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Datenschutz & Sicherheit

Daten von 153 Millionen Fluggästen landen 2024 beim BKA


Wer in letzter Zeit von oder in die EU geflogen ist, dessen Daten hat das Bundeskriminalamt mit hoher Wahrscheinlichkeit analysiert.

Die Daten von 153 Millionen Fluggästen haben die Fluggesellschaften im zurückliegenden Jahr an die Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt übermittelt. Insgesamt waren es 548 Millionen Datensätze. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Gegenüber dem Vorjahr sind es etwa 94 Millionen mehr Datensätze und 28 Millionen mehr betroffene Passagiere.

Das BKA gleicht die Daten der Flugreisenden automatisch mit polizeilichen Datenbanken ab und sucht nach Mustern, „um Personen zu identifizieren, die mit terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten“, so die Website des BKA.

Die maschinelle Prüfung erzielte im vergangenen Jahr auf diese Weise über 200.000 Datensatztreffer und rund 6.800 Mustertreffer. Nach einer händischen Überprüfung haben BKA-Mitarbeitende nur rund 90.000 von ihnen als echt-positive Treffer bestätigt.

Im Vergleich zum Vorjahr waren es deutlich weniger automatische Treffer. Dennoch konnten die Fahnder*innen nach ihrer Überprüfung mehr Treffer bestätigen als vergangenes Jahr.

Aus diesen Treffern ergaben sich wiederum lediglich 10.426 polizeiliche Maßnahmen, wenn beispielsweise die angetroffenen Flugreisenden mit den gesuchten Personen tatsächlich übereinstimmten. In ungefähr einem Fünftel der Fälle ging es um Aufenthaltsermittlungen. Mehr als 1.500 Menschen wurden festgenommen. Am häufigsten haben die Beamt*innen die angetroffenen Fluggäste durchsucht.

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Damit geht die Tendenz der letzten Jahre weiter: Die Menge der erfassten und übermittelten Daten wächst, ohne dass sich damit mehr Treffer erzielen lassen. Der Anteil der für die Grenzbehörden interessanten Personen an allen betroffenen Fluggästen ist und bleibt verschwindend gering.

Immer mehr Datenflut

Nicht nur wächst die Menge der erfassten Daten, der Anteil der betroffenen Passagiere am gesamten Flugaufkommen in Deutschland ist auch größer geworden. Aktuell sind es ungefähr 90 Prozent aller Flugreisenden, deren Daten das BKA verarbeitet (Stand August 2025). Das ist die überwältigende Mehrheit. Im vergangenen Jahr waren es noch 72 Prozent.

Denn immer mehr Luftfahrtunternehmen übermitteln die Daten ihrer Fluggäste an die Fluggastdatenzentralstelle. Aktuell sind es 391 Unternehmen, die an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind. Das sind 160 mehr als im Vorjahr. Welche und wie viele Unternehmen an das System noch angebunden werden müssen, wollte die Bundesregierung nicht beantworten.

Zugelassen waren im vergangenen 1710 ausländische und 101 deutsche Fluggesellschaften, so das Luftfahrt-Bundesamt.

Begehrte Daten

Beim Fluggastdatensatz handelt es sich um Daten, die bei der Buchung des Fluges anfallen. Dazu gehören der Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, alle Arten von Zahlungsinformationen einschließlich der Rechnungsanschrift sowie Informationen zum Gepäck, zum Tarif, zur Zahlungsweise und zu Mitreisenden. Auch Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiter*in sind enthalten.

Die Fluglinien sind gesetzlich verpflichtet, die Daten aller Flüge über EU-Außengrenzen sowie für ausgewählte Strecken innerhalb der EU an die Fluggastdatenzentralstelle weiterzugeben und tun dies in Deutschland seit 2018.

Als wesentlich stichhaltiger gelten die sogenannten API-Daten (Advance Passenger Information-Daten), die über den normalen Geschäftsverlauf hinausgehen und viel detailliertere Informationen enthalten: neben der Flugverbindung sind es Daten aus den mitgeführten Identitätsdokumenten, unter anderem Ausstellungsland und Ablaufdatum des Dokuments, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vorname, Geschlecht sowie Geburtsdatum. Da EU-Gesetzgebende diese Daten als „verifiziert“ betrachten, müssen die Fluggesellschaften nun auch sie in Kombination mit den Fluggastdatensätzen erheben und an Behörden übermitteln. Anfang dieses Jahres sind zwei EU-Verordnungen dazu in Kraft getreten.

Die EU richtet dafür einen zentralen Router ein, von dem aus die Daten an die zuständigen Behörden in jeweiligen EU-Ländern übermittelt werden. Fluggesellschaften müssen ihre automatisierten Systeme daran anschließen.

Bisher erhoben die Flugunternehmen diese Daten in unterschiedlicher Tiefe und auch nicht in einem standardisierten Format. An Behörden mussten sie vorab nur „etwaige erhobene“ API-Daten weiterleiten, weitere Vorschriften fehlten bis dahin.

Neues Bundespolizeigesetz

Seit 2008 fordert auch die Bundespolizei API-Daten zu bestimmten Flügen an, um sie vor Eintreffen des Fliegers zu prüfen. Im Zuge des neuen Bundespolizeigesetzes soll diese Einschränkung auf ausgesuchte Flüge entfallen. Im Gesetzesentwurf heißt es, dass nun die API-Daten aller Flüge über EU-Außengrenzen von und nach Deutschland an die Bundespolizei übermittelt werden müssen.

Wer also beispielsweise aus Großbritannien nach Deutschland fliegt, deren Daten landen sowohl bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA als auch bei der Bundespolizei, noch bevor man das Flugzeug betreten hat.

Von der anlasslosen Flugdatenspeicherung sind nicht alle Flugreisenden betroffen. Privatflüge sind vom Anwendungsbereich des Fluggastdatengesetzes nicht erfasst und fliegen unter dem BKA-Radar. Diese Behörde wertet die Daten aller anderen Passagiere nicht nur aus, sondern speichert sie für fünf Jahre. Datenelemente, die eine Identifizierung ermöglichen, werden sechs Monate nach ihrer Übermittlung unkenntlich gemacht, so die Website des Innenministeriums.



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Windows-Notfall-Update korrigiert Message-Queuing-Probleme | heise online


Anfang der Woche wurde bekannt, dass die Sicherheitsupdates für Windows im Dezember unerwünschte Nebenwirkungen haben: Das Message Queuing (MSMQ), das der Anwendungskommunikation dient, wird davon in Windows 10 und Windows Servern bis 2019 gestört, was zu Software-Ausfällen führen kann. Nun steuert Microsoft mit Notfallupdates außer der Reihe gegen.

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Den Eintrag in den Windows-Release-Health-Notizen hat Microsoft in der Nacht zum Freitag mit dieser Lösung aktualisiert. Das Update mit dem Knowledgebase-Eintrag KB5074976 (Windows 10), KB5074975 (Windows Server 2019) respektive KB5074974 (Windows Server 2016) steht jetzt bereit und hievt die Windows-10-Build-Nummern auf 19044.6693 und 19045.6693. Es handelt sich um ein kumulatives Update, es umfasst auch die weiteren Änderungen des Windows-Updates zum Dezember-Patchday von Microsoft.

Das Update erhalten IT-Verantwortliche ausschließlich über den Windows-Update-Katalog durch Suche nach der KB-Nummer. In den KB-Einträgen verlinkt Microsoft auch entsprechend in den Windows-Update-Katalog, allerdings stehen zum Meldungszeitpunkt die Updates für Server entgegen der Ankündigung noch nicht zum Herunterladen bereit.

Inzwischen hat Microsoft die Liste der betroffenen Betriebssysteme deutlich erweitert. Hieß es zunächst, Windows 10 22H2, Windows Server 2016 und 2019 wiesen die MSMQ-Probleme nach der Aktualisierung auf, nennt Microsoft nun Windows 10 22H2, 21H2 sowie 1809 und 1607 und die Server-Versionen 2019, 2016, 2012 R2 und 2012 als anfällig dafür auf.

Die Probleme mit dem Dezember-Update wurden am Montag dieser Woche bekannt. Die Störungen stammen von den darin vorgenommenen Änderungen am MSMQ-Sicherheitsmodell und NTFS-Zugriffsrechten für den Ordner „C:\Windows\System32\MSMQ\storage“. MSMQ-Nutzerinnen und -Nutzer müssen jetzt Schreibzugriff auf diesen Ordner haben, was üblicherweise auf die Administratoren beschränkt ist. In der Folge können Versuche, Nachrichten mittels MSMQ-APIs zu schicken, mit Ressourcenfehlern fehlschlagen.


(dmk)



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Uns fehlen noch 179.000 Euro



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Tastatur-Verzögerung entlarvt nordkoreanischen IT-Maulwurf bei Amazon.com


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falschen Identitäten bei westlichen Unternehmen ein. Durch Heimarbeit verschaffen sie der nordkoreanischen Regierung Einnahmen, bei Gelegenheit sammeln sie auch regimedienliche Daten. Amazon.com hat einen solchen Maulwurf ausgehoben. Verraten hat ihn die um einen Sekundenbruchteil langsameren Tastaturbedienung.

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Der Datenkonzern hatte den Administrator-Job an einen Personaldienstleister ausgelagert. Dieser meinte, jemanden in Arizona eingestellt zu haben, und Amazon schickte ihre einen Laptop. Darauf installierte Sicherheitssoftware schlug Alarm: Die Laufzeit der zu Amazons Servern übertragenen Tastaturanschläge lag nicht im Bereich einiger Dutzend Millisekunden, sondern bei 110 Millisekunden.


Drei Metallregale mit geöffneten Laptops

Drei Metallregale mit geöffneten Laptops

Teil einer nordkoreanischen Laptopfarm in Arizona

(Bild: gemeinfrei)

Das hat Amazons Chief Security Officer Stephen Schmidt dem Nachrichtendienst Bloomberg erzählt. Die längere Verzögerung deutet darauf hin, dass der Benutzer nicht, wie behauptet, in Arizona sitzt, sondern weit weg. Amazon beobachtete die Arbeit des Verdächtigen für einige Tage, ließ sich dessen Stellenbewerbung kommen und ihn schließlich hinausschmeißen.

Denn die Adresse in Arizona entpuppte sich als Haushalt einer Frau, die den Laptop aufgestellt und mit dem Server des nordkoreanischen Maulwurfs verbunden hatte. Außerdem nahm sie die Gehaltszahlungen entgegen und leitete sie weiter. Das war kein Einzelfall: In einem US-Strafverfahren ist sie wegen Einschleusens nordkoreanischer IT-Fachkräften in mehr als 300 US-Unternehmen im Juli zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden (USA v Christina Chapman, Az. 1:24-cr-00220) US-Bundesbezirksgericht für den District of Coumbia,

„Wenn wir nicht nach nordkoreanischen Arbeitern gesucht hätten, hätten wir ihn nicht gefunden”, sagt Schmidt. Zugriff auf relevante Daten habe der Täter nicht gehabt. Seine Bewerbung habe Muster wiederholt, die schon bei anderen nordkoreanischen IT-Maulwürfen beobachtet wurden. Demnach haben sie Schwierigkeiten mit bestimmten Idiomen und Artikeln der englischen Sprache. Zudem gäben sie oft die gleichen ausländischen Bildungseinrichtungen und früheren Arbeitgeber an, die zu verifizieren für US-Unternehmen nicht simpel ist.

Amazon gibt an, schon eine vierstellige Zahl an Bewerbungen erhalten zu haben, die es als nordkoreanischen Betrugsversuch einstufen konnte. Dieses Jahr sei die Zahl sprunghaft gestiegen. In der direkt beschäftigten Belegschaft will Amazon noch keine heimlichen Nordkoreaner aufgedeckt haben. Im November haben sich in den USA fünf weitere Unterstützer Nordkoreas schuldig bekannt.

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(ds)



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