Künstliche Intelligenz
Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.

Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)
(Bild: Anja Dorny)
Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.
heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?
Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.
Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?
Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.
Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?
Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.
Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?
Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.
Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.
In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.
In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?
Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.
Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?
Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.
Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?
Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.
Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.
Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.
Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.
Was bedeutet das für die Patientenversorgung?
Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?
Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.
Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.
Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.
Was wünschen Sie sich?
Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.
Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?
Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Gezielt trainieren: Suunto Race 2 im Test
Der finnische Hersteller von performanceorientierten Sportuhren verspricht für seine Race 2 eine bessere Laufzeit und Sensorik. Neu ist auch ein Sprachfeedback, das Nutzern während des Trainings beispielsweise die Geschwindigkeit und zurückgelegte Distanz mitteilt.

(Bild: Inge Schwabe)
Das Gehäuse gibt es wahlweise in Edelstahl oder Titan, wobei die Titanversion 100 Euro teurer ist. Mit einem Durchmesser von 49 mm eignet sich die Uhr eher für größere Handgelenke. Das 1,5 Zoll große LTPO-AMOLED-Display mit 466 × 466 Pixeln ist durch Saphirglas geschützt. Die Helligkeit lässt sich manuell in drei Stufen einstellen, und zwar abhängig vom Modus. So ließ sich das kontraststarke Display im Test während der Trainings auch bei heller Sonne problemlos ablesen und reduzierte die Helligkeit nach Trainingsende wieder auf die ressourcenschonendere mittlere Stufe.
Auf dem Touchdisplay wischt man von oben die verschiedenen Sportarten für ein Training herunter. Von unten her zieht man die Widgets für die zahlreichen Funktionen der Uhr einschließlich Trainingsanalysen und Wettervorhersage auf. Neu ist hier ein Erholungs-Widget, das die Trainingsintensität und die Erholung des Körpers zueinander ins Verhältnis setzt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Gezielt trainieren: Suunto Race 2 im Test“.
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Digitaler Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen
Aus Vier mach Eins: Mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act.
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Die sinnvollen Anteile der zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstandenen Regelungen sollen in den Data Act überführt werden, schilderte die stellvertretende Generaldirektorin der Kommisionsgeneraldirektion Connect Renate Nikolay am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in Berlin. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete Nikolay das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise.
Cookies bald in DSGVO?
Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden, berichtete die hochrangige und für das Omnibusvorhaben zuständige EU-Beamtin. Zum einen habe der Europäische Gerichtshof zuletzt die Möglichkeit einer weiteren Nutzung pseudonymisierter Daten in seiner Rechtsprechung erweitert, was nun durch die Kommission nachvollzogen und genauer spezifiziert werden solle. Zum anderen soll in der Datenschutzgrundverordnung aber auch eine Regelung für den Umgang mit Cookies Eingang finden, nachdem diese Thematik bislang im Wechselspiel zwischen DSGVO und der veralteten E-Privacy-Richtlinie adressiert war.
Vorratsdatenspeicherung soll eigenen Rechtsakt bekommen
Weitere Elemente der als Komplementärverordnung zur DSGVO gedachten und in diesem Jahr offiziell als gescheitert erklärten E-Privacy-Verordnung konzipierten Überarbeitung sollen in weiteren Rechtsakten wie etwa dem zuletzt auf den Januar 2026 verschobenen Digital Networks Act eine neue regulatorische Heimat finden. Eine von der Kommission geplante europaweit einheitliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung soll ebenfalls in einem eigenen Rechtsakt Eingang finden.
Mit den jetzt angekündigten Vorschlägen zur Vereinfachung würde die EU-Kommission auch auf einige der Wünsche eingehen, die die Bundesregierung vorab nach Brüssel geschickt hatte. Doch selbst wenn EU-Kommission und Mitgliedstaaten sich hier vergleichsweise schnell einigen könnten, wenn die Vorschläge offiziell in zwei Wochen auf dem Tisch liegen: ohne eine Zustimmung des Europaparlaments würde aus ihnen kein Gesetz werden können.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Anschluss an Stromnetze: Halbleiter statt Kupfer im Solid State Transformer
Wer ein Rechenzentrum, eine Stromtankstelle, einen Wind- oder Solarpark oder einen Batterie-Großspeicher ans Stromverteilnetz anschließen möchte, braucht einen Transformator. Denn die Hochspannungsnetze arbeiten mit Spannungen von mehreren Zehntausend Volt. Dabei kommen immer häufiger sogenannte Solid State Transformer (SSTs) zum Einsatz, die mehrere Vorteile versprechen im Vergleich zu klassischen Transformatoren mit tonnenschweren Magnetkernen und Kupferwicklungen.
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Für die KI-Rechenzentren, die derzeit wie Pilze aus dem Boden schießen, ist vor allem kurze Lieferzeit wichtig. Denn nur wenige spezialisierte Hersteller wie ABB, General Electric und Hitachi fertigen Hochspannungstransformatoren der Multi-Megawatt-Leistungsklasse – und haben Lieferzeiten im Bereich von Jahren.
SSTs hingegen sind schneller lieferbar, immer mehr Anbieter drängen auf den Markt. Aber SSTs versprechen noch weitere Vorteile.
SST-Technik
Ein SST lässt sich grob als gigantisches Schaltnetzteil beschreiben. Darin sitzen Hochleistungs-Halbleiterschalter wie Siliziumkarbid-Transistoren (SiC) oder IGBTs, die mit höheren Frequenzen als der Netzfrequenz arbeiten und sich dynamisch ansteuern lassen. Wegen der höheren Frequenzen genügen kleinere Transformatoren für dieselben Leistungen. Danke der Steuerungsmöglichkeit lassen sich SST-Module für höhere Gesamtleistung zusammenschalten.
SSTs können Netze mit verschiedenen Frequenzen koppeln oder direkt aus dem Mittelspannungsnetz in die für KI-Rechenzentren ebenfalls vorteilhaften Hochspannungs-Gleichstromnetze einspeisen (HVDC mit 800 Volt). Auch für Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ), die etwa bei Erdkabeln und Seekabeln zum Einsatz kommt, sind SSTs vorteilhaft.
Batteriespeicher zur Überbrückung von Ausfällen (USV) oder zur Zwischenlagerung von billigem Strom aus Schwachlastzeiten sollen sich mit SSTs ebenfalls einfacher ankoppeln lassen. Manche SST-Hersteller nennen die Technik daher auch „Power Router“.
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SSTs kommen aber beispielsweise auch in Elektrolokomotiven zum Einsatz. Sie sind kompakter und leichter als Magnetkerntransformatoren, können für unterschiedliche Bahnstromsysteme verschiedener Länder ausgelegt werden und einphasig mit beispielsweise 16,67 Hertz eingespeiste Leistung direkt an dreiphasige Motoren weiterleiten.
SST-Wettrüsten

Das EU-Projekt TIGON nutzt einen Solid State Transfomer (SST) mit 150 kW zur Kopplung an ein 3-kV-Netz.
(Bild: TIGON)
Die Nachfrage nach starken Transformatoren für Stromverteilnetze schießt derzeit in die Höhe. Der KI-Boom heizt den Bau vieler neuer Rechenzentren an. Der Stargate-Standort Abilene in Texas soll im Endausbau mehr als 5 Gigawatt fressen, was ungefähr dem Leistungsbedarf von Österreich entspricht. Die Energiewende hin zu Windkraft und Photovoltaik erfordert mehr Anschlusspunkte und zusätzliche Stromtrassen sowie Batteriespeicher. Dazu kommen noch starke Ladestationen für E-Autos und bald auch Lastwagen (Megawatt Charging System/MCS).
Heute kündigt Infineon, Hersteller unter anderem von SiC-Transistoren, eine SST-Kooperation mit dem Photovoltaik-Unternehmen SolarEdge an.
Im August meldete die auf Energieverteilsysteme spezialisierte Firma Eaton die Übernahme von Resilient Power Systems. Letzte fertigt besonders kompakte SSTs für Auto-Ladestationen.
Im März erwarb ABB einen Anteil an DG Matrix. Das Unternehmen aus North Carolina baut modulare 200-kW-Wandler, vor allem für KI-Rechenzentren.
Die EU fördert etwa das Projekt SSTAR für SSTs sowie auch TIGON für deren Einsatz in Microgrids.
(ciw)
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