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Datenschutzvorfall: Identitätsdaten bei Schufa-Tochter Bonify abgeflossen


Beim Bonitäts-Auskunftsdienst Bonify, hinter dem die Schufa-Tochter Forteil steckt, haben unbekannte Täter bei einem Angriff persönliche Daten von Nutzern erbeutet. In einer Mitteilung an betroffene Kunden vom Mittwoch erklärte Forteil, dass Unbefugte offenbar Zugriff auf Identifikationsdaten erhalten haben. Das Unternehmen bestätigte den Vorfall gegenüber c’t.

Der Dienst Bonify soll Verbrauchern kostenlos Zugang zu ihrem sogenannten Schufa-Basisscore verschaffen. Er informiert auch über Daten, die bei der Schufa hinterlegt sind, und meldet negative Schufa-Einträge auf Wunsch per Push-Nachricht. Bonify bietet außerdem zusätzliche Finanzdienstleistungen wie Kreditvermittlung oder Bonitätsauskünfte für Mietinteressenten, worin Verbraucher- und Datenschützer einen Interessenkonflikt sehen.

Bei dem Angriff sollen die Täter Dokumente und Daten erbeutet haben, die beim Videoident-Verfahren verarbeitet worden sind. Abgeflossen sind dem Dienst zufolge Informationen, die neue Nutzer im Identifikationsverfahren angeben müssen sowie solche, die im Prozess aufgenommen werden. Dazu zählen Ausweisdaten, Adressdaten sowie Fotos oder Videos, die Forteil bei der Identifikation über Videoident abfragt respektive durch einen Dienstleister abfragen lässt und anschließend speichert.

Forteil betont, dass keine Passwortdaten, Informationen zu Girokonten einschließlich hinterlegter Zugangsdaten oder Bonitätsdaten kompromittiert worden seien. Wie viele Bonify-Nutzer tatsächlich betroffen sind, hat Forteil allerdings noch nicht bekanntgegeben. Auch zu dem Zeitraum, in dem sich die betroffenen Kunden neu registriert haben, macht der Dienst bisher keine Angaben.

Nach Informationen von c’t soll eine erpresserische Forderung der Täter im Raum stehen. Forteil machte dazu keine näheren Angaben, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. „Wir sind Opfer einer kriminellen Tat geworden“, sagte ein Unternehmenssprecher lediglich, „und arbeiten mit höchster Priorität und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie unabhängigen Experten daran, den Angriff vollständig aufzuklären.“

Der Sprecher betonte, dass Forteil sämtliche Kunden, die nach aktuellem Kenntnisstand tatsächlich betroffen sind, per Mail informiert habe. Auch der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie Strafverfolgungsbehörden seien eingeschaltet.



In der Bonify-App kann man unter anderem einsehen, welche Firmen Daten an die Schufa gemeldet oder dort abgefragt haben.

Unklar bleibt, wie genau der oder die Täter vorgegangen sind. Da Forteil explizit von Face-to-Face-Identifikationsdaten im Videoformat spricht, betrifft der Vorfall offenbar ausschließlich den Videoidentprozess. Den wickelt das Unternehmen über den Dienstleister ID Now ab. Nicht betroffen wären demnach Nutzer, die sich mithilfe des elektronischen Personalausweises (eID) oder über ein Girokonto registriert haben.

Nach Informationen von c’t spricht derzeit aber wenig dafür, dass das Leck bei ID Now aufgetreten ist. Bonify ist wie andere Banken und Finanzdienstleister auch über eine Schnittstelle mit dem Identitätsdienstleister verbunden. Schon deshalb lässt sich nur spekulieren, wo genau sich die undichte Stelle befand und ob es sich um die Tat eines Insiders handelt oder externe Angreifer eine Sicherheitslücke ausgenutzt haben.

Neben dem möglichen finanziellen Schäden könnte auch das Vertrauen in Bonify/Forteil leiden. Zudem ist es nicht der erste Vorfall, mit dem der Dienst zu kämpfen hat. Bereits beim Start der Schufa-Auskunft innerhalb von Bonify hatte eine Aktivistin ein potenzielles Sicherheitsproblem entdeckt, das der Dienst damals schnell behoben hatte. Seither war es allerdings ruhig geblieben.

Der Vorfall kommt aber auch für die Mutter Schufa zu einem schlechten Zeitpunkt. Die Auskunftei versucht im Zuge ihrer seit 2022 propagierten „Transparenzoffensive“ nicht nur, das Vertrauen von Verbrauchern zu erhöhen. Sie ist auch gerade im Begriff, ein neues Scoresystem einzuführen und steht ohnehin durch verschiedene Gerichtsurteile unter besonderer Beobachtung.

Für die betroffenen Bonify-Nutzer könnte der Vorfall im Nachhinein eine Menge Ungemach bedeuten. Mithilfe der Ausweisdaten können Cyberkriminelle beispielsweise online Verträge im Namen der Ausweisinhaber abschließen. Zwar benötigen sie für Dienstleistungen wie die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss von Kredit- oder Versicherungsverträgen in Deutschland den Originalausweis, entweder für das eID-Verfahren oder bewegte Bilder im Videoident.

Bei anderen Dienstleistungen wie einem Handy- oder Internetvertrag reicht aber häufig ein Bild des Ausweisdokuments. Die Betroffenen müssen dann mühsam die Verhältnisse klären. Dazu gehört insbesondere, Anzeige zu erstatten und der Polizei den Identitätsdiebstahl zu melden.

Ob und wie Cyberkriminelle die Ausweisdaten tatsächlich nutzen, ist derzeit aber noch nicht klar. Verbraucher, die sich bei Bonify registriert haben, sollten dennoch auf verdächtige Mails, Text- und Messengernachrichten oder Anrufe achten. Es empfielt sich auch, mit ungewöhnlichen Vorgängen bei Konten oder Verträgen zu rechnen.

Bei Hinweisen auf einen Datenmissbrauch sollte man zügig Anzeige bei der Polizei erstatten und einen Identitätsbetrug bei der Schufa melden, um den eigenen Score zu schützen. Nutzern, die auf Nummer sicher gehen wollen und deren Ausweisdokumente Teil des Leaks sind, bleibt nichts anderes, als einen neuen Ausweis zu beantragen und das alte Dokument sperren zu lassen.

Angesichts der Kosten ist es ein schwacher Trost, dass die Betroffenen für sechs Monate den Identitätsschutz von Bonify kostenlos nutzen können sollen. Das Tool soll persönliche Daten im Netz überwachen und bei möglichem Identitätsmissbrauch Hinweise geben.


(mon)



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Schuko-Stecker offiziell solartauglich: DIN für Balkonkraftwerke ist fertig


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Die für Balkonkraftwerke mit Schuko-Steckern („Steckersolargeräte“) geltende Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist veröffentlicht. Schuko-Stecker haben es damit in die offizielle Norm geschafft, was Rechtssicherheit für Verbraucher, Händler und Produzenten schafft.

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Die DIN VDE V 0126-95 ist offiziell beim VDE erhältlich und beschreibt die „Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für laienbedienbare, steckerfertige Photovoltaik-Systeme für den Netzparallelbetrieb […], die innerhalb einer Niederspannungsinstallation mit Hilfe einer vorkonfektionierten Steckvorrichtung in Endstromkreise Energie einspeisen“. Sie definiert, was Steckersolargeräte sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, damit sie an Hausnetze angeschlossen werden dürfen.

Anders als übliche Photovoltaikanlagen sind die auch „Balkonkraftwerk“ genannten Anlagen so konzipiert, dass Laien sie gefahrlos anschließen können. Dazu gehört unter anderem eine Begrenzung der Leistung der Solarmodule und der Anschlussleistung der Wechselrichter. Die Produktnorm erlaubt den Anschluss per Schuko-Stecker durch Laien für Anlagen mit bis zu 960 Watt Modulleistung und 800 Watt Anschlussleistung. Anlagen, die über diese Werte hinausgehen, müssen gemäß Norm durch einen Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Ab 2000 Watt Modulleistung enden die Sonderregelungen für Balkonkraftwerke, dann handelt es sich um eine ganz gewöhnliche Photovoltaikanlage, die vom Elektriker errichtet und auch beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.

Verbesserungen sind durch die neu veröffentlichte VDE-Norm auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zu erwarten. Viele Diskussionen mit Hausverwaltungen, die bis heute teilweise auf Einspeisesteckdosen (zum Beispiel vom Hersteller Wieland) oder auf die Installation von 800-Watt-Wechselrichtern durch einen Elektrofachbetrieb beharren, können damit abgekürzt werden: Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit Schuko-Stecker sind normgerecht.

Derzeit sind rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer Leistung von 1,14 Gigawatt (Peak) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet. Im Juni waren erstmals mehr als eine Million aktive Balkonkraftwerke in Deutschland verzeichnet. Zunehmend kombinieren Balkonkraftwerke inzwischen kleine Akkus. Die nun veröffentlichte Norm bezieht sich jedoch rein auf Balkonkraftwerke und gilt nicht für die „Kleinstspeicher“ genannten Akkus. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) begrüßt die jetzt veröffentlichte Produktnorm und verweist darauf, dass DKE/VDE auch für Kleinstspeicher in einem Arbeitskreis an einer Produktnorm arbeiten wolle.

Für Steckersolargeräte mit einem Speicher ist laut BSW die Installation eines Stromsensors durch eine Elektrofachkraft nötig, anders als bei reinen Balkonkraftwerken ohne Batterie. Zudem müssen reine Steckersolargeräte nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Batteriespeicher erfordern hingegen eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber.

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(dmk)



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Konflikt zum Standardmodell der Kosmologie: Das Sonnensystem ist viel zu schnell


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Das Sonnensystem bewegt sich mehr als dreimal so schnell durch das Universum wie von den gegenwärtigen Modellen vorhergesagt. Das hat ein Forschungsteam um den Astrophysiker Lukas Böhme von der Universität Bielefeld ermittelt, laut dem das Ergebnis „klar“ den Erwartungen auf Basis des Standardmodells der Kosmologie widerspricht. Der Befund „zwingt uns, die bisherigen Annahmen zu überdenken“, meint er weiter. Demnach müssten wir bei der Bestätigung der Entdeckung grundlegende Annahmen über die großräumige Struktur des Universums hinterfragen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Erde, Sonne und die restlichen Planeten doch nicht so schnell unterwegs sind, wäre der jetzt vorgestellte Fund trotzdem ein Härtetest für die Standardkosmologie.

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Grundlage für die jetzt vorgestellte Arbeit war die Analyse der Verteilung von Radiogalaxien, also Galaxien, die sehr starke Radiosignale aussenden. Anders als sichtbares Licht können Radiowellen Staub und Gas im intergalaktischen Raum durchqueren, erklärt die Universität. Nachweisbar sind auf diesem Weg also auch ansonsten unsichtbare Galaxien. Je nach Bewegungsgeschwindigkeit der Erde müssten laut den bestehenden Modellen „minimal mehr Radiogalaxien“ in der Bewegungsrichtung der Erde auftauchen, die Universität vergleicht das mit „schwachem Fahrtwind“. Stattdessen haben die besonders präzisen Messungen und Zählungen aber ein Ungleichgewicht in der Verteilung der Radiogalaxien zutage gefördert, das 3,7-mal stärker war als nach dem Standardmodell zu erwarten.

Weil das Forschungsteam Daten von drei Radioteleskopen zusammengeführt und mit einer verbesserten statistischen Methode ausgewertet hat, komme die Abweichung auf eine statistische Signifikanz von fünf Sigma. Sollte sich das Sonnensystem tatsächlich so schnell bewegen, wie es das Ungleichgewicht nahelegt, müssen wir grundlegende Annahmen über den Kosmos infrage stellen, meint auch der Mitautor und Kosmologe Dominik Schwarz. Alternativ wären Radiogalaxien im Kosmos so ungleich verteilt, dass bisherige Modelle zur Entstehung und Entwicklung des Universums ebenfalls auf den Prüfstand müssten. Vorgestellt wird die Arbeit in einem Artikel in den Physical Review Letters.

Die Forschungsgruppe weist noch darauf hin, dass ihr Fund nicht der erste ist, der in diese Richtung weist. Bei einer früheren Analyse sei für Quasare ein ähnliches Ungleichgewicht gefunden worden. So werden die strahlend hellen Zentren weit entfernter Galaxien bezeichnet, in denen supermassereiche Schwarze Löcher Materie so stark beschleunigen, dass sie extrem hell leuchten. Im infraroten Spektrum gesammelte Daten zu deren Verteilung hätten „denselben ungewöhnlichen Effekt“ gezeigt. Das spreche dafür, dass der radioastronomischen Analyse nun kein Messfehler zugrunde liegt, sondern hier „ein echtes Merkmal des Universums“ entdeckt wurde.


(mho)



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Samsungs SmartThings bekommen mehr Siri


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Schon seit Langem kann man Samsungs Smart-Home-System SmartThings auch mit einer eigenen iPhone-App steuern. Die soll sich nun besser ans Apple-Ökosystem anpassen, so der südkoreanische Hersteller. Dabei geht es darum, besonders „gemischten Haushalten“ – also solche mit Android- und iOS-Geräten – eine bessere SmartThings-Erfahrung zu bieten.

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Dazu sollen die sogenannten SmartThings-Routinen – die an Apples Automatisierungen in HomeKit erinnern – auch über Apples Sprachassistentin Siri ausgelöst werden können. Samsung verwendet dazu eine bekannte Technik, die sogenannten Siri Shortcuts alias Kurzbefehle mit Siri. Darüber lassen sich App-Abläufen Sprachbefehle zuordnen. Samsung nutzt das dazu, um über Siri Smart-Home-Abläufe zugänglich zu machen. Warum dies jetzt erst möglich gemacht wurde, ist unklar.

Der Hersteller nennt etwa eine „Guten Morgen“-Routine, die das Licht anpasst, die Jalousien hochfährt und die Kaffeemaschine startet, eine „Ich verlasse das Haus“-Routine, die alle Türen schließt, das Licht abdreht und das Alarmsystem startet oder eine „Gute Nacht“-Routine, die alles abschaltet, was abgeschaltet werden muss. Weiterhin neu sind Verbesserungen im Zusammenhang mit der Apple Watch, die nun „voll kompatibel“ zu SmartThings sein soll. So kann man von der Computeruhr aus eine volle Geräteliste einsehen und alle Geräte steuern sowie Routinen abfahren. Nützlich ist auch die Erstellung von Gerätegruppen, damit man den Überblick behält.

Weiterhin neu sind Verbesserungen bei der iPhone-Live-Aktivität für SmartThings (ab iOS 16). Diese kann fünf der letztmalig verwendeten Geräte auf einmal anzeigen. Die neuen Funktionen werden zusammen mit der am 4. November veröffentlichten Version 1.7.39 angeboten. Samsung baut seine SmartThings-Kompatibilität in immer mehr Geräte ein. So können auch Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher des Konzerns eingebunden werden.

SmartThings ist mittlerweile auch mit Matter kompatibel. Laut Angaben von Samsung gibt es weltweit „über 380 Millionen SmartThings-Nutzer“. Der Konzern hat mit „Works with SmartThings“ auch eine eigene Zertifizierung aufgesetzt, die an Apples Made for HomeKit erinnert.

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(bsc)



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