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Künstliche Intelligenz

Circle to Search kann jetzt beim Scrollen übersetzen


Seit Anfang 2024 gibt es die Funktion Circle to Search. Sie wurde seitdem für viele Android-Smartphones verschiedener Hersteller verfügbar gemacht. Jetzt hat Google die Übersetzungsfunktion in der Funktion aufgebohrt, sodass Nutzer Inhalte auch beim Scrollen übersetzen können.

Wie Google in seiner Ankündigung schreibt, gehört die Übersetzungsfunktion zu den meistgenutzten Funktionen von Circle to Search. Denn damit können Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise „mehr Kontext zu Social-Media-Beiträgen erhalten“, die in einer anderen Sprache verfasst sind, oder Speisekarten durchsuchen, wenn man während einer Auslandsreise Restaurantreservierungen vornimmt. Zwar konnte man schon jetzt Texte mit Circle to Search übersetzen, jedoch musste man den Übersetzungsprozess jedes Mal neu starten, wenn man weiterscrollt oder der Inhalt auf dem Bildschirm geändert wurde.


Screencast zeigt neue Circle to Search Funktion

Screencast zeigt neue Circle to Search Funktion

Googles Circle to Search kann jetzt ganze Webseiten und Apps während des Scrollens übersetzen.

(Bild: Google)

„Mit diesem Update wird die Erfahrung kontinuierlich“, schreibt Google. Nun muss man einfach lange auf die Home-Taste oder die Navigationsleiste drücken, um Circle to Search zu starten. Anschließend muss man auf das Symbol „Übersetzen“ tippen und „Scrollen und übersetzen“ wählen. Wenn man nun auf der Seite nach unten scrollt, oder die App wechselt, wird der Text weiterhin nahtlos übersetzt.

Die neue Funktion wird jedoch nicht zeitgleich für alle Nutzer verteilt. Laut Google wird sie ab dieser Woche auf Android-Geräten eingeführt, zuerst aber bei ausgewählten Samsung-Galaxy-Geräten. Welche es konkret sind, verrät Google nicht. Circle to Search wurde Anfang 2024 übrigens mit Samsungs Galaxy-S24-Reihe eingeführt. Erst später erschien das Feature dann auf Googles eigenen Pixel-Smartphones und sukzessive auf Geräten weiterer Hersteller.

Neben der Übersetzung bietet Circle to Search weitere Tricks: So können Dinge oder Sehenswürdigkeiten auf Bildern erkannt werden, zu denen Google dann zusätzliche Informationen liefern kann. Eine der ersten Beispielanwendungen von Google selbst zeigte das Foto eines Hundes mit einer Schwimmbrille. Eine Umkreisung mit dem Finger liefert dann Google-Shopping-Ergebnisse für eine solche Brille. Wenn Nutzer auf der Suche nach dem Namen eines Liedes sind, kann die Funktion „Liedsuche“ helfen. Mit dieser kann der Nutzer das Lied abspielen, singen oder sogar einfach summen. Auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen und URLs werden automatisch erkannt, sodass es einfacher wird, diese Informationen zu verwenden.


(afl)



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Künstliche Intelligenz

KI-Offensive: Krankenhäuser fordern Datenzugang, Rechtssicherheit und Förderung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Krankenhäuser sehen in Künstlicher Intelligenz (KI) große Zukunftschancen, warnen aber vor strukturellen Hürden. In einem Positionspapier fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass Bund und Länder gezielt rechtliche, technische und finanzielle Grundlagen schaffen, um KI-Anwendungen in der Versorgung sinnvoll und sicher einsetzen zu können. „Eine erfolgreiche Implementierung von KI erfordert klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine breite, interoperable Datenbasis, KI-fähige Infrastrukturen, effektive Vernetzung und gezielte Unterstützungsprojekte für Kliniken“, sagt dazu die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer.

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KI-Systeme könnten laut DKG helfen, Diagnosen zu verbessern, Behandlungsprozesse zu personalisieren und Ärzte sowie Pflegepersonal von Routineaufgaben zu entlasten. Schon heute werden Algorithmen in Bereichen wie der Radiologie oder der Pathologie eingesetzt. Das eigentliche Problem liege aber nicht in der Technik, sondern in der Umsetzung.

Kritik äußert die DKG etwa am Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das zwar digitale Anwendungen fördert, aber keine Mittel für den Aufbau von KI-fähigen Infrastrukturen vorsieht. Auch beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gebe es Lücken – so müsse klargestellt werden, wie pseudonymisierte Patientendaten auch zum Training von KI-Modellen verwendet werden dürfen. Dafür schlägt die DKG einen Broad Consent vor – eine einmalige, transparente Einwilligung der Patienten zur Datenverwendung für Forschungszwecke.

Um vertrauenswürdige Modelle zu entwickeln, brauche es laut DKG „hochwertige, vielfältige und interoperable Real-World-Daten“ aus Forschung und Versorgung. Hier verweisen die Krankenhäuser auf bereits bestehende Initiativen wie die vom Bund geförderte Medizininformatik-Initiative (MII) oder das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), die jedoch dringend ausgebaut und mit anderen Einrichtungen und Leistungserbringern verknüpft werden müssten.

Zudem verlangt die DKG eine klare Linie bei der Haftung für fehlerhafte oder schwer nachvollziehbare KI-Entscheidungen. Die neue EU-KI-Verordnung weise zwar den Weg, lasse aber noch viele Fragen offen – etwa, wo die Verantwortung von Herstellern ende und die der Anwender beginne. Wichtig sei auch, Mechanismen gegen einen „Automation Bias“ zu entwickeln, damit der KI nicht blind vertraut werde.

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Die Therapiehoheit von Ärzten, Pflegekräften und Mitgliedern anderer Gesundheitsfachberufe in Krankenhäusern müsse zudem geschützt werden. „Aus der Nutzung von KI-Anwendungen ein Rechtfertigungsdruck für den Anwender bzw. die Anwenderin entstehen, insbesondere wenn dieser/diese von den Vorschlägen der KI abweicht“, heißt es im Positionspapier (PDF).

Ein weiterer Punkt des Papiers ist der Aufbau von KI-Kompetenz. Krankenhäuser sollen Beschäftigte systematisch schulen können, um Anwendungen sicher zu bedienen und Risiken zu erkennen. Dies müsse in der Finanzierung berücksichtigt werden. Die DKG schlägt darüber hinaus vor, „KI-Hubs“ als Unterstützungsstrukturen auf Länder- oder Bundesebene aufzubauen, die Kliniken bei Strategie, Entwicklung und Vernetzung helfen.

Auch im ambulanten Bereich wächst das Interesse an anwendungsnaher KI-Schulung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) startet im November ihre KI-Roadshow, um Ärzten und Psychotherapeutinnen Grundlagen und rechtliche Aspekte des KI-Einsatzes zu vermitteln. „Anwendungen der Künstlichen Intelligenz bieten große Chancen, die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern“, sagte KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner. Die Veranstaltungsreihe soll praktische Impulse für den verantwortungsvollen Umgang mit KI geben – von Datenschutz über die EU-KI-Verordnung bis zu Haftungsfragen.

Besonders hohe Erwartungen richtet die Branche auf generative KI und personalisierte Medizin. Anwendungen, die Arztbriefe automatisiert erstellen oder genetische Daten auswerten, könnten laut DKG Versorgungsqualität und Effizienz erhöhen – vorausgesetzt, ethische Standards und Datenschutz blieben gewahrt. KI sei ein Werkzeug, das helfen könne, Fachkräftemangel zu lindern und die Versorgung zu verbessern. Dafür brauche es aber klare politische Prioritäten.

Wie KI im Klinikalltag praktisch eingesetzt werden kann, zeigen große Häuser. So betreibt das Universitätsklinikum Essen mit seinem Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin (IKIM) eine der größten FHIR-Implementierungen Europas. Das Institut analysiert Daten über Milliarden klinischer Ressourcen und nutzt KI, um medizinische Dokumente automatisiert zu strukturieren und durchsuchbar zu machen.

Auch am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist KI längst Teil des Alltags. Die dortige Tochtergesellschaft IDM gGmbH hat unter anderem mit Orpheus eine KI-Spracherkennung für den Medizinbereich und mit Argo ein Modell zur automatischen Erstellung von Arztbriefen entwickelt – beide werden im Klinikbetrieb eingesetzt und sollen auch anderen Einrichtungen und Interessenten offenstehen.


(mack)



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Geoengineering gegen den Klimawandel: Viel mehr Risiken als bisher eingestanden


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Die gezielte Abgabe von Aerosolen in die Atmosphäre, um damit den Klimawandel zu verlangsamen, ist deutlich schwieriger und riskanter, als vielfach behauptet. Das hat eine US-amerikanische Forschungsgruppe ermittelt und ihr Ergebnis jetzt veröffentlicht. Wie die Columbia Climate School von der gleichnamigen Universität aus New York zusammenfasst, unterschätzen Verfechter solcher Pläne „dramatisch“, wie schwierig und kompliziert es wäre, das Klima auf diesem Weg gezielt abzukühlen, ohne katastrophale Nebenwirkungen heraufzubeschwören. Sollte die Menschheit das tatsächlich einmal versuchen, müsste sie international koordiniert vorgehen, was angesichts geopolitischer Realitäten unwahrscheinlich sei.

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Die sogenannte „Stratospheric aerosol injection“ (SAI) ist eine vorgeschlagene Maßnahme zum Geoengineering, so nennt man großräumige technische Eingriffe in Kreisläufe der Erde – besonders im Kampf gegen den Klimawandel. Anfangs habe man sich dabei vor allem auf sulfatreiche Gase konzentriert, weil sie den Vulkanwolken ähneln, die bereits für messbare Abkühlungen des Klimas gesorgt haben, schreibt die Gruppe. Wegen unerwünschter Nebeneffekte – etwa für den Monsun in Südasien oder für die schützende Ozonschicht – sei zuletzt das Interesse an anderen Stoffen gestiegen, dabei gehe es vor allem um Mineralien wie Calciumcarbonat, Zirkoniumoxid und Diamant. Dabei habe man sich aber auf deren optische Eigenschaften beschränkt, andere Umstände seien ignoriert worden.

Wie das Team um Miranda Hack jetzt ausführt, sei Diamant tatsächlich gut geeignet für die vorgeschlagene Aufgabe. Aber es gebe einfach nicht genug von dem wertvollen Mineral. Andere seien zwar besser verfügbar, aber wenn man damit anfangen würde, immense Mengen davon in die Atmosphäre zu verbringen, würden Lieferketten unter Druck geraten und die Preise für die Stoffe rasch stark ansteigen. Mineralien, für die beides nicht gelten würde, hätten andere praktische Probleme, die dafür sorgen würden, dass sie in der Atmosphäre keine große Hilfe wären. All das würde dafür sorgen, dass solch ein Vorgehen größere Risiken mit sich bringen würde, als die Mehrzahl der bisherigen Vorschläge anerkannt hätten.

Im Ergebnis untermauert die Forschungsgruppe damit bereits geäußerte Warnungen mit dem Ergebnis ihrer Simulationen. Ohne eine internationale Kooperation in einem Umfang, wie sie aktuell nur schwer vorstellbar ist, würde der Versuch, das Klima mit Aerosolen in der Atmosphäre abzukühlen, mehr schaden als nutzen. Sollte ein Land oder eine Gruppierung eigenmächtig vorgehen, könnte das Dürren verschlimmern, den nicht nur für Indien unabdingbaren Monsun unterbrechen, sondern auch Sturmmuster verändern. Es reiche eben nicht, einfach „fünf Megatonnen an Schwefel in die Atmosphäre zu bringen“, es sei immens wichtig, wo und wann man das tue, ergänzt Faye McNeill, die an der Arbeit beteiligt war. Die wurde jetzt im Fachmagazin Scientific Reports veröffentlicht.


(mho)



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Tracking-Einwilligung: Apple warnt vor Aus für iOS-Funktion in Deutschland


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Verschwindet die in iOS fest integrierte Anti-Tracking-Nachfrage bald in Deutschland? Apple hat am Donnerstag erstmals konkret davor gewarnt, die Funktion in europäischen Ländern womöglich abzuschalten – in direkter Reaktion auf Wettbewerbsuntersuchungen. Diese könnten den Konzern „dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen“, wie Apple in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mitteilte.

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Das Unternehmen sei aber bemüht, die zuständigen Behörden zum Einlenken zu bewegen und „Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen“.

Um auf die von iOS speziell vergebene Werbe-ID zuzugreifen, müssen Apps seit mehreren Jahren erst die Erlaubnis des Nutzers einholen. Mit Kenntnis dieser ID lässt sich Werbe-Tracking auch Anbieter-übergreifend vornehmen, andere Formen des Anbieter-übergreifenden Werbe-Trackings verbietet Apple den App-Anbietern auf seiner Plattform.

Diese Funktion „App-Tracking-Transparenz“ (App Tracking Transparency – ATT) sorgte nach der Einführung von iOS 14.5 für massiven Aufruhr in der Werbebranche. Werberiesen wie Meta/Facebook beklagten damals Milliardeneinbußen, scheinen sich inzwischen aber damit arrangiert zu haben und konnten offenbar teils auch auf andere Tracking-Methoden ausweichen.

In mehreren europäischen Ländern laufen Wettbewerbsverfahren gegen Apple. In Frankreich entschieden die zuständigen Regulierer Anfang des Jahres, dass die konkrete Umsetzung „im Sinne des Wettbewerbsrechts missbräuchlich“ ist und verhängten eine Strafe in Höhe von 150 Millionen Euro gegen den Konzern. Apples Funktion verhindert, dass App-Anbieter die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung richtig erfüllen und machen es für Nutzer „übermäßig komplex“, argumentierte Frankreichs Wettbewerbsbehörde.

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Auch das Bundeskartellamt hat im Februar nach mehrjähriger Prüfung bemängelt, dass die ATT-Regeln nur für andere Anbieter, Apple selbst aber nicht gelten. Das Unternehmen könne Tracking-Daten aus App Store und Apple-Account etwa kombiniert zu Werbezwecken verwenden, so die Wettbewerbshüter. Das Unternehmen verweist gewöhnlich darauf, dass solche Daten nicht mit Werbe-Tracking-Informationen Dritter vermengt oder mit anderen Firmen geteilt werden.


(lbe)



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