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Datenschützer: Massen-Zuverlässigkeitsprüfung bei Fußball-EM war rechtswidrig


Voriges Jahr sollten massenhafte Zuverlässigkeitstests von Hunderttausenden von Personen dafür sorgen, dass die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ein Sommermärchen wird. Doch mittlerweile kritisieren die Datenschutzbehörden aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin, dass es für diese Grundrechte beeinträchtigende Musterung teilweise gar keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Polizei und Verfassungsschutz hatten damals eine sechsstellige Anzahl von Menschen durchleuchtet, die im Hintergrund des Turniers arbeiteten und Zugang zu sensiblen Bereichen hatten.

Als Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird ein Background-Check bezeichnet. Dabei sichtet die Polizei, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse über eine Person vorliegen. Diese Informationen werden dann an den Veranstalter übermittelt. Grundsätzlich müssen die Betroffenen vor einer solchen Maßnahme informiert werden und einwilligen. Auch wenn die Rechtslage je nach Bundesland variiert, war bei der EM der Verfassungsschutz in vielen Fällen involviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) glich die Daten der zu akkreditierenden Personen laut einem Bericht von Netzpolitik.org sogar in einem „Massendatenverfahren“ automatisiert mit seinen Dateisystemen ab und übermittelte ein Gesamtvotum an die zuständigen Genehmigungsbehörden.

ZÜP-Betroffene waren laut der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp „standardmäßig“ eine Vielzahl von Personengruppen, darunter UEFA-Freiwillige, privates Sicherheitspersonal, Catering- und Reinigungskräfte, Medienvertreter, Sponsoren und medizinisches Personal. Die genaue Zahl der überprüften Personen ist schwer zu ermitteln. Das BfV spricht von einer „großen Anzahl“. Anfragen von Netzpolitik.org in mehreren Bundesländern deuten auf weit über 100.000 überprüfte Personen hin: Die Berliner Polizei kontrollierte allein für das Olympiastadion, die Fanzone und Teamhotels über 75.000 Datensätze. Das NRW-Innenministerium verzeichnete 90.000 ZÜP. In Hamburg gab es über 53.000 Überprüfungen.

Es kam auch zu Mehrfachüberprüfungen und Wiederholungen aufgrund abweichender Personendaten. Trotz dieser Dopplungen erscheint es plausibel, dass der Verfassungsschutz eine sechsstellige Zahl von Menschen überprüfte – und die Polizeien der Länder insgesamt noch deutlich mehr.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk beklagt, dass es für diese massenhaften Überprüfungen keine ausreichende gesetzliche Basis gegeben habe. Das Innenministerium und das Landeskriminalamt NRW verweisen auf Paragraf 9 des Polizeigesetzes. Dieser erlaubt zwar Datenverarbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen, erwähnt aber weder Zuverlässigkeitsüberprüfungen noch Großveranstaltungen explizit.

Gayk argumentiert, dass eine reine Einwilligung der Betroffenen nicht ausreiche: Diese werde nicht freiwillig erteilt, wenn eine Teilnahme an der EM-Organisation davon abhänge. Die Kontrolleurin fordert die Landesregierung und das Parlament auf, eine „tragfähige“ Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Innenministerium sieht dagegen keine Notwendigkeit hierzu, da andere Länder ebenfalls an der Einwilligung festhielten.

In Berlin regelt Paragraf 45 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ZÜPs. Kamp bemängelt aber, dass die Anfragen an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste darin nicht vorgesehen seien. Die Möglichkeit sei zwar in den Datenschutzinformationen erwähnt worden, reiche aber nicht aus.

Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfe einer klaren und bestimmten gesetzlichen Grundlage, hebt die Datenschutzbeauftragte hervor. Dies gelte vor allem für die Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Die Berliner Polizei sieht das anders und will an ihrer Praxis festhalten.

ZÜPs behandeln die Länder recht unterschiedlich. In Hamburg ist die Anfrage beim Verfassungsschutz durch das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vorgeschrieben. In Sachsen konnte die Landesdatenschutzbeauftragte die Polizei davon überzeugen, auf Regelabfragen beim Verfassungsschutz zu verzichten. Solche Ersuchen seien nur im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für Gewaltbereitschaft zulässig, heißt es dort. Die Bayerische Polizei hat ebenfalls keine Regelanfragen gestellt, da das Polizeigesetz solche Übermittlungen nur mit Begründung der Erforderlichkeit zulässt.

Die bei der EM aufgeworfenen Fragen zu den Überprüfungen betreffen auch andere Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder den Christopher Street Day (CSD). Allgemein veranschaulicht das offenbar gewordene Vorgehen die Komplexität und die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit sensiblen Daten bei Großereignissen.


(mki)



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Multilevel-Umrichter für E-Autos: Das Effizienzwunder, das niemand in Serie baut


Traktionsbatterien liefern Gleichstrom. E-Motoren in Autos funktionieren dagegen praktisch alle mit Drehstrom. Daher kommen zwischen diesen beiden Teilen Umrichter zum Einsatz. Der Stand der Technik im Autobau sind 2-Level-Umrichter. Sie schalten auf drei Phasen in hohen Frequenzen zwischen der Nennspannung der Batterie und dem Bezugspotenzial (im Auto: Masseleiter) hin und her. Die für die Wechselspannung typische Sinuskurve erzeugen die Geräte näherungsweise über Pulsweitenmodulation (PWM). Mittlerweile gibt es die ersten Zulieferer-Vorschläge von 3-Level-Umrichtern. Was aber, wenn man auf noch deutlich mehr Ebenen schalten würde, bis auf die Ebene Modul oder gar Zelle herunter?

Auf dieser Idee bauen Multilevel-Umrichter auf (Multi Level Inverters, MLI). Sie verschalten ad hoc Module oder Zellen so, dass die jeweils nötige Spannung herauskommt – näherungsweise gestuft, mit der Auflösung der Zell- oder Modulspannung. Das hat eine ganze Reihe von Vorteilen, aber auch einige Nachteile, auf die wir gleich näher eingehen. Porsche Engineering, Porsche-Tochter und internationaler Ingenieurdienstleister, hat zur Demonstration kürzlich ein MLI-System in einem Prototypenfahrzeug integriert.

  • Multilevel-Umrichter zeigen seit Jahrzehnten in allen Studien große Vorteile bei der Effizienz.
  • Gebaut wurden sie bisher trotzdem nicht in Serie.
  • Porsche Engineering zeigte nun einen weiteren vielversprechenden Prototypen.
  • Ungeachtet der Multilevel-Technik ist die Schalt-Hardware mit auf dem SoC integrierten FPGA besonders interessant.

Dieser Artikel beschreibt die Idee des Entwickler-Teams bei Porsche Engineering, setzt sie in Bezug zu vorherigen Designs und dem Serien-Elektroautobau und arbeitet so Potenziale sowie Vor- und Nachteile heraus. Interessanterweise sitzt der Teil des Aufbaus, der es am ehesten in Serienautos schaffen könnte, in einer sehr interessanten SoC-Konstruktion der Steuerungsplatine.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Multilevel-Umrichter für E-Autos: Das Effizienzwunder, das niemand in Serie baut“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Mittwoch: Schadenersatz für deutschen Facebook-Nutzer, Sicherheitslecks bei AMD


Ein Deutscher fühlte sich von Meta Platforms überwacht, denn Meta sammelt Daten der Facebook-Nutzer auch außerhalb der eigenen Dienste. Das Landgericht Leipzig spricht ihm 5.000 Euro Schadenersatz zu. Insbesondere die Schadenshöhe könnte zu einer Klagewelle führen. Doch es ist davon auszugehen, dass Meta Rechtsmittel einlegen wird. Daten sollten auch auf Hardware-Ebene geschützt bleiben, aber jetzt gibt es neue Sicherheitslücken in aktuellen x86-Prozessoren. Die von AMD als mittelmäßig gefährlich eingestuften Schwächen wurden von Microsoft erkannt und bislang wohl nicht angegriffen. Einen Linux-Patch gibt es bereits, BIOS-Updates sollten folgen. Lücken gab es vor Jahren auch in Microsofts Exchange-Servern, von denen Hunderttausende 2020 bis 2021 geknackt wurden. Nun wollen die USA dafür einen Chinesen vor Gericht stellen. Er befindet sich zwar in Italien, doch er soll von der chinesischen Staatssicherheit beauftragt worden sein und in die USA ausgeliefert werden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für das Profiling der Nutzer zusammenführen. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu. Dabei musste der Kläger den immateriellen Schaden und den Zusammenhang zum Datenschutzrecht nicht einmal belegen. Selbst das Gericht gibt zu, dass Nachahmer Facebook ebenfalls verklagen werden nach diesem Datenschutz-Urteil: Facebook soll deutschen Nutzer mit 5.000 Euro entschädigen.

Um Datenschutz auf der Hardware-Ebene geht es bei neuen Sicherheitslücken, die eine Reihe moderner x86-Prozessoren der aktuellen und letzten Generationen aufweisen. Denn dadurch könnten Angreifer sensible Informationen abgreifen. Da diese vier entweder als wenig oder mittelmäßig gefährlich eingestuften Schwachstellen von Microsoft präventiv gefunden wurden, wurden sie bislang offenbar nicht ausgenutzt. AMD hat die betroffenen CPU-Modelle der Athlon-, Ryzen- und Epyc-Serien genannt, aber ob Intel-Prozessoren betroffen sind, ist noch offen. AMD hat seinen Partnern wie Mainboard-Herstellern bereits Firmware-Updates zur Verfügung gestellt, sodass Nutzer nach neuen BIOS-Versionen Ausschau halten sollten: Neue Sicherheitslücken in verschiedenen modernen Ryzen und Epyc Prozessoren AMDs.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Im Gegensatz zu diesen neuen CPU-Lücken wurden Lecks bei Microsofts Exchange-Servern vor Jahren massiv angegriffen. Jetzt gibt es einen Fahndungserfolg im Fall dieser 2020 und 2021 weltweit durchgeführten Angriffe: Italien hat den chinesischen Staatsbürger Xu Z. in Mailand verhaftet. Die USA streben seine Auslieferung an. Eine US-Anklage wirft dem 33-Jährigen sowie seinem 44 Jahre alten Landsmann vor, in die Angriffswelle involviert gewesen zu sein. Ebenfalls angeklagt sind zwei namentlich noch nicht genannte Spione der Volksrepublik, die die beiden Täter geführt haben sollen. Dabei sollen sie zwar bei einem chinesischen Unternehmen angestellt gewesen sein, tatsächlich aber im Auftrag der chinesischen Staatssicherheit gehandelt haben: Chinese verhaftet 5 Jahre nach großem Microsoft-Exchange-Einbruch.

Der Luftfahrtkonzern Airbus beabsichtigt, das taktische Transportflugzeug A400M für die Anforderungen moderner Kriegsführung vorzubereiten. Dazu gehört, dass von dem Flugzeug aus Drohnen in Konfliktgebiete geschafft und vom A400M aus gesteuert werden. Außerdem soll der A400M zu einer fliegenden Kommunikationszentrale werden, um etwa große Datenübertragungen über Breitband-Satellitenverbindungen zu ermöglichen. Auch die Selbstverteidigungsoptionen sollen erweitert werden. Derzeit testet Airbus die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten. Denn die Verwendung des A400M muss nicht nur auf militärische Einsätze beschränkt sein. Airbus entwickelt ein Feuerlösch-Add-on, um das Flugzeug zum Löschflugzeug umzurüsten: Airbus will Militär-Transportflugzeug A400M zum Drohnen-Mutterschiff umbauen.

Die US-amerikanische Regierung versucht weiter, Apples Management dazu zu bewegen, eine iPhone-Fertigung im Inland aufzubauen. Der Erfolg ist bislang allerdings mäßig. Peter Navarro, seines Zeichens Seniorberater des Weißen Hauses für Handel und Produktion, kritisierte nun Apple-CEO Tim Cook direkt. In einem Interview sagte er, schon während der ersten Trump-Administration (bis 2021) habe der Apple-Chef „ständig um mehr Zeit gebeten, seine Fabriken aus China umzuziehen„. Tatsächlich unternimmt Apple durchaus Schritte, seine Fabriken aus China abzuziehen – beziehungsweise mehr Kapazität außerhalb der Volksrepublik aufzubauen. Doch das passiert nicht in den USA, sondern in Indien oder Vietnam. Es ist der lange Konflikt Apple vs. US-Regierung bei der iPhone-Produktion: „Tim Cook macht es einfach nicht“.

Auch noch wichtig:

  • Private Mitteilungen drahtlos zu übermitteln, aber ohne Internet – das soll Bitchat hinkriegen. Der Ansatz ist nicht ganz neu: Bitchat ist Jack Dorseys internetfreie Messaging-App.
  • Macs, Zubehör, Apple Watch: Amazon hat einige interessante Deals für Apple-User zu den Prime-Day-Tagen parat. Allerdings sollte man vorher vergleichen: Diese Angebote des Amazon Prime Day lohnen sich für Apple-Nutzer.
  • Garmin bringt Google Maps auf seine Sportuhren. Die App steht ab sofort zum Download im Connect IQ Store bereit: Garmin-Uhren unterstützen jetzt Navigation über Google-Maps.
  • Kia unternimmt mit dem EV5 den Versuch, ein E-SUV in einem Segment zu platzieren, das derzeit sehr gefragt ist. Technische Highlights bleiben weitgehend aus bei der Vorstellung des Kia EV5: Mittig orientiert.
  • Admins können sich zumindest in Bezug auf Android und Pixel-Smartphones zurücklehnen. Im Juli gibt es nichts zu patchen: Android Patchday fällt im Juli aus.
  • Hitzegewitter und Überschwemmungen – Nach Pumpe und Lappen sorgt ein Taupunktlüfter für eine nachhaltige Trocknung, denn richtiges Lüften ist nicht trivial. Es ist der Kampf dem Schimmel: Mit dem Taupunktlüfter Keller trocken legen.
  • Mit Version 140 erscheint Thunderbird als neues Extended Support Release. Neben besseren Layout-Einstellungen ist der erste Support von Exchange interessant: Thunderbird 140 mit experimentellem Exchange-Support ist da.
  • Ab Oktober will Microsoft Windows 10 nicht mehr unterstützen, verspricht aber Ausnahmen. Global beflügelt das zuletzt den Nachfolger, nur nicht in Deutschland: Vor Support-Ende zieht Windows 11 an Windows 10 vorbei – außer in Deutschland.
  • Mehr Schrauben, aber immer noch ausgezeichnet reparierbar. Die Reparaturprofis von iFixit geben dem Fairphone 6 volle Punktzahl: iFixit gibt Fairphone 6 eine 10/10 für die Reparierbarkeit.
  • GPS-Navigation ist einfach und nützlich, wenn man sich nicht blind auf sie verlässt. Missachtet man die Straßenverhältnisse, endet die Nutzung auch mal tödlich, heißt es bei Zahlen, bitte: 52 „Tode durch GPS“.


(fds)



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Garmin-Uhren unterstützen jetzt Navigation über Google-Maps


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google Maps zieht in Garmin-Uhren ein. Die neue App steht auf ausgewählten Modellen der Venu-, Forerunner-, Vivoactive- und Fenix-Serien bereit. Mit ihr können ähnlich wie auf Smartwatches Abbiegehinweise direkt am Handgelenk angezeigt werden.

Laut Garmin müssen Nutzer das geplante Ziel zunächst auf ihrem Android-Smartphone eingeben. Anschließend werden die Navigationshinweise an die Uhr übertragen. Die Funktion informiert dann über jede Richtungsänderung, während man zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist.

Weiter erklärt Garmin, dass Fußgängerinnen und Fußgänger mithilfe von Vibrationen auf bevorstehende Richtungsänderungen hingewiesen werden, um den Blick aufs Smartphone zu sparen. Überdies können Nutzer sich die nächsten drei Abbiegungen auf der Smartwatch anzeigen lassen.

Bei sportlichen Aktivitäten steht die neue Navigation nicht im Weg: Nutzer, die mit ihrer Garmin-Uhr eine Aktivität inklusive Entfernungsangaben, Herzfrequenz und weiteren Sensordaten aufzeichnen, können parallel die Google-Maps-App zur Navigation nutzen.

Nach Ende des Laufs oder einer anderen Aktivität können Nutzer ihre Aktivitätsdaten von Garmin-Connect über Health-Connect mit anderen Android-Gesundheits- und Fitness-Apps synchronisieren.

Dass Garmin Google Maps nicht für iPhone-Nutzer anbietet, dürfte an Apples eingeschränkten Schnittstellen liegen. Die Einschränkungen seitens Apple für Anbieter von Smartwatches machte erst vor wenigen Monaten der Pebble-Gründer Eric Migicovsky im Zuge der Ankündigung der neuen Pebble-Modelle deutlich. Apple mache es „systematisch fast unmöglich“ für Drittanbieter von Wearables, eine gute Erfahrung für iPhone-Nutzer zu schaffen. Apple verweise auf Sicherheit und Datenschutz, doch er selbst sehe das ganz anders, betonte Migicovsky. „Es ist klar, dass sie ihre Marktmacht nutzen, um Kunden in ihr Ökosystem einzuschließen.“


(afl)



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