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Datenschutz & Sicherheit

Daten beim Hotel-Check-in: Wer hat in meinem Bettchen gelegen?


Einer der mutmaßlichen North-Stream-Saboteure flog auf, weil er sich in einem italienischen Hotel anmeldete und seine Daten bei der Polizei landeten. Wie sind die Ermittler:innen an die Informationen gelangt und wie ist die Situation für Reisende bei Übernachtungen in Deutschland?

Strand mit Liegestühlen, im Hintergrund Hotels
Die Provinz Rimini ist als Urlaubsziel beliebt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / blickwinkel

In Italien griff die Polizei vergangene Woche einen Ukrainer auf. Er soll mutmaßlich an der Sabotage der North-Stream-Gaspipelines vor drei Jahren beteiligt gewesen sein, gegen ihn gibt es einen europäischen Haftbefehl. Wie der Verdächtige letztlich aufgeflogen ist: Beim Familienurlaub gab er zur Anmeldung seine Daten an, die wurden an die Polizei übermittelt, es gab einen Treffer. Festnahme.

Es klingt fast zu einfach und für einen vielgesuchten Mann zu leichtsinnig, um wahr zu sein. Begründet ist der Ermittlungserfolg im italienischen Meldewesen für Unterkünfte. Die Betreiber von Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben müssen die Daten ihrer Gäste erfassen, persönlich kontrollieren und spätestens innerhalb von 24 Stunden über ein einheitliches Online-Portal an die örtliche Polizeibehörde übermitteln.

Das ist in Europa ungewöhnlich, in den meisten Staaten werden die Daten der Reisenden nicht automatisch an Behörden weitergeleitet. Ähnliche Übermittlungsvorschriften gibt es jedoch etwa in Spanien, wo es seit Dezember 2024 ein neues Register für Übernachtungen, Mietwagen-Buchungen und andere touristische Angebote gibt.

Ausweis, bitte!

Doch auch wenn Reisendendaten in Deutschland nicht gleich bei der Polizei landen: Die Bitte um das Vorzeigen eines Ausweises kennen viele auch aus deutschen Hotels. Hierzulande ist eine besondere Meldepflicht jedoch zum 1. Januar 2025 für inländische Gäste weggefallen. Die frühere Ampelregierung hatte sie in einem Bürokratieentlastungsgesetz gestrichen.

Aktuell ist die Situation also: Wer als Deutsche:r in einem deutschen Hotel übernachtet, muss seine Meldedaten nicht mehr per Unterschrift quittieren und durch das Zeigen des Ausweises belegen. Für Nicht-Deutsche gelten die alten Regeln nach Bundesmeldegesetz jedoch weiter. Die Unterkünfte müssen die ausgefüllten Meldezettel 12 Monate aufbewahren. Fragen Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere berechtigte Ermittler:innen sie an, müssen sie diese herausgeben.

Das, so Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland, sei aber in der Vergangenheit kaum passiert. „Ab und an melden sich Ermittler im Rahmen einer Fahndung bei Hotels und lassen sich die Meldescheine zur Einsicht vorlegen.“ Dass sie „das große Besteck“ herausholen und die Meldescheine auf Schriftprobe, Fingerabdrücke oder DNA-Anhaftungen untersuchen, sei extrem selten.

Dass die Meldescheine für inländische Gäste weggefallen sind, begrüßt der Geschäftsführer des Branchenverbandes. Das erspare den Häusern einiges an Verwaltungsaufwand. Eine Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern hingegen widerspreche der „DNA der Hoteliers“. Diese Ungleichbehandlung liegt jedoch nicht in den Händen der deutschen Gesetzgeber:innen, die Meldepflicht ist im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegt und somit völkerrechtlich verbindlich.

Mehr Daten, mehr Risiko

Dennoch verlangen Hotels weiterhin Daten von ihren Gästen, auch die Frage nach dem Ausweis hören Übernachtende noch regelmäßig. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig. „Die Unterkünfte brauchen weiterhin Daten, um Rechnungen zu stellen“, sagt Luthe. Die müssen sie entsprechend steuerrechtlicher Vorgaben zehn Jahre aufheben. Vorschriften zur Erhebung und Weitergabe gibt es auch an Orten, wo eine Kur- oder Tourismusabgabe anfällt. Dort müssen Unterkunftsbetreiber in der Regel die Daten ihrer Gäste erheben und an kommunale Stellen übermitteln.

Was Luthe sich für die Zukunft wünscht, ist eine digitale Möglichkeit, die notwendigen Daten der Gäste schnell und sicher zu ermitteln. Dafür hatte es bereits ein Pilotprojekt gegeben, das jedoch seit dem Scheitern der deutschen ID Wallet und dem Rückzug der Ausweis-App aus den App-Stores im Jahr 2021 nicht weitergeführt wurde. Explizit als Anwendungsfall genannt sind Hotel-Check-ins nun bei der EU-weiten digitalen Brieftasche. Bis Anfang 2027 sollen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen für die sogenannte EUDI-Wallet eine Lösung anbieten.

Was Übernachtungssuchende vermeiden sollten: Den Hotels und anderen ihren Ausweis zur vollständigen Kopie überlassen. Das ist zwar mit Zustimmung der Ausweisinhaber:innen prinzipiell erlaubt, nicht benötigte Angaben sollten aber in jedem Fall unkenntlich gemacht werden. Das ist besonders angesichts möglicher späterer Datenlecks relevant. So wurde im August bekannt, dass eine Hacking-Gruppe sich Zugang zu den Buchungssystemen italienischer Hotels verschaffte und danach unter anderem Scans von Ausweisdokumenten auf Plattformen zum Kauf anboten.


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Datenschutz & Sicherheit

So soll Missbrauch von Palantir-Software verhindert werden


Nach der Einführung der umstrittenen Palantir-Software VeRA bei der bayerischen Polizei haben die Beamten einen großen Teil der Nutzungen auf möglichen Missbrauch überprüft. 107 Mal sei das Analyse-Programm – mit vollem Namen „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ – bis Anfang Oktober genutzt worden, teilte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage mit. Die Zahl der Stichproben zur Prüfung in diesem Zeitraum liege „in einem hohen zweistelligen Bereich“. Auffälligkeiten habe es dabei nicht gegeben.

Mit dem Programm lassen sich die verschiedenen Datentöpfe mit zig Millionen Informationen, die der bayerischen Polizei zur Verfügung stehen, in Sekundenschnelle durchsuchen. Dazu gehören nicht nur Angaben zu Verdächtigen, sondern auch zu Zeugen.

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Um die Daten auszuwerten, übersetzt die Software unterschiedliche Dateiformate in ein gemeinsames Format. So können Ermittler Verbindungen erkennen und Informationen zur selben Person aus den verschiedenen Quellen zusammenführen. Angezeigt werden die Daten wahlweise in Netzwerken, auf Karten, in zeitlicher Abfolge oder als reine Texttabellen. Aus den Informationen lassen sich dann neue Dossiers erstellen.

Datenschützer kritisieren diesen umfangreichen Zugriff und die mögliche Verknüpfung von Daten, die zu völlig unterschiedlichen Zwecken gesammelt wurden. Analysten können dort je nach Fall Verbindungen zwischen Zeugen eines Unfalls und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zu Terrorverdächtigen feststellen und festhalten.

Allerdings müssen die Analysten der Polizei, die die Software benutzen dürfen, bei jeder Suchanfrage zunächst angeben, zu welchem Zweck sie das Palantir-Programm nutzen. Bei weniger schwerwiegenden Gefahren können sie nicht auf besonders sensible Daten wie Erkenntnisse aus Abhöraktionen zugreifen, in dringenderen Fällen wie Terrorgefahr dagegen schon.

Um sicherzugehen, dass keiner der Beamtinnen und Beamten das Programm unberechtigterweise nutzt – zum Beispiel um den Wohnort von Prominenten oder Menschen aus dem privaten Umfeld zu suchen – werden die Suchanfragen stichprobenartig überprüft, teilt das LKA mit. Die Prüfer können dabei einsehen, wer wann welche Daten zu welchem angegebenen Zweck abgefragt hat.

Zuständig dafür sei die Projektleitung zur Software im LKA in Absprache mit dem Polizeipräsidium, aus dem die Suchanfrage kam. Eine genaue Zahl der Stichproben wollte das LKA auf Nachfrage nicht nennen.

Bei unberechtigten Abfragen werde zunächst geprüft, ob ein Verstoß gegen die Regeln zum Datenschutz vorliege, teilte das LKA mit. Betroffenen Beamten könne dann zum Beispiel der Zugriff auf die Software entzogen werden. In schwereren Fällen, etwa wenn sensible Daten weitergegeben werden, könne es auch strafrechtliche Ermittlungen geben.

Der Einsatz der Software von Palantir bei deutschen Polizeien ist politisch umstritten. Kritiker stoßen sich an den politischen Präferenzen von Mitgründer und Verwaltungsratschef Peter Thiel: Der US-Milliardär hatte in der Vergangenheit US-Präsident Donald Trump im Wahlkampf unterstützt. Nach Angaben des Unternehmens ist Thiel aber nicht in das operative Tagesgeschäft involviert.

Datenschützer äußerten auch die Befürchtung, dass US-Geheimdienste über Palantir Zugriff auf deutsche Polizeidaten bekommen könnten – ein Vorwurf, den die Firma zuletzt vehement zurückwies. Ein solcher Datenabfluss sei „technisch ausgeschlossen“, weil das Programm „ausschließlich“ auf Servern der Polizei betrieben werde – ohne Anschluss ans Internet oder externe Server.

Neben der bayerischen Polizei nutzen auch Beamten in Nordrhein-Westfalen und Hessen die Software, in Baden-Württemberg soll sie nach dem Willen der Landesregierung bald eingesetzt werden. Einen Einsatz bei Bundesbehörden wollte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt prüfen.


(afl)



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Datenschutz & Sicherheit

Qantas-Kundendaten tauchen nach Cyberangriff im Netz auf


Nach einem Cyberangriff bei der australischen Airline Qantas im Juli sind jetzt Kundendaten im Netz aufgetaucht. Gemeinsam mit den Ermittlungsbehörden versucht das Unternehmen aktuell noch zu ermitteln, um welche Daten genau es sich handelt. Experten ordnen die Ereignisse bei Qantas dem Cybercrime-Kollektiv Scattered Lapsu$ Hunters zu, das zuletzt eine Reihe von Großunternehmen heimsuchte.

5,7 Millionen Kundendaten waren bei Qantas Anfang Juli gestohlen worden. Größtenteils handelt es sich dabei um Namen, E-Mail-Adressen und Vielfliegerdaten. Ein kleinerer Teil der betroffenen Kundendaten umfasst aber auch Geschäfts- oder Privatadressen sowie Geburtsdaten, Telefonnummern, Geschlecht und Essenspräferenzen, teilte Qantas am Samstag mit. Kreditkartendaten oder Passwörter seien aber nicht betroffen. Vielflieger müssten sich keine Sorgen um ihre Bonuspunkte machen, versichert das Unternehmen in einer Kundeninformation.

Am New South Wales Supreme Court, einem der obersten australischen Gerichtshöfe, hat die Airline nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche den Zugriff auf und die Veröffentlichung der geleakten Daten untersagt. Was die mutmaßlichen Akteure hinter dem Angriff aber kaum abhalten dürfte: Es gibt Hinweise, dass es sich hierbei um Scattered Lapsu$ Hunters handelt. Ein Konglomerat von Cybercrime Gangs, das aktuell 39 namhafte Unternehmen auf einer Leaksite im Darknet erpresst. Sie fordern unter anderem Google Adsense, Salesforce, Adidas auf, ein Lösegeld zu verhandeln. Ansonsten wollen die Täter zuvor erbeutete Daten veröffentlichen.

Der australische IT-Sicherheitsexperte Troy Hunt ist der Schöpfer von haveibeenpwnd.com. Mit der Seite lässt sich einfach herausfinden, ob die eigene Mailadresse schon einmal Teil eines Datenlecks bei einer Website war und dortige Login-Daten in die Hände von Cyberkriminellen gefallen sein könnten. Jetzt erwischte es Hunt selbst, wie er dem australischen Fernsehsender ABC News bestätigte: Die Mailadresse, die er in einem Qantas-Kundenaccount hinterlegt hat, sei auch Teil der kursierenden Kundendaten.

Allerdings dürfte der Schaden sich in Grenzen halten: Hunt nutzte die betroffene Adresse demnach ausschließlich für Qantas. Eine gängige Praxis unter IT-Sicherheitsexperten: Eine Mailadresse anlegen, die ausschließlich für den Account auf einer bestimmten Webseite dient – wenn hier zum Beispiel plötzlich fremde Mails eintreffen oder die Adresse in völlig anderen Leaks auftaucht, kann das Hinweise auf Kompromittierungen beziehungsweise die Zusammensetzung fremder Datenleaks liefern.

Auf einer Website, wo die Qantas-Daten zunächst zum Download bereitstanden, sind sie Hunt zufolge entfernt worden. Möglicherweise auf Verfügung des Gerichts. „Aber sie sind bereits in Tausenden von Händen und werden wahrscheinlich einfach auf einen neuen Dienst hochgeladen“, sagte er. Der sprichwörtliche Geist sei aus der Flasche. Er rät betroffenen Qantas-Kunden, noch wachsamer gegenüber möglichen Phishing-Versuchen zu sein – je mehr ein Bedrohungsakteur über sein Opfer weiß, desto besser könne er seine Phishing-Angriffe zuschneiden.


(nen)



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Datenschutz & Sicherheit

Degitalisierung: Wut


Wenn Menschen sehr wütend sind, gehen sie oft irrationale Wege. Das ist aber nicht immer hilfreich, wenn es darum geht, Probleme gut zu lösen. Was diese Dynamik mit der Diskussion um Chatkontrolle zu tun hat, erklärt unsere Kolumnistin Bianca Kastl.

Mensch rennt im Schnee und zieht Feuer hinter sich her.
– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alexander JT

Die heutige Degitalisierung wird sich mit der Wirkung von Wut beschäftigen müssen, mit Furor. Denn Wut ist ein Momentum, das uns immer wieder dazu bringt, dass vermeintlich gut gemeinte Ideen katastrophale Folgen haben können. Um das Konzept mit der Wut und seine Wirkung besser zu verstehen, hilft es vielleicht, einen Blick in die Filmgeschichte zu werfen.

Im Jahr 1936 erzählte der zuvor aus Nazideutschland emigrierte Filmregisseur Fritz Lang in „Blinde Wut“ die Geschichte des unschuldig verhafteten Joe Wilson, gespielt von Spencer Tracy. Wegen der vermeintlichen Entführung eines Kindes wird er beinahe von einem aufgebrachten Lynchmob ermordet. Die Menge stürmt das Gefängnis, in dem Joe inhaftiert ist, setzt es in Brand und am Ende kann Joe nur um ein Haar lebend entkommen. Für tot gehalten, schmiedet Joe Rachepläne – und irgendwo gegen kurz vor Schluss wäre es fast ein brillanter Film geworden, hätte Hollywood nicht noch ein typisch kitschiges Ende anfügen müssen.

Fritz Langs Film kann uns dabei helfen, zu verstehen, aus welchen Motiven Menschen durch starke Gefühle wie Wut oft irrationale Wege gehen. Dass kann sogar so weit gehen, dass es ihnen nach Rache oder sogar Lynchmord gelüstet. Gleichzeitig sollte uns der Film aber auch genau deshalb eine Lehre sein, gerade nach besonders schrecklichen Ereignissen unsere Entscheidungen und die Abwägung ihrer Folgen nicht von starken Emotionen leiten zu lassen.

Zerfetzte Seelen

Oftmals fällt es leichter, den eigenen Irrweg im Hier und Heute neutraler zu betrachten, wenn dazu Beispiele verwendet werden, die doch etwas aus der Zeit gefallen sind. Das kann ein Film in Schwarz-Weiß von 1936 sein oder eben ein netzpolitisches Beispiel aus dem Jahr 2009. Ursula von der Leyen, heute Präsidentin der Europäischen Kommission, damals Familienministerin, versuchte ein digitalpolitisches Ungetüm namens „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (oder etwas kürzer Zugangserschwerungsgesetz) voranzutreiben.

Das Konzept des Gesetzes war mehr oder weniger: Es sollte eine vom BKA verwaltete Sperrliste mit Webseiten geben, auf denen Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu finden sind. Webseiten auf der Sperrliste würden dann von Internetanbietern geblockt, sofern das Material nicht entfernt werden konnte. Ein Stoppschild für Webseiten, ernsthaft.

Im Vorfeld des Gesetzes wurde an der ein oder anderen Stelle versucht, eine Art wütender Gruppendynamik zu schaffen. Von der Leyen sprach in Interviews von „zerfetzten Seelen“, zeigte Journalist*innen Missbrauchsdarstellungen als Ausdruck der Dringlichkeit und Schwere des Problems und warf Kritikern Zynismus vor. Karl Theodor zu Guttenberg, damals noch nicht mit vollstem Vertrauen versehen, zeigte sich auch schwer betroffen und stellte den Protest gegen Internetsperren gleich auf eine Stufe mit der Ablehnung des Kampfes gegen Darstellungen sexualisierter Gewalt.

Letztlich alles ein Versuch, Wut gegenüber andere Handlungsweisen zu erregen. Wer nicht voll für uns ist, kann nur mit den Menschen sein, die etwas so absolut Inakzeptables wie Kindesmissbrauch betreiben. Jede Maßnahme zur Durchsetzung ist recht, um so etwas Schreckliches durch genau den einen von vielen möglichen Wegen zu verhindern. Seid wütend gegenüber anderen Lösungsvorschlägen, auch wenn andere Lösungen genauso Sicherheit und Gerechtigkeit für alle erreichen wollen.

Die damaligen Methoden von DNS-Sperren waren vergleichsweise minimalinvasiv. Die Anpassung eines DNS-Servers, um Blockierungen durch Internetprovider zu umgehen, war eher Grundkurs Internettechnik und wäre schwerlich zu irgendeiner Art von Zugangserschwerung gut gewesen. Speziell für Menschen, die mit der Verbreitung und Erstellung von Darstellungen sexuellem Missbrauchs klare Straftaten in oftmals voller bösartiger Absicht begehen. Wohl aber hätte es die Basis einer Infrastruktur für Zensur im Internet sein können.

Das Zugangserschwerungsgesetz trat letztlich zwar formal Anfang 2010 in Kraft, so wirklich angewendet wurde es aber nicht und verschwand Ende 2011 wieder still und heimlich.

Was zumindest aber in der Geschichte der deutschen Digitalpolitik blieb: „Zensursula“ und ein erster netzpolitischer Erfolg gegen unsinnige technische Beeinflussung von Internetinfrastruktur.

Schauspielerei

In der Genese des Regelungsvorschlags einer Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, besser bekannt als die heutige Chatkontrolle, wurden dann seit 2022 ebenfalls nicht weniger starke Emotionen gezeigt. Klar, wenn ein Schauspieler wie Ashton Kutcher für Organisationen wie Thorn die löblichen Absichten im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen als oberster Lobbyist bewirbt, dann sind da große Emotionen im Spiel, aber auch seltsame Lobbyverbindungen. Am Ende ging es möglicherweise um weit mehr als das Erkennen von entsprechenden Inhalten.

Für die Erkennung von Missbrauchsdarstellungen wurde Client-Side-Scanning (CSS) vorgeschlagen. Dabei werden bereits auf dem jeweiligen Endgerät Inhalte wie Fotos oder Videos in Messengern oder bei Maildiensten automatisch gegen eine Datenbank bekannter Inhalte abgeglichen. Immer wieder wurde von Befürwortern von Techniken wie dieser große Emotionen geschürt, dass das jetzt notwendig sei und dass wir das unseren Kindern quasi schulden würden. Gerade bei einem so sensiblen und emotionalen Thema wie Kindesmissbrauch müssen wir uns da immer die Frage stellen, ob das, was von diesen Gruppen auch mit viel Emotion getrieben wurde, auch wirklich hilfreich ist.

Viele wiesen in der langen politischen Diskussion um die Chatkontrolle auf Probleme hin. Seien es Hunderte von IT-Expert*innen und Sicherheitsforschenden, Jurist*innen, Datenschützer, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messenger, UN-Vertreter, Kinderschützer, Wächter*innen der Internetstandards, Wissenschaftler*innen weltweit sowie eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft. Immer. Wieder.

Auch jüngst wurde wieder sachlich vorgetragen von Internetunternehmen, Wirtschaftsverbänden, dem Kinderschutzbund und Herstellern von Messengern: Der geplante Weg der Chatkontrolle ist falsch und schädlich.

Es wirkt gerade so, als würde eine kleine politische Gruppe gegen alle Rationalität und wider besseren Wissens das mühsam aufgebaute Gebäude unserer freiheitlich-demokratischen Grundrechte stürmen und in Brand setzen wollen. Bei aller Wut, die dabei bei uns entstehen kann, ist aber die Sachlichkeit des Protests das, was uns zumindest für diese Etappe im Widerstand gegen die Chatkontrolle gut zu Gesicht stand. Oder um es mit Markus zu sagen: Das war ein guter Tag für Grund- und Freiheitsrechte.

Memento

Nach der Wut und ihrem Abklingen zeigte sich diese Woche im Bundestag aber ein durchaus bemerkenswertes Momentum Memento. Die zur Chatkontrolle angesetzte Aktuelle Stunde in dieser Woche war eine Ansammlung diverser Sonderbarkeiten: Eine gesichert rechtsextremistische Partei, die perfiderweise so tut, als wäre das Scheitern der Zustimmung Deutschlands zur Chatkontrolle ihr Erfolg, und Regierungsparteien, die ja schon immer dagegen waren, im Besonderen ausgerechnet der Innenminister mit seinen eigenen Überwachungsfantasien.

Einig war man sich darin, dass es mehr zu tun gibt für den Kinderschutz. Immerhin. Allerdings ist die digitalpolitische Erkenntnis aus der aktuellen Episode um die Chatkontrolle vielleicht etwas arg sanft in der Debatte ausgefallen.

Speziell konservative Parteien wie die Union, aber leider auch die SPD, leben gedanklich immer noch in einer Welt des Internets als Neuland. Eine virtuelle Welt, die von der realen Welt irgendwie losgelöst ist, in der die Durchsetzung der öffentlichen Ordnung aber immer wieder mit falsch analog gedachten Mitteln versucht wird.

Stoppschilder im Internet? Funktionieren nicht. Weiterhin vertrauliche Kommunikation, wenn in jedem digitalen Endgerät mit erratischen Techniken wie Client-Side-Scanning mitgelesen wird? Gibt es nicht. Und wenn wir schon dabei sind: Es gibt keine Sicherheitslücken oder Überwachungsinfrastrukturen, die bis in alle Ewigkeit nur von den Guten genutzt werden können.

Am Ende bleibt auch auf EU-Ebene leider der Eindruck, dass bei einem so wichtigen Thema wie dem Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von EU-Politiker*innen wie Ursula von der Leyen oder Ylva Johansson zur Lösung schwieriger digitalpolitischer Probleme nur starke Emotionen vorhanden sind und daraus resultierende digitalpolitische Übersprungshandlungen. Es entsteht der Eindruck, dass diese Lücke der Umsetzungskompetenz von Lobbyorganisationen wie Thorn bösartig ausgenutzt wird.

In der aktuellen Diskussion um die Chatkontrolle war die konservative Kraft – also eine, die sich für die Erhaltung von Grundrechten auch im digitalen Raum einsetzt – keine rein politische. Es war ein eher ungewöhnliches Bündnis aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Betroffenenverbänden. Ein Bündnis, das das Thema Chatkontrolle aus der Digitalbubble heraus erst medial zu dem gesamtgesellschaftlichen Problem erhoben hat, das es nun mal ist. Weil die Regierungsparteien selbst keine klare Haltung finden konnten und ihr – zumindest in der Wahrnehmung nach außen – keine Kompetenzen zugeordnet werden können, Digitalpolitik nach dem eigenen Wertekanon gestalten zu können.

Dieser Mangel an klarer Haltung zu digitalpolitischen Themen und eigener Kompetenz zur adäquaten Problemlösung ist für Parteien in Regierungsverantwortung komplett aus der Zeit gefallen.

Dabei war die Chance eigentlich relativ gut: Ein klares Nein zur Chatkontrolle von Seiten Deutschlands hätte genügt, die fachlichen Begründungen wurden Jahre vorher ja schon massenhaft servierfertig geliefert. Gegen diese momentan vielleicht aufkommende Wut hilft am Ende vor allem eines: eine weiterhin klare Haltung für Grundrechte, auch in der digitalen Welt.

Denn diese klare Haltung für digitale Grundrechte bei der Lösungsfindung digitalpolitischer Problemfelder werden wir weiterhin brauchen, ganz ohne Wut.


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