Künstliche Intelligenz
DB Navigator: Bahn integriert Sharing-Dienste für die letzte Meile in seine App
Nutzerinnen und Nutzer des DB-Navigators dürften im Laufe der nächsten Tage einen neuen Reiter in der App sehen. Unter dem Punkt „Umgebung“ können künftig auch E-Scooter und Fahrräder ausgeliehen oder die Verbindungen für den ÖPNV angezeigt werden.
DB-Navigator mit erweitertem Service
Damit wird die App der Deutschen Bahn nunmehr verstärkt eine All-in-One-Lösung, um so nicht nur mit dem Zug von Bahnhof zu Bahnhof, sondern auch die letzte Meile abzudecken – also die letzten Meter bis nach Hause.
Laut der Deutschen Bahn werden in der App nicht nur alle Haltestellen und Bahnhöfe in der Nähe des Nutzers angezeigt, sondern auch verfügbare Fahrräder und Scooter in der unmittelbaren Nähe.

In der neuen „Umgebung“-Funktion können Nutzer des DB-Navigator ein Verkehrsmittel für die „Letzte Meile“ aussuchen.
(Bild: Deutsche Bahn)
Wählt man im Reiter „ÖPV“ eine bestimmte Station aus, erhält man sowohl eine Übersicht der nächsten Abfahrten, sondern auch der Ankünfte. Unter den Punkten Fahrrad und Scooter werden entsprechend in der Nähe verfügbare Transportmittel eingeblendet. Den Fußweg zum Transportmittel der Wahl können Nutzer ebenso in der Kartenansicht einblenden.
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Das Ausleihen eines Fahrrads oder Scooters erfolgt nicht über den Navigator; Nutzer müssen die jeweilige App des Anbieters installieren und in dieser die Fahrt buchen. In der Kartenansicht in der oberen Hälfte der Anwendung bietet die App übrigens noch einen QR-Code-Scanner an, um das Gefährt zu entriegeln. Vermutlich wird man darüber auch auf die jeweilige App des Anbieters geführt.
Partner überschaubar
Der Umfang der Partnerunternehmen ist recht überschaubar: Möchte man mit dem Fahrrad weiterfahren, bietet die App lediglich Bikes der Deutsche-Bahn-Tochter Call-a-Bike an, E-Scooter stehen nur von Dott-Tier zur Wahl. Angesichts dessen, dass die Geschäftsgebiete der Anbieter begrenzt sind, kann es sein, dass Nutzern keine Letzte-Meile-Lösung in der App angeboten wird.
Die Deutsche Bahn ist derweil „grundsätzlich“ daran interessiert, die Partnerschaften mit Sharing-Anbietern zu erweitern. Konkrete Angaben und Zeitpunkte zu weiteren Integrationen könne die Bahn derzeit nicht machen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung
Ein großer Fernseher soll beeindruckende Bilder zeigen, sich aber auch möglichst nahtlos ins Interieur einfügen. Samsung hat mit The Frame eine clevere Lösung im Programm: Der smarte Fernseher ist zugleich ein digitaler Wechselrahmen für Kunst.
Dank seiner ausgelagerten Elektronik hängt der mattierte Bildschirm flach an der Wand und zeigt Kunstwerke oder eigene Fotos an, solange er nicht als TV-Gerät dient oder ausgeschaltet ist. Der Eindruck lässt sich durch austauschbare Rahmenleisten und eingeblendete Passepartouts noch verstärken, Sensoren halten den Energiebedarf im Zaum.
Mit The Frame Pro bringt Samsung nun das lange erwartete Upgrade des Neo QLED Art TV. Wir prüfen, was es verbessert und ob sich die Mehrausgabe gegenüber der Standardversion lohnt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung“.
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Künstliche Intelligenz
Stromausfall: Waymos in San Francisco bleiben massenhaft auf der Straße stehen
Ein Stromausfall in San Francisco hat am Samstag indirekt auch die selbstfahrenden Waymo-Taxis lahmgelegt: Weil auch die Ampeln keinen Strom mehr hatten, fehlte den autonomen Fahrzeugen offenbar die Orientierung, sie stoppten allesamt mitten auf der Straße.
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Zahlreiche Videos in sozialen Medien zeigen die schräge Situation: Haltende Waymos mit eingeschalteten Warnblinkern versperren an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln den Weg.
Waymo stellt Betrieb vor Ort ein
Übereinstimmenden lokalen Medienberichten zufolge stellte Waymo kurz danach vor Ort den Beförderungsbetrieb ein – zum Schutze der Fahrgäste und damit Rettungskräfte nicht blockiert würden. Unfälle im Zusammenhang mit den plötzlichen Waymo-Stopps sind derzeit noch nicht bekannt.
Über die genaue Ursache der plötzlichen Waymo-Probleme machte das Unternehmen am Samstag noch keine Angaben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass dem autonomen Fahrsystem der Waymos ohne funktionierende Ampeln eine entscheidende Orientierungsgrundlage fehlt.
Massiver Stromausfall
Der Stromausfall betraf nach Angaben des Energieversorgers Pacific Gas & Electric (PG&E) am Samstag zwischenzeitlich rund 130.000 Stromkunden. Knapp ein Drittel der Gesamtzahl in der nordkalifornischen Metropole.
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Vor allem der Nordwesten von San Francisco mit den Vierteln Richmond und Presidio ist derzeit immer noch ohne Strom.
(Bild: PG&E)
Um 23.30 Uhr (Ortszeit) – etwa zehn Stunden nach Beginn des Problems – waren demnach noch rund 35.000 Anschlüsse ohne Strom, aktuell sind es noch rund 21.000 (Stand: 21. Dezember, 11:43 Uhr). Zur Ursache gab es zunächst keine Angaben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI
Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.
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Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.
Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.
Digitale Souveränität der jungen Generation
Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.
Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.
Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.
Vertrauensverlust als wirtschaftliches Risiko
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Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.
Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.
Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.
(nen)
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