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Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.
Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)
(Bild: Anja Dorny)
Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.
heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?
Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.
Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?
Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.
Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?
Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.
Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?
Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.
Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.
In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.
In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?
Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.
Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?
Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.
Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?
Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.
Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.
Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.
Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.
Was bedeutet das für die Patientenversorgung?
Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?
Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.
Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.
Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.
Was wünschen Sie sich?
Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.
Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?
Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Cowboy: Beim belgischen E-Bike-Startup scheint es zu brennen
Beim belgischen E-Bike-Startup Cowboy sieht es derzeit nicht gut aus: Kunden beschweren sich über lange Lieferzeiten, schlechten Service und miserable Kommunikation. Zudem soll das Unternehmen auf einem millionenschweren Schuldenberg sitzen und Teile des Managements das Start-up verlassen haben.
Die E-Bikes des 2017 von Adrien Roose, Tanguy Goretti und dem 2023 verstorbenen Karim Slaoui gegründeten Brüsseler Unternehmens Cowboy machen Spaß und gehören ähnlich wie VanMoof zu den nahtlos vernetzten Modellen auf dem Markt.
Rahmenproblem dürfte teuer werden
2025 gilt für das Unternehmen als „entscheidendes Jahr“. Cowboy hat seit seiner Gründung zwar über 130 Millionen Euro an Finanzierungsgeldern eingesammelt – fast so viel wie VanMoof mit 150 Millionen Euro –, aber bis heute keinen Gewinn erzielt. Dieses Ziel hatte sich Cowboy schon 2023 gesetzt und dann 2024 und 2025 abermals — ohne es bislang zu erreichen.
Durch ein Anfang Mai angekündigte Rahmenaustauschprogramm für das Modell Cowboy 4 ST (MR) dürfte der Traum vom Break-even ohnehin nicht zu erreichen sein. Wie das Unternehmen damals erklärte, könnte es bei der Schweißnaht zwischen Steuerrohr und Unterrohr nach einer Fahrleistung von etwa 2500 km zu Ermüdungsrissen kommen. Der Hersteller warnt, dass es in „in seltenen Fällen“ […] „zu einem strukturellen Versagen des Rahmens führen und ein Verletzungsrisiko darstellen“ könne.
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Cowboy selbst nennt keine Zahlen zu den Fällen. Der Hersteller sagt lediglich, der Rückruf sei „sehr begrenzt“. Jedoch hatte die flämische Zeitung De Tijd eine kleine Umfrage unter Verleihern durchgeführt, demzufolge mindestens 1000 Fahrräder betroffen sein dürften. Branchenexperten rechneten der Zeitung vor, dass der Tausch eines Rahmens mitsamt Produktion des Rahmens der Arbeitszeit und Logistik „mehr als 1000 Euro pro Rad kosten soll.
Kunden wird aus Sicherheitsgründen angeraten, das Rad nicht mehr zu benutzen, einen Ersatz bietet der Hersteller nicht. Überdies lässt der Hersteller für betroffene Räder die Service-Versicherungsverträge weiterlaufen und beantwortet E-Mails und Chats der Kunden mit KI, wie uns ein Betroffener berichtet. Solche Verträge könnte Cowboy aus Kulanz auch pausieren.
Cowboy mit Schuldenberg
Doch Cowboy ist wohl auf jeden Euro angewiesen. Das zumindest zeigen die letzten verfügbaren Zahlen von 2022 und 2023 auf: Cowboy fuhr in den Jahren Nettoverluste in Höhe von 32,1 Millionen Euro beziehungsweise 21,7 Millionen Euro ein. Aktuelle Zahlen für das Finanzjahr 2024 hat Cowboy bisher nicht vorgelegt, obwohl das Unternehmen diese bis Ende Juli 2025 hätte veröffentlichen müssen.
Den Daten des belgischen Portals Staatsbladmonitor (eine Datenbank mit allen Veröffentlichungen des staatlichen Amtsblatts) zufolge hatte Cowboy Ende 2023 über 22 Millionen Euro Minuskapital und über 43 Millionen Euro Schulden. Laut „De Tijd“ wird ein „großer Teil“ dieser Schulden mit Zinsen von 10 bis 12 Prozent belegt. Diese Zahlen sehen allesamt nicht rosig aus.
Cowboy hat zwei seiner drei Brand-Stores geschlossen: Die Stores in Berlin und Paris gibt es nicht mehr. Nur noch den in Brüssel.
(Bild: Cowboy)
Auch an anderen Fronten hat Cowboy offenbar zu kämpfen. So beschweren sich Käufer darüber, dass sie bis zu acht Monate auf ihr bereits bezahltes E-Bike warten müssen, wie unter anderem das niederländische Magazin Bright berichtet. Auch die Beschaffung von Ersatzteilen scheint eine große Herausforderung zu sein, wobei Cowboy nicht mehr nur auf ein eigenes Team an Fahrradtechnikern setzt, sondern mit mittlerweile 200 Händlern kooperiert. Zuvor war Cowboy – ähnlich wie VanMoof – ein reiner Direktversender, hat seine Strategie aber etwa Mitte 2023 umgestellt.
Interne Veränderungen
Laut De Tijd zählte das Händlernetzwerk von Cowboy Anfang 2024 um die 300 Partner, jedoch sollen sich einige schon wieder verabschiedet haben. „Bei dieser Firma haben sie überhaupt keine Ahnung, wie man mit Händlern umgeht“, sagte der Chef der belgischen Handelkette Velodome, Philippe Van Eekhout, gegenüber De Tijd. „Es war völlig unmöglich. Ich wusste nicht, wann ich Fahrräder geliefert bekam, und als sie geliefert wurden, waren sie die falschen.“ Ferner sollen die Margen für Cowboy-Bikes weit geringer sein als bei anderen Herstellern, was sie für Händler weniger attraktiv mache.
Auch intern scheint es massive Veränderungen zu geben. Denn in den vergangenen Monaten verließen laut De Tijd der Marketingdirektor (Richard Ascott), die Leiterin des Kundendienstes (Aurore Balsan), die Kommunikationsdirektorin (Amy Grimshaw) und der Leiter des Kostensenkungsprogramms (Ross McCullum) das Unternehmen. Unseren Informationen zufolge wurde mindestens die Kommunikationsstelle nicht nachbesetzt. Zudem soll Cowboy laut der Zeitung La Libre Belgique auf der Suche nach einem neuen CEO sein, um den Mitgründer Adrien Roose zu ersetzen.
Unsere Fragen zur Situation des Unternehmens und dem Rahmenaustauschprogramm wollte Cowboy nicht beantworten. Mitgründer Tanguy Goretti vertröstete uns schriftlich auf nächste Woche, wo „wir auf einige der Fragen eingehen und weitere Informationen zu den Vorgängen geben können“. Unklar ist, welche Themen das Unternehmen adressieren wird.
Gegenüber der belgischen Zeitung L’Echo gab Goretti kürzlich eine kurze Stellungnahme: „Es ist kein Geheimnis, dass Cowboy mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert ist. 2025 ist ein entscheidendes Jahr.“
(afl)
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Die Ära Tim Cook: Goldene Zeiten für Apple? | Mac & i-Podcast
Über 14 Jahre steht Tim Cook an der Spitze von Apple – länger als sein Vorgänger und Firmen-Mitgründer Steve Jobs, in dessen riesige Fußstapfen Cook im Jahr 2011. Statt vergeblich zu versuchen, diese auszufüllen, konzentrierte sich der neue Apple-Chef auf eigene Stärken, richtete den Konzern neu aus und optimierte die Lieferkette wie Produkte. Das iPhone steht dabei als Zugpferd im Mittelpunkt. Das Unternehmen verwandelte er so in eine unfassbare Gelddruckmaschine – mit einer wachsenden Zahl an Problemfeldern.
In Episode 102 werfen Malte Kirchner und Leo Becker einen Blick zurück auf die weitreichenden Entscheidungen, mit denen Cook seine CEO-Zeit einläutete und sich zugleich von Steve Jobs absetzte. Wir diskutieren, wie sich die frühen und späteren Weichenstellungen in Apples Produkten widerspiegeln, welche Cook-Initiativen sich als weitsichtig und welche als Irrwege herausstellten. Thema sind auch die aktuellen Risiken, die nicht zuletzt auf Cooks Entscheidungen basieren – von der China-Abhängigkeit über den Kampf gegen Regulierungsbehörden und gescheiterte Zukunftsprojekte bis zum Goldgeschenk für Donald Trump.
Apple-Themen – immer ausführlich
Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio oder Video) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.
Zum Ansehen oder Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio oder Video) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.
(lbe)
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Windows 10 ESU: Microsoft zwingt Anwender zum Account trotz Lizenzkauf
Ein Jahr zusätzlicher Support für Windows 10 setzt immer einen Account bei Microsoft voraus – durch das Erstehen einer ESU-Lizenz entgehen Anwender dieser Voraussetzung nicht, wie Microsoft jetzt konkretisiert hat. Allerdings ist eine ESU-Lizenz für bis 10 Geräte gültig; wer mehrere Clients einsetzt, muss also nicht für jedes System eine separate ESU-Lizenz erwerben. Ursprünglich klang Microsofts Ankündigung der Extended Security Updates für Endanwender so, als dass der Account-Zwang ausschließlich für den kostenlosen Zugang zu dem Programm samt OneDrive-Synchronisation galt.
Alternativ können Nutzer 1000 Microsoft-Reward-Punkte einlösen, doch auch hier ist ein Account Voraussetzung. Die Anmeldung für das ESU-Programm erfolgt über einen Wizard in den Benachrichtigungen oder den Windows-Update-Einstellungen. Microsoft beendet den allgemeinen Support für Windows 10 am 14. Oktober 2025. Ab dann erhalten Kunden keinen technischen Support sowie keine Funktions- oder Sicherheitsupdates mehr. Unternehmen können drei Jahre am kostenpflichtigen ESU-Programm teilnehmen, für Endanwender sind die ESU jedoch nur eine Übergangslösung bis Oktober 2026.
Microsoft verteilt das ESU-Programm schrittweise an Nutzer, ab Mitte August soll es allgemein zur Verfügung stehen. Die erweiterten Updates umfassen ausschließlich Security-Patches, aber keine neuen Features oder sonstigen Support für Anwender. Details zum ESU-Programm finden Windows-Nutzer auf der Support-Seite von Microsoft. Laut aktueller Statistiken bleibt Windows 10 in Deutschland trotz Support-Ende weiterhin das meistgenutzte Betriebssystem. Ein Grund hierfür ist, dass viele Endgeräte nicht die Anforderungen für Windows 11 erfüllen.
(fo)
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