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Künstliche Intelligenz

Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“


Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.


Thomas Meißner

Thomas Meißner

Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)

(Bild: Anja Dorny)

Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.

heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?

Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.

Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?

Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.

Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?

Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.

Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?

Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.

Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.

In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.

In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?

Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.

Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?

Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.

Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?

Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.

Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.

Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.

Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.

Was bedeutet das für die Patientenversorgung?

Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?

Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.

Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.

Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.

Was wünschen Sie sich?

Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.

Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?

Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.


(mack)



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Künstliche Intelligenz

Tool verrät, welche KI-Skills im Arbeitsmarkt wirklich gefragt sind


Künstliche Intelligenz dürfte bei Fortbildungen ganz oben auf der Wunschliste stehen – sowohl bei den Unternehmen als auch bei Arbeitnehmern, die sich für eine regelmäßige Weiterbildung entscheiden, und nicht zuletzt auch bei Bewerbern, die beruflich weiterkommen wollen. Doch was genau suchen die Unternehmen und was sind die gefragtesten Skills in diesem Kontext? Um diese Fragen zu klären, hat das Berliner Unternehmen für Personalmarktforschung Index Research den KI-Kompetenzmonitor vorgestellt.

Profitieren können von dem übersichtlichen Dashboard, das zu „Zahlenspielen“ geradezu einlädt, aber auch weitere Gruppen – Weiterbildungsanbieter, die ihre Programme an die gefragtesten KI-Skills anpassen wollen, aber auch Fachkräfteinitiativen und Personalberater. Der Kompetenzmonitor listet die gefragtesten KI-Skills am deutschen Arbeitsmarkt auf der Basis von Stellenangeboten auf und zeigt, in wie vielen Stellenanzeigen Unternehmen Kenntnisse rund um Künstliche Intelligenz fordern.

Die Marktforscher scannen dazu regelmäßig knapp 200 Printmedien, über 300 Online-Jobbörsen sowie die Unternehmensseiten von 880.000 deutschen Unternehmen sowie die Datenbank der Arbeitsagentur. Man habe damit, erklärt das Unternehmen, die größte Stellenanzeigen-Datenbank Deutschlands. Die KI-Bezüge in Stellenanzeigen identifiziert Index Research über eine kontinuierlich aktualisierte Schlagwortliste zu relevanten Technologien. Alleine im Jahr 2024 kamen dabei 25,8 Millionen Anzeigen von über 643.000 Unternehmen zusammen.

Mit Hilfe eines interaktiven Dashboards können Interessierte so gezielt nach Branchen, Berufen, Regionen und Unternehmen filtern. Aufschlussreich ist es zudem, sich die am häufigsten genannten Technologien anzeigen zu lassen.

Hilfreich sind vor allem die Filtermöglichkeiten, die beispielsweise Angehörigen bestimmter Branchen ermöglichen, zu erkennen, welche KI-Skills und Technologiethemen in ihrem beruflichen Umfeld besonders gesucht sind. Wenig überraschend ist, dass die meisten Stellen mit KI-Skills in der IT-Branche zu finden sind (knapp 10.900 Stellen). Überraschender ist da schon der zweite Platz, die Personaldienstleister mit fast 9.000 ausgeschriebenen Positionen: „Wenn Unternehmen Personaldienstleister einschalten, haben sie meist einen hohen Besetzungsdruck. Das heißt: KI-Experten sind derzeit besonders stark nachgefragt“, betont Index-CEO Jürgen Grenz.

Die Zahlen gehen dabei bis 2020 zurück – und zeigen erwartungsgemäß erste Peaks 2023, als ChatGPT und Co. in der Berufswelt zum Breitenthema wurden. „Wir analysieren die in Stellenanzeigen genannten KI-Skills quartalsweise und vergleichen sie mit den Vorquartalen, rückwirkend vom Q1/2020 bis zum Q2/2025“, erklärt Olga Golubchykova, Leiterin der Personalmarktforschung Index Research.

Aufschlussreich ist beispielsweise, dass Bayern zwar die meisten Stellenangebote mit einem KI-Bezug bietet, jedoch Berlin das Bundesland mit der höchsten Durchdringung ist, wenn man es auf die jeweilige Gesamtzahl der Stellenangebote hochrechnet. Generell dominieren die südlichen Bundesländer sowie Nordrhein-Westfalen bei der Nachfrage nach KI-Skills. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Berufsgruppen: Am häufigsten standen KI-Kompetenzen in Stellenangeboten für Informatiker und andere IKT-Berufe (über 20.300 Stellen), gefolgt von Fachkräften in den Bereichen technische Entwicklung, Konstruktion und Produktionssteuerung (mehr als 10.800 Stellen).

Unter den Unternehmen fällt auf, dass gleich mehrere Unternehmensberatungen auf den vorderen Plätzen zu finden sind, wenn’s um Stellenbesetzungen mit KI-Kontext geht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte schrieb im zweiten Quartal dieses Jahres beispielsweise fast 2.900 KI-Stellen aus, was einem Plus von 58 Prozent gegenüber Q1/2025 entspricht. Dahinter folgen Amazon (868 Stellen) und Siemens (764 Stellen).

Aufschlussreich ist hierbei auch die Trendbetrachtung, die Veränderungen und Auffälligkeiten in einem bestimmten Quartal hervorhebt. So lassen sich bestimmte Tools oder Skills ausmachen, was gerade für Bewerber ein guter Ansatz sein kann, wenn man sehen will, welche Kompetenzen man sich aneignen sollte.

Aktuell gilt etwa, dass Docker die einschlägigen KI-Buzzwords schlägt: Kenntnisse zu dieser Software wurden im zweiten Quartal dieses Jahres am häufigsten gefordert (14.500 Stellen), gefolgt von den eher allgemeinen Begriffen Maschinelles Lernen (über 8.800 Stellen) und Künstliche Intelligenz (fast 6.000 Stellen) selbst.

Nicht übersehen werden sollte aber ein Sachverhalt, der der Datenlage geschuldet ist: Denn bekanntermaßen werden Stellenangebote gerade in großen Unternehmen mit mehreren Standorten in verschiedenen Varianten ausgeschrieben. Auch sagt die Zahl der Ausschreibungen wenig über die tatsächlich besetzten Stellen aus. Dennoch ist der KI-Kompetenzmonitor ein spannendes Tool, um insbesondere Unterschiede in verschiedenen Branchen, Berufsfeldern und Quartalen einschätzen zu können.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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iX-Workshop: Erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungspflicht in Deutschland


Seit 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung zur strukturierten E-Rechnung im B2B-Bereich. Das betrifft insbesondere Softwareentwickler und Hersteller von Faktura- oder ERP-Software, die nun ihre Produkte entsprechend anpassen müssen.

Unser Workshop E-Rechnungspflicht: Software richtig implementieren bietet Ihnen eine praxisnahe Anleitung, wie Sie die neuen XML-Formate des europäischen Rechnungsstandards EN16931, wie Cross Industry Invoice (CII), Universal Business Language (UBL), Factur-X und ZUGFeRD, sowie XRechnung im B2G-Bereich, unterstützen, prüfen und umwandeln können. Sie beschäftigen sich mit den Rollen, den Darstellungsdetails, der Umwandlung, der Prüfung und Umsetzung der X(ML)-Rechnung. Dazu gehören praktische Übungen, in denen Sie die verschiedenen XML-Formate kennen und anwenden lernen.

Der nächste Workshop findet vom 06. bis 10. Oktober 2025 statt und richtet sich an Softwareentwickler und Projektleiter, die Software herstellen, Rechnungen erstellen oder einlesen, sowie an ERP-Softwarehersteller und Data Scientists, die Auswertungen erstellen. An drei Vormittagen (06., 08. und 10. Oktober) treffen Sie sich online in der Gruppe mit dem Trainer. Für den zweiten und vierten Tag nehmen Sie Aufgaben mit, die Sie selbstständig lösen und am Folgetag in der Gruppe besprechen können.

Durch den Workshop führen Andreas Pelekies, technischer Erfinder des ZUGFeRD-Standards und (Co-)Autor verschiedener internationaler Standards, sowie Jochen Stärk, Diplom-Wirtschaftsinformatiker und Backend-Entwickler. Beide verfügen über langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung und haben sich auf Themen rund um die E-Rechnung spezialisiert.


Softwareentwicklung-Workshops

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(ilk)



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E-Autos second: Porsche setzt zunächst wieder auf Verbrenner first


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Porsche verfolgt den seit einigen Monaten eingeleiteten, vorläufigen Kurswechsel weg von E-Autos zurück zum röhrenden Verbrenner konsequenter. Der Luxusautohersteller kündigte am Freitag an, die geplante vollelektrische SUV-Baureihe oberhalb des Cayenne bei der Markteinführung nun doch primär als Verbrenner und Plug-in-Hybrid anzubieten. Ferner will der zum Volkswagen-Konzern gehörende Fahrzeugbauer Modelle wie den Panamera und den Cayenne mit diesen traditionelleren Antriebsarten bis weit in die 2030er-Jahre hinein verfügbar halten. Für diese Marken sind auch noch einmal Nachfolgemodelle geplant.

Im Gegenzug verschiebt das Unternehmen „aufgrund des verzögerten Hochlaufs der Elektromobilität“ die Einführung bestimmter rein elektrischer Modelle. Die Entwicklung einer neuen E-Auto-Plattform, die für die 2030er-Jahre vorgesehen war, soll später erfolgen und technologisch in Abstimmung mit dem Mutterkonzern neu aufgesetzt werden.

„Wir gehen den finalen Schritt in der Neuausrichtung unserer Produktstrategie“, erklärte der Porsche-Vorstandsvorsitzende Oliver Blume. Er beschreibt die Kehrtwende als Anpassung an die Marktvolatilität und betont, dass das Unternehmen weiterhin eine überzeugende Mischung aus Verbrennern, Plug-in-Hybriden und vollständig batteriebetriebenen Sportwagen (BEVs) anbieten werde. Es gelte, die gesamte Bandbreite der Kundenwünsche abzudecken. Bestehende vollelektrische Modelle wie der Taycan, Macan und der künftige zweitürige Sportwagen der 718-Reihe würden weiterentwickelt und vertrieben.

Die strategische Neuausrichtung zieht erhebliche finanzielle Belastungen nach sich. Neben externen Faktoren wie höheren US-Importzöllen und dem Marktrückgang in China tragen vor allem Abschreibungen und Rückstellungen im Zusammenhang mit der neu terminierten Elektro-Plattform zur finanziellen Mehrbelastung bei.

Allein im Geschäftsjahr 2025 erwartet Porsche Belastungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro aus diesem Grund. Insgesamt rechnen die Zuffenhausener im laufenden Finanzjahr mit außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit der Modellanpassung. Der Preis für die alt-neue „Technologieoffenheit“ dürfte sich so allein in diesem Jahr auf knapp 5 Milliarden Euro summieren.

Der Umschwung hat auch eine Anpassung der Prognose fürs Geschäftsjahr 2025 zur Folge. Während der erwartete Umsatz mit 37 bis 38 Milliarden Euro konstant bleibt, sinken die Schätzungen für die Rentabilität deutlich: Die operative Umsatzrendite werde nun bei bis zu 2 Prozent erwartet, verglichen mit der früheren Prognose von 5 bis 7 Prozent, warnte das Unternehmen. Aufgrund der geringeren Rentabilität werde die vorgeschlagene Dividende für 2025 erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, obwohl sie prozentual über der mittelfristigen Ausschüttungsquote von 50 Prozent liegen soll.

Porsche-Finanzvorstand Jochen Breckner bezeichnete die „strategischen Investitionen“ als notwendig, um die Traditionsfirma langfristig zu stärken und die Marke widerstandsfähiger zu machen, auch wenn sie kurzfristig die Finanzergebnisse belasteten.

Die Ankündigung hat die Aktien von Porsche und VW stark unter Druck gesetzt. Im Frankfurter Späthandel fielen die Porsche-Papiere um rund 2,5 Prozent, auf der Handelsplattform Tradegate sogar um 4,1 Prozent. Auch Volkswagen verzeichnete deutliche Kursverluste, da der Konzern eine Belastung von 5,1 Milliarden Euro auf das operative Ergebnis erwartet. Dieser Wertverlust ergibt sich aus der gesenkten Prognose von Porsche und der damit verbundenen Abschreibung auf die Beteiligung.

Keine andere Marke bei VW hatte sich die Ziele für die Elektromobilität so hoch gesteckt wie Porsche. Doch von diesem Ansatz ist nicht mehr viel übrig. Das Unternehmen hat sich nicht nur von seinen ambitionierten E-Zielen distanziert, sondern auch bereits die Pläne für eine eigene Batteriefertigung aufgegeben. Für den Rest von VW gelten andere Spielregeln. Audi-Chef Gernot Döllner etwa hob jüngst hervor: Das E-Auto sei „einfach die bessere Technik“. Ihm gehöre die Zukunft.


(nen)



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