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Cyber-Freibeuter: US-Abgeordnete wollen mit Kaperbriefen im Netz zurückschlagen


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Im US-Kongress wird mit dem „Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025“ ein historischer und zugleich hochriskanter Schritt im Kampf gegen die Cyberkriminalität erwogen. Der vom republikanischen Abgeordneten David Schweikert zunächst ins Repräsentantenhaus eingebrachte Gesetzentwurf zielt darauf ab, das jahrhundertealte Instrument der Kaperbriefe („Letters of Marque and Reprisal“) aus der Seefahrt wiederzubeleben und in den digitalen Raum zu übertragen.

Schweikert schlägt vor, privaten Akteuren – das können Sicherheitsfirmen oder auch Einzelpersonen sein – die Erlaubnis zu erteilen, aktive offensive Cyber-Operationen gegen ausländische kriminelle Netzwerke, Ransomware-Banden, Kryptobetrüger und sogar staatlich unterstützte Gruppen von Bedrohungsakteuren durchzuführen. Dabei soll es darum gehen, laufende IT-Angriffe abzuwehren oder Cyberkriminelle auf ausländischen Servern direkt anzugreifen. Eine solche Befugnis für Hackbacks ist auch hierzulande seit Langem umstritten.

Der Initiator des Entwurfs begründet das Vorhaben mit der alarmierenden Zunahme und gefühlter Straflosigkeit von Cybercrime. Online-Kriminalität führte laut FBI allein 2024 zu Schäden von 16 Milliarden US-Dollar. Täter agieren dabei oft aus Ländern wie China, Russland oder Nordkorea, in denen eine Strafverfolgung schwierig ist.

Befürworter des Vorstoßes führen daher ins Feld, dass private Cyber-Freibeuter schneller und flexibler agieren könnten als überlastete, bürokratische staatliche Behörden. Ein solcher Ansatz bewirke so auch eine effektivere Abschreckung. Zudem könnte die Aussicht, dass Cyberkriminelle ihre Beute jederzeit wieder verlieren, ganze Geschäftsmodelle wie Ransomware unattraktiv machen.

Der Gesetzentwurf knüpft verfassungsrechtlich an Artikel I, Abschnitt 8 der US-Verfassung an, der die Vergabe von Kaperbriefen grundsätzlich nach wie vor erlaubt. Anstatt Schiffe zu kapern, sollen die modernen Freibeuter kriminelle Konten hacken, Kryptowährungen beschlagnahmen und Infrastrukturen lahmlegen. Der Vorschlag müsste nach dem Abgeordnetenhaus noch den Senat passieren.

Trotz des vermeintlichen Charmes der „privatisierten Kriegsführung“ überwiegen bei Beobachtern die Bedenken: Der größte Kritikpunkt ist die mangelnde Kontrolle. Der Entwurf sieht vor, dass der US-Präsident die Kaperbriefe allein vergibt, was zu weiterer Machtkonzentration führen würde. Es fehle an Garantien, dass die Cyber-Freibeuter sich an Regeln halten. Gegner der Initiative vermissen etwa Mechanismen zur Entschädigung unschuldiger Opfer.

Kritiker wenden zudem ein, die USA würden mit diesem Vorgehen genau jene Taktiken legalisieren, die sie autoritären Regierungen wie China oder Russland vorwerfen: den Einsatz staatlich gedeckter Hacker. Das Eindringen auf Server in fremden Ländern durch private Akteure könnte von betroffenen Staaten als Akt der Aggression gewertet werden.

Unklar ist zudem, was mit dem konfiszierten Vermögen geschieht. Der Vorschlag konzentriert sich auf Bestrafung und Abschreckung, nicht aber auf Wiedergutmachung für die tatsächlichen Opfer der Cyberkriminalität. Kritiker befürchten, dass ein neues, lukratives Geschäftsmodell für staatlich sanktioniertes Hacking geschaffen wird.


(vbr)



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Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test


Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.

Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.

Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen


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KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.

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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.

Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.

„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.

Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.

„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.

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(axk)



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EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben


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Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.

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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.

Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.

Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.

Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.

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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.

Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.


(wpl)



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