Künstliche Intelligenz
Cybersicherheitsexperten: Auch freiwillige Chatkontrolle gefährdet Grundrechte
Führende Cybersicherheitsexperten äußern in einem offenen Brief an den EU-Ministerrat ihre Sorge über den neuen Vorschlag der EU-Präsidentschaft für eine Verordnung gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, der eine gemeinsame Kompromisslinie der Mitgliedsstaaten zur freiwilligen Chatkontrolle festschreibt. Die Einigung soll Online-Diensten wie Messenger-Betreiber dauerhaft das freiwillige Scannen privater Kommunikation ermöglichen.
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Die Wissenschaftler begrüßen zwar ausdrücklich, dass die verpflichtende geräteinterne Erkennung von Missbrauchsmaterial aus dem neuen Entwurf gestrichen wurde. Dies verbessere die Balance zwischen Kinderschutz, IT-Sicherheit und Privatsphäre. Dennoch schlagen sie Alarm, dass andere Aspekte des Vorschlags weiterhin erhebliche gesellschaftliche Risiken ohne klaren Mehrwert für den Kinderschutz mit sich brächten.
Zentraler Kritikpunkt ist die Ausweitung des Erkennungsumfangs. Durch den Verweis auf die bestehenden freiwilligen Aktivitäten von Anbietern wie Facebook, Google oder Microsoft unter der E-Privacy-Richtlinie würde die Option wiedereingeführt, Inhalte jenseits von Bildern und URLs zu analysieren, monieren die Forscher. Dies gelte insbesondere für Text und Video. Ferner solle es möglich werden, nach neu generiertem Missbrauchsmaterial zu suchen.
Fehlalarme könnten Unschuldige gefährden
Die Experten betonen unter Berufung auf frühere Warnungen, dass aktuelle KI-Technologie bei Weitem nicht präzise genug sei, um diese Aufgaben mit der notwendigen Genauigkeit zu erfüllen. Falschmeldungen seien aufgrund der inhärenten Grenzen der Technik und der kontextabhängigen Natur der zu identifizierenden Verhaltensweisen unvermeidlich. Die Ausweitung auf Text- und Videoformate werde die bereits sehr hohe Zahl an Fehlalarmen weiter steigern.
Die Überwachung von Textnachrichten könnte zu Fehleinschätzungen bei harmlosen Interaktionen zwischen Verwandten, engen Freunden oder Jugendlichen führen, bringen die Unterzeichner ein Beispiel. Diese Massenüberwachung berge das Risiko, Ermittler mit falschen Anschuldigungen zu überfluten und sie von der Verfolgung echter Fälle abzuhalten, was den Gesamtschutz verringern würde.
Ebenso scharf wenden sich die Wissenschaftler gegen die geplante obligatorische Altersverifikation für als risikoreich eingestufte Dienste wie Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste und App-Stores. Sie geben zu bedenken, dass das Hinzufügen von Alterskontrollen nicht zwangsläufig zusätzliche Sicherheit bedeute, insbesondere wenn die Inhalteerkennung ineffektiv sei.
Die Altersprüfung sei mit derzeitig verfügbaren Technologien nicht datenschutzkonform durchführbar, da sie auf biometrische, verhaltensbasierte oder kontextuelle Informationen wie den Browserverlauf angewiesen sei. Die zunehmend verwendeten KI-Methoden wiesen hohe Fehlerraten auf und seien gegenüber bestimmten Minderheiten voreingenommen, was ein unverhältnismäßiges Risiko für schwerwiegende Datenschutzverletzungen und Diskriminierung darstelle.
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Streit über obligatorische Alterschecks
Auch die Altersverifikation mit offiziellen Ausweisdokumenten ist den Autoren zufolge unverhältnismäßig, da sie deutlich mehr Informationen als nur das Alter preisgebe. Datenschutzfreundliche Lösungen, die auf Kryptografie basieren, könnten wiederum Abhängigkeiten von spezifischer Hardware oder Software schaffen und so Nutzer diskriminieren, die nicht über die neueste Technologie verfügten. Überdies könnten Alterskontrollen einfach umgangen werden.
Schließlich betonen die Experten, dass auch die freiwillige Anwendung von Überwachungstechniken auf Endgeräten kein vertretbares Mittel zur Risikominderung darstelle. Der potenzielle Schaden und das Missbrauchspotenzial seien enorm – der Nutzen unbewiesen. Das Melden von Scan-Ergebnissen an Dritte wie Strafverfolgungsbehörden könnte dazu führen, dass der Dienstleister keine durchgehende Verschlüsselung mehr beanspruchen könne. Jede Kommunikation, deren Inhalt gescannt und gemeldet werden könne, gelte nicht länger als sicher oder privat und untergrabe so die Basis einer widerstandsfähigen digitalen Gesellschaft.
Zu den insgesamt 18 internationalen Unterzeichnern gehören prominente Vertreter der IT-Security- und Kryptografieforschung. Aus Deutschland sind Cas Cremers vom CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, Anja Lehmann von der Universität Potsdam, Kai Rannenberg von der Uni Frankfurt und Carmela Troncoso vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre dabei.
Der Kampf geht weiter
Auch Italien stellte vorige Woche laut einem geleakten Ratsprotokoll in Frage, ob im Rahmen freiwilliger Chatkontrolle das Recht auf Privatsphäre der Nutzer ausreichend gewahrt werden könne. Die Regierung in Rom befürchtet, das Instrument könne auf andere Delikte ausgeweitetwerden. Polen behielt sich ebenfalls eine weitere Prüfung vor.
Im jüngsten Gesetzentwurf der dänischen Ratspräsidentschaft heißt es ausdrücklich: „Keine Bestimmung dieser Verordnung ist so auszulegen, dass sie den Anbietern Aufdeckungspflichten auferlegt.“ Nächste Woche sollen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten den Vorschlag befürworten, im Dezember die Justiz- und Innenminister.
Der Ex-EU-Abgeordnete und Bürgerrechtler Patrick Breyer spricht von einem Teilerfolg: „Wir haben die verpflichtende Chatkontrolle durch die Hintertür verhindert. Aber geplant sind weiter anonymitätszerstörende Alterskontrollen und ‚freiwillige‘ Massenscans.“ Der Kampf gehe daher nächstes Jahr weiter.
Breyer klagt zusammen mit einem Missbrauchsopfer gegen die freiwillige Chatkontrolle. Hierzulande dürfte eine solche Maßnahme nicht anwendbar sein, da Messaging-Dienste dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Anbieter dürfen sich daher nicht übers technische nötige Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder von näheren Umständen der Telekommunikation verschaffen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht
Seit vielen Jahren tauschen Vermieter Heizkostenverteiler und Wasseruhren gegen fernablesbare Modelle aus. Das ist nicht nur für den Mieter komfortabel, denn er muss niemanden mehr in die Wohnung lassen, sondern spart auch die Arbeitszeit für die Ablesung. Da die Vermieter die Kosten für die Ablesung üblicherweise über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wird es auch für ihn billiger, wenn der Aufwand dafür geringer ausfällt.
Sind fernablesbare Zähler in einer Wohnung installiert, ist der Vermieter laut § 6a Heizkostenverordnung (HeizkostenV) seit 2022 verpflichtet, eine monatliche Verbrauchsübersicht bereitzustellen, im Behördendeutsch heißt sie „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI). Die Vorschrift geht auf die Energieeffizienz-Richtlinie der EU zurück. Ziel der 2018 verabschiedeten Vorschrift ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren.
Kommt ein Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter das Recht, 3 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückzufordern, erläutert Mietrechtsexperte Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von c’t. Jedoch müsse der Mieter die Kosten für die vorgeschriebene monatliche Übersicht übernehmen. Typischerweise sei das ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr. „Ab ungefähr 50 Euro sollte man genauer hinschauen und Nachweise für die Kosten verlangen“, rät Wall.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht“.
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EU-Cyberagentur nutzt heimlich KI für Berichte – und fliegt auf
Zwei Berichte der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa haben für Aufsehen gesorgt: Die Dokumente waren gespickt mit zahlreichen erfundenen Quellen. Wissenschaftler prüften das genauer – und fanden starke Anhaltspunkte dafür, dass die falschen Quellen von einer KI halluziniert wurden.
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Betroffen sind zwei im vergangenen Oktober beziehungsweise November erschienenen Berichte der Agentur. Als Forscher von der Westfälischen Hochschule die Publikationen lasen, wurden sie stutzig. Zum einen klangen viele Textpassagen für sie unschlüssig. Als sie auf die angegebenen Links zu zitierten Quellen klickten, funktionierten diese überhaupt nicht. Und das im großen Stil: 26 von 492 Fußnoten sollen dem Spiegel-Magazin zufolge in einem der Berichte falsch gewesen sein.
„Man hätte nur einmal draufklicken müssen“
Nun kann ein Link aus vielerlei Gründen nicht funktionieren, etwa weil die Struktur der Webseite, auf die er verweist, sich verändert hat. Auffällig an den falschen Links waren aber LLM-typische Fehler. So enthielt ein Link auf eine Microsoft-Seite über die russische Hackergruppe APT29 auch diesen Namen – Microsoft selbst bezeichnet die Gruppe aber als Midnight Blizzard.
„Mich stört maßgeblich, dass eine öffentliche Behörde, die in meinen Augen die sehr wichtige Aufgabe hat, verlässliche, nachvollziehbare Berichte herauszugeben, das in diesem Fall nicht getan hat“, kritisiert Christian Dietrich, einer der Forscher und Professor an der Westfälischen Hochschule. „Man hätte nur einmal draufklicken müssen.“
Enisa spricht von „menschlichen Fehlern“
Enisa, welche über ein jährliches Budget von rund 27 Millionen Euro verfügt, räumte die Fehler auf Anfrage des Spiegel-Magazins ein, spricht von „Mängeln“, für die man Verantwortung übernehme. Es sei zu „menschlichen Fehlern“ gekommen und man habe die KI „kleinere redaktionelle Überarbeitungen“ vornehmen lassen.
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Auch vom Chaos Computer Club gibt es Kritik. Sprecher Linus Neumann nannte den Vorgang „blamabel“. „Enisa soll die zentrale Anlaufstelle für unabhängige Expertise, Richtlinien und Standards in Europa sein“, zitiert der Spiegel Neumann. „Wenn dann schon in den sehr oberflächlichen Bedrohungsberichten derart unsauber gearbeitet wird, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf die Institution“.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Letzer Aufruf: Jetzt Proposals für die API-Konferenz von heise einreichen
APIs bilden einen zentralen Aspekt beim Gestalten komplexer Systemarchitekturen, und sie verbinden die verschiedenen Domänen und Dienste untereinander. Dabei öffnen sie spezifisches Wissen für andere und teilen es mit dem Gesamtsystem. Bei der Entwicklung gilt es, einige Herausforderungen an Konstruktion, Sicherheit, Wartbarkeit und Kommunikation zu bewältigen.
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Diesen Themen widmet sich die Online-Konferenz betterCode() API, für die die Veranstalter iX und dpunkt.verlag noch bis zum 19. Januar 2026 Vorschläge für Vorträge und Workshops annehmen. Die Konferenz am 12. Mai richtet sich an Entwicklerinnen, Softwarearchitekten sowie API-Beauftragte im Management und bietet Know-how, Trends sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis.
Die betterCode() API 2026 am 12. Mai 2026 bietet folgende Schwerpunkte:
- API-Design und -Tools
- Legacy-Systeme modernisieren und migrieren
- Testen, Versionierung und Management
- Data Contracts und Produkte
- Unterstützung durch KI
- Wissen teilen über Schnittstellen
Jetzt Proposals einreichen oder Blind-Bird-Ticket erwerben
Interessenten können Vorschläge für technische Know-how-Vorträge, Berichte aus der Praxis oder eintägige Workshops bis zum 19. Januar einreichen (Call for Proposals). Die praxisnahen Workshops finden zusätzlich zur Konferenz statt und machen das theoretische Wissen in Übungen greifbar.
Anfang Februar geben die Veranstalter das Programm bekannt und öffnen den regulären Ticketshop für Besucher, doch bereits jetzt lassen sich Blind-Bird-Tickets erwerben. Die betterCode() API 2026 knüpft an das Konzept der bisherigen Ausgaben der Konferenz an. Wer über die API- und weitere betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, meldet sich auf der Website zum Newsletter an.
(who)
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