Künstliche Intelligenz
Datenzugang für Forscher: Gericht hebt Verfügung gegen X auf
Der Rechtsstreit zwischen der Organisation Democracy Reporting International (DRI) und dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) um den Zugang zu Daten für Forschungszwecke ist ausgegangen wie das Hornberger Schießen: Nach der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Berlin die zunächst gegen X erlassene Einstweilige Verfügung wieder kassiert. Im konkreten Fall muss X der Organisation nun keinen Datenzugang mehr geben. DRI wertet das dennoch als Teilerfolg (Az. 41 O 140/25 eV).
Der Antrag auf Einstweilige Verfügung sei zulässig, aber nicht begründet, entschied das Gericht nach der Verhandlung im Mai. Zwar könne sich DRI auf den Digital Services Act (DSA) berufen und Zugang zu Daten der Plattform verlangen, so die Richter laut der inzwischen veröffentlichten Urteilsbegründung. Die für eine Einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit sei aber nicht begründet gewesen.
Streit um Forschungsdaten
Der Streit schwelt seit über einem Jahr. Im April 2024 hatte DRI für eine Untersuchung politischer Diskurse auf Social-Media-Plattformen im Vorfeld von Wahlen in EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu allen öffentlich auf X verfügbaren Daten gefordert. Dabei berief sich DRI auf den Digital Services Act. Der DSA sieht vor, dass sogenannte sehr große Online-Plattformen – zu denen X zählt – einen API-Zugang zu Daten für Forschungszwecke bereitstellen müssen.
X hat dem offenbar nicht sofort stattgegeben, sondern wiederholt Rückfragen gestellt und eine Entscheidung so weiter verzögert. DRI hat dem sozialen Netzwerk daraufhin ein Ultimatum bis zum 1. Juli 2024 gesetzt und mit einer Beschwerde nach dem DSA gedroht. Nach mehrfacher Verzögerung durch X stellte DRI im Januar 2025 einen zweiten Antrag auf Datenzugang zur Erforschung der Bundestagswahl und bat um Entscheidung binnen einer Woche.
Als X die Entscheidung auch nach einer weiteren Fristsetzung nicht treffen wollte, beantragte DRI mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin. Dem hat das Gericht am 6. Februar stattgegeben und ohne Anhörung von X eine Einstweilige Verfügung erlassen, die Plattform müsse den Forschern einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X gewähren.
Gefahr der Befangenheit
X hat gegen diese Entscheidung erwartungsgemäß Widerspruch eingelegt. Zugleich stellte das Unternehmen einen Ablehnungsantrag gegen den Richter, der die Einstweilige Verfügung erlassen hat. Der Richter hatte drei Monate seines Referendariats als Mitarbeiter der GFF verbracht. Das Landgericht Berlin sah darin genug Anlass für Zweifel an der Unparteilichkeit der Kammer und hat den Richter von dem Fall abgezogen.
Daten hat DRI bisher nicht erhalten. Für die Hauptverhandlung im Mai hatte die Organisation dann beantragt, den Fall für erledigt zu erklären und die Kosten X aufzuerlegen. Schließlich war die Bundestagswahl schon gelaufen und das konkrete Projekt damit erledigt. Auch dürfte dabei eine Rolle gespielt haben, dass DRI und GFF eine widrige Entscheidung in der Sache vermeiden wollten.
X beantragte, die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Einerseits sei das Landgericht Berlin international nicht zuständig, andererseits verstoße der Erlass einer Einstweiligen Verfügung ohne Anhörung gegen die Waffengleichheit vor Gericht. Auch sei die Dringlichkeit nicht gegeben.
Gericht hebt Verfügung auf
Das Landgericht hat den neuen Antrag der DRI abgewiesen und die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Die Kosten haben DRI und GFF zu tragen. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag von X. Zwar sei der ursprüngliche Antrag zulässig gewesen, doch hielt die Kammer ihn nicht für ausreichend begründet. DRI habe den Antrag so spät gestellt, dass von der für eine Verfügung erforderlichen Dringlichkeit nicht mehr auszugehen war.
DRI und GFF werten die Entscheidung dennoch als Teilerfolg. Zwar ist nicht mehr von einem „Starken Zeichen für den Grundrechtsschutz“ die Rede, aber die bestätigte Zuständigkeit eines deutschen Gerichts werten die Organisationen als Fortschritt. Damit müsse man nicht am europäischen Sitz von X in Irland klagen.
Die Entscheidung „bestätigt, dass sich Forscher an ihre nationalen Gerichte wenden können, wenn Plattformen den Zugang zu Daten verweigern oder die Recherche von Daten erschweren“, sagte DRI-Chef Michael Meyer-Resende.
DRI ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Berlin. Über Forschung und Analyse hinaus setzt sie sich in verschiedenen Ländern auch direkt für die Stärkung demokratischer Strukturen ein. Neben einigen europäischen Ländern sind das zahlreiche Staaten in Asien und Afrika, darunter Libyen, Kongo und Sri Lanka.
Die Organisation wird dabei maßgeblich von der Bundesregierung und der EU finanziert. In ihrem letzten veröffentlichten Jahresbericht weist DRI für 2023 Einnahmen von knapp 6,7 Millionen Euro aus. Davon kamen 3,2 Millionen Euro vom Auswärtigen Amt, 1,8 Millionen Euro von der EU und 475.000 Euro vom niederländischen Außenministerium. Weitere 530.000 Millionen Euro steuerte die Stiftung Mercator bei.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Anfang 2026 sind Nokia-Smartphones wohl endgültig Geschichte
Im März 2026 endet die Ära von Nokia-Smartphones womöglich endgültig. Der aktuelle Lizenznehmer, HMD Global, der seit 2017 Handys und Smartphones unter der einst ehrwürdigen Marke herstellt, verliert die Exklusivlizenz. Der Netzausrüster Nokia als Lizenzgeber scheint kein weiteres Interesse am Verkauf der Markenrechte mehr zu haben.
Nach Nokia: HMD setzt auf eigene Marke
HMD Global sicherte sich die Nutzung der Marke Nokia für Smartphones, nachdem Microsoft seine Rechte an der Marke Nokia im Jahr 2016 aufgegeben hatte. Mit den 2017 und 2018 vorgestellten Modellen wie einer Neuauflage des Nokia 3310 oder des legendären „Bananenphones“ 8110 zog das von ehemaligen Nokia-Mitarbeitern gegründete Unternehmen die Blicke auf sich. Auch Android-Smartphones unter der Marke bietet der Hersteller an, die im Einsteiger- bis Mittelklasse-Segment verortet sind.
Bunt und knuffig: Die Neuauflage des Nokia 3310 war 2017 eines der ersten Geräte von HMD.
(Bild: HMD)
Doch trotz der einst so starken Marke konnte HMD Global mit seinen Nokia-Geräten nicht an die Erfolge der Prä-iPhone-Ära anschließen. Nennenswerte Marktanteile verzeichnete der Hersteller lediglich mit seinen Feature-Phones.
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Dass die Tage von Nokia-Phones gezählt sind, zeichnet sich schon seit einer Weile ab: Das Unternehmen arbeitet schon seit 2023 daran, die eigene Marke HMD stärker in den Vordergrund zu rücken. Neben Smartphones verkauft der Hersteller mittlerweile auch die Feature-Phones unter eigenem Namen – selbst das zuerst als Nokia 3210 eingeführte Modell wird in neuen Farben und in Partnerschaft mit dem spanischen Fußballklub FC Barcelona als HMD Barça 3210 angeboten.
Zudem sind die Nokia-Modelle auf der HMD-Webseite nahezu komplett aus dem Blickfeld verschwunden. Ein Link zu den Modellen ist nur noch im Footer zu finden, doch die auf der Unterseite gelisteten Modelle sind allesamt „nicht mehr verfügbar“. Trotz der deutlichen Zeichen sagte HMD noch Anfang 2024, dass man weiterhin Produkte unter der Marke Nokia anbieten werde. Heise online hat bei HMD um eine weitere Stellungnahme gebeten.
Nokia: Exklusivdeal endet, kein Interesse an neuen Partnern
Für den Lizenzgeber und Netzausrüster Nokia scheint die Sache indes weitgehend klar: Im März 2026 ist Schluss. Auf Anfrage verwies das Unternehmen auf den Lizenzdeal, der in einem Jahresbericht veröffentlicht wurde. Dieser besagt:
„Im Jahr 2016 schloss Nokia eine strategische Vereinbarung mit HMD Global Oy (HMD), die HMD eine exklusive weltweite Lizenz zur Herstellung von Mobiltelefonen und Tablets der Marke Nokia für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält Nokia von HMD Lizenzgebühren für den Verkauf von Mobiltelefonen und Tablets der Marke Nokia, die sowohl die Marken- als auch die Patentlizenzierung abdecken. Im August 2023 haben Nokia und HMD die Lizenzvereinbarung dahingehend geändert, dass die exklusive Lizenz von HMD zur Herstellung von Geräten der Marke Nokia im März 2026 ausläuft.“
Das Unternehmen wolle keine weiteren Aussagen zu der HMD-Vereinbarung machen, die über die im Jahresbericht enthaltenen Informationen hinausgehen. Nokia ergänzte lediglich, dass die „Lizenzierung von Marken nur einen sehr kleinen Teil des Geschäfts von Nokia“ ausmache. Die Markenstrategie von Nokia konzentriere sich auf das Kerngeschäft im Bereich B2B-Technologie.
Zudem stellte Nokia klar, dass Spekulationen über die Suche nach neuen Markenpartnern für Mobilgeräte nicht der Wahrheit entsprächen. Damit dürfte das Aus von Nokia-Phone tatsächlich besiegelt sein.
Update
01.08.2025,
15:22
Uhr
Das Statement von HMD Global: „Der Multi-Marken-Ansatz von HMD umfasst unsere HMD Originals-Reihe, Nokia-Handys und spannende neue Kooperationen. Alle Vertragsdetails mit Nokia bleiben vertraulich.“
(afl)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 1. August 2025: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
langsam habe ich genug vom vielen Regen hier in Hannover. Auf der anderen Seite weiß ich ganz genau, dass sich die Zukunfts-Michaela wahrscheinlich auch über die kommende Sommerhitze beschweren wird. Warum ihr also nicht einen Gefallen tun und schon mal vorsorglich Sonnenschutzfolien an die Fenster in der Südlage anbringen? Mein Kollege Alexander Spier hat sich umgehört, wie Sonnenfolien bei Hitze helfen können und was sie tatsächlich taugen. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber bei über 30 Grad Außentemperatur greift man doch gern zu jeder Hilfe, um für ein angenehmes Raumklima zu sorgen. 🙂
Apropos Raumklima: Fürs gute Raumklima helfen ja bekanntlich Pflanzen. Allerdings meine ich nicht die Bauklötzchen-Variante von Lego – die stehen im heise-Haupthaus nämlich in einigen Büros als Deko-Element herum. In der Cafeteria stolpert man sogar über die Lego-Nachbildung der Titanic (und ja, ich frage mich bis heute, warum die da überhaupt steht und wer sie dort hingebracht hat). Was ich aber dadurch gelernt habe: Lego ist bei Erwachsenen noch immer super beliebt. Allerdings ist das Hobby ziemlich teuer. Viele Lego-Deko-Sets sind ein kleines Vermögen wert – je größer, desto wilder der Preis. Zum Glück gibt es aber diverse günstigere Alternativen. Und die haben wir uns für einen Artikel angesehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 1. August 2025: Lesetipps fürs Wochenende „.
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Fliegen am Limit: Metas neuer 3D-360-Grad-Film lässt Extrem-Flugsport erleben
Der etwa einstündige Film begleitet die Wingsuit-Athleten Fred Fugen und Vincent Cotte in die italienischen Dolomiten und dokumentiert zwei waghalsige Stürze in die Tiefe. Besonders spektakulär ist der zweite Sprung, der haarscharf an Felsen vorbei durch einen engen Canyon führt.
Die Flüge wurden aus der Nähe mit einer Drohne gefilmt, die eine schwere 360-Grad-Kamera mit sich trug. Gesteuert wurde das System von einem Drohnenpiloten aus einem Helikopter, der Sichtkontakt zur Drohne halten musste. Bei einem späteren Dreh an einem anderen Ort klappte das nicht und das Fluggerät stürzte mitsamt Kamera in die Tiefe. Die Aufnahme wurde nicht wiederholt.
Lebensgefährliche Dreharbeiten
Der zweite Teil des Films dokumentiert eine Expedition der Paragliding-Athleten Aaron Durogati und Matthias Weger nach Pakistan. Mithilfe thermischer Aufwinde steigen sie auf mehrere tausend Meter Höhe und gleiten entlang der imposanten Bergketten des westlichen Himalajas.
Trotz einiger Pannen verliefen die Dreharbeiten für alle Beteiligten glimpflich.
(Bild: Jonathan Griffith Productions / Red Bull)
Auch dieser Abschnitt der Dreharbeiten erwies sich als technisch aufwendig und riskant: Der fliegerisch unerfahrene VR-Dokumentarfilmer Jonathan Griffith bediente die Kamera im Tandemflug mit einem Paragliding-Profi. Das 15 Kilogramm schwere 360-Grad-Kamerarig baumelte dabei unterhalb der Fliegenden. Sobald das Team einmal in der Luft war, gab es kein Zurück und keine Möglichkeit, die Aufnahme zu pausieren, erklärt Griffith.
VR-Aufnahmen mit Seltenheitswert
In puncto Bildqualität gehört der 3D-360-Grad-Film nicht zum Besten, was man in diesem Bereich bislang gesehen hat. Was auch an den Motiven liegt: Bei weiten Landschaftspanoramen geraten Auflösung und Tiefenwirkung aktueller VR-Kameras an ihre Grenzen. Für filmbegeisterte Besitzer einer Meta Quest ist Touching the Sky VR dennoch Pflichtprogramm, nicht zuletzt, weil die Aufnahmen in ihrer Art nahezu einzigartig sind.
Dasselbe gilt für die früheren Kollaborationen zwischen Meta und Jonathan Griffith „Everest VR: Journey to the Top of the World“ und „Alex Honnold: The Soloist VR„. Alle drei Filme sind über die VR-App Meta Quest TV verfügbar. Wir empfehlen die Zwischenspeicherung der 360-Grad-Filme für eine etwas bessere Bildqualität.
Ein 30-minütiges 2D-Making-of zeigt die Herausforderungen und Gefahren, mit denen das Filmteam während der Dreharbeiten konfrontiert war.
(tobe)
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