnliches HomeKit-Steuergerät mit Lautsprecher-Dock. Zuletzt war es aber auch hier ruhiger in der Apple-Spekulantenszene geworden. Fans des HomePod brauchen also Geduld. Die veraltete Hardware sollte man aber nur noch kaufen, wenn man sie wirklich braucht.

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(bsc)



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AirDrop-Support für Android: Google weitet Verfügbarkeit auf weitere Geräte aus


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Googles Quick Share und Apples AirDrop arbeiten seit dem 21. November 2025 zusammen, sodass Daten zwischen iPhones, Macs und Android-Geräten nahtlos ohne zusätzliche Software übertragen werden können. Den Startschuss machte Google mit den eigenen Pixel-10-Geräten. In diesem Jahr soll der Datenaustausch für weitere Android-Geräte freigegeben werden. Unter anderem bestätigte Nothing den Einzug der Funktion.

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Im Zuge einer Veranstaltung bestätigte Eric Kay, Vice President of Engineering für die Android-Plattform, gegenüber Android Authority, dass die AirDrop-Interoperabilität in diesem Jahr weit über Pixel-Smartphones hinaus ausgeweitet werden soll.


Quick Share auf Android-Samrtphone mit AirDrop auf iPhone

Quick Share auf Android-Samrtphone mit AirDrop auf iPhone

Verstehen sich: Quick Share auf Android-Smartphone mit AirDrop auf iPhone.

(Bild: Google)

Weiter erläuterte er: „Wir haben viel Zeit und Energie investiert, um sicherzustellen, dass wir etwas entwickeln konnten, das nicht nur mit dem iPhone, sondern auch mit iPads und MacBooks kompatibel ist.“ Nachdem Google gezeigt habe, dass dies funktioniere, arbeitet das Unternehmen mit seinen Partnern daran, die Interoperabilität „auf den Rest des Ökosystems auszuweiten“. Nutzerinnen und Nutzer könnten sich „schon bald auf einige spannende Ankündigungen freuen“, sagte Kay.

Der Google-Manager nannte noch keine Partner für den AirDrop-Support, allerdings kündigte Nothing-CEO Carl Pei schon im November an, diese Funktion auf den eigenen Smartphones zu integrieren. Ferner deutete Qualcomm auf X an, AirDrop-Unterstützung auf Smartphones mit Snapdragon-Chip zu bringen.

Offenbar war die Interoperabilität zwischen Quick Share und Apples AirDrop kein Projekt, das nur für die eigenen Pixel-Geräte bestimmt war. Denn Google hatte die AirDrop-Interoperabilität nicht an eine bestimmte Systemkomponente für Pixel-Geräte gekoppelt. Stattdessen hat Google die Quick-Share-Erweiterung von einem System-App-Stub zu einer vollständigen APK mit eigenem Play-Store-Eintrag erweitert. Durch diese Entwicklung hat Google den AirDrop-Support zu einer vollen Quick-Share-Funktion gemacht. Ob die Erweiterung jedoch für sämtliche Geräte mit Quick-Share-Unterstützung angeboten wird, ist noch unklar.

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Zusätzlich zur kommenden AirDrop-Interoperabilität für Android-Geräte bemüht sich Google laut Kay darum, den Umstieg auf Android für iPhone-Nutzer zu vereinfachen: „Wir werden auch daran arbeiten, den Umstieg für diejenigen zu vereinfachen, die sich dafür entscheiden, ihre Daten zu übertragen, und sicherzustellen, dass sie alles haben, was sie von ihrem alten Telefon hatten. Es gibt also noch viel mehr zu tun.“

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Schon im Dezember 2025 bestätigten Google und Apple, dass sie hinsichtlich eines einfacheren Datentransfers zwischen Android und iOS enger zusammenarbeiten. Dabei sollen mehr Dateiformate als bisher von einem aufs andere Betriebssystem übertragen werden können. Unter anderem sollen Kontakte, Kalenderereignisse, Nachrichten, Fotos, Dokumente, WLAN-Netzwerke, Passwörter und auch Daten aus Apps von Drittanbietern transferiert werden können. Im Unterschied zu den bisherigen Lösungen soll der optimierte Weg auch drahtlos ablaufen. Die EU begrüßte bereits Apples und Googles Pläne, einen nahtloseren Datenumzug zwischen iPhone und Android-Geräten zu ermöglichen.


(afl)



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