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Der Cube-Look lebt: Harman/Kardon legt Soundsticks in Version 5 auf


Alles so schön bunt hier – und nicht nur durchsichtig: Der mittlerweile zu Samsung gehörende Elektronikhersteller Harman/Kardon hat die inzwischen fünfte Generation seiner bekannten Soundsticks-Lautsprecher angekündigt. Die Kombination aus Subwoofer und zwei stockförmigen Hoch- und Mitteltöner-Arrays geht damit in die nächste Runde: Seit dem Jahr 2000 wird das Audiogerät in immer neuen Versionen aufgelegt. Erschienen war es anfangs im Zusammenhang mit dem iMac G3 und dem Power Mac G4 Cube. Der einst iSub genannte Subwoofer soll von Apples ehemaligem Designchef Jony Ive entwickelt worden sein.

Die Soundsticks 5, die unter anderem bereits im Shop des Otto-Konzerns gelistet werden, sind weiterhin vor allem für den Desktop-Betrieb am Rechner gedacht, können aber auch als Bluetooth-Standalone-Gerät verwendet werden oder für eine Stereo-basierte Heimunterhaltungsanlage. Hauptneuerung sind zwei Farbvarianten: Die Standardversion in transparentem Weiß sowie ein Schwarz mit einem Rauchglaslook.

Integriert sind zudem erstmals LEDs, mit denen man Lichteffekte generieren kann. Sie stecken sowohl in den Hoch- und Mitteltönern als auch im Subwoofer. Der Hersteller spricht von einer „integrierten Lightshow“, die darüber möglich ist.

Die für 330 Euro bis spätestens Anfang Dezember in den Handel kommenden Speaker kommen mit Bluetooth 5.4, verstehen sich aber auch auf HDMI-Audio mit ARC, um sie an einen Fernseher anzuschließen. Beim 2.1-Klang bleibt es, Dolby Atmos gibt es hier nicht. Insgesamt sind ein Subwoofer, sechs Mitteltöner und zwei Hochtöner verbaut. AirPlay scheint zunächst nicht vorgesehen zu sein, mit Auracast kann man mehrere Lautsprecher kombinieren. Eine App dient der Kontrolle des Equalizers und der verwendeten Lichteinstellung.

Eine Einstellung der Speaker ist aber auch über ein „Touch-Bedienfeld“ möglich. Was sich am Klang getan hat, bleibt abzuwarten. Harman/Kardon spricht von 190 Watt Leistung bei einem Frequenzgang von 40 Hertz bis 20 Kilohertz. Zuletzt waren die Soundsticks als Sonderanfertigung der Hipstermarke Supreme im Angebot gewesen. Sie sind nur noch gebraucht für fast 2000 Euro zu haben.


(bsc)



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Krise bei DB Cargo – Gutachten erhöht Druck auf Chefin Nikutta


Bei der krisengebeutelten Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, gerät die Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta immer stärker unter Druck. Ein internes Gutachten der Strategieberatung Oliver Wyman kritisiert das vorgelegte Sanierungskonzept für DB Cargo deutlich. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor berichtete der Spiegel darüber.

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Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten.

Genau das ist aber dringend nötig: Die Transport-Tochter des Bahn-Konzerns muss schon im nächsten Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben, so hat es die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bestimmt. Cargo-Chefin Nikutta hat dem Unternehmen daher einen strengen Sparkurs verordnet – dem Gutachten zufolge ist dieser aber nicht mit „ausreichend konkreten Maßnahmen“ hinterlegt.

Demnach sind zudem „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich. Nach dpa-Informationen hat die Bahn die Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Der bundeseigene Konzern äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten.

DB Cargo ist seit geraumer Zeit in Schieflage und schreibt seit Jahren rote Zahlen. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Mutterkonzern ausgeglichen, durch das EU-Beihilfeverfahren ist das aber nicht mehr möglich.

Cargo-Chefin Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einer Woche berichtete, soll DB Cargo nach Nikuttas Plänen in den nächsten Jahren von 19.000 auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Auch zahlreiche Werkstätten sollen schließen.

Viel Hoffnung steckte die Managerin zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht.

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Die Sparte ist wichtig, um Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um den Einzelwagenverkehr profitabel aufzustellen.

Vor einer Woche forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits die Abberufung der Cargo-Chefin. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die stellvertretende EVG-Vorsitzende und Vize-Aufsichtsratschefin bei Cargo, Cosima Ingenschay, in einem Brief an die neue Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla und den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Während die Belegschaft Tag für Tag alles gebe, um Züge am Laufen zu halten, verkaufe die Unternehmensführung Tafelsilber, schicke betriebsnotwendiges Personal mit Abfindungen nach Hause und vergebe Leistungen ohne Not an Dritte.


(vbr)



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7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro: Papa muss zahlen


Ein deutscher Familienvater bleibt auf Google-Rechnungen in Gesamthöhe von mindestens 33.748 Euro sitzen, die sein Sohn durch verbotene Bestellungen von Spielen und Spieleinhalten im Google Play Store verursacht hat. Das Kind war im Zeitraum der Bestellungen sieben bis achteinhalb Jahre alt und nutzte offenbar ein Google-Play-Konto der Firma des Vaters. Dass dieser seinem Kind solche Bestellungen ausdrücklich untersagt hatte, tut nichts zur Sache, sagt das Landgericht Karlsruhe.

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Es stellt in seinem Urteil (Az. 2 O 64/23) auf die sogenannte Anscheinsvollmacht ab. Dabei besteht zwar tatsächlich keine Vollmacht, das Gegenüber (hier: Google) darf sich aber auf den bei ihm gutgläubig entstandenen Anschein verlassen, dass eine Vollmacht bestünde. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle: Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit des Vertretenen, also des Vaters, nicht des Vertreters. Rechtlicher Schutz des Kindes vor Verschuldung greift nicht, weil sich das Kind ja nicht verschuldet, sondern nur der Vater finanziell belastet wird. Der Vater ist mit seiner Klage auf Rückerstattung gescheitert, könnte jedoch Rechtsmittel einlegen.

Der hohe Geldbetrag stört das Gericht übrigens nicht. Im Gegenteil: Bei kurzfristiger unautorisierter Nutzung fremder Nutzerkonten entstünde in der Regel noch keine Anscheinsvollmacht. Aber gerade, weil das Kind in gut eineinhalb Jahren insgesamt 1.210 kostenpflichtige Bestellungen aufgegeben hat, durfte sich Google darauf verlassen, dass alles mit rechten Dingen zuging. „Denn die unbeanstandete Verwendung eines Nutzerkontos auf einer Vertriebsplattform für digitale Inhalte über einen so langen Zeitraum und mit einer derart hohen Anzahl an Transaktionen und Transaktionsvolumen wie hier begründet zweifellos einen Rechtsschein gegenüber dem Plattformbetreiber“, führt die zweite Zivilkammer aus.

Der Vater ist langjähriger Softwareentwickler und Inhaber eines entsprechenden Unternehmens. Dafür kaufte er ein Android-Tablet, um bestimmte Testkäufe zu tätigen. Dabei richtete er mit einer auch für Firmenzwecke genutzten Kreditkarte und einer eigens angelegten E-Mail-Adresse ein Google-Play-Konto ein. Nach Ende der Tests gab er das Tablet 2019 seinem damals fünfeinhalb Jahre alten Sohn, ohne das Google-Konto zu ändern. Das ist ein Verstoß gegen Googles Geschäftsbedingungen, die die Überlassung von Konten an Dritte untersagen.

Von 30.08.2019 bis 22.07.2020 tätigten Vater und Sohn gemeinsam bei Google Play acht Käufe im Gesamtwert von 47,92 Euro. Weitere Ausgaben untersagte der Vater, woran sich das Kind zunächst auch hielt. Der Vater verzichtet allerdings auf die verfügbaren Schutzmaßnahmen wie Ausgabenlimit, Guthabenkonto statt Kreditkarte, oder ein separates Kinderkonto. Vor Gericht gab er an, davon ausgegangen zu sein, dass Käufe bei Google Play nur nach Bestätigung mittels Passwort möglich seien. Doch das hätte er besser wissen müssen, meint das Gericht, schließlich habe er anfangs ja acht Bestellungen für das Kind durchgeführt.

Leider folgten eine Scheidung der Eltern und ein Umzug der Familie. In diesem Tohuwabohu bediente sich das inzwischen sieben Jahre alt gewordene Kind heimlich aber ausgiebig bei Google Play. Von 02.02.2021 bis 21.09.2022 löste es 1.210 Bestellungen von jeweils 0,99 bis 109,99 Euro aus, was insgesamt mindestens 33.748 Euro gekostet hat. „Die Einkäufe bezogen sich ganz überwiegend auf den Erwerb von Spielen oder Spielinhalten“, stellt das Gericht, das am Sachverhalt keine Zweifel hegt, fest.

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Bestellbestätigungen ergingen an die Jahre zuvor für die ursprünglichen Tests eingerichtete E-Mail-Adresse, die längst niemand mehr betreute. Die Kreditkartenbelastungen fielen angesichts mehrerer Auslandsreisen und anderer Firmenausgaben erst im 19. Monat auf.


(ds)



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Test: Das neue MacBook Pro mit M5 – und ohne Netzteil


Auf eine Pro- und Max-Ausführung müssen wir noch warten, aber Apple hat den neuen M5-Chip in diesem Jahr nicht nur dem iPad Pro, sondern gleichzeitig auch der Vision Pro und dem MacBook Pro mit 14-Zoll-Display spendiert. Wie schon im Jahr zuvor gibt es das MacBook Pro neben Silber in der Farbe Space Schwarz. Äußerlich hat sich nichts getan, als Schnittstellen finden sich 3 x USB-C mit Thunderbolt 4, eine Buchse für iPhone-Headsets oder (auch hochohmige Kopfhörer) und MagSafe zum Laden.

Auf der rechten Seite befindet sich ein SD-Kartenslot und ein HDMI-Anschluss, die beide dem MacBook Air fehlen. Uns stand ein MacBook Pro 14 Zoll M5 mit je 10 CPU- und GPU-Cores, 32 GByte RAM, 1 TByte SSD sowie Nanotextur-Display zum Test zur Verfügung, das nach Liste 2739 Euro kostet.

  • Der M5 bringt einen Leistungsschub, insbesondere bei der SSD und der GPU.
  • Die Akkulaufzeiten sind trotz eines sparsameren Prozessors gesunken.
  • Das MacBook Pro zieht bis zu 86 Watt, das Netzteil fehlt im Lieferumfang.

Das unveränderte Display soll mit HDR-Inhalten bis zu 1600 Nits (= Candela pro Quadratmeter) hell leuchten. Wir konnten mit unserem kalibrierten Leuchtdichtemessgerät punktuell 1440 Nits messen. Im Normalbetrieb in Innenräumen erreichte das Panel um 490 Nits. Laut Apple sollen draußen im Sonnenlicht auch mit SDR-Inhalten bis zu 1000 Nits möglich sein. Wir konnten beim trüben Herbstwetter nur 630 Nits herauskitzeln.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Test: Das neue MacBook Pro mit M5 – und ohne Netzteil“.
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