Künstliche Intelligenz
Datenschützer: Massen-Zuverlässigkeitsprüfung bei Fußball-EM war rechtswidrig
Voriges Jahr sollten massenhafte Zuverlässigkeitstests von Hunderttausenden von Personen dafür sorgen, dass die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ein Sommermärchen wird. Doch mittlerweile kritisieren die Datenschutzbehörden aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin, dass es für diese Grundrechte beeinträchtigende Musterung teilweise gar keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Polizei und Verfassungsschutz hatten damals eine sechsstellige Anzahl von Menschen durchleuchtet, die im Hintergrund des Turniers arbeiteten und Zugang zu sensiblen Bereichen hatten.
Als Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird ein Background-Check bezeichnet. Dabei sichtet die Polizei, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse über eine Person vorliegen. Diese Informationen werden dann an den Veranstalter übermittelt. Grundsätzlich müssen die Betroffenen vor einer solchen Maßnahme informiert werden und einwilligen. Auch wenn die Rechtslage je nach Bundesland variiert, war bei der EM der Verfassungsschutz in vielen Fällen involviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) glich die Daten der zu akkreditierenden Personen laut einem Bericht von Netzpolitik.org sogar in einem „Massendatenverfahren“ automatisiert mit seinen Dateisystemen ab und übermittelte ein Gesamtvotum an die zuständigen Genehmigungsbehörden.
ZÜP-Betroffene waren laut der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp „standardmäßig“ eine Vielzahl von Personengruppen, darunter UEFA-Freiwillige, privates Sicherheitspersonal, Catering- und Reinigungskräfte, Medienvertreter, Sponsoren und medizinisches Personal. Die genaue Zahl der überprüften Personen ist schwer zu ermitteln. Das BfV spricht von einer „großen Anzahl“. Anfragen von Netzpolitik.org in mehreren Bundesländern deuten auf weit über 100.000 überprüfte Personen hin: Die Berliner Polizei kontrollierte allein für das Olympiastadion, die Fanzone und Teamhotels über 75.000 Datensätze. Das NRW-Innenministerium verzeichnete 90.000 ZÜP. In Hamburg gab es über 53.000 Überprüfungen.
Es kam auch zu Mehrfachüberprüfungen und Wiederholungen aufgrund abweichender Personendaten. Trotz dieser Dopplungen erscheint es plausibel, dass der Verfassungsschutz eine sechsstellige Zahl von Menschen überprüfte – und die Polizeien der Länder insgesamt noch deutlich mehr.
NRW: Keine Rechtsbasis
Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk beklagt, dass es für diese massenhaften Überprüfungen keine ausreichende gesetzliche Basis gegeben habe. Das Innenministerium und das Landeskriminalamt NRW verweisen auf Paragraf 9 des Polizeigesetzes. Dieser erlaubt zwar Datenverarbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen, erwähnt aber weder Zuverlässigkeitsüberprüfungen noch Großveranstaltungen explizit.
Gayk argumentiert, dass eine reine Einwilligung der Betroffenen nicht ausreiche: Diese werde nicht freiwillig erteilt, wenn eine Teilnahme an der EM-Organisation davon abhänge. Die Kontrolleurin fordert die Landesregierung und das Parlament auf, eine „tragfähige“ Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Innenministerium sieht dagegen keine Notwendigkeit hierzu, da andere Länder ebenfalls an der Einwilligung festhielten.
Berlin: Verfassungsschutz-Anfrage nicht gedeckt
In Berlin regelt Paragraf 45 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ZÜPs. Kamp bemängelt aber, dass die Anfragen an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste darin nicht vorgesehen seien. Die Möglichkeit sei zwar in den Datenschutzinformationen erwähnt worden, reiche aber nicht aus.
Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfe einer klaren und bestimmten gesetzlichen Grundlage, hebt die Datenschutzbeauftragte hervor. Dies gelte vor allem für die Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Die Berliner Polizei sieht das anders und will an ihrer Praxis festhalten.
Unterschiedliche Handhabe in den Bundesländern
ZÜPs behandeln die Länder recht unterschiedlich. In Hamburg ist die Anfrage beim Verfassungsschutz durch das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vorgeschrieben. In Sachsen konnte die Landesdatenschutzbeauftragte die Polizei davon überzeugen, auf Regelabfragen beim Verfassungsschutz zu verzichten. Solche Ersuchen seien nur im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für Gewaltbereitschaft zulässig, heißt es dort. Die Bayerische Polizei hat ebenfalls keine Regelanfragen gestellt, da das Polizeigesetz solche Übermittlungen nur mit Begründung der Erforderlichkeit zulässt.
Die bei der EM aufgeworfenen Fragen zu den Überprüfungen betreffen auch andere Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder den Christopher Street Day (CSD). Allgemein veranschaulicht das offenbar gewordene Vorgehen die Komplexität und die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit sensiblen Daten bei Großereignissen.
(mki)
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80 Gb/s: Neue Variante von schnellem OWC-Gehäuse für M.2-SSDs
User, die sich erst kürzlich eine USB-C-SSD-Hülle von Other World Computing (OWC) gekauft haben, werden sich jetzt womöglich ärgern: Der auf Apple-Zubehör spezialisierte Anbieter hat ein neues Modell der Baureihe 1M2 auf den Markt gebracht, die den potenziellen Datendurchsatz mal eben verdoppelt. Der Name des Produkts, das optisch aussieht wie der Vorgänger: 1M2 80G. Das 80G steht dabei für die möglichen 80 GB/s, die das Gerät nun bei passender Gegenstelle (und passender SSD) weiterreichen kann.
Von 40 auf 80 GB/s via USB 4.0 oder Thunderbolt 5
Das Vormodell hatte PCIe-x4-M.2-Riegel noch mit maximal 40 GB/s angebunden – via USB 4.0 oder Thunderbolt 4. Der Nachfolger soll über einen USB-4.0-Host mit Unterstützung von 80 GB/s oder ein Thunderbolt-5-Gerät (etwa Apples Mac mini M4 Pro) bis zu „über 6000 MB/s“ packen. 40-GB/s-Hosts mit USB 4.0 erreichen „Real-World Speeds“ von „über“ 3800 MB/s, Thunderbolt-4-Geräte bis zu 3800 MB/s. Thunderbolt 3 funktioniert nur mit Macs und verspricht laut OWC bis zu 2800 MB/s.
Die Hardware an sich ändert sich, bis auf das neue, schnellere Board, kaum: Das 1M2 steckt nach wie vor in einem 2,5-Zoll-Case aus Alu und akzeptiert NVMe-Streifen der Bauarten 2280 und 2242. Die Stromversorgung erfolgt über den Rechner. Ein USB-4-Kabel (nicht Thunderbolt 5) liegt bei. Das gesamte Gehäuse besteht bis auf ein kleines Vorderteil mit der Logik aus Kühlrippen, soll im Betrieb also vergleichsweise weniger heiß werden. Dennoch ist auf eine korrekte Verbauung der M.2 zu achten.
Von 219 bis 1299 Dollar, mit und ohne Speicher
OWC verkauft das 1M2 80G in verschiedenen Varianten. Ohne M.2 zahlt man aktuell beim Hersteller 219 US-Dollar plus Steuern, Versand und Zoll. 1 TByte kostet 349, 2 TByte 499, 4 TByte 699 und 8 TByte 1299 Dollar. Die Module kommen von OWC selbst, wer der OEM ist, blieb zunächst unklar.
Zum Vergleich: Die alte Variante 1M2 ist im Handel ohne M.2-Modul bereits deutlich günstiger (ab 120,05 €) erhältlich. Auch hier kann man Modelle mit OWC-SSDs der Größen 1 TByte, 2 TByte, 4 TByte und 8 TByte erwerben. Wer den Vorgänger erworben hat, aber nicht über einen Mac oder PC verfügt, der USB 4.0 mit 80 GB/s beziehungsweise Thunderbolt 5 unterstützt, muss sich am neuen Modell nicht stören. Es ist allerdings weniger zukunftssicher als der Nachfolger. Wann Euro-Preise für diesen vorliegen, ist noch unklar.
(bsc)
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#TGIQF: Das Quiz um die Audio-CD
Als am 17. August 1982 die Compact Disc auf den Markt kam, wurde die Musik erstmals auf breiter Front digital und das lange, bevor der Computer unseren Musikkonsum bestimmte. Aber die Revolution brauchte Zeit: Zwar begann in Langenhagen bei Hannover an dem Tag die Produktion des ersten CD-Albums. Der erste kaufbare Player erschien erst am 2. März 1983 in Europa und den USA, dann aber schon mit immerhin 16 Alben zur Auswahl.
Anfangs waren CD-Player aufgrund des hohen Preises von fast 2000 Mark für Player und viel höheren CD-Preisen gegenüber den gleichen Alben auf Vinyl eher was für Liebhaber und Klassik-Fans. Mit der Zeit kamen jedoch immer günstigere Geräte auf den Markt und auch die CDs verloren ihren Preisnachteil. Insbesondere als die ersten tragbaren Geräte auf den Markt kamen, wurde CD-Qualität mobil – und mit einem Kassetten-Adapter waren sie eine günstige Alternative zu den anfangs sehr teuren CD-Autoradios und -Wechslern.
Doch nicht nur die Vinyls wurden abgelöst. Die aufkommenden CD-Brenner versetzten die Musikmultis in Angst und Schrecken: Schließlich konnte man sich damit eine perfekte Kopie brennen. Sie reagierten mit allerlei Kopierschutzmechanismen und fuhren einen harten Kurs gegen Raubkopierer. Zu dem Zeitpunkt hatte die CD bereits Vinyl und Kassetten als wichtigstes Musikmedium abgelöst. Ihren eigenen Abstieg erlebte die CD erst, als sich Musikstreaming etablierte. Doch was war das erste CD-Album? Das möchten wir von Ihnen wissen, in unserer letzten Hürde vorm verdienten Wochenende.
Die heiseshow in dieser Woche brachte viele Erkenntnisse, wenn auch nicht in kompakter Form: Dr. Volker Zota, Malte Kirchner und Quizmaster Markus Will verrieten nicht nur ihre zum Teil schrägen CD-Erstkäufe, sondern die Stammcrew beantwortete die drei obligatorischen Quiz-Fragen fast in CD-Qualität!
Schnellrater haben wieder die Chance, die volle Punktzahl abzuräumen. Mit 12 Fragen können Sie satte 240 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
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Eintauchen in ein kleines Angebot: Immersives Video für die Vision Pro lahmt
Der Vision Pro fehlt immer noch eine Killeranwendung. Bekannt ist allerdings, dass viele Nutzer das technisch fortschrittliche Apple-Headset zum Ansehen von Filmen nutzen. Dabei sind besonders immersive Filme beeindruckend, die speziell für die Vision Pro aufgenommen wurden. Sie erlauben ein echtes, hochauflösendes Eintauchen in die Inhalte. Das Problem: Noch immer gibt es vergleichsweise wenig Material. Und ausgerechnet Apple selbst, das den Bereich lange vorangetrieben hatte, macht offenbar schlapp. Das berichtete der Bloomberg-Journalist Mark Gurman in seinem letzten Newsletter. „Apples Vision Pro leidet an zu wenig Immersive Video“, schreibt er in der Überschrift.
Keine 30 immersiven Videos seit Verkaufsstart
Laut Gurmans Zählung gibt es solche Filme – die zumeist nur Kurzformat haben – bislang 27 Mal in der Vision-Pro-Bibliothek. Dabei hatte Apple extra ein eigenes technisches Format geschaffen, für das es auch ein eigenes Managementwerkzeug für Produzenten gibt. Apples eigenes Team hatte verschiedene Serien als immersive Videos gestartet, die allerdings teilweise nur eine Folge haben. Dazu zählt eine Tierreihe („Wild Life“, vier Episoden), Sport („Adventure“, fünf Folgen), Dinosaurier („Prehistoric Planet“, zwei Episoden) und eine Konzertreihe aus dem Studio (eine Folge).
Musikdarbietungen gibt es auch einzeln von U2-Sänger Bono (eine Show über sein Leben) und Metallica. Apple bewirbt aber auch noch Uralt-Sport wie das NBA All-Star Game von 2024. Auch hier gibt es stets nur Ausschnitte, nie stundenlange Unterhaltung – wohl auch, weil das Format recht anstrengend zu schauen ist. Hinzu kommt mindestens ein immersives Musikvideo von Künstler The Weeknd.
Das Problem mit 3D-Filmen
Neben Apples immersiven Videos kann die Vision Pro, die im Sommer 2024 in Europa auf den Markt kam (Preis: ab 4000 Euro), auch reguläre 3D-Filme in voller Länge wiedergeben. Diese werden über Apples TV-App verkauft, zudem bieten Streamingdienste wie Disney+ Zugriff auf kleinere Mengen. Das Problem ist allerdings die offerierte Auflösung: Diese ist aus technischen Gründen geringer als das, was man bei Apples immersiven Videos serviert bekommt.
Die Filme nutzen also die Möglichkeiten auf der Vision Pro gar nicht aus und wirken teils pixelig, zumal mancher 3D-Effekt nicht sehr gekonnt ausfällt. Apple macht bislang keine Bemühungen, Hollywood hier auf die Sprünge zu helfen – oder selbst ganze Kinoproduktion im eigenen immersiven Format zu filmen. Das könnte der Konzern durchaus, schließlich produziert er immer mehr (durchaus erfolgreiche) Filmkost. Gurman vermutet allerdings, dass die Vision Pro bei Apple derzeit keine Priorität mehr habe.
(bsc)
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