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Cyberangriff auf die CDU: Ermittlungen liegen jetzt beim Generalbundesanwalt


Der Fall hatte nicht nur die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) aufgeschreckt: Angreifer hatten im Mai 2024 – kurz vor den Europawahlen – einen Zero-Day-Exploit in Check Points Zugangssicherungssystemen für das interne Netzwerk der Partei ausgenutzt und sich auf diesem Wege Zugriff auf interne Unterlagen und Daten verschafft. Nun hat das Verfahren die Zuständigkeit gewechselt, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuerst der dpa bestätigte. Bislang hatten die Behörden in Nordrhein-Westfalen die Ermittlungen geführt. Der Generalbundesanwalt und seine Mitarbeiter können allerdings Verfahren dann an sich ziehen, wenn der Verdacht besteht, dass es etwa um die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates geht, etwa aufgrund von Spionage- oder Sabotageverdacht.

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Ob die jetzt übernommenen Ermittlungen nur den Fall der CDU oder auch weitere von der Ausnutzung der Sicherheitslücke betroffene Unternehmen und Organisationen meint, konnte die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage von heise online mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht genauer erörtern. Die genutzte Lücke hatte nicht nur die CDU, sondern auch Unternehmen aus verschiedensten kritischen Infrastrukturen betroffen. Inwieweit diese ebenfalls gezielt angegriffen wurden, ist öffentlich nicht bekannt.

Nach dem Vorfall im vergangenen Frühsommer hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik öffentlich Nutzer gewarnt, dringendst Patches einzuspielen. Im Jahresbericht der Behörde wurde zuletzt wieder deutlich vor Angriffen auf Perimeter-Systeme wie eben Firewalls. „Im Falle von Zero‑Day‑Ausnutzungen sind mögliche Schutzmaßnahmen zwar üblicherweise begrenzt, jedoch zeigt sich, dass Firewall‑Betreiber seltener von Angriffen betroffen waren, wenn Managementzugänge auf vertrauenswürdige Quellen beschränkt wurden“, heißt es im Bericht. Bei der CDU soll das Vertrauen in die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bis zum erfolgten Hack stark ausgeprägt gewesen sein.

Sollten die weiteren Ermittlungen einen staatlichen oder staatsnahen Akteur ergeben, was nach der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft zumindest als wahrscheinlich gelten kann, ist eine Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen. Allerdings wurde in vergleichbaren Fällen der politische Druck deutlich erhöht, etwa durch die öffentliche Attribuierung des SPD-Hacks 2022 durch die Vorgänger-Bundesregierung Anfang Mai 2024 zum russischen Militärgeheimdienst GRU.


(mho)



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EU-Gericht senkt Strafe gegen Intel erneut


Der US-Chiphersteller Intel muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union eine Millionenstrafe der EU akzeptieren. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg setzten die verhängte Geldbuße allerdings von rund 376 Millionen Euro auf gut 237 Millionen Euro herab. Gegen das Urteil kann noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

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Die EU-Kommission hatte Intel vorgeworfen, zwischen den Jahren 2002 und 2006 an die Computerhersteller Acer, HP und Lenovo Geld gezahlt zu haben, um den Verkauf von Produkten mit Prozessoren seiner Wettbewerber zu behindern. Damit habe der Technologiekonzern seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, so die Wettbewerbshüter in Brüssel.

Das Gericht in Luxemburg bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Den Argumenten von Intel, etwa dass die Begründung des Kommissionsbeschlusses unzureichend sei und die Verteidigungsrechte des Unternehmens verletzt worden seien, folgte es nicht. Angesichts der relativ geringen Zahl betroffener Geräte sowie eines Zeitraums von bis zu zwölf Monaten zwischen einzelnen Beschränkungen sei jedoch eine niedrigere Sanktion angemessen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Der Fall ist Teil eines seit 2009 laufenden Verfahrens. Die EU-Kommission hatte damals auch Rabattpraktiken von Intel beanstandet und insgesamt eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Die europäischen Gerichte kippten den Beschluss jedoch, weil die Wettbewerbshüter nicht sauber gearbeitet hatten. Da nicht klar war, welcher Teil der Strafe auf Rabatte und welcher auf die anderen Maßnahmen entfiel, erklärte das Gericht die gesamte Geldbuße für nichtig. Die Kommission erließ deswegen den neuen Beschluss.

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(afl)



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KI soll mit Daten der Apple Watch vor Krankheiten warnen


Spezifische Krankheiten ohne Arztbesuch frühzeitig erkennen, oder noch bevor sie richtig ausbrechen – das wäre nicht nur für Smartwatch-Nutzer äußerst praktisch, sondern könnte auch Auswirkungen auf überfüllte Arztpraxen und überlastete Gesundheitssysteme haben.

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Forscher vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) und Health-Tech-Unternehmen Empirical Health arbeiten derzeit an einer solchen Lösung. Dafür haben sie rund 3 Millionen Personentage an Daten der Apple Watch analysiert – also Herzfrequenz, Bewegung, Schlaf und mehr – und mit diesen ein KI-Modell trainiert.

Das Ergebnis der Studie: Die neue KI kann mit erstaunlicher Genauigkeit auf Erkrankungen wie Bluthochdruck, Vorhofflattern oder Herzrhythmusstörungen hinweisen.

Statt wie klassische, aufwendig gelabelte Trainingsdaten nur auf wenige Vorfälle zu schauen, nutzt das Modell I-Jepa eine selbstlernende Methode: Es verarbeitet Zeitreihen diverser Sensor- und Verhaltensdaten – auch wenn sie unregelmäßig oder lückenhaft sind – und lernt, Muster zu erkennen. Erst danach erfolgt die Feinjustierung mit einem kleineren, gelabelten Datensatz.

Insgesamt deckt der Datensatz fünf Gesundheits- und Verhaltensbereiche ab: kardiovaskuläre Gesundheit, Atmung, Schlaf, körperliche Aktivität und allgemeine Vitalwerte. Für 63 verschiedene Messgrößen lag eine tägliche oder gröbere Aufzeichnung vor.

In Tests konnte das Modell für Bluthochdruck eine AUROC (Area Under the Receiver Operating Characteristic Curve) von 86,8 Prozent, für Vorhofflattern 70,5 Prozent und für andere Herz- oder Müdigkeitsbezogene Erkrankungen gute Werte erzielen.

Zur Erklärung: Je höher der AUROC-Wert, desto besser erkennt das Modell Unterschiede zwischen positiven und negativen Fällen. Der Wert AUROC misst also nicht, ob ein Modell tatsächlich mit der Diagnose immer korrekt liegt, sondern wie gut es zwischen gesunden und potenziell kranken Fällen unterscheiden kann. Das heißt: Es gibt Überlappungen, keine Garantien.

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Was die neue Methode der Forschenden so besonders macht: Selbst wenn viele Daten fehlen, weil die Uhr beispielsweise nicht getragen wurde oder Messungen aussetzen, kann das Modell selbstständig Lücken schließen und aus den vorhandenen Informationen sinnvolle Rückschlüsse ziehen. Das macht Ansätze wie diesen besonders robust und praktikabel für den Alltag.

Die Studie zeigt, dass Smartwatches und KI gemeinsam vielversprechende Auskünfte über Gesundheitsdaten liefern können. Das könnte zum Beispiel frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Problemen ohne invasive Tests ermöglichen. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder hohem Risiko könnte das ein echter Gewinn sein.

Die Ergebnisse sind allerdings noch lange keine Diagnose, sondern Vorhersagen. Wann und ob solche Modelle klinisch verwendet werden, hängt von weiteren Studien, der Validierung und regulatorischen Prüfungen ab.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den man nicht vernachlässigen sollte: Bei dieser gesundheitlichen Totaltransparenz dürfte bei Datenschützern der Puls in ungeahnte Höhen steigen.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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FritzOS 8.21: Fritz verteilt Hotfix-Update


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Kabel-Fritzboxen 6591, 6660 und 6690 sowie zuletzt die DSL-Fritzbox 7530 haben ein Update auf FritzOS 8.21 erhalten. Je nach Router behebt die Version verschiedene kleinere Fehler in der Firmware.

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Im Falle der Fritzbox 7530 schreibt der Hersteller lediglich einen Punkt in die Übersicht:

  • Behoben: Interoperabilität bei einigen ADSL-Anschlüssen mit IPv6 war problematisch

Demnach konnten beim Zusammenspiel aus älterem ADSL-Internetanschluss und IPv6-Adresse Probleme auftreten.

Im Falle der Fritzbox 6660 nennt Fritz drei Fehlerbehebungen. Demnach fehlten in der Übersicht zu den WireGuard-Verbindungen IPv6-Adressen, die Darstellung des Datenverbrauchs in der Kindersicherung war fehlerhaft und der Fernzugriff ließ sich nur aktivieren, wenn die Fritzbox mit dem Internet verbunden war.

Die Fritzbox 6690 hat das große Update Fritzbox 8.20 übersprungen und sofort die Version 8.21 enthalten. Dementsprechend sollten die Probleme der Schwestermodelle gar nicht erst aufgetreten sein.

Zahlreiche weitere Fritzboxen nutzen noch ältere FritzOS-Versionen wie 8.02 und 8.03 sowie teilweise 7er-Versionen.

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Updates lassen sich wie gewohnt über die FritzOS-Weboberfläche anstoßen. Standardmäßig lässt sie sich über die IP 192.168.178.1 aufrufen. Alternativ stellt Fritz die Images über einen Download-Server bereit.


(mma)



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