Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Photovoltaik verstehen | heise online
Angesichts gestiegener Stromkosten klingt es für viele Menschen interessant, ihren Strom einfach selbst zu erzeugen. Photovoltaikanlagen rechnen sich inzwischen in den meisten Fällen, selbst auf teilweise verschatteten Dächern oder in Form platzsparender Balkonkraftwerke für Mieter. Doch wer sich erstmals mit dem Thema auseinandersetzt, sieht sich schnell mit Fachbegriffen, widersprüchlichen Informationen und offenen Fragen konfrontiert. Dabei gestaltet sich der Einstieg einfacher als gedacht, sofern man die Grundlagen kennt.
Hier setzt das c’t-Webinar „Photovoltaik für Einsteiger“ an: In einem zweistündigen Vortrag vermittelt c’t-Redakteur Georg Schnurer fundiertes und vor allem herstellerneutrales Basiswissen zur eigenen Solaranlage. Eine 45-minütige Fragerunde bietet Gelegenheit, offene Punkte zu klären.
Technische Grundlagen und sinnvolle Systemwahl
Der Referent erklärt die unterschiedlichen Varianten von PV-Modulen und beleuchtet die Unterschiede zwischen Mikro- und Hybrid-Wechselrichtern. Sie erfahren, welche Technik sich für welches Einsatzszenario eignet und wie Sie die passende Speichergröße für Ihr Projekt ermitteln. Auch die wichtige Frage, ob sich die Anschaffung eines Speichers finanziell lohnt, wird beantwortet.
Das Webinar behandelt zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und geht auf die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen für privat betriebene PV-Anlagen ein. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte.
Einstieg ohne Vorkenntnisse
Das Webinar richtet sich gezielt an Personen, die sich bisher nicht mit einer eigenen Photovoltaikanlage beschäftigt haben. Eine individuelle Beratung durch einen Energieberater ersetzt es zwar nicht, es schafft jedoch eine solide Wissensbasis für alle weiteren Schritte.
- Datum: 3. Juli 2025
- Uhrzeit: 17:00 bis 20:00 Uhr
- Kosten: 69,00 Euro
Für die Teilnahme am Livestream genügt ein aktueller Browser. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen über einen Chat zu stellen. Diese werden im Laufe des Webinars aufgegriffen und beantwortet. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Barrierefreier digitaler Raum per Gesetz: Das BFSG ist da
Am 28. Juni ist nach einer knapp vierjährigen Übergangsfrist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es wurde 2021 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht um. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder bis 100.000 Euro.
In anderen Teilen der Welt sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Trotzdem sind laut aktueller Studien mehr als 90 Prozent der populärsten Webangebote nicht barrierefrei.
Gänzlich neu ist eine solche Pflicht auch hierzulande nicht. Um allen Menschen gleichermaßen Zugang zu Anwendungen, Webseiten und Fachverfahren des öffentlichen Sektors zu gewährleisten, gibt es in Deutschland mit der Barrierefreie Informationstechnik Grundverordnung (BITV) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bereits seit 2002 eine gesetzliche Verpflichtung, diese nach einem umfangreichen Kriterienkatalog barrierefrei zu gestalten. Deren Neuauflage, die BITV2, ist seit 2011 in Kraft, 2019 wurde sie aktualisiert, ohne dass sie eine neue Versionsnummer erhielt.
Aber für die Privatwirtschaft gab es eine derartige gesetzliche Vorgabe zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland bisher nicht. Das ändert sich jetzt. Mit Inkrafttreten des BFSG müssen eine ganze Reihe digitaler Dinge eine ganze Reihe Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Jedoch nur solche, die sich an Verbraucher richten. Der Business-to-Business-Bereich (B2B) ist nicht vom BFSG betroffen.
Wegweiser durch das BFSG
Während das BFSG den Gültigkeitsbereich und weitere Pflichten für Anbieter und Marktaufsichtsbehörden definiert, konkretisiert die zugehörige Rechtsverordnung (BFSG-V) die Anforderungen. Grundsätzlich ergeben sich diese aus der EU-Norm EN 301549 („Accessibility requirements for ICT products and services“), auf die BFSG und BFSG-V durch die Nennung harmonisierter Normen indirekt verweisen.
Der erste Paragraf des BFSG listet die „Produkte und Dienstleistungen“, die unter das Gesetz fallen. Genannt werden neben Geld-, Fahrkarten oder Check-in-Automaten und E-Book-Readern auch recht unkonkret „Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmten Betriebssysteme“ oder „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.
Was damit gemeint ist, wird mit einem Blick auf Paragraf 2 klarer. Die Hardwaresysteme umfassen demnach Rechner, Smartphones und Tablets. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ meint Onlineshops, schließt laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aber auch Webseiten und Apps mit Terminbuchungsfunktion ein, da auch diese dem Abschluss eines Verbrauchervertrags dient.
Die Fachstelle wurde 2016 zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts eingerichtet und soll Behörden, Verwaltungen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Fragen der Barrierefreiheit unterstützen. Sie stellt Leitlinien bereit, die der Wirtschaft als Wegweiser durch das BFSG dienen sollen. Demnach ist die Aufzählung der genannten Produkte und Dienstleistungen abschließend. Wer nichts davon anbietet, etwa Betreiber privater Webseiten oder Apps ohne gewerblichen Zweck, ist also nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Webangebote und -Apps von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem können Unternehmen sich auf bestimmte Ausnahmetatbestände berufen. Möglich ist das, wenn Produkte oder Dienstleistungen durch die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen derart verändert werden müssten, dass man sie als eine neue Sache betrachten könnte. Auch wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige organisatorische oder finanzielle Belastung darstellt, kann ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht werden.
Für bestimmte Produkte, etwa Selbstbedienungsterminals, gelten Übergangsfristen bis 2040. Für Geräte wie E-Book-Reader, Smartphones, Tablets, Rechner oder Smart TVs gilt jedoch, dass sie, sofern sie nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden, die jeweils relevanten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Diese betreffen nicht nur das Produkt selbst, sondern auch Anleitungen, Verpackungen oder die technische Dokumentation.
Reparaturpflicht für das Web
Auch für betroffene Webseiten und Apps gilt, dass sie zum Stichtag grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Ausnahmen gelten für vor dem Stichtag veröffentlichte Dokumente oder Videos, Inhalte Dritter, die nicht der Kontrolle des Webseiten- oder App-Betreibers unterliegen, sowie Karten und Archive, die nach dem Stichtag nicht aktualisiert oder überarbeitet werden.
Die konkreten Anforderungen für das Web orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese geben nach den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit strukturierte Kriterien in den drei Konformitätsleveln A, AA, und AAA vor. Um dem BFSG zu genügen, müssen mindestens die Kriterien der Level A und AA erfüllt werden. Grundsätzlich soll erreicht werden, dass alle Inhalte von allen Nutzern wahrgenommen, verstanden und bedient werden können und auch mit Bedienhilfen, zum Beispiel einem Screenreader, zuverlässig funktionieren.
Hilfestellungen
Dabei geht es um weit mehr, als nur Kontraste anzupassen oder ein paar Alternativ-Texte zu ergänzen. Betreiber, die sich bisher nicht darum gekümmert haben, sind reichlich spät dran. Auf heise.de finden sich nützliche Tipps, was in einem solchen Fall zu tun ist und was getan werden kann, um rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken. Etwa schreibt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor, das sogenannte Accessibility-Statement. Es sollte von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein, daher bietet sich etwa ein Link auf der Startseite oder im Footer der Webseite oder App an. Die Inhalte sind größtenteils vorgeschrieben. Im Statement sollte erklärt werden, inwieweit die Webseite oder App die Vorgaben erfüllt, bestehende Barrieren benannt und Feedback- und Kontaktmöglichkeiten angeboten werden. Auch sollte ein Verweis auf die zuständige Schlichtungsstelle enthalten sein und das Datum der letzten Barrierefreiheitsprüfung unter Angabe der verwendeten Prüfmethoden genannt werden.
Man sollte solche Checks regelmäßig durchführen. Automatisierte Tools wie das WAVE Accessibility Evaluation Tool bieten erste Anhaltspunkte, die man aber durch manuelle Tests ergänzen sollte. Zu überprüfen ist beispielsweise, ob man auch ohne Maus auf der Webseite zurechtkommt, ob die Kontraste stimmen, ob es Alternativtexte für Bilder und Videos gibt, ob alle Inhalte klar strukturiert und die Elemente richtig ausgezeichnet sind und ob es Untertitel und Transkripte für Videos und Audiodateien gibt.
Fazit
Wer die Vorgaben beherzigt, macht nicht nur bestehende Nutzer glücklich – auch die freuen sich schließlich über eine sinnvolle Benutzerführung –, sondern gewinnt vielleicht auch neue Nutzer und neue Kunden. Denn wie Accessibility-Advocate Clive Loseby in seinem TED-Talk „The Internet’s Accessibility Problem and how to fix it“ treffend sagte: „Behinderte Menschen haben Geld. Geld, das sie für Waren und Dienstleistungen ausgeben wollen. Und wenn sie das nicht bei Ihnen tun können, dann tun sie das eben woanders.“
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass etwa eine Milliarde Menschen weltweit eine Behinderung haben. Die Aktion Mensch geht davon aus, dass die Gruppe derer, die Barrieren im digitalen Raum erfahren, deutlich größer ist und nennt ganze 30 Prozent der Bevölkerung. Sie leben beispielsweise mit motorischen Einschränkungen, haben eine Sehschwäche – oder sie leben mit temporären Einschränkungen, etwa einem gebrochenen Daumen oder einem Neugeborenen auf dem Arm. Auch wer aktuell zu keiner dieser Gruppen gehört, wird vielleicht irgendwann dazugehören.
(kst)
Künstliche Intelligenz
Schlanker Mini-PC für Office ist sparsam & leise: Acemagic V1 ab 160 € im Test
Kompakt, günstig, gut: Der Acemagic V1 ist vergleichbaren Mini-PCs bei der Leistung voraus, noch dazu leise und schon ab 160 Euro erhältlich. Wir haben ihn getestet.
Der Acemagic V1 ist ein weiterer, sehr guter Mini-PC in der Budget-Preisklasse – die besser ist als ihr Ruf. Das jedenfalls haben wir schon in zahlreichen Tests festgestellt – und auch der V1 setzt dies mit einem vergleichsweise starken Hardwareaufgebot fort: Intel N97 oder N150, 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) sowie eine 256 GB oder 512 GB große M.2-SSD. Diese Spezifikationen lassen auf einen sparsamen, dennoch performanten Mini-PC für das Office sowie als Home-Assistant-Server (Test) hoffen. Wir haben das System auf die Probe gestellt und zeigen, wie sich der Acemagic V1 im Test schlägt.
Das Testgerät haben wir vom Hersteller zur Verfügung gestellt bekommen.
Update: Am 29. Juni 2025 haben wir den ursprünglichen Testbericht (Testzeitpunkt: 29. März 2025) um die zusätzlich verfügbare Ausstattungsvariante mit einem Intel N150 und ihre Unterschiede zur N97-Version erweitert.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Acemagic V1?
Beim Acemagic V1 kommt nicht wie sonst bei günstigen Mini-PCs unter 200 Euro üblich der Klassiker Intel N100 zum Einsatz, sondern der Intel N97 der gleichen Produktreihe. Obwohl die Zahl in der Nomenklatur niedriger, also vermeintlich schwächer ist, handelt es sich um das stärkere Modell – was auch die Benchmarks zeigen, doch dazu später. Der Intel N97 bietet wie der N100 nur vier Kerne ohne Hyperthreading, also auch nur vier statt acht Threads. Der maximale Takt liegt bei 3,6 GHz, was 200 MHz höher als beim N100 ist. Ebenso im Vergleich höher ist die thermische Verlustleistung (TDP) mit 12 statt 6 Watt. Die Lithographie des Chips ist Intel 7 (10 nm), es handelt sich um ein Alder-Lake-N-Modell von Q1 2023. Die integrierte Grafik ist eine Intel UHD Graphics, die bis zu 32 EUs (Execution Units) bietet, wovon im N97 allerdings nur 24 aktiv sind – die im Unterschied zum N100 aber mit 1200 MHz statt maximal 750 MHz takten.
Ein Nachteil der Alder-Lake-N-Chips ist die deutlich kastrierte Speicheranbindung, beim RAM ist so lediglich ein Speicherkanal verfügbar. Egal, ob man nun also zwei RAM-Sticks einfügt oder nur einen, es bleibt immer beim Single-Channel-Betrieb. Entsprechend wenig Auswirkungen hat, dass Acemagic ab Werk auf nur ein 16 GB großes SODIMM-RAM-Modul setzt und auch nur einen Slot bietet. Angebunden ist das Modul nach dem DDR4-Standard mit 2666 MT/s. Die M.2-SATA-SSD im Formfaktor M.2-2280 nutzt zwar selbst einen B+M-Key, der also mit beiden Bauweisen (B-Key sowie M-Key) kompatibel ist. Zum Einsatz kommt das aus mehreren Mini-PCs von Acemagic bereits bekannte Modell RS512GSSD310 von Rayson. Diese arbeitet ausweislich unseres Durchlaufs mit dem Speicherbenchmark Crystaldiskmark mit soliden Schreibwerten von 507 MB/s und Leseraten von 546 MB/s – gut, zumindest für eine SATA-SSD.
Der M.2-Slot des Mini-PCs setzt hingegen auf den M-Key, was man an der Orientierung der Kerbe (Plastikbegrenzung im M.2-Slot) sieht. Die positive Nachricht: Im Unterschied zum B-Key mit nach links gesetzter Kerbe ist der M-Key der schnellere und kann mit bis zu vier PCIe-Lanes arbeiten. Allerdings wird das bei einem N97-System schon knapp, denn der Chip verfügt nur über magere neun PCIe-Lanes nach dem 3.0-Standard. Maximal kann man 2 TB einsetzen.
Anschlussseitig ist der Acemagic V1 überschaubar aufgestellt. Vier USB-A-Buchsen, davon zwei leider nur mit USB-2.0 sowie HDMI 2.0 und Displayport 1.4., was dem üblichen, aber nicht dem modernsten Stand entspricht. USB-C für Display- und Datenübertragung fehlt gänzlich, was schwach ist angesichts dessen, dass wir schon 30 Euro günstigere Mini-PCs mit diesem Port getestet haben. Hinzu kommt eine einzelne Gigabit-LAN-Buchse, für den Einsatz als Firewall-Lösung oder derartige Anwendungsfälle braucht es also einen Adapter.
Bei den drahtlosen Schnittstellen bietet Acemagic mit Wifi 5 und Bluetooth 4.2 massiv veraltete Standards auf, was wir auch im Preisfeld unter 200 Euro monieren müssen. Längst sind bessere, reichweitenstärkere Technologien verfügbar, was es schwer nachvollziehbar macht, den Vorgänger vom Vorvorgänger einzusetzen. Bei der Netzwerkkarte handelt es sich um das Modell 8821 CE von Realtek.
Andere Ausstattungsvariante: Intel N150
Den Acemagic V1 gibt es neben dem N97 auch noch in einer Ausführung mit einem Intel N150 – einer CPU der Twin-Lake-Familie im 10-nm-Verfahren aus Januar 2025. Sie arbeitet mit vier Gracemont-Effizienz-Kernen, die mit bis zu 3,6 GHz takten. Die thermische Verlustleistung liegt hingegen wieder bei 6 Watt, was die CPU der Effizienz unterstellt. Als iGPU kommt gleichermaßen die Intel UHD Graphics 24 EUs zum Einsatz, diese taktet allerdings nur mit 1000 MHz statt 1200 MHz.
Als Hauptspeicher verwendet die N150-Version eine 512 GB große M.2-SATA-SSD, die ausweislich Crystaldiskmark mit 561 MB/s liest und mit 485 MB/s schreibt – für SATA-Verhältnisse recht flott, aber langsamer als die SSD der N97-Ausführung. Beim RAM gibt es wieder ein einzelnes 16 GB großes SODIMM-Modul, das mit 2666 MT/s arbeitet. Anschlussseitig sind beide Varianten gleich aufgestellt.
Die Netzwerkkarte hat sich gegenüber dem N97-Modell ebenfalls geändert, hier kommt nun das Modell A8852BE zum Einsatz, das aber nach wie vor aus dem Hause Realtek stammt. Das ist eine sehr begrüßenswerte Veränderung, denn damit beherrscht der Acemagic V1 N150 nun Wifi 6 statt Wifi 5. Dabei handelt es sich zwar mit Abstand nicht um den aktuellsten Standard, jedoch sind die Verbesserungen gegenüber Wifi 5 deutlich zu vernehmen.
Performance: Wie schnell ist der Acemagic V1?
Wie angesprochen ist der Intel N97 im Acemagic V1 über dem verbreiteten Intel N100 anzuordnen, anders, als es die Nomenklatur vermuten ließe. Das zeigt sich auch in unseren Durchläufen mit synthetischen Benchmarks, wie dem Office-Benchmark PCmark 10, wo der Mini-PC im Durchschnitt 3384 Punkte erreicht, mit Spitzen nach oben bei 3495 Punkten und nach unten bei 3331 Punkten. Das ist für ein Budget-System unter 200 Euro ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Gerade in diesem Preis-/Leistungsfeld machen 200 Punkte mehr oder weniger einen spürbaren Unterschied.
In diesem Preisbereich sollte man gleichwohl die Leistungsfähigkeit auch nicht überschätzen, insbesondere bei der Grafikeinheit. Das zeigt auch unser Test mit 3Dmark Time Spy, der ein Ergebnis von 494 Punkten für das gesamte System ausgibt. Während die CPU bei soliden 2116 Punkten landet, kommt die Grafik Iris Xe auf 436 Punkte. Immerhin sagen wir, denn gegenüber den Systemen mit Intel N100 ist das deutlich besser – ihre niedriger taktende Iris Xe schafft es nur auf 320 bis 335 Punkte. Insgesamt ist der Leistungsunterschied zum N100 evident, dennoch kann das System selbst mit fünf Jahre alten Ryzen-5-Chips nicht mithalten.
Ähnliche Ergebnisse bringen auch die anderen Benchmarks zutage, sei es Cinebench mit 176 Punkten im Multi-Core und 76 Punkten im Single-Core oder der Open-Platform-Benchmark Geekbench. Diesen kann man aufgrund seiner breiten Plattformkompatibilität auch zum Vergleich mit Raspberry-Pi-Systemen nutzen. Hier erreicht der Acemagic V1 1231 Punkte im Single-Core-Durchgang und 2866 Punkte im Multi-Core – was beides mehr als doppelt so hohe Ergebnisse, wie beim Raspberry Pi 5 sind. Die GPU kommt in dessen Open-GL-Benchmark abschließend auf 4947 Punkte.
Benchmark | System | CPU | Single-Core | Multi-Core | GPU |
---|---|---|---|---|---|
PCmark 10 | 3384 | / | / | / | / |
3Dmark Time Spy | 494 | 2116 | / | / | 436 |
Cinebench R24 | / | / | 76 | 176 | / |
Geekbench 6 | / | / | 1231 | 2866 | 4947 |
Was die Spieleleistung anbelangt, wagen wir eine Runde Anno 1800. Generell aber verzichten wir in dieser Preisklasse auf Spieletests, da die integrierten Grafiken viel zu schwach sind. In Anno 1800 müssen wir bei Full-HD das FSR (AMD Fidelity FX Super Resolution) aktivieren sowie die Einstellungen auf „niedrig“ setzen, um annähernd spielbare Frameraten von 17 bis 21 FPS zu bekommen. Für einen N97 und einen Preis unter 200 Euro ist das respektabel wie unerwartet, aber von Spielspaß kann man hier nicht mehr sprechen. Die schöne, detailverliebte Grafik von Anno geht so überdies nahezu vollständig verloren im Pixelbrei.
Andere Ausstattungsvariante: Intel N150
Wie erwartet ordnet sich das N150-Modell des V1 hinter dem N97 ein und schneidet minimal schwächer ab. Statt fast 3400 Punkten bei PCmark 10 gibt es im Schnitt 3193 Punkte, was für den N150 ein solider, wenn auch kein Spitzenwert ist. Das Ergebnis bewegt sich damit im Bereich der abermals schwächeren N100-CPUs, erfüllt also die Erwartungen nicht gänzlich. Bei 3Dmark Time Spy fährt das System 456 Punkte ein bei 400 GPU- und 2315 CPU-Punkten. Erstaunlich: Insbesondere die CPU liegt damit über dem Resultat des N97, die Grafikeinheit wiederum wie erwartet darunter.
Dieses Bild setzt sich zumindest im Multi-Core auch bei Cinebench 2024 fort, wo die CPU 184 Punkte erreicht. Im Single-Core-Test liegt der Score mit 58 Punkten hingegen signifikant hinter dem des N97. Abschließend kommt die CPU im Cross-Platform-Benchmark Geekbench 6 im Single-Core-Durchlauf auf 1207 Punkte sowie 2817 Punkte im Multi-Core. Dieses Ergebnis liegt wiederum hinter dem N97. Alles in allem performt die CPU hier nicht auf dem erwarteten Niveau und bleibt eher auf dem Level mit einem gut optimierten Intel-N100-System.
Nicht zu empfehlen ist die ebenfalls von uns getestete 8-GB-Version mit N150, da diese Konfiguration in unserem Test geringere Benchmark-Ergebnisse erzielt. So landet der PC in dieser Ausstattung etwa im PCmark 10 bei unter 3000 Punkten, bei 3Dmark Time Spy sind es etwa nur 436 Punkte. Insbesondere der Leistung der Grafik setzt hier die geringere RAM-Größe klar zu.
Bei der Ausstattungsvariante mit N150 sparen wir uns das Testen von Spielen, da die integrierte Grafik wie beschrieben noch niedriger taktet – und wenn selbst Anno 1800 schon beim stärkeren N97 quasi unspielbar ist, wird es hier nicht besser werden.
Lüfter: Wie laut ist der Acemagic V1 und wie hoch ist die Leistungsaufnahme?
Die Lüfter des Acemagic V1 sind angenehm zurückhaltend, was aber bei der geringen Leistung des Rechners auch zu erwarten ist. Wir messen am Gehäuse unter voller Auslastung mittels Aida64-Stresstest etwa 35 dB(A), mit einem Meter Abstand sind es nur noch 21 dB(A). Im Alltag ist das System – wie im Titel bereits angekündigt – unhörbar.
Acemagic V1 – Bilderstrecke
Wir setzen den Acemagic V1 im Test für mehrere Stunden unter Volllast mit dem angesprochenen Stresstest von Aida64. Die Systemstabilität ist gut, der Verbrauch steigt auf maximal 16 Watt und Aida64 meldet kein Thermal Throtteling, also eine wärmebedingte Taktreduzierung. Meist liegt der Takt bei 2,9 GHz im normalen Desktop-Betrieb mit wenigen Anwendungen. Hier verbraucht das System 9 bis 12 Watt, unter Last sind es etwa 26 Watt. Die Wärmeentwicklung hält sich unter Last mit maximal 74 Grad bei der CPU in Grenzen. Außen am Gehäuse messen wir nie mehr als 63 Grad.
Andere Ausstattungsvariante: Intel N150
Das Hauptargument für die Ausstattungsvariante mit Intel N150 ist und bleibt die höhere Effizienz. Das sieht man allein daran, dass der Idle-Verbrauch mit 6 Watt geringer ist als beim N97. Unter Last bezieht das System 20 Watt mit kurzen Peaks bei 22 Watt, liegt also ebenfalls unter dem N97. Die Taktrate des N150 liegt üblicherweise zwischen 3,0 und 3,2 GHz, im Idle schaltet er auch gelegentlich auf 1,2 GHz herunter. Unter Volllast stabilisiert sie sich auf 2,9 GHz. Die Lüfterlautstärke ist nahezu identisch mit dem N97-Modell, lediglich ein gleichmäßiges Rauschen ist unter Last zu vernehmen.
Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet der Acemagic V1?
Der Acemagic V1 kommt mit Windows 11 Pro, der Virentest mit Windows Defender findet keine Auffälligkeiten. Auch Linux, wie unser auf Ubuntu basierendes Tuxedo OS, läuft auf dem System. In unserem Versuch wurden auch WLAN, Ethernet, Bluetooth und alle USB-Geräte erkannt, die Ton-Wiedergabe funktionierte ebenso.
Beim Weg ins BIOS legt Acemagic Nutzern leider Steine in den Weg. Klassische Tasten, wie F8, Delete oder F10 zur Laufwerkauswahl funktionieren nicht – wir haben alle F-Tasten durchprobiert. Um das American-Megatrends-BIOS abzurufen, muss man hingegen über die Windows-Wiederherstellungsoptionen gehen, die man bei Windows in den Einstellungen unter Windows-Update>Wiederherstellung>Erweiterte Wiederherstellung abrufen kann. Nach einem Neustart kommt man in die Wiederherstellungs-Übersicht und kann von angeschlossenen Laufwerken booten oder das UEFI öffnen. Beim V1 N150 gab es hingegen Probleme, dieses Menü abzurufen – das System blieb beim Logo des AMI-BIOS stehen und mehr passierte nicht.
Bauform: Wie ist die Verarbeitung des Acemagic V1?
Die Bauform des Acemagic V1 erinnert uns sehr an den Acemagic K1, den wir erst kurz vor diesem Test getestet haben. Dennoch gibt es Unterschiede, denn das Gehäuse des K1 ist größer, noch matter und hat – ausstattungsbedingt – mehr Lüfteröffnungen sowie eine andere Anschluss-Aufteilung auf der Vorderseite, wo noch ein USB-C-Port Platz finden musste. Der fehlt dem V1. Das Gehäuse erinnert uns von Material und Farbe außerdem an den T8 Plus, wobei der V1 wie ein plattgedrückter T8 Plus aussieht – flacher und dafür breiter. Im Gegensatz zu dessen 80 × 80 × 47 mm misst der V1 eben 100 × 100 × 33 mm, der Eindruck täuscht also nicht. Die Verarbeitungsqualität geht in Ordnung, das Silber lackierte Kunststoffgehäuse fasst sich allerdings etwas billig an. Das Gesamtgewicht des Mini-PCs liegt bei schlanken 266 g.
Ähnlich ärgerlich wie beim Acemagic K1 ist die Reparierbarkeit des Acemagic V1. Das liegt an den tief im Gehäuse sitzenden Schrauben, die sich wiederum wie bei vielen Mini-PCs unter aufgeklebten Gummifüßen befinden. Die Schrauben erreicht man daher nur mit einem extra langen, dünnen Bit mit Kreuzschlitz. Wir konnten uns hier mit unserem elektrischen Präzisionsschraubendreher (Bestenliste) helfen, der einen solchen Bit mitbringt. Doch es geht noch weiter: Denn nach dem Lösen der Schrauben muss man wieder den gesamten PC, also die Hauptplatine mitsamt Anschlüssen, herausnehmen. Das ist deshalb kompliziert, da WLAN-Antennen im Gehäusedeckel angeklebt sind, die man bei diesem Vorgang durchaus abreißen kann. Hier ist folglich Fingerspitzengefühl gefragt. Die SSD und das RAM-Modul sind nach beschriebenem Prozedere gut erreichbar, doch der Weg dorthin ist mühsam.
Von Acemagic sowie den anderen Marken unter dem Dach der Mini-PC-Union sind wir schon die zahlreichen Sticker auf den Gehäusen gewohnt. Nicht anders sieht es beim V1 N97 aus, wo neben dem klassischen Intel-CPU-Aufkleber auch wieder Hinweise zur schnelleren Einrichtung ohne Internet angebracht sind. Auch hat der Hersteller den LAN-Port mit ebendiesem Hinweis überklebt, um die Botschaft unmissverständlich herüberzubringen. Der V1 mit N150 spart hingegen bei den Stickern, wo neben dem Intel-Sticker nur noch ein weiterer über dem LAN-Port angebracht ist. Das ist für Acemagic geradezu unüblich.
Preis: Was kostet der Acemagic V1?
Der Acemagic V1 ist aktuell in der Basisausstattung mit 16 GB RAM und 256 GB SSD-Speicher für 160 Euro (Rabatt-Coupon anwählen). Unser Testmodell kommt mit 16/512 GB und kostet nach Anklicken des 5-Prozent-Coupons aktuell 180 Euro, wobei es neben Silber auch eine schwarze Variante gibt.
Weiterhin bietet Acemagic den V1 auch noch mit dem sparsameren Intel N150 an, der Preis liegt bei 189 Euro.
Der von uns angegebene Preis ist abhängig von der Verfügbarkeit und gilt zum Zeitpunkt des Produkttests oder der letzten Aktualisierung der Bestenliste, respektive des Einzeltests. Gleiches gilt für die Rabattcodes und Amazon-Anklick-Coupons. Da sich diese Coupons kurzfristig ändern oder auslaufen können, können die Preise zu einem späteren Zeitpunkt abweichen.
Fazit
Der Acemagic V1 ist ein neuer, überraschend starker Mini-PC im Budget-Segment. Die verwendete Hardware um den N97 ist zwar schon knapp 2 Jahre alt, aber im Bereich der günstigen Mini-PCs weiterhin populär. Dabei ist die CPU entgegen der Nomenklatur der stärkere Chip gegenüber dem N100, was sich auch in unseren Benchmarks zeigt. Die Kernkompetenz der Chips der Alder-Lake-N-Serie bleibt dennoch erhalten: Das System arbeitet sparsam und leise. Außerdem kann man solche Hardware in ein selbst für Mini-PCs kompaktes Gehäuse packen. Der aktuelle Preis von 160 Euro für die Basisausstattung tut sein Übriges.
Dennoch erfährt die Ausstattung bei Ports und Funknetzwerken Tadel. Wifi 5, Bluetooth 4.2 und kein USB-C – das ist trotz des geringen Preises nicht nachvollziehbar, da die Konkurrenz hier zu teils noch günstigeren Preisen mehr aufbietet. Ebenso kritisieren wir die Reparierbarkeit des Systems, die Acemagic durch besonders tief versenkte Schrauben unnötig erschwert hat. Der Einsatz einer SATA-M.2-SSD statt einer NVMe ist hingegen vertretbar, immerhin lässt der Hersteller dank M-Key-Slot die Möglichkeit, später auf NVMe (PCIe 3.0) umzusteigen. Die Ausstattungsvariante mit dem N150 ist derweil ideal, wenn man etwas effizienter unterwegs sein möchte – und Wifi 6 statt Wifi 5 nutzen möchte. Hierbei raten wir, wie auch ganz grundsätzlich dringend zu 16 GB RAM, da die von uns ebenfalls getestete 8-GB-Version im Benchmark abermals schlechter abschneidet.
Alles in allem aber ein sehr guter Mini-PC, von dem man, wenn nur wegen seines guten Preises, hören wird, nicht aber wegen der Lüfter. Im Test gibt es abzüglich unserer größeren Kritikpunkte vier Sterne.
Künstliche Intelligenz
Airbags defekt: Volkswagen ruft tausende Fahrzeuge zurück
Großer Produktrückruf bei VW: Mehrere Modelle sind von einem Defekt des Beifahrer-Airbags betroffen, der sich bei einem Unfall lebensgefährlich auswirken kann. Der Hersteller rät betroffenen Fahrzeugbesitzern dringend dazu, den Beifahrersitz ihres Wagens nicht zu nutzen.
Volkswagen bestätigte einen Medienbericht, wonach ein Gasgenerator des Airbags bei einem Unfall bersten könne. Zudem könnten sich Bauteile lösen. Beides könne zu „erheblichen oder tödlichen Verletzungen für Fahrzeuginsassen führen“, sagte ein VW-Sprecher dem Spiegel-Magazin. Laut Spiegel sind insgesamt bis zu 16.510 Fahrzeuge der Modelle VW Polo, Passat, Taigo, ID.7, ID.7 Tourer und ID.Buzz betroffen. Betroffene Besitzer würden kontaktiert und sollen einen Termin bei ihrem VW-Händler vereinbaren, die Behebung des Problems dauere etwa ein bis drei Stunden. Bis dahin gilt ausdrücklich: Den betroffenen Airbag deaktivieren und den Beifahrersitz nicht benutzen.
Nicht der erste Rückruf wegen Airbags
Schon 2023 gab es bei VW einen Rückruf von 270.000 Autos wegen gefährlicher Airbags. Wie Volkswagen auf einer Support-Seite schreibt, habe der japanische Airbag-Hersteller Takata über Jahre hinweg Airbags mit fehlerhaften Gasgeneratoren an die Automobilindustrie geliefert, die sich aufgrund von Alterung durch bestimmte Klimaeinflüsse (Hitze und Feuchtigkeit) verändern. Das könne für die Insassen bei einem Unfall gefährlich werden.
Auf der Support-Seite ist auch eine Suchleiste zu finden, in die man seine Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) eingeben kann, um zu prüfen, ob das eigene Exemplar betroffen ist. Allerdings: Zurzeit ist noch nicht bekannt, ob die aktuell betroffenen Fahrzeuge auch mit Takata-Airbags bestückt sind. In mehreren übereinstimmenden aktuellen Medienberichten wird der Name nicht in diesem Zusammenhang erwähnt. Volkswagen teilte bisher nur mit, dass man die aktuell betroffenen Besitzer kontaktieren wolle. Ein Sprecher sagte auch, dass die Zahl der Betroffenen deutlich geringer ausfallen könnte als erwartet, weil viele betroffene Fahrzeuge potenziell noch gar nicht ausgeliefert sind. Die FIN-Suche auf der mutmaßlich bereits älteren Support-Seite wird in aktuellen VW-Statements jedoch nirgends erwähnt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte abwarten, ob sich VW meldet oder aber von sich aus versuchen, den Hersteller zu kontaktieren. Es ist auch nicht bekannt, ob Modelle anderer Automarken des VW-Konzerns von dem Problem betroffen sind.
In Frankreich gibt es zurzeit ebenfalls einen massiven Produktrückruf wegen fehlerhafter Airbags. Grund ist ein Todesfall: als die Gaskartusche des Airbags eines elf Jahre alten Citroën C3 explodierte, traf ein Metallteil die Fahrerin tödlich. Ursache war ein fehlerhafter Takata-Airbag. Diese Woche wurden in Frankreich deshalb hunderttausende Autos zurückgerufen. So wie es laut der Nachrichtenagentur Reuters in den vergangenen Jahren weltweit mit insgesamt rund 100 Millionen Autos geschah, die Takata-Airbags verbaut haben. Demnach gibt es allein in den USA 28 bestätigte Todesfälle durch solche Airbags. Schätzungen für das weltweite Ausmaß belaufen sich auf etwa 35 Tote. Takata meldete 2017 Insolvenz an, wurde aber vom chinesischen Unternehmen Key Safety Systems übernommen und firmiert heute unter dem Namen Joyson Safety Systems.
(nen)
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