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Datenschützer: Massen-Zuverlässigkeitsprüfung bei Fußball-EM war rechtswidrig


Voriges Jahr sollten massenhafte Zuverlässigkeitstests von Hunderttausenden von Personen dafür sorgen, dass die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ein Sommermärchen wird. Doch mittlerweile kritisieren die Datenschutzbehörden aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin, dass es für diese Grundrechte beeinträchtigende Musterung teilweise gar keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Polizei und Verfassungsschutz hatten damals eine sechsstellige Anzahl von Menschen durchleuchtet, die im Hintergrund des Turniers arbeiteten und Zugang zu sensiblen Bereichen hatten.

Als Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird ein Background-Check bezeichnet. Dabei sichtet die Polizei, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse über eine Person vorliegen. Diese Informationen werden dann an den Veranstalter übermittelt. Grundsätzlich müssen die Betroffenen vor einer solchen Maßnahme informiert werden und einwilligen. Auch wenn die Rechtslage je nach Bundesland variiert, war bei der EM der Verfassungsschutz in vielen Fällen involviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) glich die Daten der zu akkreditierenden Personen laut einem Bericht von Netzpolitik.org sogar in einem „Massendatenverfahren“ automatisiert mit seinen Dateisystemen ab und übermittelte ein Gesamtvotum an die zuständigen Genehmigungsbehörden.

ZÜP-Betroffene waren laut der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp „standardmäßig“ eine Vielzahl von Personengruppen, darunter UEFA-Freiwillige, privates Sicherheitspersonal, Catering- und Reinigungskräfte, Medienvertreter, Sponsoren und medizinisches Personal. Die genaue Zahl der überprüften Personen ist schwer zu ermitteln. Das BfV spricht von einer „großen Anzahl“. Anfragen von Netzpolitik.org in mehreren Bundesländern deuten auf weit über 100.000 überprüfte Personen hin: Die Berliner Polizei kontrollierte allein für das Olympiastadion, die Fanzone und Teamhotels über 75.000 Datensätze. Das NRW-Innenministerium verzeichnete 90.000 ZÜP. In Hamburg gab es über 53.000 Überprüfungen.

Es kam auch zu Mehrfachüberprüfungen und Wiederholungen aufgrund abweichender Personendaten. Trotz dieser Dopplungen erscheint es plausibel, dass der Verfassungsschutz eine sechsstellige Zahl von Menschen überprüfte – und die Polizeien der Länder insgesamt noch deutlich mehr.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk beklagt, dass es für diese massenhaften Überprüfungen keine ausreichende gesetzliche Basis gegeben habe. Das Innenministerium und das Landeskriminalamt NRW verweisen auf Paragraf 9 des Polizeigesetzes. Dieser erlaubt zwar Datenverarbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen, erwähnt aber weder Zuverlässigkeitsüberprüfungen noch Großveranstaltungen explizit.

Gayk argumentiert, dass eine reine Einwilligung der Betroffenen nicht ausreiche: Diese werde nicht freiwillig erteilt, wenn eine Teilnahme an der EM-Organisation davon abhänge. Die Kontrolleurin fordert die Landesregierung und das Parlament auf, eine „tragfähige“ Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Innenministerium sieht dagegen keine Notwendigkeit hierzu, da andere Länder ebenfalls an der Einwilligung festhielten.

In Berlin regelt Paragraf 45 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ZÜPs. Kamp bemängelt aber, dass die Anfragen an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste darin nicht vorgesehen seien. Die Möglichkeit sei zwar in den Datenschutzinformationen erwähnt worden, reiche aber nicht aus.

Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfe einer klaren und bestimmten gesetzlichen Grundlage, hebt die Datenschutzbeauftragte hervor. Dies gelte vor allem für die Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Die Berliner Polizei sieht das anders und will an ihrer Praxis festhalten.

ZÜPs behandeln die Länder recht unterschiedlich. In Hamburg ist die Anfrage beim Verfassungsschutz durch das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vorgeschrieben. In Sachsen konnte die Landesdatenschutzbeauftragte die Polizei davon überzeugen, auf Regelabfragen beim Verfassungsschutz zu verzichten. Solche Ersuchen seien nur im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für Gewaltbereitschaft zulässig, heißt es dort. Die Bayerische Polizei hat ebenfalls keine Regelanfragen gestellt, da das Polizeigesetz solche Übermittlungen nur mit Begründung der Erforderlichkeit zulässt.

Die bei der EM aufgeworfenen Fragen zu den Überprüfungen betreffen auch andere Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder den Christopher Street Day (CSD). Allgemein veranschaulicht das offenbar gewordene Vorgehen die Komplexität und die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit sensiblen Daten bei Großereignissen.


(mki)



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Chatkontrolle: Immer mehr Warnungen vor dem Aufweichen sicherer Verschlüsselung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im Vorfeld wichtiger Weichenstellungen in Berlin und Brüssel rund um den seit Jahren umkämpften Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch wächst der Widerstand gegen die Initiative. Nach zivilgesellschaftlichen Organisationen und Betreibern von Messenger-Diensten sprechen sich nun auch IT-Verbände, andere Unternehmenszusammenschlüsse, der Kinderschutzbund und Pressevereinigungen nachdrücklich gegen das Durchleuchten privater Online-Kommunikation und das Aufbrechen von Verschlüsselung aus.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft etwa warnt eindringlich vor der geplanten Chatkontrolle. Er fordert die Bundesregierung sowie die EU-Länder auf, den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft bei den anstehenden Beratungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) diese Woche und beim Treffen der Justiz- und Innenminister Mitte Oktober abzulehnen.

Der Entwurf sehe weiterhin die Verpflichtung von Anbietern digitaler Kommunikationsdienste vor, private Nachrichten zu durchsuchen, führt der eco aus. Dies beträfe auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp, Signal und Threema. Eine neu ins Spiel gebrachte „Einwilligungslösung“, die Nutzer vor die Wahl stelle, einer Überwachung zuzustimmen oder Funktionen wie den Versand von Bildern und Videos zu verlieren, ändert laut dem Verband wenig am Schaffen einer „unkontrollierbaren Infrastruktur zur Massenüberwachung“ und dem faktischen Aushebeln sicherer Verschlüsselung.

„Ein ‚Kompromiss‘, der das anlasslose Scannen privater Kommunikation festschreibt – ob nur nach bekannten oder auch nach unbekannten Inhalten – ist keiner“, betont Klaus Landefeld aus dem eco-Vorstand. „Er bleibt grundrechtswidrig, technisch fehlgeleitet und sicherheitspolitisch gefährlich.“ Wer Verschlüsselung aufweiche, schwäche immer auch den Schutz von Bürgern, Unternehmen und kritischen Infrastrukturen. Internet-Beschwerdestellen wie die vom eco erzielten bereits Löschquoten bis zu 99 Prozent bei Missbrauchsdarstellungen.

Auch die European Digital SME Alliance, der rund 45.000 kleine und mittlere Unternehmen wie Ecosia, Element, Heinlein Group, Nextcloud und Wire angehören, schlägt in einem offenen Brief Alarm. Sie monieren, dass die aktuelle Vorlage aus Dänemark weiterhin das clientseitige Scannen auch verschlüsselter Nachrichten direkt auf Endgeräten vorsehe, grundlegende Sicherheitsstandards untergrabe und die digitale Souveränität Europas gefährde.

Die Unterzeichner betonen, dass der Schutz der Privatsphäre und die Verschlüsselung essenziell für wirtschaftliche Unabhängigkeit und nationale Sicherheit seien. Würden europäische Dienste faktisch zum Einbau von Schwachstellen gezwungen, verlören Nutzer das Vertrauen und würden zu ausländischen Anbietern wechseln. Das werde „Europa noch abhängiger von amerikanischen und chinesischen Tech-Giganten machen“ und den Wettbewerbsvorteil, den europäische Unternehmen durch europäische Datenschutzvorgaben erworben hätten, zerstören.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht eine konkrete Gefahr für Journalisten: „Der Quellenschutz, ein Grundpfeiler der Pressefreiheit, lebt von der Garantie sicherer Kommunikationswege.“ Könnten Informanten nicht mehr vertraulich Kontakt aufnehmen, versiege der Informationsfluss. „Sollte die Chatkontrolle beschlossen werden, wäre das ein historischer Bruch“, heißt es in einem Kommentar. „Eine Demokratie, die private Kommunikation pauschal unter Verdacht stellt, stellt sich selbst infrage.“ Auch Reporter ohne Grenzen befürchtet: Journalistische Arbeit und insbesondere investigative Recherchen wären mit dem Aushebeln von Verschlüsselung einer wichtigen funktionalen Grundlage beraubt.

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) bekräftigt derweil seine Ablehnung des Überwachungsvorstoßes. Der mitgliederstärkste Kinderschutzverband Deutschlands unterstützt zwar das Ziel der Kommission, Darstellungen sexualisierter Gewalt zu bekämpfen. Elena Frense, Fachreferentin für Medien und Digitales beim DKSB, hob gegenüber Netzpolitik.org aber hervor: „Allerdings lehnen wir die Möglichkeit zum Scan verschlüsselter privater Kommunikation, die sogenannte Chatkontrolle, ab.“

Mit einem Last-Minute-Trick versuche das CSU-geführte Bundesinnenministerium, die Zustimmung von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Chatkontrolle zu erzwingen, zeigt sich der Ex-EU-Abgeordnete Patrick Breyer besorgt. Mit deutscher Unterstützung wäre im Rat dann erstmals eine Mehrheit für die Initiative möglich. Ein als „Kompromiss“ präsentierter Vorschlag sehe vor, beim anlasslosen Durchleuchten privater Nachrichten „nur“ noch nach bereits bekanntem Missbrauchsmaterial zu suchen. Doch auch damit müsste durchgehende Verschlüsselung ausgehebelt werden. Perfide sei, dass die immer wieder problematischen Chatverläufe von Polizisten, Soldaten und Geheimdienstlern sowie der für sie zuständigen Minister von der Chatkontrolle ausgenommen werden sollen.

Sprecherinnen der Links-Fraktion im Bundestag mahnen, das Argument des vorgeblichen Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt nicht zu instrumentalisieren, um die staatliche Überwachung auszubauen. Entscheidend seien eine stärkere Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie ein „umfängliches Gesetz gegen digitale Gewalt“. Das zivilgesellschaftliche Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat eine Last-Minute-Petition gestartet, die innerhalb eines Tages über 140.000 Personen unterzeichnet haben.


(mki)



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Googles AI Mode kommt nach Deutschland


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Wer eine besonders komplexe Frage beantwortet haben möchte, sollte künftig den AI Mode in der Google-Suche auswählen. Das dahintersteckende KI-Modell Gemini 2.5 ist speziell auf Suchanfragen abgestimmt – das bedeutet, dass sowohl die Echtzeitsuche als auch die gigantische Datenbank, der Knowledge Graph, damit verknüpft sind. Sowohl Fragen als auch Antworten müssen nicht in Textform sein. Es sind also beispielsweise auch Fragen zu einem Bild möglich.

Der AI Mode liefert keine Linklisten. Auch die AI Overviews oder KI-Übersichten liefern bereits oberhalb der Links eine KI-generierte Antwort auf eine Frage, wenn Google meint, eine solche Beantwortung sei sinnvoll. Für eine Antwort im AI Mode sammelt und analysiert Gemini mehr Informationen und fasst diese passend zusammen. Berücksichtigt wird auch die bisherige Suchhistorie sowie der eigene Standort, wenn man das erlaubt. Von der ersten Antwort kann man weiterführende Fragen stellen und eine Art Konversation führen. Das ähnelt stark einem KI-Chatbot. Anders als der Chatbot Gemini ist der AI Mode aber für die Suche optimiert – so erklärt Google den Unterschied. Vor allem aber ist der AI Mode in die reguläre Suche integriert.

Die Funktion erinnert zudem freilich an Perplexity und ChatGPT. Auch hier gibt es KI-generierte und zusammengestellte Antworten auf Fragen in Echtzeit. Im Unterschied dazu hat Google aber den Knowledge Graph mit Millionen Informationen zu Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Funktionsweisen und Fakten, wie etwa der Höhe des Eiffelturms.

Der AI Mode ist in den USA und anderen Ländern bereits verfügbar, nun kommt unter anderem auch nach Deutschland und das auch auf Deutsch. Laut Google eignet sich der AI Mode besonders, um tiefer in ein Thema einzusteigen. Viele der Fragen, die Menschen stellen, habe es so vorher gar nicht gegeben, weil Google keine Antwort darauf gehabt hätte. Sie seien zudem zwei bis drei Mal länger. Damit begründet Google auch unter anderem, warum gar nicht messbar sei, ob Webseitenbetreibern Klicks durch die KI-Antworten wegbrechen. Der Vorwurf lautet, dass Google sich bei anderen Inhalten bedient, diese selbst nutzt, um sie im AI Mode oder in den KI-Übersichten anzuzeigen. Die Inhalteersteller haben vorwiegend bisher Geld damit verdient, Werbung auf ihren Seiten auszuspielen – dafür bedarf es jedoch des Besuchs eines Menschen, dem Werbung angezeigt werden kann. Google sagt allerdings, dass es seit den AI Overviews insgesamt zehn Prozent Wachstum der Suchanfragen insgesamt gäbe.

Dabei beherrscht Google das Geschäft rund um Online-Werbung ohnehin. In den USA ist in einem Verfahren bereits beschlossen worden, dass Google ein Monopol inne und sich selbst bevorzugt hat. Derzeit werden die daraus resultierenden Auflagen in einem Verfahren besprochen, es droht im schlimmsten Fall die Abspaltung des Werbegeschäfts.

In den USA experimentiert Google bereits mit Anzeigen im AI Mode. Noch sammle man Erfahrungen, bevor Werbung auch in anderen Ländern angezeigt wird.


(emw)



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Biologisch abbaubare Leiterplatte aus Cellulose


Leiterplatten für elektronische Geräte bestehen in aller Regel aus glasfaserverstärktem Epoxidharz. Ein großer Vorteil ist, dass es praktisch ewig hält. Ein großer Nachteil ist, dass es praktisch ewig hält. Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) präsentiert nun eine biologisch abbaubare Alternative: „Bräunliche Lignocellulose, für die es bisher keine Verwendung gab“, wie es Materialforscher Thomas Geiger vom Empa beschreibt.

„Unsere Partner am Forschungsinstitut TNO in den Niederlanden haben ein Verfahren entwickelt, um die Rohstoffe Lignin und Hemicellulose aus dem Holz zu extrahieren“, schildert Geiger. Das zurückbleibende Restmaterial, das immer noch ein bisschen Lignin enthält, mahlt er mit Wasser, um die relativ dicken Cellulosefasern zu feinen Cellulose-Fibrillen aufzuschließen. Dabei entsteht ein feines Netz aus hauchdünnen Fibrillen, die untereinander verknüpft sind.


Eine weiße Frau in weißem Kittel nimmt braune Flocken und gibt sie in einen weißen Plastikkübel

Eine weiße Frau in weißem Kittel nimmt braune Flocken und gibt sie in einen weißen Plastikkübel

Forscherin Yuliia Dudnyk zapft das flockige Ausgangsmaterial.

(Bild: Empa)

Anschließend wird das Wasser herausgepresst. Dabei rücken die Fibrillen näher zusammen und trocknen schließlich zu einer festen Masse. Diesen Prozess nennen die Forscher „Hornifizierung“. Das enthaltene Lignin dient als zusätzliches Bindemittel.

Das Ergebnis ist eine „hornifizierte Platte“, die nahezu so widerstandsfähig sei, wie eine konventionelle Leiterplatte. Aber eben nur nahezu, was zielführend ist. Denn Platte soll ja kompostierbar sein. Sie muss also auf Wasser oder hoher Luftfeuchtigkeit reagieren. „Wenn gar kein Wasser mehr in das Trägermaterial eindringen kann, können auch keine Mikororganismen, wie Pilze, mehr darin wachsen – und damit wäre die Bioabbaubarkeit nicht mehr gegeben“, erklärt Geiger.

In Zeiten kurzlebiger Wegwerfelektronik sollte es genügend Anwendungsfälle geben. Dass es grundsätzlich funktioniert, demonstriert Empas österreichischer Partner Profactor, ein außeruniversitäres Forschungsunternehmen mit Standorten in Steyr und Wien. Profactor hat hornifizierte Leiterplatten mit Leiterbahnen bedruckt und mit Komponenten bestückt. Herausgekommen sind funktionierende elektronische Geräte, etwa eine Computermaus und eine RFID-Karte. Die Maus hat passenderweise gleich ein Holzgehäuse bekommen.

Das Kompostierprozessss stellt sich Empa so vor: „Am Ende seiner Lebensdauer könnte ein solches Gerät unter den richtigen Bedingungen kompostiert werden. Ist das Trägermaterial erst mal zersetzt, lassen sich die metallischen und elektronischen Komponenten aus dem Kompost entnehmen und recyceln.“ Vorerst aber wollen die Materialexperten noch ab der Haltbarkeit der nachhaltigeren Leiter arbeiten.


Blau behandschuhte Hände halten eine abbaubare und eine konventionelle Leiterplatte in die Kamera

Blau behandschuhte Hände halten eine abbaubare und eine konventionelle Leiterplatte in die Kamera

Eine bräunliche, abbaubare Platine neben einer klassischen, grünen.

(Bild: Empa)

Die Arbeiten sind Teil des EU-Forschungsprojekts HyPELignum. Es strebt nach CO2-neutraler Elektronik. Dafür kombinieren Projektpartner aus Forschung und Industrie holzbasierte Ausgangsstoffe und möglichst unkritische Übergangsmetalle mit additiver Fertigung. HyPELignum ist wiederum Teil des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa.


(ds)



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